Ich schaue mich um und sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen also zu den Abstimmungen. Wir beginnen mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 21/17576.
Wer möchte sich dem Antrag anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer folgt diesem Antrag? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen angenommen.
Schließlich stelle ich fest, dass die Bürgerschaft vom Bericht des Verkehrsausschusses aus Drucksache 21/17412 Kenntnis genommen hat.
Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 51, Antrag der Fraktionen der SPD und GRÜNEN: Steuerliche Entlastung und Bürokratieabbau im Ehrenamt.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Steuerliche Entlastung und Bürokratieabbau im Ehrenamt – Drs 21/17465 –]
Vonseiten der CDU-Fraktion liegt hierzu ein Antrag auf Überweisung an den Haushaltsausschuss vor. Es handelt sich auch hier um eine von der SPDFraktion angemeldete Kurzdebatte mit je zwei Minuten Redezeit pro Debattenbeitrag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind uns wahrscheinlich alle darin einig, dass das Ehrenamt eine sehr wichtige Säule unseres Zusammenlebens darstellt. Allein in Hamburg sind 450 000 Menschen ehrenamtlich tätig. Insofern ist es eine sehr wichtige Botschaft, die wir heute geben wollen, nämlich das Ehrenamt zu würdigen und anzuerkennen, indem wir ein paar Maßnahmen treffen, die den steuerlichen Bereich und die Gemeinnützigkeit betreffen. Allein im Sportbereich sind 50 000 Menschen in Hamburg ehrenamtlich tätig, von denen über 10 000 Übungsleiter sind, die eine wichtige Aufgabe im Sportbereich wahrnehmen. Wir möchten die Übungsleiterpauschale von 2 400 auf 3 000 Euro im Jahr anheben, das heißt, von 200 Euro auf 250 Euro im Monat. Das bedeutet nicht, dass wir das Ehrenamt bezahlen wollen, denn es ist ein Ehrenamt. Aber man kann durch kleine Beträge anerkennen, dass jemand ehrenamtlich tätig ist und
man dieses Ehrenamt für wichtig hält. Das wollen wir machen. Wir wollen es in einem kleinen Umfang würdigen und anerkennen und nicht bezahlen, sondern wir wollen die steuerlichen Vorteile, die man schon jetzt hat, auch in der Ehrenamtspauschale ein bisschen anheben.
Darüber hinaus geht es um einige Themen des Gemeinnützigkeitsrechts – auf sie muss ich jetzt nicht eingehen –, die zum Teil kompliziert sind. Wir wollen die Katalogzwecke ein bisschen erweitern. Da ist zum Beispiel ein Verein, der Integration für Geflüchtete fördert, im Augenblick gar nicht in einer 25 Punkte umfassenden Liste enthalten. Das und auch an einigen anderen Stellen kann man steuerliche Dinge verbessern. Ich bitte Sie, den Antrag anzunehmen. Ich glaube, dass das eine Würdigung des Ehrenamtes ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Schreiber, für die Punktlandung. – Herr Kleibauer, Sie haben das Wort für die CDU-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Ehrenamtliches Engagement ist wichtig, es hat eine hohe Bedeutung. Ich glaube, es ist auch sehr wichtig für den Zusammenhalt der Gesellschaft in vielen Bereichen, ob im Sport, im sozialen Bereich, in der Bildung, Umwelt, Kultur. In allen Bereichen leisten sehr viele Bürger ehrenamtliche Arbeit und machen etwas Tolles für die Gesellschaft. Das verdient Anerkennung und Unterstützung.
Die Finanzministerkonferenz hat schon auf den Weg gebracht, dass an vielen Stellen Freibeträge im steuerlichen Bereich angepasst und Übungsleiterpauschalen angehoben werden. Das ist gut und richtig, das unterstützen wir. Das war meines Wissens auch sehr weitgehend einvernehmlich in der Finanzministerkonferenz. Es gab 2013 ein größeres Gesetzespaket zur Stärkung des Ehrenamtes, und es ist durchaus Zeit, so etwas auch jetzt wieder anzustreben.
