Insofern sind wir aufgefordert zu reagieren und es ist an dieser Stelle ganz wichtig, gerade auch in Richtung dieser Seite des Hohen Hauses, eine große Angst zu nehmen, nämlich die Angst, dass die Öffnung der Ehe das historisch gewachsene Institut der Ehe negieren, relativieren würde. Ganz im Gegenteil können durch die Öffnung der Ehe eher Impulse ausgesandt werden, dieses historisch gewachsene Institut zu modernisieren und ihm neue Impulse zu geben. Insofern hoffe ich, dass das Haus gleich in großer Mehrheit und in großer Übereinstimmung unserem Antrag zustimmen wird.
Eines hat mich allerdings – viele von Ihnen wissen, dass ich in diesem Thema quasi neu bin – bei der Einarbeitung wirklich überrascht und auch da komme ich wieder mit einem historischen Vergleich; ich hoffe, es stört Sie nicht. Mich hat überrascht, dass die Gesetzgebung, gerade gegenüber Schwulen, im späten Kaiserreich, in der Weimarer Republik wesentlich liberaler und toleranter war; später erfolgte natürlich eine Verschärfung unter den Nationalsozialisten. Aber interessant ist eben, dass die Verschärfung der Schwulengesetze mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland nahtlos übernommen wurde und die Strafgesetzsprechung der Nationalsozialisten bis zur Änderung durch die sozial-liberale Koalition in den Siebzigerjahren Fortbestand hatte. Das sollte uns alle zum Nachdenken anregen. Insofern hoffe ich, dass alle Fraktionen sich entscheiden können, diesem Petitum zuzustimmen und dem Senat den Auftrag dafür zu geben, im Bundesrat eine neue Initiative zu starten.
Damit möchte ich zum Schluss kommen, denn das Petitum des Antrags ist relativ kurz; die Einleitung werden Sie selber gelesen haben. Die Regenbogen-Lebenspartnerschaften sind mittlerweile ein ganz wichtiger und bereichernder Teil unserer Gesellschaft. Insofern ist es nur richtig, notwendig und eigentlich auch zwangsläufig, dieses Institut der Ehe den realen gesellschaftlichen Lebensverhältnissen der Menschen anzupassen und ein Stück weit zu öffnen.
Wir können dies vor allem mit einem begründen, nämlich mit dem klassischen Modell Familie, und damit will ich mich gerade auch an Ihre Seite wenden. Worum geht es bei Familie? Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen. Wir reden über gleichgeschlechtliche Paare, die füreinander Verantwortung übernehmen, zum Beispiel auch in der Pflege von Angehörigen. All dies zu schützen und zu würdigen, ist auch Aufgabe des Staates und es ist an der Zeit, dass der Staat seinen gleichgeschlechtlichen, den sogenannten Regenbogenfamilien, die gleiche rechtliche Anerkennung zuteil werden lässt wie den sogenannten normalen Bürgern, für die dies seit vielen Generationen der Fall
ist. Insofern hoffe ich, dass die Bürgerschaft gemeinsam diesem Antrag zustimmt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Tat ist das Anliegen, das die grundsätzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften an sich betrifft, etwas, das auch wir als CDU – das haben wir in den zurückliegenden zwei Legislaturperioden in absoluter Mehrheit öfter unter Beweis gestellt – wichtig finden.
Es kann aber nicht sein, dass man, nur weil der CSD aufzieht, was ein legitimer politischer Anlass ist, um zu demonstrieren, wie man positiv Schwule und Lesben in dieser Stadt unterstützen möchte, auf einmal Anträge formuliert, die so in ihrer Wirkung gar nicht greifen können, weil – auch das müssten Sie wissen, Herr Kühn – bei diesem Thema mitnichten der Bundesrat zuständig ist, sondern es reicht, wenn der Bundestag beschließt, an dieser Stelle etwas zu unternehmen. Dann ist der Bundesrat gar nicht mehr gefragt.
