Mit marktwirtschaftlichem Sachverstand kann man das zwar auf der linken Seite des Hauses ergründen, nach links deutlich zunehmend ist dieser allerdings, so wie bezahlbare Wohnungen auch, Mangelware, sodass mich die Wirkungslosigkeit Ihrer Maßnahmen nicht wirklich erstaunt. Solange Sie mit Mietpreisbremsen, Sozialen Erhaltungsverordnungen, Vorkaufsrechten und anderen Regulierungen Investitionen in den Wohnungsbau erschweren, wird sich das Missverhältnis aus Angebot und Nachfrage nicht ändern. Auch Ihre Neuausrichtung der Bodenpolitik wird die Lage leider nicht verbessern, sondern eher weiter verschlechtern.
Sie teilen uns mit, dass der städtische LIG seit 2005 mehr Flächen kauft statt verkauft. Das heißt einerseits, dass Sie durch Senatshandeln aktiv zur Flächenverknappung beitragen, andererseits aber diese Maßnahme in Ihrem Sinne offensichtlich wirkungslos ist, wenn sie auch 14 Jahre später nicht zu einer preislichen Trendumkehr geführt hat.
Eine Stadt, der bereits 47 Prozent ihrer Fläche gehören, muss doch nicht weitere Flächen ankaufen, sondern dafür sorgen, dass der Bedarf an Wohnraum, Arbeitsplätzen, Schulen, Infrastruktur und Freiflächen durch eine zeitgemäße Bauleitplanung erfüllt wird.
Nicht die SPD muss sich die Stadt zurückkaufen, sondern Hamburgs Bürgerinnen und Bürger. Im Übrigen müssen sich auch ehemalige SPD-Wählerinnen und -Wähler ein Stück Stadt kaufen können; darauf kommt es an. Aber genau das verhindern Sie mit Ihrer rot-grünen Wohnungspolitik, die lieber den Mangel verwaltet, anstatt Anreize für eine schnelle Angebotsausweitung zu setzen.
Denken Sie endlich um und stellen Sie Bauwilligen Flächen zur Verfügung, vereinfachen und beschleunigen Sie die Verfahren in den Bezirken, und bringen Sie planrechtliche Ausweisungen auf den Weg, die von den Hamburgerinnen und Hamburgern angesichts unserer wachsenden und nachverdichteten Stadt durch Transparenz und auch durch Nachvollziehbarkeit mitgetragen werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Senatorin! In Ihrer Behörde scheint es Menschen zu geben, die Erbbaurechten nicht positiv gegenüberstehen, oder Ihre Behörde war besonders gründlich. Denn in dieser Drucksache scheinen alle Punkte aufgelistet zu sein, die gegen Erbbaurechte sprechen, angefangen damit, dass der LIG nicht mehr so viel ankaufen und verkaufen kann, wenn mehr Erbbaurechte vergeben werden, bis dahin, dass eine Minderung von 2,1 Prozent auf 1,7 Prozent Erbbauzins auch Ertragsverluste mit sich bringen wird. Wenn der LIG weiterhin Grundstücke ankaufen möchte, dann kann er auch finanziell entsprechend ausgestattet werden. Das Problem sehe ich als gering an.
Bei einem Erbbauzins von 1,7 Prozent ist das Erbbaurecht noch immer nicht umsonst. Für den Käufer, den Erbbaurechtsnehmer, lohnt sich die Erbpacht umso mehr, wenn das allgemeine Zinsniveau hoch ist und die Grundstückskosten teuer sind. Bei unserem derzeitigen Zinsniveau sind 1,7 Prozent auch noch nicht billig. Trotzdem wird es zu diesem Preis leichter sein, ein Erbbaurecht zu rechtfertigen. Ich hätte mir hinter dem Komma sogar noch ein bisschen weniger vorstellen können. Der LIG wird mit den Erbpachten auch regelmäßige Einnahmen und konstante Erlöse erzielen.