Es ist natürlich auch möglich, das eine oder andere in Hamburg zu machen. Es ist für eine Regierungsfraktion vielleicht leichter zu sagen: Oh, wir haben da eine Idee, das machen wir auf Bundesebene. Aber – ich habe vorhin noch einmal geguckt – gerade unsere Fraktion und auch Franziska Rath hatten zuletzt sehr, sehr viele Anträge eingebracht, auch den Haushalt betreffende Anträge, wie man als Stadt mit kleinen Maßnahmen das Ehrenamt
fördern kann, Freiwilligenarbeit unterstützen kann, und das sollten wir nicht aus dem Blick verlieren.
Herr Schreiber hat so viele Punkte gesagt, dass man in zwei Minuten nicht darauf eingehen kann. Sie haben alles ein bisschen kompliziert und detailliert gesagt. Deshalb schlagen wir vor, den Antrag an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Gerade zum ersten Punkt, den Sie mit dem Katalog Gemeinnützigkeit angesprochen haben, sagen Sie, der Senat solle sich für eine Änderung einsetzen. Im Antrag steht aber gar nicht, wofür und in welche Richtung. Insofern ist es, glaube ich, sinnvoll, dass man das vorher einmal im Ausschuss behandelt. – Vielen Dank. Die zwei Minuten sind um.
Schon wieder eine schöne Punktlandung. Vielen Dank. –Herr Müller, Sie haben das Wort für die GRÜNE Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Tat ist es so, dass der Vorstoß für diese Verbesserungen für Ehrenamtliche und Übungsleiter aus Hamburg kam, nämlich auf der Finanzministerkonferenz, dort eingebracht von unserem Finanzsenator. Wir sind sehr froh darüber, dass die 16 Bundesländer sich darauf relativ schnell einigen konnten. Bei anderen Themen geht das nicht so flott. Nur, das, was die Finanzminister der Länder und des Bundes einmal so eben beschließen, hat noch lange keine Gesetzeskraft. Deswegen machen wir aus Hamburg heute klar, dass wir wollen, dass das jetzt auch im Bundestag eingebracht wird, dass die Bundesregierung vorher einen entsprechenden Gesetzentwurf macht, sodass wir das dann schnell im Bundesrat beschließen können. Das ist unser Anliegen als GRÜNE. Immerhin hat sich viel getan, wenn man einmal bedenkt, dass die letzte Erhöhung in diesem Bereich 2013 war. Insofern ist es mehr als angemessen, dass die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale entsprechend erhöht werden. Dafür sind wir als GRÜNE sehr. Eigentlich sind wir GRÜNE eher noch dafür, Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale ein bisschen mehr anzugleichen. Es kann passieren, dass der Bundesfinanzminister und das Bundeskabinett zu ähnlichen Gedanken kommen. Das würde uns in Hamburg sehr freuen. Deswegen ist es ein guter Hinweis aus der Hamburger Bürgerschaft und eine Stärkung von Finanzsenator Dressel, damit er in seinen Gesprächen in Berlin sagt: Nun macht das mal, es wäre schön, wenn wir das noch in diesem Sommer durchs Kabinett kriegen und es am Ende des Jahres vielleicht dann endlich in beiden Kam
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mich im Wesentlichen Herrn Kleibauer anschließen. Die Erleichterungen bewegt man alle paar Jahre; das ist okay. Aber gedacht wird dabei eher an etabliertere Organisationen. Die bürokratischen Hürden auf dem Weg zur Gemeinnützigkeit werden nicht bedacht. Auf einer Veranstaltung mit Migrantinnenund Migrantenorganisationen wurde uns diese Woche gesagt, genau das sei das Problem. Ein Beispiel: Eine migrantische Jugendinitiative will einen gemeinnützigen Verein gründen, um als Träger der Jugendhilfe anerkannt zu werden. Dazu ist es laut Satzung nötig, eine Altersbegrenzung von 27 Jahren einzuführen. Das Finanzamt sagt dann aber, für die Gemeinnützigkeit könne man keine Altersbegrenzung machen. Was also tun? Es war durchweg zu hören, dass es rein ehrenamtlich ohne professionelle Unterstützung nicht geht, Gemeinnützigkeit zu erlangen. Gefordert wurde eine ordentliche, möglichst kostengünstige Beratungsstruktur. Wir finden, dass sich da etwas tun muss.
Aber Rot-Grün will sich lieber mit einem Antrag schmücken, der in erster Linie den Bund Geld kostet. Hamburg sollte lieber einmal schauen, wie es kleinere Organisationen unterstützt.