Nun kann man sagen, dass es uns aber um das Symbol geht. Herr Kühn, wenn es Ihnen um die Symbolik geht, dann schauen Sie einmal sehr genau in das Abstimmungsverhalten Ihrer SPD-Bundestagsfraktion.
Ich komme gleich dazu, wo unsere Position ist, nur habe ich mich nicht hingestellt und gesagt, dass ich den Vorreiter in dieser Frage mache; Sie haben sich hier hingestellt. Schauen Sie einmal in das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion im Bundestag. Jüngst wurde genau dieses Anliegen mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD abgelehnt. Mir und auch Frau Suding wurde vorhin gesagt, dass wir einmal mit den Kollegen in Berlin sprechen sollten, was die Steuerhöhungen betrifft. Das werden wir sicher tun, allerdings muss ich persönlich sagen, sprechen Sie erst einmal mit Ihren Kollegen, bevor Sie solche Anträge mit Mehrheit auf den Weg bringen möchten.
Sie sind einfach nicht richtig informiert, denn meine Fraktion hatte in Berlin einen eigenen Antrag eingebracht, dem sie natürlich zugestimmt hat. Es gab einen Antrag der LINKEN, den sie abgelehnt hat, aber es ist durchaus im Parlament üblich, dass Parteien Anträgen ihrer eigenen Fraktionen zustimmen. Im Übrigen ist diese Debatte gar nicht erfolgt, sondern nur zu Protokoll gegeben worden, weil der Bundestag es nämlich zu so später Stunde gar nicht mehr diskutiert hat. Sie sind einfach schlecht informiert, das möchte ich noch einmal richtigstellen.
Im Gehalt bleibt, dass Sie im Abstimmverhalten, auch wenn es nur zu Protokoll gegeben worden ist, in Berlin nicht das durchhalten, was Sie in Hamburg postulieren.
Nichtsdestotrotz, kommen wir zum Inhalt. Wenn Sie die Ehe öffnen und das Institut gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft, das Sie mit Rot-Grün selber eingeführt haben, jetzt abschaffen wollen und sagen, das solle alles in die Ehe einfließen, dann würde ich gerne eine Ergänzung in Ihrem Antrag haben, dass Sie nämlich das Adoptionsrecht fordern. Das wäre konsequent. Ich bin gespannt, wie die Diskussion in Ihrer Fraktion dazu ausgeht. Ich könnte mir vorstellen, dass es dann nicht mehr die Zustimmung gäbe, die es bisher hier gibt, und warum?
Hier kommen wir zur Position der CDU an dieser Stelle. Die darf Sie jetzt nicht überraschen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es selbstverständlich zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und der Ehe Unterschiede gibt und dass Sie zu kurz springen, wenn Sie sagen, wir lösen diese Unterschiede und die daraus hervorgehenden Herausforderungen dadurch auf, indem wir eine Institution für alle machen, abgesehen vom Adoptionsrecht. Herr Kühn, sehen Sie es uns nach, wir haben keine Angst, wir haben nur einen anderen Ansatz und werden deswegen Ihrem Antrag an dieser Stelle auch nicht zustimmen.
Nichtsdestotrotz müssen wir auf einen Punkt hinweisen, und an ihm arbeiten wir gern mit Ihnen weiter. Dazu habe ich leider in dieser Legislaturperiode noch nichts gehört, und hier wäre der CSD ein guter Anlass, dies zu tun. Schwarz-Grün hat sich in der letzten Legislaturperiode nämlich mit der Frage beschäftigt, wie wir zu mehr Akzeptanz in den Schulen kommen. Es wurde einiges auf den Weg gebracht, das auch schon die CDU mehrheitlich unter ihrer Alleinregierung beschlossen hatte. Dazu habe ich bisher weder im Wahlprogramm noch im Parlament von Ihnen irgendein Wort gehört. Da geht es nämlich um praktische Verbesserungen und nicht um Show-Politik wie in diesem Antrag, den Sie eingebracht haben. Dafür sind wir
immer zu haben und haben hier in der Vergangenheit mit den Grünen gute Dinge auf den Weg gebracht. Ich würde mich freuen, wenn Sie hieran konsequent weiterarbeiten, anstatt Dinge beschließen zu lassen, hinter denen nicht einmal Ihre eigene Bundestagsfraktion steht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte die Debatte mit einer Frage eröffnen. Was unterscheidet das Landesparlament des Staates New York von unserem Landesparlament in Hamburg?