Auch die Festlegung höherer Entschädigungszahlen von 100 Prozent statt 66 Prozent ist richtig. Einen finanziellen Verlust erleidet ein Erbbauberechtigter bei Heimfall nicht gern. Eine Entschädigung von nur 66 Prozent war durchaus ein Hemm
nis für die Inanspruchnahme von Erbbaurechten. Die zukünftige Vergabe von Erbbaurechten scheint auch unter der Einbeziehung der Wohnungsbauwirtschaft gut geregelt worden zu sein.
Gewünscht hätte ich mir allerdings für das alte Rentnerehepaar, dessen Erbbaurechtsvertrag jetzt ausläuft, eine etwas kulantere Regelung als eine stufenweise Abschmelzung des persönlichen Abschlags innerhalb von zehn Jahren. Auch ein 50prozentiger Abschlag kann so noch eine Steigerung des Erbbauzinses von 800 Prozent betragen. Hier scheint eher der Gedanke zu sein, dass die betroffenen Rentner über den Zehnjahreszeitraum entweder hinwegsterben oder sich für einen Umzug ins Betreute Wohnen entscheiden. Ich bin nicht davon überzeugt, dass dies eine soziale Lösung ist. Andererseits ist es natürlich richtig, dass ein Erbbaurecht auch immer eine Unsicherheit darstellt, genauso wie ein Wiederkaufsrecht der Stadt vom Grundsatz her eine Unsicherheit in einem Kaufvertrag ist. Die Ausübung dieser Wiederkaufsrechte kann für die Freie und Hansestadt sinnvoll sein. Ob tatsächlich dann sämtliche Voreigentümer zumindest in den Geschosswohnungsbauten wieder ein Erbbaurecht akzeptieren, wird die Zeit zeigen.
Trotz der Änderung des Artikels 15 ist es möglich, dass die Grundstücke nicht weiter betrieben werden und der LIG-Verwaltung zufallen. Derartige Spekulationen sind im Augenblick vielleicht auch nicht zielführend; das wird die Zeit zeigen. Ich hätte mir in der Drucksache, obwohl sie wunderbar umfangreich ist – das wurde hier schon gesagt –, noch ein paar Zahlenbeispiele gewünscht. Aber ich denke, wir haben im Ausschuss die Möglichkeit, noch weitere Fragen zu klären, und das finde ich sehr schön. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute diese Drucksache beraten und damit den Boden dafür legen, dass wir neue Weichenstellungen für eine sozial gerechte Bodenpolitik in Hamburg vornehmen, wenn Sie als Bürgerschaft dem Petitum, das wir Ihnen vorschlagen, zustimmen. Das ist selbstverständlich die Voraussetzung dafür.
Grundsätzlich gilt dabei Folgendes: Boden ist eine wertvolle Ressource, wir brauchen ausreichend Flächen, vor allen Dingen auch kostengünstige Grundstücke, um das bezahlbare Wohnen in unserer Stadt tatsächlich zu sichern, und natürlich ist Boden wichtig für eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik in jeder Hinsicht, nicht nur in Bezug auf den Wohnungsbau. Wie andere Ballungsräume
und Großstädte auch ist Hamburg seit über einem Jahrzehnt mit einem zunehmenden Handel mit Boden konfrontiert. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass wir eine Stagnation der Bodenpreise bis zur Finanzmarktkrise hatten und seitdem, seit 2008/2009, tatsächlich einen stärkeren Handel, damit aber auch leider eine Zunahme der Boden- und Immobilienpreise hatten, und das seit 2009 durchschnittlich jährlich um beispielsweise 8 Prozent für Eigentumswohnungen, um 7 Prozent für Einfamilienhäuser, um 8,6 Prozent für Mehrfamilienhäuser. Da kann man sich vorstellen, was das bedeutet und vor welchen Herausforderungen wir stehen.