Schließlich will ich noch etwas zu Ziffer 6, zum Lohnsteuerabzug, sagen. Es kann doch nicht ernsthaft gewollt sein, dass gemeinnützige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Lohnsteuer für sich behalten sollen. Haben Sie einmal ausgerechnet, wie viel Geld den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern damit geschenkt werden würde? Das halte ich, gelinde gesagt, für eine absurde Idee. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Gesellschaft lebt vom ehrenamtlichen Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger und ist letztlich Ausdruck des Prinzips von Freiheit und Verantwortung für sich selbst, für andere, für den Staat und
Deshalb unterstützen wir Ihren Antrag in wesentlichen Teilen. Es gibt durchaus gute Gründe, den Katalog gemeinnützig anerkannter Aktivitäten zu überarbeiten. Lassen Sie mich dazu ein Beispiel aus NRW nennen. Dort hat die schwarz-gelbe Landesregierung auf Basis einer einstigen FDP-Initiative eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um auf diesem Wege Vereine und Stiftungen zu unterstützen, die sich dem gemeinnützigen Journalismus gewidmet haben oder widmen sollen. Wir freuen uns sicherlich, wenn dieses Projekt auch aus Hamburg Unterstützung findet.
Lassen Sie mich aber auch etwas zum sechsten Punkt des Petitums sagen, denn damit haben auch wir in der Tat unsere ordnungspolitischen Bauchschmerzen. Es ist durchaus etwas schwierig, das Lohnsteuerprivileg der deutschen Reeder, die wir unterstützt haben, nun auf sämtliche gemeinnützige Organisationen zu übertragen, zumal dieses Lohnsteuerprivileg für die Reeder bis 2020 befristet ist. Diese Maßnahme zur Subventionierung aller gemeinnützig eingestuften Arbeitgeber über die Lohnsteuer können wir nicht unterstützen. Daher werden wir dieses Petitum ablehnen. Alle anderen Petita finden unsere Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sie wollen eine Entbürokratisierung des Ehrenamts erreichen und versuchen das ausgerechnet durch eine Vorschrift für Reeder. Es gibt im Lohnsteuerrecht kaum eine so merkwürdige und komplizierte Vorschrift wie Paragraf 41a Absatz 4 des Einkommenssteuergesetzes. Reeder machen eine vollkommen normale Lohnabrechnung, geben den Beschäftigten Lohnsteuerkarten, ziehen die richtige Lohnsteuer beim Arbeitnehmer ab und dürfen diese abgerechnete Lohnsteuer dann zum Teil behalten. Es ist eine Subvention für die Reederei. Der Seemann wird beim Lohnsteuereinbehalt so gestellt, als habe sein Arbeitgeber 100 Prozent der Lohnsteuer beim Finanzamt abgeführt. Er hat dadurch also weder Vor- noch Nachteile. Wenn Sie diese Regelung für gemeinnützige Körperschaften einführen, dann schaffen Sie mehr Probleme als Nutzen. Abgesehen davon, dass auch der Reeder zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet ist, haftet er auch wie jeder andere Arbeit
geber. Ihre Begründung war, es gebe keine Haftung für eine fehlerhaft abgerechnete Steuer. Gerade das wollten Sie vermeiden. Um es noch einmal klarzustellen: Mit Paragraf 41a Absatz 4 EstG bekommt der Reeder eine direkte Subvention. Dass Sie diese Subvention für gemeinnützige Körperschaften einführen wollen, ist Ihrem Antrag nicht zu entnehmen. Eine solche Regelung wäre gnadenlos ungerecht. Auch die Abschaffung des Paragrafen 62 AO würde meine Fraktion nicht befürworten. Ein Übungsleiter als Fußballtrainer einer F-Jugend wird naturgemäß höhere Ausgaben haben als der ehrenamtliche Helfer bei der Volkszählung. Eine Angleichung der beiden Pauschalen – zumindest, wenn sie gleich hoch sind – würden wir definitiv ablehnen. Leider haben Sie auch dazu wenig gesagt.
Alles andere zur Stärkung des Ehrenamtes in Ihrem Antrag kann nützlich sein, ist allerdings von der Finanzministerkonferenz bereits beschlossen. – Vielen Dank.