man möchte fast anmerken, immerhin, aber er zieht keine Schlussfolgerungen daraus und bietet den betroffenen Betrieben keine Lösung. Die Realität ist, dass die landwirtschaftlichen Betriebe zurzeit gleich in einen doppelten Zangengriff geraten: einerseits der Flächenfraß durch neuen Wohnungsbau, Gewerbegebiete und Infrastrukturgebiete, andererseits der dadurch ausgelöste Bedarf an Ausgleichsflächen. Und dem Senat fällt zu diesem Kardinalproblem nur wenig ein. Es werden drei Maßnahmen genannt, von denen zwei Maßnahmen aus den Jahren 2000 und 2004 stammen. Das ist nichts Neues, sondern es sind im Grunde alte Vorschläge. Die Ökokontoverordnung – der Kollege Bill ist sehr kritisch damit umgegangen – ist in der Tat von diesem Senat beschlossen worden. Wir beurteilen das anders, wir halten das für
eine gute und in die richtige Richtung weisende Maßnahme. Wir halten es auch für ökologisch vernünftig und rechtlich zulässig. Vielleicht sollte man das aber in der Tat noch flexibler anwenden.
Aber außerhalb der Ökokontoverordnung fällt dem Senat nur noch ein, was ihm immer einfällt, wenn er nicht weiter weiß: Er gründet einen Arbeitskreis. Er wird in diesem Fall Clearingverfahren "Agrarflächenmanagement" genannt. Was ist das? Das ist ein behördeninterner Abstimmungsmechanismus zwischen Wirtschaftsbehörde, BSU, Landesbetrieb Immobilienmanagement und Bezirken. Das ist doch eigentlich gar keine Maßnahme. So ein Abstimmungsprozess ist eine Selbstverständlichkeit, und auch dazu braucht man kein agrarpolitisches Konzept.
Bemerkenswert ist allerdings, dass sich dieses Clearingverfahren ohne Beteiligung der Betroffenen abspielen soll, auch ohne Vertreter der Landwirtschaftskammer. Ob das die Situation der betroffenen Betriebe wirklich verbessert, halte ich für mehr als zweifelhaft, insbesondere, wenn man sich den Fall des Familienbetriebs Eggers aus Bergedorf anschaut, über den aktuell in den Medien berichtet wird. Da werden einem Familienbetrieb von gleich auf jetzt insgesamt 35 Hektar zusammenhängende und hofnahe Nutzfläche entzogen, um sie als Ausgleichsfläche für die A 26 zu nutzen – ohne Vorwarnung, ohne Kompensation, veranlasst von der BSU, hinter dem Rücken der Wirtschaftsbehörde. So geht man nicht mit inhabergeführten Familienbetrieben um. Die Landwirtschaft ist bei diesem Senat in der Tat in schlechten Händen, und das sogenannte Agrarkonzept lässt nicht erwarten, dass sich hieran etwas verbessern wird. Es gehört am besten gleich auf den Kompost. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Ritter, Sie haben recht, ich bin Bauerstochter, ich weiß, wovon ich rede, Ackerbau und Viehzucht sind mir sehr nah.
Ich teile die Auffassung von Herrn Dr. Kluth, dass die vorliegende Drucksache – da werden Sie sich wundern – auch für mich nur Absichtserklärungen enthält, die sich teilweise sogar widersprechen. Aber von einem Konzept kann nun wirklich keine Rede sein. Was in der ganzen Drucksache fehlt, sind Zahlen. Stattdessen finden wir Projekte, Konzepte und Ziele, Begriffe wie fördern und unterstüt
Ich will es an einem Beispiel, Punkt 4 "Regionaler Absatzmarkt", deutlich machen. Wir finden dort den Satz:
"Vor diesem Hintergrund [regionaler Absatzmarkt] unterstützt der Senat unter dem Motto 'Aus der Region – für die Region' die Erzeugung und den Absatz regional erzeugter Nahrungsmittel."
Das haben wir 2010 schon einmal beschlossen. Was jetzt fehlt, ist, wie der Senat das unterstützt und in welchem finanziellen Umfang – Fehlanzeige. Stattdessen steht dort:
"Bereits umgesetzte oder zurzeit in der Umsetzung befindliche Projekte in den Segmenten Großverbraucher, Gastronomie und Schulverpflegung sollen da, wo es sich anbietet, ausgebaut und durch weitere Projekte beispielsweise im Einzelhandel oder auf Wochenmärkten ergänzt werden."
Welche Projekte es konkret sind, wie weit die Umsetzung ist, was noch umgesetzt werden muss, darüber steht dort kein Wort – Fehlanzeige.