Wir haben hohe, weiterhin steigende Baukosten seit 2016 bis 2019 um 12,4 Prozent, und die Prognose ist leider auch aufgrund der steigenden Grundstückspreise weiterhin steigend. Verbunden mit dem anhaltenden Bevölkerungswachstum und der hohen Nachfrage nach Wohnraum haben wir auch Mietpreissteigerungen. Selbstverständlich, liebe Frau Kollegin Sudmann, ist das so; das haben wir auch in der Drucksache ausführlich dargestellt. Wenn darauf verwiesen wird, dass wir eine gewisse Abschwächung der Preissteigerungen haben, dann hat das damit zu tun, dass wir einen Wohnungsneubau in unserer Stadt wie in keiner anderen Stadt hatten.
Jetzt sage ich einfach noch einmal, dass es gut und schön ist, wenn Sie uns immer wieder Berlin vorstellen, aber in einer Hinsicht funktioniert es überhaupt nicht, und ich lasse jetzt einmal die gesamte Diskussion um Ihr neuestes Instrument weg. Wenn Berlin sich genauso wie Hamburg mit einer aktiven Wohnungsbaupolitik auf den Weg gemacht hätte, dann wäre das viel besser für die Menschen in der Stadt und auch viel besser für die Mietpreise in der Stadt.
Wir nutzen viele Instrumente. Wir haben unser Wohnungsneubauprogramm mit Baugenehmigungen für rund 93 000 Wohnungen. Wir haben in diesem Jahr schon bis jetzt wirklich auch einen tollen Erfolg im Bündnis für das Wohnen, das heißt in der Wohnungswirtschaft und bei den Bezirken. Wir haben – Herr Meyer, da bin ich ausdrücklich anderer Auffassung als Sie – zum Glück eine vorausschauende, nachhaltige und aktive Liegenschaftspolitik, die wir auch brauchen. Es ist doch richtig, dass wir das als Stadt machen und nicht zulassen, was der Markt uns bietet, und wir letztlich das Marktversagen ausbügeln müssen.
Wir haben einen Drittelmix und setzen die Instrumente des Baugesetzbuches selbstverständlich aktiv ein. Wir nutzen also alle Gestaltungsspielräume in der Liegenschaftsund Bodenpolitik.
Warum? Weil wir auch in Zukunft den Menschen unabhängig von ihrem Einkommen eine Chance auf dem Wohnungsmarkt in unserer Stadt geben wollen. Hamburg soll eine Stadt für alle sein.
Wegen der fortgeschrittenen Zeit, auf die ich, Herr Präsident, selbstverständlich achten werde, will ich die Instrumente nur kurz nennen und nicht ausführen. Hamburg ist bei den Konzeptausschreibungen Vorreiter gewesen. Seit 2015 haben wir diese Konzeptausschreibungen für über 8 400 Wohnungen gemacht. Wir nutzen die Instrumente des Baugesetzbuches zum Beispiel mit den vorbereitenden Untersuchungen. Das ist für die Mitte Altona, jetzt aber auch für den Diebsteich geschehen. Wir nutzen die Vorkaufsrechte, und wir haben Vorkaufsrechtssatzungen ausgebracht und werden das auch weiterhin tun, um diese der Spekulation entgegenzusetzen. Natürlich nutzen wir die Sozialen Erhaltungsverordnungen, die wir hier schon intensiv diskutiert haben. Das heißt, mit einer solchen Bodenpolitik unterstützen wir bezahlbares Wohnen, wir unterstützen den Hamburger Drittelmix, wir unterstützen eine integrierte Stadt- und Quartiersentwicklung, und wir stärken damit den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt.
Natürlich stehen wir vor großen Herausforderungen; das ist völlig unbestritten und auch in dieser Drucksache ausführlich dargestellt. Wir stehen vor großen Herausforderungen und müssen sie angehen. Wir müssen die Möglichkeiten einer sozial gerechten Bodenpolitik weiterentwickeln und aktiv, wie ich finde, Einfluss auf die Preisgestaltung auf dem Grundstücksmarkt nehmen. Das machen wir, indem wir die städtischen Grundstückspreise für geförderten Wohnungsbau nicht nur vollständig, sondern auch teilweise auf 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in der Direktvergabe und bei Konzeptausschreibungen begrenzen wollen. Und wir wollen die Erbbaurechte wirtschaftlich attraktiv und sozial gestalten. Dies wird mein Kollege Andreas Dressel aufnehmen, denn wir glauben und wir stehen vor Ihnen, weil wir glauben,
dass wir in diesem Fall eine richtige Lösung gefunden haben, die wichtig für die Zukunft unserer Stadt ist. Ich freue mich auf die Beratungen, und ich hoffe sehr auf eine breite Unterstützung dieser Drucksache, unseres Petitums hier in der Bürgerschaft. – Herzlichen Dank.
Frau Senatorin, ich frage mich und ich frage auch alle anderen im Senat, wie Sie angesichts einer solchen Grafik, angesichts dieses Anstiegs sagen können, Sie hätten es geschafft, den Mietenanstieg abzubremsen. Mit Ihnen möchte ich nie mitfahren, wenn Sie irgendwann bremsen; das kann nur gegen die Wand fahren.
Das Zweite: Es ist schon sehr interessant – ich weiß nicht, wie es innerhalb der SPD sonst so läuft, ich meine, Sie haben eh andere Probleme, ob Sie mit den Sozialdemokratinnen und -demokraten in Berlin sprechen –, dass Sie die Mär übernehmen, es gebe keinen Neubau in Berlin; das halte ich schon für ungeheuerlich. Ich nenne Ihnen einmal kurz die aktuellen Zahlen. Nur die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind gerade dabei, 50 000 Wohnungen zu planen und umzusetzen. Das ist eine Größenordnung, die auch für Hamburg wirklich sehr gut ist. Sie haben vergessen zu sagen, dass in Berlin die Mieten immer noch niedriger sind als in Hamburg. Also insofern war Ihre Replik wirklich schwach. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich etwas zum Erbbaurecht sagen, aber nach dieser Vorlage der Kollegin Sudmann gehe ich darauf gern ein, denn es gibt zahllose Untersuchungen im Immobilienbereich, die sehr wohl belegen, dass das, was wir seit 2011 an Wohnungsneubau gemacht haben, mittlerweile tatsächlich auch einen dämpfenden Effekt hat. Natürlich haben wir noch steigende Zahlen im Bereich Miete, aber wenn man das einmal mit den großen Städten in Deutschland vergleicht, steigen sie in Hamburg langsamer. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Der entscheidende Punkt ist – und das ist der Unterschied zu Berlin, das sagen wir sehr deutlich im Senat und auch öffentlich –, dass wir einen anderen Kurs verfolgen als Berlin, weil wir in Hamburg sagen, dass wir diese Herausforderung in der Wohnungspolitik im Bündnis für das Wohnen angehen wollen. Dazu gehört, dass man mit den
Bündnispartnern, das heißt auch mit denjenigen, die Wohnungen in dieser Stadt bauen sollen, vernünftig umgeht, miteinander spricht und gemeinsame Lösungen dafür findet.
Das ist genau der Weg, den Berlin nicht geht, und deshalb sind unsere Zahlen, was den Wohnungsneubau angeht, auch so deutlich erfolgreicher als die in Berlin.
Dazu gehört auch, dass wir natürlich diese Drucksache und die Frage, wie wir die Erbbaurechtskonditionen gestalten, sehr intensiv mit der Wohnungswirtschaft besprochen haben, und natürlich haben wir uns die Vorbehalte, die in der Wohnungswirtschaft auch beim Thema Erbbaurecht bestehen – Sie haben das angesprochen –, sehr genau angeschaut. Wir haben ebenso die Finanzwirtschaft mit einbezogen und die Frage, wie die Finanzierungskonditionen gestaltet werden müssen, wie der Erbbauzins gestaltet sein muss. Auch zum Beispiel, dass es früher so war, dass man nur eine 66-prozentige Entschädigung hatte bei Ablauf des Erbbaurechts, das ist auf 100 Prozent hochgegangen. Also wir haben an sehr vielen Stellschrauben so gedreht, dass wir gemeinsam der Auffassung sind, dass wir jetzt ein sehr gutes Paket beim Thema Erbbaurechte geschnürt haben, das auch gut in Anspruch genommen wird.