Wir GRÜNEN ziehen für die Bürgerschaft die Lehre daraus, dass wir etwas gegen die strukturelle Unterlegenheit tun müssen. Es ist schon angesprochen worden: Wir denken, dass ein konkreter und guter Schritt die Einrichtung eines wissenschaftlichen Dienstes wäre. Wenn man sich andere Parlamente anschaut, dann erklärt sich das relativ gut von allein, warum ein Parlament, das solchen Verantwortungen gerecht werden soll und gerecht werden muss, ein solches Instrument braucht. Das gab es einmal in Hamburg; es ist dann abgeschafft worden. Ich glaube, dass wir uns sehr schwächen, wenn wir uns dieses Instruments nicht bedienen. Die Finanzierung an dieser Stelle anzuführen, ist sicherlich richtig und muss bedacht werden.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle sagen, dass wir die Abschaffung der Deputation hier möglicherweise einen guten Weg fänden, aber wir können gern auch über andere Dinge reden.
Wir halten es auf jeden Fall für notwendig, dass sich die Bürgerschaft den wissenschaftlichen Dienst an die Seite zieht. Möglicherweise könnte man sich sogar vorstellen, dass über ein solches Instrument der eine oder andere PUA der Bürgerschaft erspart bliebe; dann wäre das Geld doch sehr gut angelegt.
Zum Abschluss meiner Rede möchte ich das tun, was die Vorredner auch getan haben. Ich möchte nämlich meinen Kollegen sehr herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Wir haben gerade vorhin noch einmal nachgesehen: Beim ersten PUA gab es elf Sitzungen, beim zweiten 45. Das waren lange Abende, lange Nachmittage im Raum 151. Ich möchte mich sehr herzlich für die konstruktive Arbeit bei den Kollegen und selbstverständlich auch beim Arbeitsstab bedanken. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser PUA kann in der Tat mit eindrucksvollen Zahlen aufwarten. Wir haben am 14. April 2011 beschlossen, den PUA fortzusetzen.
Schon fünf Tage später haben wir die erste von 45 Sitzungen gehabt, und am 3. April 2014 hatten wir dann die letzte Sitzung. 45 Sitzungen, 37 Zeugen und am Ende steht ein Abschlussbericht von 640 Seiten. Damit diese Mühewaltung nicht umsonst ist, müssen die im Abschlussbericht zusammengefassten Erkenntnisse nun auch genutzt werden, um aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.
Es darf nicht dabei belassen werden, dass wir nun einen dicken Band zu den Akten legen und so weitermachen wie bisher nach dem Motto "gelesen, gelacht, gelocht". Die Staatsanwaltschaft, konnten wir heute lesen, hat bereits Konsequenzen gezogen und eine Untersuchung eingeleitet. Das ist auch gut und richtig so, sie hat meine volle Unterstützung.
Erstens: Zu Beginn des Projekts fehlten kritische Fragen. Es ist eben sehr wichtig, dass man am Anfang einmal innehält und die kritischen Fragen stellt. Als 2003 Alexander Gérard und seine Partnerin Jana Marko die Idee eines Konzerthauses auf dem alten Kaispeicher A präsentierten und dafür sogleich eine Architekturskizze von einem Stararchitekten wie Herzog & de Meuron aus der Tasche zogen, war die Stadt geradezu elektrisiert. Ich möchte hinzufügen, eine Welle der Euphorie hatte Hamburg umfasst. Kritische Fragen wurden allerdings nicht gestellt. Hier muss man sagen, Fehlanzeige. Weder die potenziellen Kosten noch die Grundkonzeption, also die Ummantelung des Gebäudes, wurden damals wirklich hinterfragt. Dies wurde allerdings auch später nie wirklich getan.
Nicht zu Beginn des Projekt, nicht bei Übernahme der Idee durch die Stadt, nicht beim Rückzug der privaten Investoren, nicht vor der Ausschreibung – einfach nie wirklich.
Die Verantwortlichen der Stadt, das heißt Senat und Parlament, haben sich von der Idee blenden lassen und nie genau hinterfragt, ob das alles tatsächlich praktikabel ist.
Zweitens: die schlechte Koordinierung der am Bau Beteiligten. Gerade bei komplexen Bauprojekten ist es erforderlich, dass möglichst wenige kritische Schnittstellen zwischen den einzelnen Beteiligten bestehen. Viele Schnittstellen führen zu Abstimmungsproblemen, Verzögerungen, Schuldzuweisungen und einem erheblichen Steuerungserfordernis seitens der Bauherren. Bei der Elbphilharmonie wurde sich dafür entschieden, dass Gene
ralplaner und Generalunternehmer nicht direkte Vertragsverhältnisse zueinander haben sollen, sondern dass die ReGe die Schnittstellen sozusagen koordinieren sollte, eine ReGe, die allerdings von ihrem Selbstverständnis her als eine schlanke Organisationseinheit aufgestellt war, eine ReGe, die den Anforderungen an die Koordination der Beteiligten zu keiner Zeit wirklich gerecht werden konnte, schon gar nicht, als sie in die Mühlen der gegensätzlichen Interessen von Herzog & de Meuron, ADAMANTA und der Stadt geriet.
Drittens: quantitative und qualitative Mängel im Projektmanagement. Dass die ReGe mit ihrem Personal den Herausforderungen des Projekts nicht gewachsen war, haben meine Vorredner schon anklingen lassen. Ich möchte noch einen, aus unserer Sicht wichtigen Punkt aufnehmen. Weder der Staat noch ein privatwirtschaftliches Unternehmen können wirklich umfassende Expertise zu allen möglichen Punkten vorhalten. Fachwissen muss natürlich auch zukünftig immer eingekauft werden. Bei der Elbphilharmonie waren die Projektverantwortlichen aber nicht wirklich in der Lage, das zu erkennen.
Die Aufträge für Gutachten wurden in mehreren Fällen so schlecht formuliert, dass die Aussagen der Gutachten für eine sachliche Entscheidung nicht zu gebrauchen waren. Die Gutachter haben essenzielle Dinge nicht hinterfragt, unter anderem auch deshalb, weil sie nicht damit beauftragt worden sind und insofern von falschen Parametern ausgegangen sind. Weder die REGE noch der Senat haben diese groben Lücken erkannt und die Ergebnisse der Gutachten kritisch hinterfragt. Nicht, weil sie es nicht wollten, sondern weil sie tatsächlich nicht die notwendigen, qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren Reihen hatten, um das wirklich tun zu tun.
Ein besonders grober und verhängnisvoller Fall ist in dieser Hinsicht die Beauftragung von HKLW in der Person von Frau Dr. Ute Jasper. Frau Dr. Jasper wurde unter anderem mit der Erstellung des Vertragswerks mit ADAMANTA beauftragt. Dass Frau Dr. Jasper bei ihren Beratungen zum Vertragswerk nicht geprüft hat, ob Vertragstext und Vertragsanlagen mit der darin enthaltenen BausollBeschreibung zueinander passen, ist als gravierendes Versäumnis dieser Beratungen zu bewerten. So wurde von ihr noch nicht einmal erkannt, dass eine Vielzahl der Pläne noch mit einem Vermerk zur Vorläufigkeit der Planung versehen war. Aber dass weder die REGE noch andere Entscheidungsträger erkannt haben, dass diese Leistung nicht wirklich so erbracht worden ist, wie man es hätte tun sollen, auch nicht, nachdem der Generalplaner eindringliche Warnungen zum Planungsstand an die REGE herangetragen hat, zeigt den
vollen Umfang der mangelnden Kompetenz und personellen Aufstellung der REGE und hat im Endeffekt auch zu erheblichen Baukostensteigerungen beigetragen.
Viertens: Die Prüfung der Projektänderungsmitteilung, die sogenannte PÄM-Prüfung, hat uns wirklich viele Stunden im Ausschuss beschäftigt. Die Prüfung der Nachforderungen aus den Projektänderungsmitteilungen hat nicht die REGE selbst durchgeführt, sondern an den Generalplaner, genauer gesagt, an Höhler+Partner übertragen. Auch bei dieser zentralen Bauherrenaufgabe in einem Projekt der Kostensteuerung musste der Untersuchungsausschuss wieder feststellen, dass die Leistung bei Höhler+Partner nicht in dem Umfang beauftragt worden ist, wie es eigentlich erforderlich gewesen wäre. Also auch hier führte wieder eine durch die REGE schlecht beziehungsweise mangelhaft beauftragte Leistung zu einem gravierenden Defizit im Controlling des Projekts und somit zu Kostensteigerungen.
Hinzu kommt auch noch die nahezu unglaubliche Entscheidung, dass die PÄMs nur noch auf Angemessenheit geprüft werden, dass also keine wirkliche Detailprüfung jeder einzelnen PÄM erfolgen soll. Das kann man fast als Freifahrtschein für ADAMANTA verstehen und – dass musste man dann auch feststellen – die Nachforderungen dann in beliebiger Höhe geltend machen. Da hat sich HOCHTIEF nicht zweimal bitten lassen, das haben sie dann tatsächlich entsprechend ausgenutzt.