Ich sage es Ihnen: Das Landesparlament in New York in den USA kann über die Öffnung der Ehe entscheiden und hat es getan. Die Hamburgische Bürgerschaft kann es nicht, weil wir eine andere föderale Zusammensetzung in diesem Land haben. In Deutschland entscheidet der Deutsche Bundestag über die Öffnung der Ehe und nur der. Deswegen kann man natürlich trotzdem überlegen, eine Bundesratsinitiative zu starten, aber ich würde mir dann wünschen, dass wir auch Verbündete der gleichen Fraktionen im Deutschen Bundestag hätten. Das ist nicht der Fall.
Der Hinweis des Kollegen von der SPD-Fraktion, Herr Kollege Heintze wäre nicht richtig informiert, trifft insofern nicht zu, als die SPD-Fraktion einen eigenen Antrag hatte, aber eine andere Schiene verfolgte, nämlich die Vervollständigung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Es steht nichts dagegen, wir wollen auch die gleichen Rechte. Nur die Frage, ob man einem Linken-Antrag in der Frage der Öffnung der Ehe zustimmen kann, während man gleichzeitig das Lebenspartnerschaftsgesetz vollstrecken kann, steht nicht gegeneinander,
zumal der Antrag der LINKEN die Bundesregierung aufgefordert hat, einen Gesetzentwurf vorzulegen und der SPD-Antrag schon selbst ein Gesetzentwurf war. Das hätte sich nicht gegeneinander aufgehoben, sondern sich sogar hervorragend ergänzt.
Es gibt zwei Dinge, warum man für die Öffnung der Ehe ist. Auf der einen Seite will man jetzt ein diskri
minierendes Extra-Gesetz für Lesben und Schwule langsam entsorgen. Unter den Gesetzgebungsumständen im Jahre 2001 war das richtig. Damals hätte Karlsruhe ein großes Stoppschild herausgeholt, aber heute würde das unserer Einschätzung nach nicht mehr passieren.
Ein zweiter Punkt, warum man die Öffnung der Ehe in jedem Fall als Bürgerrechtler vorantreiben muss, ist, dass der Bundesrat mit seiner bremsenden Wirkung bei der Gleichstellung ausgeschaltet wäre. Nun genau diesen Bundesrat, der bisher gebremst hat bei der Gleichstellung, dafür zu gewinnen, dass er die Ehe öffnet und sich selbst in dieser Frage entmachtet, da bin ich mir nicht so sicher, ob es von Erfolg gekrönt ist. Trotzdem werden wir in der Sache, weil wir als Grüne für die Öffnung der Ehe sind, zustimmen. Wir glauben nur, dass auch diese Initiative, wenn sie denn bald gestartet würde, nicht von Erfolg gekrönt ist im Bundesrat, denn die letzte, die das Bundesland Berlin mit dem SPD-Senat schon im Herbst gestellt hatte, ist schon gescheitert, und zwar bei den eigenen SPD-Ländern im Bundesrat.