Interessant ist natürlich in diesem Zusammenhang, wenn man liest, dass in den Schulen auch etwas getan werden solle. Von besonderer Bedeutung ist ein Satz über regionale Produkte in der Schulverpflegung. Und die BSB, die BGV, die BWVI und die Hochschule für Angewandte Wissenschaften sowie die Verbraucherzentrale sollen gemeinsam das Projekt "Einsatz regionaler Produkte in der Schulverpflegung" betreuen. Da fragt man sich, was da bisher passiert ist und wie weit es gediehen ist. Ich kann mich erinnern, dass wir in der gesamten Diskussion über die Schulverpflegung und die Schulkantinen davon leider gar kein Wort gehört haben. Es wäre natürlich sehr wichtig zu hören, was da nun eigentlich passiert und was weiter geplant ist und inwiefern das eine Unterstützung ist.
Ich würde auch gern noch ein paar Worte zum Thema Ausgleichsflächen und Ersatzflächen sagen. Bisher wurde das durch ein Staatsrätemodell geregelt. Das soll jetzt abgelöst werden durch ein sogenanntes Clearingverfahren, das ist eben schon angesprochen worden, nämlich das Agrarflächenmanagement. Dazu muss man wissen, dass sich ein Großteil der landwirtschaftlichen Flächen – insgesamt haben wir 14 000 Hektar landwirtschaftliche Flächen in Hamburg – im Besitz der Stadt befindet. Die Stadt hat es weiterverpachtet an die Landwirte; der besagte Landwirt ist eben genannt worden. Diese Flächen, die im Besitz der Stadt waren, wurden bisher bevorzugt benutzt, um Ausgleichsflächen zu schaffen. Dagegen hat sich die Landwirtschaftskammer ausgesprochen, und das Wort Flächenfraß – das wurde schon genannt
und eben noch einmal bestätigt – ist mit angeführt worden. Dabei gehen die landwirtschaftlichen Flächen in erster Linie nicht durch Ausgleichsflächen oder extensiv genutzte Naturschutzflächen verloren, sondern diese landwirtschaftlich genutzten Flächen – das hat Herr Wöhl richtig gesagt – gehen vorrangig durch Bauvorhaben, durch Bauplanung, durch Bauplätze und durch Straßen verloren. Von daher ist die Kritik der Landwirtschaftskammer wirklich voll daneben.
Es wird im Grunde in der Drucksache selbst schon darauf hingewiesen, dass genau dies der Fall ist. Beim Punkt "Der Senat wird ersucht" unter 2.a. auf Seite 2 finden wir zum Beispiel den Satz:
"Landwirtschaftliche Nutzflächen stellen eine besonders wertvolle Ressource dar. Diese Flächen müssen für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben,"
"soweit diese nicht im Einzelfall für eine notwendige bauliche Entwicklung in einer wachsenden Stadt unerlässlich sind."
Ich glaube, das müssen wir uns einmal genauer anschauen, dass eben die landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht durch Ersatzflächen verloren gehen.
Mit der Einführung von Ökokonten – das ist auch schon angesprochen worden – wird im Grunde nur ein einziges Ziel verfolgt, nämlich dass die erforderlichen Ausgleichsflächen kleiner ausfallen. Das ist die Kritik der Naturschutzverbände, und diese Kritik teilen wir von der LINKEN voll.
"Die große Naturvielfalt der ländlichen Räume Hamburgs würde es in dieser Form, ohne wirtschaftlich erfolgreiche Agrarbetriebe, nicht geben."
Unter anderem wird auch die Verbesserung der Bioversität aufgeführt. Aber genau das ist falsch. 10 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe betreiben ökologischen Anbau, 90 Prozent sind überwiegend konventionelle Landwirtschaft. Und es ist überall nachzulesen, dass die konventionelle Landwirtschaft leider eine der Hauptursachen für den Verlust an Biodiversität in Deutschland ist. Die Bestände beispielsweise von Brutvögeln auf Äckern, Wiesen und Weiden gehen dort viel deutlicher zurück als insgesamt. In Hamburg nehmen typische Vogelbestände der Agrarlandschaft auch sehr stark ab. Das ist also das Gegenteil, konventionelle Landwirtschaft ist nicht automatisch Naturschutz.
Zum Schluss noch ein Wort zur Gentechnik. Damit haben wir uns in der letzten Legislaturperiode schon sehr intensiv beschäftigt. Wir haben in der
Drucksache 19/3273 beziehungsweise 19/5091 interfraktionell neun Punkte zur Einführung der Gentechnik beschlossen. Und darum möchte ich unseren Antrag ins Spiel bringen. Es ist uns nämlich viel, viel wichtiger, dass dieser Senat im Bundesrat und in der Bundesregierung dafür sorgt, dass die EU es nicht ermöglicht, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel angebaut werden, anstatt ein Lippenbekenntnis bei der Charta von Florenz zu machen. Das ist sehr viel weniger wirksam, das werden wir auch noch im Ausschuss diskutieren. Aber wir fordern den Senat auf, aktiv zu werden im Bundesrat und in der Bundesregierung, dass gentechnisch veränderte Organismen in Hamburg nicht angebaut werden.
Wer möchte zunächst die Drucksache 20/11525 an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung so erfolgt.
Wer möchte diese Drucksache darüber hinaus mitberatend an den Umweltausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch diese Überweisung so erfolgt.
Wer möchte des Weiteren die Drucksache 20/11727 ebenfalls federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Umweltausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das sieht so aus, als würde die Mehrheit des Hauses die Überweisung befürworten.
Dann kommen wir zu Punkt 59, Drucksache 20/ 11479, Antrag der CDU-Fraktion: Versorgungsbericht für rheumatische Erkrankungen vorlegen.
[Antrag der CDU-Fraktion: Versorgungsbericht für rheumatische Erkrankungen vorlegen – Drs 20/11479 –]
Die SPD-Fraktion möchte die Drucksache an den Gesundheitsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Dann hat jetzt Frau Stöver von der CDU-Fraktion das Wort.
Warten Sie noch kurz, Frau Stöver. Vielleicht warten wir noch, bis alle die, die nicht an der Debatte teilnehmen möchten, sich hinausbegeben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu einem gänzlich anderen Thema, den rheumatischen Erkran
kungen. Dieses ist ein wirklich inhaltsschweres Thema, bei dem es fachlich geboten ist, präventiv zu wirken, und kein Thema für politische Zwistigkeiten. Ich möchte Ihnen drei wichtige Aspekte nennen, warum die CDU-Fraktion einen Antrag in die Bürgerschaft einbringt, um die Situation der Rheumaerkrankten in Hamburg transparent zu machen und um Maßnahmen zu ergreifen, die Situation dieser Patienten zu verbessern.
Erstens gibt es in Deutschland 20 Millionen Rheumaerkrankte. Dass der Begriff Rheuma ein Sammelbegriff ist und von über 400 Krankheitsformen geprägt ist, ändert nichts an der Tatsache der großen Zahl. Zweitens ist in einer alternden Gesellschaft eine steigende Zahl an Erkrankten zu erwarten. Und drittens gibt es bekannte Defizite in der Versorgung, die in erster Linie negative Auswirkungen auf die Patienten haben, aber auch auf die gesamte Gesellschaft.
Die Interessen dieser großen Anzahl an Patienten werden mittlerweile durch diverse Verbände und Selbsthilfegruppen vertreten, unter anderem durch die Deutsche Rheuma-Liga, die mit 280 000 Mitgliedern der mitgliederstärkste Verband in der Gesundheitsselbsthilfe ist. Dieses Engagement ist beeindruckend.
Schwerwiegend ist, dass rheumatische Erkrankungen nicht heilbar sind, und weitgehend unbekannt ist, dass Rheuma keineswegs nur eine Erkrankung älterer Menschen ist, sondern auch junge Erwachsene und selbst Kinder – bundesweit sind es circa 20 000 – von rheumatischen Erkrankungen betroffen sind. Arthrosen, das sind die verschleißbedingten Gelenkbeschwerden, treten zwar meist erst im fortgeschrittenen Alter auf, aber die entzündliche Arthritis tritt typischerweise bereits zwischen dem 30. und 50. Lebensjahr erstmals in Erscheinung.
Die Formen rheumatischer Erkrankungen sind vielfältig. Die Erkrankungen für die Betroffenen und die mit der Versorgung verbundenen Probleme sind jedoch häufig sehr ähnlich. Rheumatische Erkrankungen führen häufig zu Behinderungen. Rheumatische Erkrankungen bedeuten einen massiven Einschnitt in den Alltag und das Leben der Betroffenen. Viele dieser Betroffenen leiden in den meisten Fällen unter dauerhaften, starken Schmerzen, Schwellungen und Ergüssen der Gelenke, und aufgrund von häufig auftretenden Gelenkzerstörungen, Fehlstellungen und Funktionsverlust von Organen sehen sich die Betroffenen gezwungen, einschneidende Veränderungen in ihrem Lebens- und Berufsalltag hinnehmen zu müssen. Hinzu kommt, dass durch die chronischen Entzündungen oft schwerwiegende, auch lebensbedrohliche Komplikationen entstehen können.
die Verlangsamung einer fortschreitenden Krankheit und bestenfalls um das Erreichen des Stillstands einer lebensbedrohlichen Entwicklung. Wichtig ist daher eine zeitnahe und exakte Diagnose mit einer zügig nachfolgenden, auf das Krankheitsbild zugeschnittenen Behandlung.