Fünftens: mangelnde Kontrolle der REGE. Das ist ein weiterer, wichtiger Aspekt, den ich noch einmal aufgreifen möchte. Der Senat hat nicht wirklich seine Kontrollfunktion über die REGE ausgeübt, wie er es hätte tun sollen. Die Kontrolle der REGE als ein kommunales Unternehmen konnte insbesondere durch das Verhalten von Herrn Wegener und die von Ole von Beust unterstützte Sonderstellung von Herrn Wegener als Senatskoordinator nicht in dem erforderlichen Maße erfolgen. Selbst der Aufsichtsrat der REGE war nicht in der Lage, einen objektiven Eindruck vom Sachstand des Projekts und den angefallenen Risiken zu erhalten. Die als Kontrollgremium angedachte Begleitgruppe tagte lediglich einmal, da die Person, die kontrolliert werden sollte, die Begleitgruppe selbst einberufen sollte. Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn diese Gruppe nur einmal getagt hat.
Interventionen von außen, etwa durch den Senat, wurden rigoros unterbunden, kritische Fragen unzureichend beantwortet, Weisungen teilweise missachtet, und die wenigen Hinweise, die auf Risiken im Projekt hingedeutet haben, wurden in den Ausschussberatungen der Bürgerschaft letztendlich regelmäßig kleingeredet; da müssen wir jetzt nichts schönen. So lässt sich kein Unternehmen steuern, so lässt sich letztendlich auch kein Projekt managen.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass das Projekt Elbphilharmonie nicht wegen eines Fehlers oder einer falschen Entscheidung oder aufgrund fahrlässigen Verhaltens einer Person aus dem Ruder gelaufen ist. Ich hatte gehofft, ich würde den rauchenden Colt in den PUA-Beratungen finden, aber da wurde ich bitter enttäuscht. Den einen rauchenden Colt haben wir nie gefunden, genauso wenig wie die eine falsche Entscheidung oder die eine falsche Person. Es gab vielmehr mehrere Ursachen sowie mehrere Möglichkeiten, bei denen man noch Einfluss auf das Projekt hätte nehmen können. Die wurden leider in der Gesamtschau nicht so genutzt, wie man es vielleicht an der einen oder anderen Stelle hätte tun können.
Aber ich möchte auch nach vorn schauen. Wir freuen uns sehr, dass der Senat mit der Drucksache zum kostenstabilen Bauen bereits im letzten Jahr einen grundsätzlich richtigen Schritt in die richtige Richtung getan hat bezüglich der Kostensicherheit bei Bauprojekten. Die erste Berichtsdrucksache hat die Bürgerschaft inzwischen erreicht und sie wurde in den Ausschüssen beraten. Leider mussten wir aber feststellen, dass die Aussagen der Berichtsdrucksache zu Kostenentwicklungen bei Bauprojekten noch, freundlich gesagt, wenig gehaltvoll sind. Zudem mussten wir auch feststellen, dass es trotz der in der Drucksache über kostenstabiles Bauen formulierten Anforderungen an Projektplanung und Vorbereitung immer noch zu gravierenden Fehlern kommt; ich könnte viele Beispiele nennen. Den Beweis, ob wirklich aus der Vergangenheit gelernt wurde, ist der Senat jedoch bisher noch schuldig geblieben. Ich habe eher den Eindruck, dass inzwischen immer noch nach kostenlabilem Bauen gearbeitet wird und das kostenstabile Bauen noch immer nicht wirklich auf der Agenda des Senats steht. Wir werden sehen, was die Zeit da bringt.
Aus diesem Grund begrüßen wir auch ausdrücklich die im Enquete-Teil des Abschlussberichts genannten zusätzlichen Vorschläge zur Verbesserung der Kostensicherheit und Kostentransparenz. Bereits in der Planungsphase muss vom Senat darauf hingewirkt werden, dass die Entwürfe realistisch sind. Wenn, wie bei der Elbphilharmonie, ein großes Bauunternehmen sich nicht in der Lage sieht, eine Fassade zu errichten, dann ist das mehr als nur ein Hinweis auf eine schlecht umsetzbare Architektenfantasie. Verträge und Vertragskonstellationen dürfen nicht länger eine derartige Komplexität haben, dass sich selbst Experten nicht mehr in den Konvoluten zurechtfinden.
Die in der FHH angewandte Vielzahl von Organisationsformen sollte evaluiert und überdacht werden. Ein Zuviel ist da nicht hilfreich. Und auch BonusMalus-Regelungen müssen regelhaft ins Vertragswerk aufgenommen werden. Eine Verwaltung, die Bauprojekte managt, muss zwingend ein professionelles Anti-Claim-Management vorhalten. Nur so
kann sich die Stadt vor unberechtigten Nachforderungen schützen. Die Kontroll- und Steuerungsgremien müssen nicht nur umfassend und regelmäßig informiert werden, sie benötigen auch ein professionelles Personal. Ob auch die Bürgerschaft eine Expertise braucht, wie das vorhin diskutiert worden ist, dazu hat sich meine Fraktion an der Stelle noch nicht festgelegt. Wir sind noch im Diskussionsprozess, auch gern mit Ihnen und den anderen Fraktionen.
Auch die neuesten Entwicklungen lassen bei den anderen Fraktionen nicht unbedingt darauf schließen, dass daraus wirklich gelernt wurde. Wir haben die Stadtbahn-Debatte, bei der wieder fröhlich mit Buntstiften in den Stadtplänen herumgemalt wurde und auch gleich Preisschilder angehängt wurden. Ich bin mir noch nicht sicher, ob wirklich durchgesickert ist, was das bei der Elbphilharmonie am Ende bedeutet hat.
Die Frage ist, wie es jetzt weitergeht. Wir haben den Nachtrag 5 gehabt. Ich glaube, da ist immer noch einiges im Argen, auch was später die Betriebskosten bei der Elbphilharmonie angeht. Ich möchte zum heutigen Zeitpunkt noch nicht explizit ausschließen, dass wir uns zu einem späteren Zeitpunkt in der nächsten Legislaturperiode eventuell noch einmal damit befassen müssen und in eine nähere Untersuchung der Elbphilharmonie gehen müssen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Links-Fraktion begrüßt diesen zweiten Bericht. Wir finden, dass dort vieles Interessantes steht und auch vieles Erklärendes. Wir werden uns trotzdem enthalten, weil wir nicht mit allen Punkten übereinstimmen.
Das werde ich gleich genauer ausführen. Aber ich möchte Sie alle auffordern, als Werbung für diesen PUA, zumindest die Zusammenfassung zu lesen, denn das ist ein wirklicher Wirtschaftskrimi. Wir stellen dort einen Größenwahn der Eliten dieser Stadt fest, gepaart mit einer Täuschung der Bürgerschaft. Das sind lauter Worte aus dem Bericht. Die Bürgerschaft ist über das, was dort geschehen ist, getäuscht worden. Das muss jeden von uns in diesem Saal elektrisieren, und darüber müssen wir uns auseinandersetzen.
lange ich die Leidenschaft in diesem Parlament, zumindest die Zusammenfassung zu lesen, denn es lohnt sich. Ich glaube, Sie werden erstaunt sein, was dort alles steht. Ich will versuchen, Ihnen einige Dinge noch etwas klarer zu machen, was dort eigentlich beschlossen wurde.
Das Erste ist einer der wichtigen Momente, als damals – wir waren leider nicht dabei und hätten gern unsere Gegenstimmen dazu abgegeben – das Ganze einstimmig in der Bürgerschaft beschlossen worden ist. Man hat gesagt, man werde die Elbphilharmonie günstig errichten können, weil man das Hotel und die Wohnungen bauen werde, und diese würden die Elbphilharmonie finanzieren. Das war die Grundidee, und weil sich das gut anhörte, haben viele in dieser Stadt zu Recht gedacht, dass das möglich wäre. Das hat sich im Rahmen der Entwicklung plötzlich völlig umgekehrt, und zwar aufgrund dieser berühmten Sache, bei der wir alle Schwierigkeiten haben, nämlich das Forfaitierungsmodell. Aufgrund dessen hat sich die Stadt plötzlich entschieden, dieses Luxushotel selbst zu bauen. Wir haben ausgerechnet, wie teuer das mittlerweile geworden ist. Über 420 Millionen Euro bezahlen wir für das, was uns eigentlich Geld bringen sollte.
Die werden wir zusammen im Ausschuss noch einmal diskutieren. Wir haben es Ihnen jetzt dreimal vorgelegt, Herr Wankum, Sie haben das mehrfach lesen können. Sie können meinetwegen sagen, dass die Zahlen falsch seien, aber es sind die Grundlagen, die wir dazu ausgerechnet haben.
Und das zeigt, dass das einer der großen Punkte war. Das ist entschieden worden – und das ist der Skandal –, und zwar nicht von der Bürgerschaft, die hat das gar nicht mitbekommen. Es gibt noch nicht einmal ein Papier, auf welcher Grundlage das entschieden worden ist. Es wurde entschieden im September 2006 in einem Bürgermeistergespräch, zu dem es noch nicht einmal ein Protokoll gibt. Die wichtigste Entscheidung im Zusammenhang mit diesem Projekt wurde in einem Bürgermeistergespräch entschieden ohne Protokoll,