Wir würden es begrüßen – wir werden auch einen entsprechenden Antrag einbringen –, wenn der SPD-Senat an dieser Stelle noch einmal innehält und lieber jetzt, wo eine Mehrheit der roten und der grünen Länder im Bundesrat vorhanden ist, einen Antrag einbringt, der auf die Steuergesetzgebung hinzielt, da, wo die Kompetenz des Bundesrats liegt. Den kann der Bundesrat dann nicht mehr einfach wegwischen. Das wäre zum jetzigen Zeitpunkt, um dieses Thema ernsthaft voranzubringen, der richtige Weg. Wir werden einen solchen Weg vorschlagen im Herbst, weil wir glauben, dass die Länder hier die Kompetenz wahrnehmen müssen, und weil wir auch glauben, dass die Kompetenz der Länder im Bundesrat, gerade bei der Steuergesetzgebung, jetzt auch genutzt werden sollte, um der Bundesregierung zu zeigen, dass sie das vorlegen muss. Nebenbei gesagt: Wir wissen alle, dass es bald ein Urteil in Karlsruhe zur Steuergesetzgebung geben wird. Es würde also alles passen.
Ein Antrag zur Öffnung der Ehe aus dem Bundesrat, selbst wenn er eine Mehrheit fände, was ich nicht glaube, würde niemals eine Mehrheit im Bundestag finden. Er würde wieder verpuffen. Der Antrag der SPD-Fraktion war grundsätzlich gar nicht falsch, aber ich würde mir wünschen, dass die Intention des SPD-Antrags über das Lebenspartnerschaftsgesetz, die steuerliche Gleichstellung und natürlich auch das Adoptionsrecht auch im Bundesrat erreicht werden kann.
Ein weiterer Punkt: Wenn man so einen Antrag stellt und Show-Politik betreibt, dann weiß man auch, dass man viel an Glaubwürdigkeit bei der Bevölkerung verliert, wenn den großen Ankündigungen nichts folgt. Vor diesem Hintergrund be
dauere ich diese Initiative in dieser Form. Wir haben sie erst im Herbst gehabt, ausgehend vom Bundesland Berlin. Sie war nicht besonders engagiert vorgebracht im Bundesrat. Da hat im Übrigen der Erste Bürgermeister zur Änderung von Artikel 3 Grundgesetz damals im Bundesrat eine bessere Rede gehalten, um die skeptischen CDU-Länder zu überzeugen. Eine solche Rede gab es im Bundesrat nicht zur Öffnung der Ehe seitens des Regierenden Bürgermeisters von Berlin.
Insofern kann man nur daraus folgern, dass es Show-Politik ist. Wir glauben, es ist nicht die Zeit, um Show-Politik zu betreiben, sondern es ist Zeit, richtige Politik für Lesben und Schwule zu machen. Ich kann mich nur meinem Kollegen von der CDU anschließen. Das können Sie in Hamburg tun, hier haben Sie eine Mehrheit, Sie legen einen Haushalt vor und wir wollen hoffen, dass es keine Kürzungen bei den schwul-lesbischen Projekten gibt. Wir werden diesem in jedem Fall nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zur liberalen Politik der FDP gehört, dass kein Mensch wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf. Jeder soll seine Lebensentwürfe frei verwirklichen können. Wir fordern daher die vollständige rechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Wer gleiche Pflichten hat, hat auch gleiche Rechte.
Auf dem Weg dahin wurde von Schwarz-Gelb in Berlin schon viel erreicht, und zwar die Gleichstellung beim Grunderwerb und bei der Erbschaftssteuer. Zudem wird das Gesetzgebungsverfahren zur Gleichstellung im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht in Kürze abgeschlossen sein. Weitere Erfolge auf dem Weg der Gleichstellung müssen erreicht werden. Für die Gleichstellung bei der Einkommensteuer setzt sich die FDP nach wie vor ein. Außerdem fordern die Liberalen seit Langem das volle Adoptionsrecht für die Lebenspartnerschaften wie bei Ehegatten. Es gibt bei diesem Thema keinen sachlich gerechtfertigten Grund für eine Differenzierung zwischen Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften.