Dorothee Stapelfeldt
Appearances
21/19
21/21
21/28
21/33
21/35
21/43
21/47
21/50
21/51
21/54
21/55
21/56
21/59
21/60
21/65
21/66
21/67
21/68
21/72
21/77
21/78
21/79
21/80
21/81
21/84
21/86
21/90
21/91
21/93
21/94
21/99
21/103
21/105
21/106
21/111
21/113
Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! 75 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz schicken wir ein starkes Signal, ein Signal gegen Antisemitismus und Rassismus, ein Signal, das zeigen soll, dass wir Heutigen uns unserer geschichtlichen Verantwortung bewusst sind, wissend, dass es für Verbrechen gegen die Menschlichkeit keine Wiedergutmachung geben kann,
sehr wohl aber ein aufrichtiges Gedenken in Worten und Taten.
1906 wurde die Bornplatzsynagoge errichtet. Sie stand für ein selbstbewusstes Judentum. Im Verlauf der schrecklichen Novemberpogrome 1938 zerstörten die Nazischergen auch die Synagoge am ehemaligen Bornplatz, dem heutigen JosephCarlebach-Platz.
Gestatten Sie mir hier ein kurzes Wort zur Carlebach-Familie. Joseph Carlebach war der letzte Rabbiner der Bornplatzsynagoge – das haben wir schon gehört –, deportiert und 1942 in Riga ermordet. Seine Tochter Miriam Gillis-Carlebach ist gerade vor wenigen Tagen verstorben. Als Gründerin und Direktorin des Joseph-Carlebach-Instituts in Israel hat sie die Aufarbeitung der NS-Zeit und die Erforschung jüdischen Lebens in Hamburg entscheidend geprägt.
Die Nationalsozialisten schafften es in den zwölf Jahren ihrer Herrschaft gleichwohl nicht, Hamburgs jüdisches Leben vollends zu vernichten. Heute gibt es wieder eine sehr lebendige jüdische Gemeinde, Gemeinschaft als Teil des öffentlichen Lebens in unserer Stadt. Der Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge ist ein sehr besonderes Projekt, ein Herzensanliegen auch des Senats, das eine breite Unterstützung aus der Politik und der Stadtgesellschaft erfährt.
In einem ersten Schritt wird die Jüdische Gemeinde in Hamburg eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, die die Rahmenbedingungen für den Wiederaufbau in verschiedenen Szenarien untersuchen wird. Die Grundlagen für diese Studie haben die Freie und Hansestadt Hamburg und die Jüdische Gemeinde eng miteinander abgestimmt. Ich sage an dieser Stelle auch, es würde mich freuen, wenn möglichst viele Hamburgerinnen und Hamburger mit einer Spende das Projekt unterstützen.
Zusammen mit verschiedenen weiteren Angeboten wie Kultur und Gastronomie, die das religiöse Leben ergänzen sollen, soll dieses Projekt zur Vielfalt im Grindelviertel und damit in Hamburg beitragen. Als Haus für die Zukunft hat sich das "Hamburger Abendblatt" die künftige Synagoge unlängst gewünscht. Ich persönlich finde, das ist ein gutes Motto.
Im Namen des Senats danke ich bereits heute allen Beteiligten an diesem Vorhaben für ihr großes Engagement. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die weiteren Schritte. Bedanken möchte ich mich ebenfalls sehr ausdrücklich bei allen fünf Bürgerschaftsfraktionen, die sich für eine neue Bornplatzsynagoge einsetzen und dieses Thema nicht mit dem aktuellen Wahlkampf verknüpft haben.
Es gibt Menschen in Deutschland, sogar in deutschen Parlamenten, welche die Gräuel des Zweiten Weltkriegs und die beispiellosen Verbrechen der Nationalsozialisten als Fliegenschiss in der ach so glorreichen deutschen Geschichte abtun. Sie verhöhnen damit auf abstoßende Weise die Abermillionen Opfer der NS-Gewaltherrschaft.
An der Haltung in dieser Bürgerschaft aber sehen wir am heutigen Tage, wir sind mehr, und dafür danke ich Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hamburg setzt neue Akzente als Wissenschaftsstadt und auch als Wohnstandort. In Bahrenfeld entsteht die Science City Hamburg Bahrenfeld. Die Stadt wird Wissenschaft, Forschung und Lehre gemeinsam mit neuem Wohnen und gemeinsam mit dem bestehenden und neuen Stadtteil Bahrenfeld entwickeln. Es entstehen Hochtechnologieforschungen, Start-ups, Lehr- und Forschungsgebäude. Gleichzeitig bilden sich lebendige Nachbarschaften mit Wohnungen, schönen öffentlichen Plätzen, Räumen, Cafés, Gastronomie und sozialen Angeboten.
Das städtebauliche Zukunftsbild, das Ihnen vorliegt und das wir in den Ausschüssen und auch hier diskutieren, wurde 2018 in einem intensiven Arbeitsprozess behördenübergreifend unter der Leitung der Behörde für Stadtentwicklung und Woh
nen und der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung entwickelt.
Ich merke an der Aufmerksamkeit, dass Ihnen mehr gelegen ist an den Fragen, die eben aufgerufen worden sind; ich werde auch gern, soweit es mir möglich ist, darauf eingehen. Und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass vor einem Jahr, nämlich im Januar 2019, als wir dieses Zukunftsbild vorgestellt haben, bei mir zwei Herzen in einer Brust schlugen und ich es wirklich gut fand, dass es möglich wird, in Hamburg sowohl eine Science City als auch einen Standort für neues, modernes Wohnen in unserer Stadt zu entwickeln. Das ist doch genau das, was wir wollen, dass wir es integriert sehen.
Das auch zu Herrn Ovens. Sie sind jetzt dort und unterhalten sich gerade mit Ihrem Kollegen. Natürlich ist es richtig, dass bei einem Standort, an dem international vernetzte Wissenschaft stattfindet, die ich gut kenne, die interdisziplinär ausgerichtet ist und zusätzlich zu den schon vorhandenen Wissenschaftsinstitutionen um weitere Einrichtungen der Universität Hamburg ergänzt wird, es positiv ist, diesen ausbauen zu können.
Gern.
Wir wissen jetzt einiges mehr, auf das ich im Zuge meiner Rede noch zu sprechen komme, denn es ist mir doch wichtig zu sagen, wie wir das umsetzen wollen. Einerseits ist es selbstverständlich das Zukunftsbild, das wir entwickelt haben. Das steht
auf zwei Füßen, nämlich auf dem Thema Weiterentwicklung der Wissenschaft, die für uns sehr relevant ist. Wir haben gerade ein Zeitfenster, das sich, wie Sie wissen, geöffnet hat und das wir selbstverständlich in der Wissenschaft nutzen werden, aber wir haben auch eine Möglichkeit vor Ort, die faszinierend ist, weil wir mit der Überdeckelung der A 7 Orte definiert haben, an denen wir Wohnungsbau weiterentwickeln können. Dass wir das an dieser Stelle und zusammen mit der Magistralenentwicklung, die auch schon angesprochen worden ist, nun integrieren … – falls es Sie interessiert, dass ich auf Ihre Frage antworte, Herr Ovens …
Ich bin in dieser Bürgerschaft schon einiges gewohnt. Natürlich brauchen auch Fragesteller nicht zuzuhören, wenn geantwortet wird. Insoweit ist es gut. Ich komme also später noch einmal darauf zurück. So weit also zu dem Thema hier.
Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es uns gemeinsam gelungen ist, ein von allen Akteuren, von den Fachbehörden, dem Bezirksamt Altona, der Universität, DESY, also der HelmholtzGemeinschaft, getragenes Zielbild mit einer Strahlkraft sowohl für den Wissenschaftsstandort Hamburg als auch für die weitere Entwicklung von Bahrenfeld mit circa 2 500 neuen Wohnungen zu erarbeiten.
Die Science City wird stehen für Innovation und Internationalität, für wissenschaftliche Kreativität und Interdisziplinarität, für wissenschaftliche Exzellenz, die wir auch städtebaulich fördern wollen. Es wird kein Nebeneinander geben, sondern ein Miteinander, Wohnen und Arbeiten, Forschen und Erholen, Laborbetrieb und Gastronomie in direkter Nachbarschaft.
In den Fachausschüssen ist intensiv darüber diskutiert worden. Ich muss an dieser Stelle sagen, dass ich ausdrücklich froh darüber bin, dass wir dort so eine große Zustimmung zu diesem Vorhaben für unsere Stadt erlebt haben. Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Zustimmung, die unser Zukunftsbild dort gefunden hat. Diese große Übereinstimmung in der Sache, wirklich in der Sache, freut mich auch deswegen umso mehr, da es bei Vorhaben dieses Zeithorizonts, also über 20 Jahre und jenseits der Länge von Wahlperioden, wirklich unerlässlich für die Stadt und gut für die Stadt ist, wenn es von Beginn an einen großen politischen Konsens gibt, genau dieses Projekt zu machen, so, wie wir auch einen großen politischen Konsens in der Wissenschaft über die Weiterentwicklung von DESY an diesem Standort hatten.
Es geht doch um weit mehr als einen Standort nur für wissenschaftliche Einrichtungen oder nur für Wohnen. Es ist der eigene hohe Anspruch in unserer Stadt, einen gemischt genutzten Stadtteil mit neuen attraktiven Orten und Räumen gemeinsam mit den bestehenden Strukturen weiterzuentwickeln, also Forschung gemeinsam mit guter KitaVersorgung, innovative, international vernetzte Forschung mit dem Schaffen von bezahlbarem Wohnraum.
Deswegen möchte ich auch unbedingt noch einmal unterstreichen, was Frau Koeppen zu Beginn der Debatte dieses Tagesordnungspunkts zu dem zusätzlichen Antrag, der von den Koalitionsfraktionen eingereicht worden ist, gesagt hat. Natürlich geht es uns auch an dieser Stelle, auch neu gedacht, um gemeinwohlorientierten Wohnungsbau, es geht um Baugemeinschaften und auch um studentisches Wohnen. Es liegt nahe und auf der Hand, dass wir das an dieser Stelle machen.
Also ist die Umsetzung der Science City Hamburg Bahrenfeld ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Wissenschaftsstadt Hamburg, und die Entwicklungen in der Nähe bieten einen einzigartigen Standortvorteil und eine starke Perspektive. Eine starke Perspektive wird es auch für den Wohnungsbau geben, und eine starke Perspektive wird es für diese Stadtteile auch geben und allen Beteiligten zugutekommen, denen, die in der Wissenschaft arbeiten, und denen, die dort leben und an anderer Stelle arbeiten, dadurch dass wir einen Schnellbahnanschluss an dieser Stelle neu schaffen werden. Das ist doch wichtig.
Für die weitere Planung und Realisierung der Science City haben wir die Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH als hundertprozentige Tochter der HafenCity Hamburg GmbH gegründet. Ihre Arbeit hat sie bereits aufgenommen, und erste Arbeitsgruppen befassen sich mit den Themen zur Mobilität und auch zur Erschließung – auch eine Antwort auf die Frage, die Herr Ovens vorhin gestellt hat, was also seitdem wirklich neu passiert ist. Es wird die zentrale Aufgabe dieser GmbH sein, das Zukunftsbild weiter zu konkretisieren, aber natürlich auch die städtebaulichen, freiraumplanerischen und hochbaulichen Wettbewerbe durchzuführen.
Und – auch das möchte ich unterstreichen, weil es von mehreren Stellen angeführt worden ist – selbstverständlich ist es unser erklärtes Ziel, dass die bestmögliche Einbeziehung Bahrenfelds und des Bezirks stattfindet, um die Belange der Menschen vor Ort nahtlos in den Prozess einfließen zu lassen. Die Entscheidungen sollen gemeinsam getroffen werden. Deswegen werden wir in Anlehnung an das, was wir aus dem Prozess Mitte Alto
na kennen, auch hier eine Kooperationsvereinbarung machen.
Eine der wesentlichen und ersten Aufgaben wird es in den kommenden Jahren sein – oder jetzt schon, das kann man sagen, aber für einen längeren Zeitraum –, solche Beteiligungsformate für die Öffentlichkeit, für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils und des Bezirks durch die Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH durchzuführen. Weitere Themen sind schon genannt worden; darauf werde ich nicht weiter eingehen. Natürlich wird es auch darauf ankommen, weiterhin einen Kosten- und Finanzierungsplan und ein Realisierungskonzept zu erarbeiten.
Ich gehe davon aus, dass der Senat der Bürgerschaft in gut einem Jahr eine weitere Entscheidungsvorlage im Hinblick auf diese Punkte, also wie das finanziert wird, wie das Vorbehaltsgebiet aussehen wird, vorlegen wird. Und deswegen sage ich zum Abschluss: Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam die internationale Bedeutung des Forschungs- und Innovationsstandorts der Science City Hamburg Bahrenfeld stärken, zugleich die Wünsche des Bezirks, der Bahrenfelderinnen und Bahrenfelder einbinden und neue lokale Qualitäten in den Nachbarschaften entwickeln. Wir bringen ein weiteres wichtiges Projekt der Stadtentwicklung auf den Weg. Lassen Sie uns das gemeinsam tun, mit großer Anstrengung. – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute diese Drucksache beraten und damit den Boden dafür legen, dass wir neue Weichenstellungen für eine sozial gerechte Bodenpolitik in Hamburg vornehmen, wenn Sie als Bürgerschaft dem Petitum, das wir Ihnen vorschlagen, zustimmen. Das ist selbstverständlich die Voraussetzung dafür.
Grundsätzlich gilt dabei Folgendes: Boden ist eine wertvolle Ressource, wir brauchen ausreichend Flächen, vor allen Dingen auch kostengünstige Grundstücke, um das bezahlbare Wohnen in unserer Stadt tatsächlich zu sichern, und natürlich ist Boden wichtig für eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik in jeder Hinsicht, nicht nur in Bezug auf den Wohnungsbau. Wie andere Ballungsräume
und Großstädte auch ist Hamburg seit über einem Jahrzehnt mit einem zunehmenden Handel mit Boden konfrontiert. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass wir eine Stagnation der Bodenpreise bis zur Finanzmarktkrise hatten und seitdem, seit 2008/2009, tatsächlich einen stärkeren Handel, damit aber auch leider eine Zunahme der Boden- und Immobilienpreise hatten, und das seit 2009 durchschnittlich jährlich um beispielsweise 8 Prozent für Eigentumswohnungen, um 7 Prozent für Einfamilienhäuser, um 8,6 Prozent für Mehrfamilienhäuser. Da kann man sich vorstellen, was das bedeutet und vor welchen Herausforderungen wir stehen.
Wir haben hohe, weiterhin steigende Baukosten seit 2016 bis 2019 um 12,4 Prozent, und die Prognose ist leider auch aufgrund der steigenden Grundstückspreise weiterhin steigend. Verbunden mit dem anhaltenden Bevölkerungswachstum und der hohen Nachfrage nach Wohnraum haben wir auch Mietpreissteigerungen. Selbstverständlich, liebe Frau Kollegin Sudmann, ist das so; das haben wir auch in der Drucksache ausführlich dargestellt. Wenn darauf verwiesen wird, dass wir eine gewisse Abschwächung der Preissteigerungen haben, dann hat das damit zu tun, dass wir einen Wohnungsneubau in unserer Stadt wie in keiner anderen Stadt hatten.
Jetzt sage ich einfach noch einmal, dass es gut und schön ist, wenn Sie uns immer wieder Berlin vorstellen, aber in einer Hinsicht funktioniert es überhaupt nicht, und ich lasse jetzt einmal die gesamte Diskussion um Ihr neuestes Instrument weg. Wenn Berlin sich genauso wie Hamburg mit einer aktiven Wohnungsbaupolitik auf den Weg gemacht hätte, dann wäre das viel besser für die Menschen in der Stadt und auch viel besser für die Mietpreise in der Stadt.
Wir nutzen viele Instrumente. Wir haben unser Wohnungsneubauprogramm mit Baugenehmigungen für rund 93 000 Wohnungen. Wir haben in diesem Jahr schon bis jetzt wirklich auch einen tollen Erfolg im Bündnis für das Wohnen, das heißt in der Wohnungswirtschaft und bei den Bezirken. Wir haben – Herr Meyer, da bin ich ausdrücklich anderer Auffassung als Sie – zum Glück eine vorausschauende, nachhaltige und aktive Liegenschaftspolitik, die wir auch brauchen. Es ist doch richtig, dass wir das als Stadt machen und nicht zulassen, was der Markt uns bietet, und wir letztlich das Marktversagen ausbügeln müssen.
Wir haben einen Drittelmix und setzen die Instrumente des Baugesetzbuches selbstverständlich aktiv ein. Wir nutzen also alle Gestaltungsspielräume in der Liegenschaftsund Bodenpolitik.
Warum? Weil wir auch in Zukunft den Menschen unabhängig von ihrem Einkommen eine Chance auf dem Wohnungsmarkt in unserer Stadt geben wollen. Hamburg soll eine Stadt für alle sein.
Wegen der fortgeschrittenen Zeit, auf die ich, Herr Präsident, selbstverständlich achten werde, will ich die Instrumente nur kurz nennen und nicht ausführen. Hamburg ist bei den Konzeptausschreibungen Vorreiter gewesen. Seit 2015 haben wir diese Konzeptausschreibungen für über 8 400 Wohnungen gemacht. Wir nutzen die Instrumente des Baugesetzbuches zum Beispiel mit den vorbereitenden Untersuchungen. Das ist für die Mitte Altona, jetzt aber auch für den Diebsteich geschehen. Wir nutzen die Vorkaufsrechte, und wir haben Vorkaufsrechtssatzungen ausgebracht und werden das auch weiterhin tun, um diese der Spekulation entgegenzusetzen. Natürlich nutzen wir die Sozialen Erhaltungsverordnungen, die wir hier schon intensiv diskutiert haben. Das heißt, mit einer solchen Bodenpolitik unterstützen wir bezahlbares Wohnen, wir unterstützen den Hamburger Drittelmix, wir unterstützen eine integrierte Stadt- und Quartiersentwicklung, und wir stärken damit den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt.
Natürlich stehen wir vor großen Herausforderungen; das ist völlig unbestritten und auch in dieser Drucksache ausführlich dargestellt. Wir stehen vor großen Herausforderungen und müssen sie angehen. Wir müssen die Möglichkeiten einer sozial gerechten Bodenpolitik weiterentwickeln und aktiv, wie ich finde, Einfluss auf die Preisgestaltung auf dem Grundstücksmarkt nehmen. Das machen wir, indem wir die städtischen Grundstückspreise für geförderten Wohnungsbau nicht nur vollständig, sondern auch teilweise auf 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in der Direktvergabe und bei Konzeptausschreibungen begrenzen wollen. Und wir wollen die Erbbaurechte wirtschaftlich attraktiv und sozial gestalten. Dies wird mein Kollege Andreas Dressel aufnehmen, denn wir glauben und wir stehen vor Ihnen, weil wir glauben,
dass wir in diesem Fall eine richtige Lösung gefunden haben, die wichtig für die Zukunft unserer Stadt ist. Ich freue mich auf die Beratungen, und ich hoffe sehr auf eine breite Unterstützung dieser Drucksache, unseres Petitums hier in der Bürgerschaft. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag, der heute zur Debatte steht, handelt davon, dass es im Baugesetzbuch eine Regelung zur Sozialen Erhaltungsverordnung und zu Ausnahmetatbeständen gibt. Und die Frage, die wir zu beantworten haben, ist, ob dieses städtebauliche Instrument – das wir für richtig halten – wirkt, wenn es diese Ausnahmetatbestände gibt. Wir sehen doch, dass in Hamburg insbesondere Altbauquartiere mit urbaner Mischung und zunehmend Quartiere der Nachkriegsjahrzehnte hoch begehrt sind und deshalb unter einem star
ken Aufwertungs- und Verdrängungsdruck stehen, und deswegen ist das, was wir mit Sozialen Erhaltungsverordnungen tun können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Wohnungsbestandspolitik in Hamburg.
Wir haben im Übrigen zwölf Gebiete; zwei sind in der Vorbereitung. Aber was mir viel wichtiger ist: Was haben wir gesehen? Die bestehenden Ausnahmetatbestände haben sich, wie wir finden, als Einfallstor für Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erwiesen. Jetzt ist es so – das ist aus der Anfrage von Herrn Hamann dankenswerterweise klar geworden –, dass seit 2016 in Hamburg aufgrund der Ausnahmetatbestände Umwandlungsgenehmigungen für 292 Wohnungen erteilt werden mussten. Jetzt kann man sagen, das sei, bezogen auf einen sehr viel größeren Wohnungsbestand, nicht sehr viel. Aber ich finde, dass diese Ausnahmetatbestände nicht positiv sind, und deswegen sollten wir alles tun, um die Soziale Erhaltungsvorordnung als städtebauliches Instrument zu stärken. Denn es geht uns dabei um den städtebaulichen Schutz, wenn durch den Wegfall von Mietwohnraum eine Verdrängung der Wohnbevölkerung zu befürchten ist, und wir möchten alles daransetzen, um die Soziale Erhaltungsverordnung in dem Sinne, wie sie gemeint ist, nämlich Schutz der angestammten Wohnbevölkerung, auch tatsächlich auszufüllen und zu gewährleisten. Deswegen bedanke ich mich für diese Initiative. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit über 200 Expertinnen und Experten aus dem In- und aus dem Ausland sowie rund 8 000 Gästen im öffentlichen Rahmenprogramm war das siebte Bauforum die größte Planungswerkstatt in der Geschichte unserer Stadt. Wir sind beeindruckt von der Vielfalt der inspirierenden kreativen Ideen, und ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich all den Teams mit den Beraterinnen und Beratern und vor allen Dingen auch denjenigen, die alles organisiert haben, herzlich danken, denn das war richtig gut für unsere Stadt.
Die Erwartungen an diese bedeutende Institution unserer hamburgischen Planungskultur waren groß, und wir können nach dieser einen Woche sagen: Sie sind erfüllt worden, und es gibt entscheidende Impulse. Sinn und Zweck der Bauforen war und ist es, sich mit den Schlüsselorten der Stadt und mit grundsätzlichen Fragestellungen der Stadtentwicklung zu beschäftigen. Das diesjährige Thema des Bauforums könnte für unsere Stadt kaum bedeutender sein: die Hamburger Magistralen und ihre vielfältigen Funktionen für die Gesamtstadt jetzt und natürlich in der Zukunft. Wir erkennen in den Gebieten entlang der großen Ein- und Ausfallstraßen ein faszinierendes Potenzial für die Stadtentwicklung in unserer wachsenden Metropole. Das Notwendige heißt in erster Linie, mehr Wohnraum zu schaffen, dazu Orte zum Arbeiten, neue Freizeit- und Grünflächen, veränderte Mobilitätsstrukturen. Es geht um die Umgestaltung und die Aufwertung bestehender Quartiere. Das Unverzichtbare in der Folge dieses Bauforums ist es, die Stadt behutsam zu modernisieren und zugleich Hamburgs Charakter als attraktive und lebenswerte Stadt zu erhalten und auszubauen.
Ich glaube, dass die Magistralen eine Schlüsselrolle für unsere Stadtentwicklung spielen. Dort können exemplarisch Wege aufgezeigt werden, wie sich die Leistungsfähigkeit einer wachsenden Metropole in Einklang mit hoher Lebensqualität und qualitätsvoller Baukultur bringen lässt.
Natürlich steht die Frage im Raum: Wie geht es jetzt weiter? Wir werden jetzt eine zügige Aufbereitung in Angriff nehmen und sicherstellen, dass die vielfältigen Dokumente für die weitere fachliche
Bearbeitung – und ich sage ausdrücklich, nicht nur durch den Senat und die Verwaltung, sondern auch durch die Bürgerschaft, durch die Bezirksämter und die Bezirksversammlungen – zugänglich werden. Wir wollen eine Publikation machen und, wenn es uns möglich ist, dafür einen Raum zu finden, auch eine Ausstellung, und dies im ersten Quartal des nächsten Jahres. Natürlich können Sie aber schon jetzt auf der Website die Inhalte der Abschlusspräsentationen sehen, die dort sukzessive eingestellt werden, ebenso natürlich gekürzte Filmmitschnitte, denn es waren nicht nur drei, sondern acht Stunden, die wir am Sonnabend dort zugebracht und dabei die Präsentationen der Teams gesehen haben.
Wie geht es inhaltlich weiter? Die fachliche Vorbereitung des Bauforums, insbesondere der Materialien für die Teams, und die Beratung der Teams in der letzten Woche erfolgte in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden und den Bezirken; bei den Fachbehörden sind es die BWVI, die Umweltbehörde und die Stadtentwicklungsbehörde gemeinsam gewesen. Die Ergebnisse zeigen, dass viele gesamtstädtische Themen und Fragestellungen zur Stadtentwicklung in den magistralen Räumen zusammenkommen, es aber örtlich angepasste Lösungen für Veränderungen des Raums geben muss. Also brauchen wir jetzt eine geeignete Organisationsstruktur, um diese integrierten fachlichen Lösungen in die Zukunft zu führen. Wir werden die Ergebnisse priorisieren: Was ist jetzt zu tun, was ist langfristig zu tun? Was passt für Hamburg, was passt gar nicht für Hamburg? Und natürlich müssen wir auch klären, welche Instrumente es gibt.
Wir brauchen diese Diskurse über gute Lösungen. Nach dem, was wir eben gehört haben, ist die AfD nicht qualifiziert für diesen Diskurs, weil sie überhaupt nicht verstanden hat, was in dem Bauforum in der letzten Woche passiert ist.
Meine Damen und Herren! Die im Bauforum behandelten Themen, nämlich die Flächenpotenziale zu mobilisieren für alle städtischen Funktionen der wachsenden Stadt, die stadtgestalterische Attraktivität zu erhöhen, Mobilitätsangebote zu erweitern, den öffentlichen Raum an ausgewählten Stellen neu aufzuteilen, Grünräume zu vernetzen, Emissionen zu verringern und Aufenthaltsqualitäten an den Magistralen für Menschen zu verbessern, sind große Aufgaben für unsere, aber auch weitere Generationen. Ich kann Sie nur bitten: Lassen Sie uns dies gemeinsam anpacken. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hamburg ist eine lebenswerte Stadt, die sich erstens auch in Zukunft über neue Einwohnerinnen und Einwohner freuen können wird, die zweitens gleichzeitig ihre Lebensqualität weiterentwickeln wird,
und die drittens ihrem Ruf als grüne Metropole am Wasser gerecht werden wird. Dafür arbeiten wir jeden Tag, auch, wie ich finde, mit intensiver Bürgerbeteiligung an den unterschiedlichen Projekten und offensichtlich mit großem Erfolg.
Natürlich entstehen bei dieser Arbeit immer auch konkurrierende Flächenansprüche. Diese werden daher im Rahmen regelmäßiger Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplans im konkreten Einzelfall überprüft und gerecht untereinander abgewogen. Der Flächennutzungsplan ist daher in der Lage, Wohnungsneubau auch auf diesem hohen Niveau, das wir brauchen für die Zukunft, die
Schaffung und Weiterentwicklung von Gewerbestandorten, von Arbeitsstätten, Bildungseinrichtungen und sozialer Infrastruktur, den bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur sowie die Sicherung und die weitere Qualifizierung von Freiflächen und Grün auch in Zukunft zu gewährleisten.
Eine grundlegende Überprüfung des Flächennutzungsplans ist dafür nicht erforderlich. Durch die von mir beschriebene kontinuierliche und maßvolle Herangehensweise entspricht der Flächennutzungsplan vielmehr auch weiterhin den Zielen und selbstverständlich den erkennbaren Herausforderungen der Stadtentwicklung.
Dass das so ist, darauf haben im Einzelnen auch schon Frau Koeppen und Herr Duge hingewiesen.
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Frau Senatorin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Frau Sudmann?
Ich bin gleich am Ende meiner Rede, weil es ja relativ kurz bleiben sollte – nein.
Wir arbeiten damit, wie ich meine, konsequent im Interesse der Hamburgerinnen und Hamburger. Wir sorgen heute konkret und für alle Hamburgerinnen und Hamburger sichtbar für ein qualitatives Wachstum unserer Stadt. Wir haben dazu den politischen Willen. Wir haben die richtigen gesellschaftlichen Partner und auch die erforderlichen planerischen Grundlagen. Hamburg wächst und bleibt attraktiv und lebenswert. Dafür dürfen wir alle wirken und darüber dürfen wir uns auch alle freuen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hamburger Wohnungsmarkt zeichnet sich durch eine besondere strukturelle Vielfalt aus. Wir haben das große Wohnungsunternehmen der Stadt, die SAGA, und die Genossenschaften mit ihren vielen bezahlbaren Wohnungen. Aber daneben gibt es auch eine Vielzahl weiterer Wohnungsanbieter und Wohnformen. Dazu gehören auch die Projekte der Alternativen Baubetreuung, die sogenannten ABB-Projekte, die Ende der Neunzehnhundertachtzigerjahre bis Mitte der Neunzehnhundertneunzigerjahre in handwerklicher Selbsthilfe durch Trägervereine und die jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner instand gesetzt wurden. In der Mitteilung des Senats haben Sie gesehen, dass die erste Drucksache dazu aus dem Februar 1987 stammt. Das war eine Drucksache, die ich in dieser Bürgerschaft schon damals als neue Abgeordnete beraten durfte. Insofern schließt sich ein kleiner Kreis, und ich bin froh, dass ich jetzt dafür sorgen kann, dass es hier eine Stabilität gibt.
Diese neue städtische Immobiliengesellschaft wird die Verwaltung der Projekte organisieren. Sie wird mit einem Gründungsbudget ausgestattet – wir werden das im Haushaltsausschuss intensiv beraten –, und sie wird sich aus den Mieteinnahmen selbst tragen; das ist entscheidend. Das heißt also, die Geschäftsführungs- und die Betriebskosten einschließlich der laufenden Instandhaltungsbedarfe und des Aufbaus einer Instandhaltungsrücklage werden gedeckt.
Nachdem der Senat Ihnen jetzt diese Drucksache vorgelegt hat, ist der klare Wille der Hamburgischen Bürgerschaft, den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Wohnprojekte eine langfristige Bestandsgarantie in städtischen Häusern geben zu wollen, sehr wichtig. Wir setzen damit in diesen wohnungspolitisch bewegten Zeiten ein klares Zeichen der sozialen Verantwortung, und zwar nicht nur für die großen, sondern auch für die kleineren Projekte, die für bezahlbaren Wohnraum sorgen. Deswegen bleiben die Grundstücke im städtischen Eigentum. Wir als Stadt geben den ABB-Projekten eine langfristige Bestandsgarantie. Ich glaube, das ist nach über 30 Jahren seit Beginn der ABB-Projekte ein gutes Zeichen für alle Beteiligten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, was die Umfragen der letzten Tage und Wochen zu den wichtigsten Themen in Hamburg bestätigen.
Gleich nach dem Verkehr beschäftigen die Hamburgerinnen und Hamburger am meisten der Wohnungsmarkt und speziell natürlich die Wohnungsmieten. Kaum ein Thema beschäftigt die Öffentlichkeit so. Gerade weil dieses Thema uns allen auf den Nägeln brennt und weil wir wollen, dass Hamburg eine Stadt für alle bleibt, statt eine ver
gleichbare Entwicklung wie andere Millionenstädte in Europa zu nehmen, ist der Wohnungsbau das Herzstück der Senatspolitik, und das seit 2011.
Der Wohnungsneubau ist wirklich das Wichtigste, um die hohe Wohnungsnachfrage zu befriedigen, um gegen die Wohnungsknappheit vorzugehen und um somit bessere Bedingungen für die Menschen zu schaffen. Ich bin diesmal wirklich froh, Herr Hamann, dass Sie dieses Ziel heute mit uns teilen. Ich bin mir auch sicher, und ich bin davon überzeugt, dass wir diesen Wohnungsneubau auf diesem hohen Niveau auch in der Zukunft kontinuierlich haben müssen, um die Nachfrage in Hamburg zu bedienen.
Wenn über 83 500 Wohnungen mit Baugenehmigungen auf den Weg gebracht worden sind, wenn über 21 000 Wohnungen mit Bewilligung im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf den Weg gebracht worden sind, schon 45 000 und wahrscheinlich deutlich mehr tatsächlich fertiggestellt sind, dann ist das für die vergangenen Jahre eine ganz große Leistung der Stadt, des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg, die wir unbedingt brauchen, um die Verhältnisse zu verbessern.
Was ich überhaupt nicht verstehe, Frau Sudmann – da bin ich wahrscheinlich nicht die Einzige –, ist die Tatsache, dass Sie kontinuierlich stets und ständig in diesen Debatten diese Leistung für die Hamburgerinnen und Hamburger nicht wertschätzen, sondern als etwas abtun, was kaum etwas wert und gar nicht entscheidend ist.
Ich verstehe sehr gut die Sorge vieler, ob sie sich auch noch in Zukunft das Wohnen in Hamburg leisten können. Deswegen muss man auch an dieser Stelle immer sagen: Von den 700 000 Mietwohnungen, die wir haben, sind ungefähr 270 000 bei der SAGA, bei den Genossenschaften und bei anderen Stiftungen oder Vereinen.
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Schönen Dank, Frau Stapelfeldt. Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Abgeordneten Sudmann?
Ja.
Wissen Sie, Frau Sudmann, ich kenne Ihre Art und Weise, wie Sie mit so einer Frage in die Debatte eingreifen wollen. Aber ich kann Ihnen dazu gern eine Antwort geben.
Natürlich funktioniert der Drittelmix. Und bei den Konzeptausschreibungen wissen Sie auch aus den Zahlen, dass wir da zum Teil deutlich darüber liegen. Natürlich schaffen wir dieses Ziel, das wir uns vorgenommen haben, von 6 000 erst 2 000 und von 10 000 3 000 Wohnungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau auf den Weg zu bringen. Das ist einfach großartig. Natürlich ist das wichtig für die Menschen, die in Hamburg nur durchschnittliche Einkommen haben.
Aber lassen Sie mich noch einmal sagen: Diese Wohnungen bei SAGA und Genossenschaften, die einen großen Teil des Mietwohnungsmarktes abbilden, werden auch in Zukunft da sein, weil wir den Wohnungsbestand schützen wollen. Das sind Wohnungen mit Mieten, die kostengünstig sind und im Durchschnitt unter 6,50 Euro liegen. Und das ist doch ein Pfund für unsere Stadt, um das auch einmal ganz klar zu sagen.
Wir brauchen neben der Wohnungsneubaupolitik, Herr Meyer, ausdrücklich auch die Instrumente, die wir nutzen, um die Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen. Das heißt, ich halte sie im Gegensatz zu Ihnen ausdrücklich nicht für überflüssig, sondern ich glaube, dass wir unsere Mieterinnen und Mieter schützen müssen, ob das mit der Mietpreisbremse, mit der Kappungsgrenzenverordnung oder auch mit den Sozialen Erhaltungsverordnungen in elf Gebieten in der Stadt ist.
Zu dem öffentlich geförderten Wohnungsbau, den wir aus dem Haushalt ordentlich unterstützen, brauchen wir ein zweites Standbein. Das heißt, wir brauchen Innovationen. Deswegen haben wir den 8-Euro-Wohnungsbau auf den Weg gebracht. Wir werden in diesem Jahr Ergebnisse bei den Modellausschreibungen am Vogelkamp und auch am Bramfelder Dorfgraben sehen. Und wir sehen auch, was die SAGA auf den Weg bringt. Dann ist es so, dass wir mit den Ergebnissen, auch mit den SAGA-Modellvorhaben auswerten können, wie dieses für die Stadt funktioniert. Wir haben schon Erkenntnisse aus den ersten Modellausschreibungen gezogen, weil wir genau nicht bei den fünf Jahren stehen geblieben sind, sondern wir haben 30 Jahre mit der Möglichkeit, die Miete auch in einem sehr, sehr moderaten Umfang zu erhöhen, und
zwar auf Grundstücken, die wir im Erbbaurecht vergeben. Das heißt, wir werden hier tatsächlich mit den Vorhaben, insbesondere auch denen, die die SAGA jetzt auf den Weg bringen wird, die sich in der Ausschreibung befinden, die in der Planung oder im Bau sind wie am Butterbauernstieg in Hummelsbüttel,
2 000 bezahlbare Wohnungen ohne Belegungsbindung für Normal- und Geringverdienende
dann tatsächlich auch schaffen.
Ich sehe, dass es hier aufleuchtet. Lassen Sie mich nur noch einmal ein Argument zum Thema Erbbaurechte sagen, weil das in der vergangenen Woche öffentlich durchaus eine Rolle gespielt hat. Ich sage noch einmal ausdrücklich zu Ihnen im Parlament, aber auch für die Mitgliedsunternehmen im Bündnis für das Wohnen: Wir wollen mehr Flächen für Erbbaurechte. Wir wollen auch den Einfluss der Stadt auf die bauliche Entwicklung stärker verankern. Wir wollen einen langfristigen Einfluss haben mit Auflagen, mit Belegungsbindung, Umwandlungsverboten et cetera. Aber wir wissen auch um die Probleme; es sind nämlich zwei. Erstens, die Finanzierung von Investitionen über die Restlaufzeiten der Erbbaurechtslaufzeiten. Das ist das Erste, was wir nicht nur mit den Genossenschaften, sondern mit den anderen Wohnungsunternehmen im Bündnis für das Wohnen diskutieren. Und das Zweite ist selbstverständlich auch, dass wir wissen, dass die Erbbauzinsen auf die Bodenrichtwerte bezogen sind und dass wir hier eine Entwicklung haben, die von uns mit bedacht werden muss. Denn am Ende des Weges wollen wir Erbbaurecht mit kostengünstigen Mieten. Ich bin mir sicher, dass wir dafür gute Lösungen finden. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Sudmann, Sie haben eben gesagt: Mietenwahnsinn hat bei Ihnen Programm. Frau Sudmann, wenn Sie damit ausdrücken wollen, dass die Politik des Senats darauf ausgerichtet ist, dass die Mieten in Hamburg in die Höhe getrieben werden, dann kann ich Ihnen sagen: Das ist nicht nur absolut falsch, das ist nicht nur absurd,
sondern Sie disqualifizieren sich selbst für diese Debatte über Hamburgs wichtigstes Thema.
Sie suggerieren der Öffentlichkeit, dass es einfache Lösungen gäbe, und schüren Erwartungen, die überhaupt nicht einlösbar sind. Das halte ich für absolut falsch.
Und Sie, Herr Hamann, gefallen sich darin, von der Hauptstadt der steigenden Mieten zu sprechen,
obwohl Sie selbst wissen, dass die Realität anders aussieht. Wir haben in den Ballungsräumen, in den Metropolen in Deutschland, und nicht nur dort, sondern auch europaweit und weltweit, steigende Mieten. Wir haben das Problem, dass die Menschen mit durchschnittlichen und niedrigen Einkommen sich das Leben in unserer Stadt und damit auch das Wohnen leisten können müssen. Aber durch den Neubau, den wir in den letzten Jahren vorangetrieben haben, hat sich doch die Mietenentwicklung, sogar die der Angebotsmieten, deutlich verlangsamt. Eine empirica-Studie hat das deutlich gemacht.
Dann will ich noch einmal Folgendes aufgreifen. Ich weiß nicht, ob Ihnen das so herausgerutscht ist, aber Sie haben gesagt, in Hamburg gebe es sinnloses Bauen.
Das bedeutet doch, Herr Hamann oder liebe CDUFraktion, dass Sie sich gegen den Konsens des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg stellen, der seit 2011 bedeutet, dass wir mit einem ordentlichen, aber auch ambitionierten Wohnungsbauprogramm dazu beitragen, eine bessere Situation zu haben, dass wir der Nachfrage tatsächlich Herr werden. Und das bedeutet doch auch, dass wir dieses Programm nicht nur von 6 000 auf 10 000 Wohnungen ausgeweitet haben und die Anzahl der Baugenehmigungen so, wie in der Vereinbarung verabredet, tatsächlich erfüllen, sondern dass wir zusätzlich nicht nur 2 000, sondern 3 000 Sozialwohnungen pro Jahr auf den Weg bringen. Das heißt, wenn Sie von sinnlosem Bauen sprechen, dann sprechen Sie gegen dieses Bündnis für das Wohnen in Hamburg, dann sprechen Sie gegen die Wohnungsverbände im VNW, im BFW, beim IVD und Grundeigentümer-Verband. Das kann ich überhaupt nicht verstehen. Damit stellen Sie sich außerhalb eines großen, breiten gesellschaftlichen Konsenses.
Der uns vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE – und das ist nur auf kurzfristige populäre Meinungsäußerungen hier ausgerichtet, das weiß je
der – stützt sich auf einen einzelnen Aufsatz eines Berliner Juristen, der noch nicht einmal selbst einen Anspruch auf Abgeschlossenheit oder eine Klärung aller offenen Fragen für sich beansprucht. Dass eine Einzelmeinung eines Juristen die Rechtslage nicht immer korrekt wiedergibt, das dürfte uns allen gut bekannt sein. Wir erinnern uns daran: Vor ein paar Wochen gab es die juristische Meinung, dass wegen der Datenschutzgrundverordnung nun keine Namen mehr an den Klingelschildern stehen dürften. Das hat sich auch als juristische Einzelmeinung aufgelöst.
Frau Sudmann, Sie glauben, dass es hier einen Zug gebe, auf den Sie aufspringen könnten – nur es ist überhaupt kein Zug da.
Es gibt eine Reihe von juristischen Expertisen – ich will sie hier nicht ausführlich zitieren, sondern auf die hinweisen, die schon Frau Koeppen genannt hat –, nämlich die Darlegung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die besagt, dass ein landesrechtlicher Mietendeckel so nicht möglich ist. Kein Land – wir haben versucht, das noch einmal zu klären –, kein Land hat diese juristische Einzelmeinung aufgenommen und auch Berlin, wie wir schon gehört haben, prüft sehr kritisch und, ich vermute, auch sehr reserviert.
Es ist klar, dass aufgrund der grundsätzlichen Zuordnung des Mietpreisrechts zum Bürgerlichen Recht eine gesetzliche Mietpreisbindung nur in engen Grenzen dem Wohnungswesen als Bereich des öffentlichen Rechts zugeordnet werden kann. Für frei am Wohnungsmarkt angebotene Mietwohnungen stellen die Mietpreisregeln des Bundes im BGB eine abschließende gesetzliche Regelung dar. Der Antrag der LINKEN lässt insoweit die schon bestehende Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern vollständig außer Acht. Im Ergebnis muss man sagen, dass die Gedanken des Berliner Aufsatzes sich als nicht tragfähig erweisen, und auch für die Öffentlichkeit muss man festhalten, dass Hamburg keine gesetzgeberischen Kompetenzen hat, um eine Deckelung der Mietpreise hamburgweit festzusetzen. Insofern ist diese Idee auch inhaltlich überhaupt nicht tragfähig.
Aber darum geht es in Wirklichkeit gar nicht, sondern es geht darum, dass wir hier im Haus und in der Stadt einen Konsens darüber haben, dass wir bezahlbaren Wohnraum brauchen durch unser Wohnungsneubauprogramm, durch die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, durch die Förderung des frei finanzierten 8-Euro-Wohnungsbaus. Selbstverständlich brauchen wir auch all die Instrumente, die wir vom Mietenspiegel über die Mietpreisbremse bis zur Kappungsgrenzenverordnung haben, um den Mieterschutz in Hamburg zu gewährleisten. Das tun wir; darauf ist das ausgerich
tet. Wir wissen, dass bezahlbares Wohnen für uns in der Stadt eine zentrale Frage ist, und deswegen arbeiten wir auf verschiedenen Ebenen dafür. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße die Initiative, die wir heute diskutieren, sehr, ich halte sie für richtig. Und, lieber Herr Heißner, wenn Sie sich über den Antrag, der heute vorliegt, mokieren, dann bedeutet das nur, dass Sie die wohnungspolitische und auch bodenpolitische Diskussion auf Bundesebene, auch in Ihrer Partei, überhaupt nicht mitgekriegt haben.
Wir haben eine Situation, die nicht nur in Hamburg so ist, sondern in vielen großen Ballungsräumen, in den großen Städten. Wir haben eine hohe Nachfrage nach Boden und Wohnraum. Wir haben steigende Mieten. Wir haben steigende Grundstückskosten. Wir haben Nutzungskonkurrenzen. Das heißt, wir wollen Wohnungen bauen, wir brauchen auch Gewerbe, innovative Arbeitsplätze, wir brauchen Infrastrukturmaßnahmen und Grünflächen. Und das alles hat doch dazu geführt, ich sage es noch einmal, dass wir eine Situation haben mit hohen Preisen, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Deshalb ist es richtig, eine aktive Bodenpolitik für die Stadt zu entwickeln. Diese aktive Bodenpolitik, meine Damen und Herren, muss doch heißen, dass die Stadt ihre Gestaltungsspielräume für die bauliche Entwicklung von Grundstücken und natürlich die Gestaltungsspielräume für städtebauliche Zielsetzungen, aber auch sozialpolitische und wohnungspolitische, erhält für die Zukunft. Wir müssen an Lösungen arbeiten, um bezahlbaren Wohnraum langfristig zu schaffen und zu erhalten, und damit ist klar, dass wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen müssen, denn Boden ist nicht vermehrbar.
Deshalb ist es für mich auch eine wesentliche Weichenstellung, dass wir dem Erbbaurecht in Zukunft eine viel größere Bedeutung einräumen; ich möchte das doch noch einmal ausdrücklich unterstreichen. Und ich glaube, Herr Heißner, dass Sie es auch falsch verstanden haben, wie das Erbbaurecht in den Zwanzigerjahren entstanden ist. Da ging es nicht um kurzfristige Maßnahmen, sondern sogar in den Zwanzigerjahren und auch danach, in
der Nachkriegszeit, ging es immer um diese langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten, die die Stadt braucht. Ich kann auch deutlich sagen, dass das Erbbaurecht als Instrument der Bodenpolitik, der Stadtentwicklungspolitik, viele Vorteile für die Stadt hat. Wir haben planbare und auch wertgesicherte Einnahmen für den Haushalt, und die Stadt stellt sich nicht schlechter als bei einem Verkauf.
Das Eigentum am Boden bleibt in städtischer Hand und somit natürlich auch der langfristige Einfluss auf das Grundstück. Über den Erbbaurechtsvertrag können längerfristige Auflagen, zum Beispiel Belegungsbindungen, Umwandlungsverbote, über die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts eingefordert und umgesetzt werden.
Dieses Ziel, bei Grundstücksvergaben mehr Einfluss auf den Städtebau und die Verwirklichung wohnungspolitischer Ziele zu haben, verfolgt der Senat bereits seit Längerem, beispielsweise mit der Konzeptausschreibung. Die Stadt Hamburg war Vorreiter bei der Abkehr von dem vorher üblichen Höchstpreisverfahren. Konzeptausschreibungen sind mittlerweile in Hamburg ein gut angenommenes Instrument zur Grundstücksvergabe. Das ist passgenau für architektonische, städtebauliche, auch energetische Vorstellungen, und natürlich sichern wir damit auch unsere wohnungspolitischen Ziele.
Aber es ist genauso richtig, dass wir, wenn wir dieses Instrument der Erbbaurechte für die Zukunft und auch für einen breiteren Einsatz fit machen wollen, über die Konditionen im Gespräch mit allen Beteiligten reden müssen. Und das tun wir schon längst, denn sowohl bei der Vergabe neuer Erbbaurechte als auch bei der Verlängerung von bestehenden Erbbaurechten müssen die städtischen Interessen wie zum Beispiel die Sicherung von bezahlbarem Wohnen oder die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten einerseits und die wirtschaftliche Darstellbarkeit für die Investoren andererseits miteinander in Einklang gebracht werden. Es geht doch um eine effiziente Nutzung der Flächen und insbesondere um die Innenentwicklung. Und zu den Fragen, die zu erörtern sind, gehört selbstverständlich die Höhe des Erbbauzinses. Herr Duge hat schon darauf hingewiesen, dass er jetzt bei 2,1 Prozent liegt. Es geht um die Anreizmodelle für Investoren, die Risikoverteilung und natürlich auch um die Frage der Beleihbarkeit. Wir stehen mitten auf dem Boden der Wirklichkeit, und deswegen haben wir uns auch dieses Ziel vorgenommen. Wir diskutieren mit den Wohnungsunternehmen im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen genau über diese Themen, und wir wollen, dass wir positiv mit den Erbbaurechten in der Zukunft umgehen können und dass wir Investitionsstaus auch vor Ablauf des Erbbau
rechtsvertrags dabei vermeiden. Das muss für uns eine sehr hohe Priorität haben,
auch im Sinne der Sicherung des Wohnungsbestands, des kostengünstigen Wohnungsbestands. Deswegen müssen wir rechtzeitig die Perspektiven verabreden und natürlich so auch die Rahmenbedingungen für Investitionen und auch Finanzierungen dafür gewährleisten.
Lassen Sie mich, und damit möchte ich abschließen, ein kurzes Wort sagen zu der Expertenkommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" des Bundesinnenministeriums auf Bundesebene, der ich angehöre. Dort werden diese Fragen gegenwärtig diskutiert. Das werden wir auch in der nächsten Sitzung in der kommenden Woche machen. Und ich hoffe sehr, dass es uns gelingt – nicht nur für uns, weil wir von bestimmten Gesetzesänderungen auch sehr profitieren könnten –, für die Weiterentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und für eine gute Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum dort zu positiven Ergebnissen zu kommen, die sich sowohl auf die Erbbaurechte beziehen als auch auf Themen des Baugesetzbuchs, was das Baugebot oder auch kommunale Vorkaufsrechte angeht. Insbesondere geht es darum, dass wir damit Möglichkeiten neu schaffen, wie wir Bauland mobilisieren können für das, was sehr notwendig ist, nämlich Wohnungen neu zu bauen, bezahlbare Wohnungen neu zu bauen. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hamburg soll eine Stadt für alle bleiben. Das ist unser Anspruch und dafür werden wir uns konsequent einsetzen.
Wir werden das Wachstum Hamburgs gestalten, wir werden den Wohnungsbau mit Priorität fördern, wir wollen bezahlbaren Wohnraum fördern und vor allen Dingen auch die hohe Lebensqualität, die wir in Hamburg haben, erhalten und auch weiterhin stärken.
Dieses Jahr ist noch nicht um, aber bereits jetzt haben wir unser Jahresziel mit deutlich über 10 000 genehmigten neuen Wohnungen erreicht. Und nicht nur das, wir können nach allen uns vorliegenden Informationen mit großer Sicherheit davon ausgehen, dass wir auch die Zahl von 3 000 öffentlich geförderten Wohnungen zum Jahresende erreichen werden. Das sind zwei gute Nachrichten für Hamburg.
Ich möchte ganz deutlich an dieser Stelle unterstreichen: Dieser Erfolg für Hamburg und für die Menschen, die hier leben, wird möglich durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Bündnis für das Wohnen in Hamburg, das
heißt mit den freien Wohnungsunternehmen, mit den Genossenschaften, mit der SAGA, mit dem IVD und dem Grundeigentümerverband, selbstverständlich mit den Bezirken mit ihren sehr engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch dafür ein herzlicher Dank an alle, die daran mitgewirkt haben, dass wir diesen Erfolg für Hamburg im Wohnungsbau haben.
Auch in den kommenden Jahren werden wir gemeinsam an unserem Ziel von jährlich 10 000 neuen Genehmigungen für Wohnungen festhalten, davon insgesamt 3 000 öffentlich gefördert. Wir tun das ausdrücklich, weil bezahlbares Wohnen ein existenzielles Bedürfnis der Menschen ist und bezahlbarer Wohnungsneubau im Übrigen die beste Mietpreisbremse ist, die es gibt.
Wir gestalten Hamburgs Zukunft mit Sorgfalt bürgernah und zukunftsgerichtet. Die große Linie der Hamburger Stadtentwicklungspolitik zur Gestaltung unserer wachsenden Stadt mündet vor allem in zahlreichen kleinen und großen Projekten für bezahlbares Wohnen und auch Gewerbeansiedlungen. Dazu zählen der bald fertige erste Bauabschnitt der Mitte Altona, die täglich weiter wächst, das faszinierende neue Stadtentwicklungsgebiet Oberbillwerder, die IBA-Entwicklungsgebiete in Wilhelmsburg, die ich von meinem Bürofenster aus gut beobachten kann, die Bebauung des Grasbrooks, die mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in diesen Monaten Gestalt annimmt, und der A7-Deckel, beispielsweise mit dem Wohnen am Volkspark, um nur einige zu nennen. Mit diesen Stadtentwicklungsprojekten gestalten wir das Hamburg von morgen.
Diese Vorhaben werden begleitet durch Informationsveranstaltungen, öffentliche Wettbewerbe und Beteiligungsprozesse. Dazu gehört zum Beispiel die erste von zunächst vier Stadtwerkstätten zum neuen Stadtteil Grasbrook, die wir erst vergangene Woche mit starker Bürgerbeteiligung auf der Veddel veranstaltet haben. Ich denke, dass wir für dieses große Aufgabenpaket mit dem Haushalt der Stadtentwicklungsbehörde gut ausgestattet sind. Um nur drei Positionen zu nennen, die wichtig sind: Für die Wohnungsbaufinanzierungsprogramme stehen 15 Millionen Euro im nächsten und 30 Millionen Euro im übernächsten Jahr bereit. Für die soziale Quartiersentwicklung, insbesondere im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung, in 34 und voraussichtlich bald 39 Fördergebieten werden wir in den kommenden Jahren 24 und 25 Millionen Euro aufwenden. Allein im letzten Jahr waren es mit anderen, sozusagen komplementä
ren Mitteln insgesamt 60 Millionen Euro, die wir dafür aufwenden konnten und die positiv für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt stehen.
Natürlich geht es um die Soziale Wohnraumförderung, für die im Haushalt knapp 140 Millionen Euro im kommenden Jahr und dann 150 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen, dass wir auch im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2023 diese kontinuierliche Steigerung fortsetzen. Kein Land in Deutschland gibt pro Kopf der Bevölkerung mehr Geld an Landesmitteln für die Wohnraumförderung aus als Hamburg. Auch mit der Zahl der bewilligten Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau liegen wir weit an der Spitze aller Länder, das heißt, wir haben beispielsweise doppelt so viele wie Berlin.
Unterm Strich: Wir forcieren den Wohnungsbau mit Augenmaß, aber entschlossen, und er wird auch zugleich die Grünflächen schonen.
Herr Thering, Sie haben überhaupt keine Ahnung.
Das ist natürlich überhaupt nichts Neues, sondern das ist seit vielen Jahren unsere Politik.
Es gibt kein großes Wohnungsbauvorhaben in dieser Stadt, das nicht damit einhergeht, dass neue Grünflächen geschaffen werden. Wir sind es auch, die dafür gesorgt haben, dass trotz dieses großen Wohnungsbauprogramms der Anteil, den wir in Hamburg für Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete haben, nicht nur erhalten geblieben ist, sondern sich auch noch erhöht hat. Das heißt, wir haben mehr Grün, wir haben wertvolleres Grün,
und das gehört zum Wohnen selbstverständlich und unmittelbar dazu, weil das nämlich genau die attraktive und lebenswerte Metropole Hamburg ausmacht.
Lassen Sie mich kurz auf den Bürgerentscheid in Winterhude eingehen. Natürlich gibt es ab und zu Interessenkonflikte. Die CDU stand auf der Seite, auf der ich auch stehe, und das hat mich gefreut, auch in den Gesprächen vor Ort.
Wir haben hier einen Interessenkonflikt, der sagt: Wohnungsbau ist prima, aber nicht vor meiner Haustür. Herr Wolf hat eben noch gesagt, zu 8 Euro darf das in Winterhude gar nicht verlangt werden. Wie absurd ist das denn?
Selbstverständlich respektieren wir den Ausgang des Bürgerentscheids, der leider verhindert hat, dass wir 100 bezahlbare Wohnungen mehr haben. Aber ich sage auch ausdrücklich an dieser Stelle, weil es schon ein wenig exemplarisch ist: Wir halten unbeirrt an dem Ziel fest, den Wohnungsmarkt in Hamburg langfristig zu entspannen und bezahlbares Wohnen für mittlere und untere Einkommensschichten weiterhin zu ermöglichen, auch in den nachgefragten Stadtteilen.
Nur wenn wir uns als Gesellschaft darin einig sind, dass wir bezahlbaren Wohnraum brauchen und wollen, dann werden auch unsere Kinder und Enkel sich das Wohnen in unserer Stadt noch leisten können.
Lassen Sie mich kurz auf einen Aspekt eingehen, der jetzt mehrfach angesprochen worden ist, nämlich die Frage, ob wir das Bevölkerungswachstum, das wir in Hamburg haben, auch in andere Bereiche lenken können, zum Beispiel nach SchleswigHolstein und Niedersachsen, oder auf welche Art und Weise wir damit umgehen.
Da gibt es mehrere falsche Grundannahmen. Die erste Annahme ist, dass das Bevölkerungswachstum an Hamburgs Grenzen endet. Das ist nicht der Fall, sondern das haben wir auch im Umland Hamburgs, und wir haben auch Wohnungsneubau in diesen Kommunen. Jetzt haben Sie gefordert, dass es einen Flächennutzungsplan geben soll, der sozusagen diesen Siedlungsstrom in andere Gebiete lenken könnte. Dazu muss man aber Folgendes wissen: Er greift in die gemeindliche Planungshoheit sämtlicher beteiligten Kommunen drastisch ein, und wir wissen mindestens aus den CDU-geführten Landkreisen Niedersachsens, dass sie dazu schlicht nicht bereit sind. Deswegen wird daraus kein Schluss, sondern das, was wir seit vielen Jahren machen, die interkommunale Zusammenarbeit, die mit Schleswig-Holstein und Hamburg längst funktioniert, ist das richtige Instrument. Deswegen werden wir das, was wir mit der Landesregierung Schleswig-Holstein im Mai 2018 verabredet haben, auch umsetzen. Herr Grote und ich werden Anfang Januar 2019 zusammenkommen und genau über diese Fragen reden.
Lassen Sie mich – ich weiß, dass die Zeit läuft –
etwas zur Mietenentwicklung sagen, nur wenige Anmerkungen dazu. Erstens: Es gibt hier eine Vorstellung, die heißt, wenn wir eine Subjektförderung vornehmen, schaffen wir mehr Wohnraum. Das ist ja komplett falsch.
Durch Subjektförderung entsteht keine einzige neue Wohnung.
Das Zweite, Frau Sudmann, und das geht auch an Sie: Wir sind uns schon einig darin, dass wir die Mietenentwicklung in Hamburg sehr ernsthaft betrachten müssen, weil es uns selbstverständlich keine Ruhe lassen kann, wie die Angebotsmieten in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Deswegen haben wir die Mietpreisbremse, deswegen haben wir die Kappungsgrenzenverordnung und andere Instrumente mehr. Aber ich finde es auch nicht richtig, das nicht als kostbares Gut wertzuschätzen, was wir in unserer Stadt haben, sondern davon zu sprechen, dass die Mehrheit der Menschen hier existenzgefährdende Mieten hat. Das ist nicht der Fall, sondern Sie wissen genau, dass von den 700 000 Mietwohnungen, die wir in der Stadt haben, 265 000 oder noch mehr bei der SAGA und den Genossenschaften sind.
Nein, das ist ein rhetorisches Mittel, das möchte ich nicht.
Außerdem 10 000 bei Stiftungen, Kirchen und anderen. Das heißt, wir haben hier ein breites Spektrum von Wohnungen zu kostengünstigen Mieten von 6,40 Euro bis 6,50 Euro in unserer Stadt. Das ist wichtig, das brauchen wir auch für die Zukunft. Das ist ein Bestand an Wohnungen mit solchen Mieten, den wir unbedingt schützen müssen, und das tun wir auch.
Es sind schon andere Themen angesprochen worden, deswegen lassen Sie mich Folgendes festhalten: Wir werden auch in Zukunft eine moderate Mietenentwicklung in Hamburg durch verschiedene Maßnahmen ermöglichen müssen. Das Erste ist der Wohnungsneubau. Das Zweite sind unsere gesetzlichen Instrumente, die wir haben, die wir unbedingt anwenden. Das Dritte sind die Sozialen Erhaltungsverordnungen, die die angestammte Bevölkerung vor Verdrängung bewahren sollen. Selbstverständlich gehört dazu auch das Wohnraumschutzgesetz, das schon angesprochen worden ist, das gegen die schleichende Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen ver
schärft vorgeht. Das ist richtig, das werden wir auch tun. Und darüber hinaus ist es mir wichtig, auch an dieser Stelle festzuhalten, dass wir uns dazu selbstverständlich auch das Thema Bodenpolitik vorgenommen haben. Grund und Boden ist ein kostbares Gut und nicht vermehrbar. Deswegen haben wir gesagt, dass wir da, wo es notwendig ist, verstärkt Erbbaurechte vergeben wollen.
Ja.
Wir werden Ihnen dazu im kommenden Jahr senatsseitig auch unser Programm vorlegen.
Lassen Sie mich damit schließen: Zur Verbesserung der Lebensqualität in Hamburg müssen wir Entscheidungen treffen, die Bestand haben in Verantwortung vor kommenden Generationen. Wohnen ist ein Zukunftsthema, Wohnen muss gut und qualitätsvoll, sicher und bezahlbar sein. Ich bitte Sie alle, lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass das so ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Stadt Hamburg hat in der letzten Woche ein Vorkaufsrecht auf St. Pauli ausgeübt, und es ging hier um 32 Wohnungen. In diesem Fall des Vorkaufsrechts Hein-Hoyer-Straße lagen uns konkrete Anhaltspunkte für spekulative Absichten des Käufers vor, die den Zielen der Sozialen Erhaltungsverordnung, nämlich dem Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, zuwiderlaufen. Der Käufer war nicht bereit, diese auszuräumen. Dies hätte er mit einer Abwendungsvereinbarung tun können, indem er sich rechtsverbindlich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung verpflichtet hätte beziehungsweise zur Einhaltung einer maßvollen Mietenpolitik. Dazu war er nicht bereit, und deswegen haben wir als Stadt das Vorkaufsrecht ausgeübt. Das halte ich für absolut richtig und notwendig.
Das war in den engen, durch das Baugesetzbuch gesetzten Fristen nur möglich durch eine enge und sehr gute Kooperation aller beteiligten Dienststellen vom Bezirksamt, der Finanzbehörde und der Stadtentwicklungsbehörde, und deswegen möchte ich für diesen Einsatz den Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich an dieser Stelle danken.
Dieser in der Presse berichtete Fall ist aber nicht der einzige Fall, wir haben bereits in drei weiteren
Fällen das Vorkaufsrecht ausgeübt. Wir haben dies ausgeübt und wahrgenommen in drei Fällen in Altona. In diesen Fällen laufen noch die Fristen für Rechtsmittel, aber die Stadt hat ihre Rechte bereits ausgeübt. Zurzeit sind vier weitere Verfahren anhängig, bei denen noch Gespräche mit den Käufern geführt werden, aber es ist eine Ausübung des Vorkaufsrechts möglich. Weitere fünf Kaufverträge werden von den Bezirksämtern in Eimsbüttel, in Hamburg-Mitte und in Altona zurzeit daraufhin geprüft, ob durch die Verkäufe die städtebaulichen Ziele der Sozialen Erhaltungsverordnung gefährdet sein könnten. Wenn bei einem dieser Fälle Anzeichen für Spekulation vorliegen werden, ist die Stadt bereit, das Vorkaufsrecht wieder auszuüben.
Wir werden das Mittel des Vorkaufsrechts auch weiterhin nutzen, wenn es für die soziale Entwicklung der jeweiligen Gebiete nötig ist, wenn so Gentrifizierung und Spekulation verhindert werden können und immer dann, wenn die Investoren ihrer sozialen Verpflichtung, die jeweiligen Objekte nach sozialen Kriterien zu vermieten, nicht nachkommen wollen.
Von den Sozialen Erhaltungsverordnungen, die schon in den 1990er-Jahren erlassen wurden, hat nur die südliche Neustadt bis heute Bestand. Wir haben erst 2012 wieder aktiv dieses Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung aufgegriffen, um die Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Es ist schon gesagt worden, es gibt weitere zehn Gebiete mit Erhaltungsverordnungen, zwei sind in der Vorbereitung. Zusammen mit der Umwandlungsverordnung, die in den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt, zusammen mit der Kappungsgrenzenverordnung, der Mietpreisbremse, um den Anstieg der Mieten zu dämpfen, und zusammen mit dem Wohnraumschutzgesetz zum Schutz vor Zweckentfremdung, ist das Vorkaufsrecht ein wichtiges Instrument, den Schutz unserer kostengünstigen Wohnungsbestände zu ermöglichen.
Es ist auch ein klares Zeichen der Stadt, wir setzen damit ein Signal. Ich bin sehr froh darüber, dass der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen sich ausgesprochen und ausdrücklich positiv dazu geäußert hat. Wenn ich Ihnen eines sagen darf, Herr Meyer, das, was Sie eben dem Senat unterstellt haben, hat es mitnichten gegeben in dieser Zeit in meinem Amt. Es ist auch völlig klar, wir haben eine kooperative, sehr gute Zusammenarbeit im Bündnis für das Wohnen. Wir gehen davon aus, dass sich sehr überwiegend die Vermieter in unserer Stadt rechtskonform verhalten und tatsächlich auch den Anforderungen der Sozialen Erhaltungsverordnung nachkommen.
Zum Schluss zu den Abwendungsvereinbarungen. Ja, es können Abwendungsvereinbarungen geschlossen werden, das haben wir schon in insgesamt neun Fällen getan, und auch damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die soziale Entwicklung in diesen Gebieten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg will keine Spekulationen in den ausgewiesenen Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung, sie hat die Instrumente, diese zu verhindern, wir haben sie eingesetzt, und wir werden das auch in Zukunft tun. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man mit Vertretern anderer europäischer Großstädte über das Thema Wohnen spricht, fällt immer das Stichwort Airbnb. In den portugiesischen Großstädten wie Lissabon oder Porto ist die Vermietung von Ferienwohnungen inzwischen so lukrativ, dass viele Bewohner aus den Stadtzentren verdrängt werden und es große Demonstrationen gegen die Ferienwohnungsvermietung gibt. Viele große Städte haben bereits Maßnahmen ergriffen – wir haben das in unserer Drucksache dargestellt –, um diese systematische Missnutzung von Wohnraum einzudämmen, und es gibt einige, die diese Maßnahmen noch planen.
Das ist gut so, und das ist richtig. Es sind Berlin, London, Paris und Amsterdam, die schon Maßnahmen ergriffen haben, und andere, die darüber nachdenken.
In Portugal, um dieses Beispiel wieder aufzunehmen – es ist besonders eklatant –, ist es jetzt möglich, sogenannte kontrollierte Zonen zu schaffen. In diesen Zonen ist die Ferienwohnungsvermietung scharf reguliert, um so die weitere Ausbreitung und die damit verbundenen negativen Effekte für die Bevölkerung sowie die Stadtentwicklung einzudämmen.
Ganz generell, und hier wende ich mich auch gern an Sie, Herr Meyer,
ist es in diesen Fällen so, dass die Vertretungen dieser großen Städte, ganz einvernehmlich meistens, sich gegen diesen Missstand ausgesprochen und Maßnahmen beschlossen haben; die Vertretungen vieler großer europäischer Städte – nur die hamburgische FDP ist leider dagegen. Aber so ist das Leben.
Ganz generell: Der strukturelle Missbrauch von Wohnraum als Ferienwohnung entzieht den Menschen dringend benötigten Wohnraum, treibt die Preise hoch und hat eine negative Wirkung auf die betroffenen Quartiere und auf die Nachbarschaf
ten. Dabei geht es nicht um die einmalige kurzzeitige Vermietung der eigenen Wohnung, zum Beispiel, wenn man berufsbedingt im Ausland ist. In Hamburg war dies, ist dies und wird dies auch weiterhin erlaubt bleiben. Aber bei einer Vermietung von mehr als acht Wochen pro Jahr pro Wohnung muss grundsätzlich Schluss sein. Hier liegt im Regelfall nämlich keine private Zwischenvermietung vor, sondern es geht um ein Geschäftsmodell, und dem schieben wir einen Riegel vor.
Wer seine Wohnung für mehr als acht Wochen im Jahr für Nichtwohnzwecke vermieten möchte, der braucht in Zukunft eine Zweckentfremdungserlaubnis.
Und das ist nicht das einzige Instrument, das wir mit der Novellierung des Wohnraumschutzgesetzes etablieren. Vielleicht noch einmal ganz kurz an den Kollegen von der CDU: Manchmal hilft Lesen. Die Überschrift dieses Gesetzentwurfes heißt "Drittes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Wohnungswesens" – jetzt machen Sie einmal einen Gedankenstrich –, und außerdem hat der Senat die Gelegenheit genutzt, um zusätzlich auf Ersuchen der Bürgerschaft Antwort zu geben. Diese Überschrift entstammt also dem, was die Bürgerschaft selbst entschieden hat. Das haben wir nur zitiert. Es hat selbstverständlich nichts damit zu tun, dass wir glauben würden, dieses Gesetz werde das, was wir auf dem angespannten Wohnungsmarkt erreichen wollen, allein bewerkstelligen. Mitnichten.
Und noch eines zu Frau Sudmann: Natürlich haben wir jetzt entschieden, dass es mehr Personal geben soll zur Umsetzung dieser Änderung des Wohnraumschutzgesetzes, aber Personal und die rechtlich veränderten Möglichkeiten aufgrund des Gesetzes gehören eben zusammen, und nur das macht es jetzt auch effektiv, was wir vorhaben. Davon gehen wir jedenfalls unbedingt aus.
Um den Vollzug und die Kontrolle der gesetzlichen Regelungen zu erleichtern, nehmen wir in Zukunft auch die Portale wie Airbnb in die Pflicht. Wir führen eine Registrierungspflicht ein, eine Pflicht zur Angabe der Registrierungsnummer bei Anzeigen und Angeboten für bestimmte Nutzungen, damit leichter nachvollzogen werden kann, wie oft und wie lange eine Wohnung als Ferienwohnung genutzt wird. Die sogenannten Diensteanbieter, also die Portale, werden verpflichtet, nur Angebote zuzulassen, die eine entsprechende Registrierungsnummer haben. Und wir verschärfen auch die Bußgelder für Verstöße.
Meine Damen und Herren, zu diesen Pressemeldungen, die es heute und gestern gegeben hat: Es ist richtig, dass Gespräche zwischen verschiedenen Behörden und Airbnb stattgefunden haben,
und wie es bei Verhandlungen ist, haben wir nicht nur Vorschläge von Airbnb abgelehnt, sondern auch Airbnb hat unsere, wie ich finde, sehr fairen Vorschläge abgelehnt. Es wird nun ein Registrierungsverfahren geben, das unbürokratisch ablaufen wird, es wird nämlich IT-gestützt sein, unmittelbar und kostenfrei. Wir begrüßen selbstverständlich, wenn Airbnb unser Ziel eines niedrigschwelligen und unbürokratischen Verfahrens teilt, und wir freuen uns sehr, wenn Airbnb uns dabei unterstützt. Wir sind gern bereit, weiter über diese Möglichkeiten zu sprechen.
Als Teil unseres Gesetzentwurfs, darauf ist schon hingewiesen worden, ist auch eine für die Kunden von Airbnb mit keinem zusätzlichen Aufwand versehene Weitergabe der Daten an die Steuerbehörden vorgesehen. Damit kann, wie es unseren Gesetzen entspricht, jeder Bürger dann selbst seiner Steuerpflicht nachkommen.
Mit diesem Maßnahmenpaket wollen wir die Stadt und die Wohnungen wieder zurück für die Hamburgerinnen und Hamburger.
Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen für alle, die ihre Wohnung kurzzeitig vermieten wollen, aber auch für die Plattformbetreiber, die sich gern als neuen Wirtschaftszweig unter dem Stichwort Sharing Economy darstellen. Meine Damen und Herren, ich denke, dass hier unter diesem Label Sharing Economy ein ganz großer Etikettenschwindel betrieben wird. Denn es geht bei diesen Portalen gerade nicht darum, eine Wohnung zum Zweck des Wohnens zu teilen – da haben Sie vollständig recht –, sondern sie eben für einen anderen Zweck zu nutzen. Hier geht es nicht um das Teilen, sondern um Umnutzung, und das muss man einmal, wie ich finde, sehr klar sagen.
Außerdem ein Letztes, meine Damen und Herren, ganz grundsätzlich: Für jede Wirtschaft soll und muss es Rahmenbedingungen geben, und es ist unsere Aufgabe als Staat, diese zu setzen und auf ihre Einhaltung zu achten. Das tun wir jetzt mit diesem veränderten Wohnraumschutzgesetz, von dem ich hoffe, dass es eine breite Unterstützung erhält zum Schutz des Wohnens, zum Schutz der Nachbarschaften und zum Schutz der Quartiere in unserer Stadt. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ein wichtiges Thema, was wir heute beraten. Deswegen soll auch die Opposition die Möglichkeit haben, weiter zu Wort zu kommen. Völlig klar.
Das bezahlbare Wohnen ist ein drängendes Problem in unserer Stadt. Es ist ein drängendes Problem in den großen Städten in Deutschland. Nicht nur bei uns allein ist es ein großes Problem für die Bevölkerung. Wir haben angespannte Wohnungsmärkte. Es sind nicht mehr nur die Menschen betroffen, die niedrige Einkommen haben, sondern es ist mehr und mehr – darauf hat Herr Duge auch
schon hingewiesen – die Mittelschicht betroffen. Es sind die Menschen, die sich fragen, ob sie sich das Wohnen in den Städten künftig noch leisten können. Also ist es eines der drängendsten sozialen Probleme, dass wir bezahlbares Wohnen mitten in unserer Stadt möglich machen. Es ist nicht nur ein Thema in Hamburg, sondern es ist ein Thema des Bundes. Deswegen möchte ich einmal von unserer Stadt auf das blicken, was im kommenden Monat, nämlich in gut einem Monat in Berlin stattfinden wird.
Wir werden am 21. September, also in gut einem Monat, den Wohngipfel von Bund, Ländern und Verbänden haben. Eingeladen hat die Bundeskanzlerin zusammen mit dem Vizekanzler und dem Bundesinnenminister. Es werden dazu die Ministerpräsidenten kommen und die Spitzen der Verbände und beispielsweise auch der Gewerkschaften. Es ist doch ein wichtiges Thema, das auch auf Bundesebene endlich in dieser Form angegangen wird, nämlich insoweit, als dass das Ziel ausgegeben wird und natürlich auch dann erreicht werden muss, dass wir 1,5 Millionen Wohnungen in diesen vier Jahren der Bundeslegislaturperiode tatsächlich neu bauen können. Dafür wird das Grundgesetz geändert. Dafür gibt es mehr finanzielle Mittel des Bundes. Das ist wirklich ausgesprochen wichtig. Es ist richtig, dass der Bund dieses Thema, sogar Herr Seehofer in den Mittelpunkt seiner Politik stellt. Das ist sehr wichtig. Wir werden als Länder mit unseren Forderungen, auch als Stadt Hamburg, selbstverständlich präsent sein.
Was ist das Wichtigste, um bezahlbares Wohnen in unserer Stadt zu haben? Das Wichtigste ist der Wohnungsneubau, der Neubau von Sozialwohnungen, also öffentlich geförderten Wohnungen mit niedrigen Mieten, und natürlich ist es wichtig, dass wir unseren Wohnungsbestand schützen. Deswegen ist es auch gut, dass wir in Hamburg seit dem Jahr 2011 dieses Bündnis für das Wohnen haben, das es möglich macht, diese Ziele gemeinsam zu erreichen, natürlich mit der Priorität auf dem Wohnungsneubau, mit der Priorität auf dem Bau von neuen öffentlich geförderten Wohnungen. Aber wir sind uns ja auch einig mit dem Bündnis für das Wohnen über das, was wir für den Wohnungsbestand tun müssen.
Wir werden in Hamburg unser Wohnungsbauprogramm erfüllen und sogar übererfüllen. Das kennen Sie aus dem vergangenen Jahr. Wir haben über 13 000 Baugenehmigungen gehabt und 7 900 fertiggestellte Wohnungen. Wir haben eine starke Bilanz seit 2011, und wir setzen die Mittel, die der Bund uns gibt, vollständig für den Wohnungsbau ein. Und natürlich stützen wir das noch mit eigenen Mitteln – wir in Hamburg im Bereich der sozialen Wohnraumförderung.
Mit dem, was wir tun, sind wir zwar nicht in den absoluten Zahlen, aber bezogen auf unsere Einwohnerzahl bundesweit, was die soziale Wohnraumförderung angeht, ganz oben. Das wird auch in der Zukunft so bleiben.
Wir haben gesagt, dass wir ab dem kommenden Jahr zusätzliche Fördermittel für den Bau von öffentlich geförderten Sozialwohnungen zur Verfügung stellen, wenn die Wohnungswirtschaft danach verlangt, also wenn es mehr Anträge gibt. Wir werden unsere Ziele im Bündnis nicht verändern, aber die Wohnungswirtschaft, das Bündnis für das Wohnen, hat das positiv aufgenommen. Wir sind in Gesprächen, wie wir dafür weiterhin Anreize auch bei den Förderbedingungen der Investitions- und Förderbank schaffen können. Das heißt also, auch da geht es voran.
Wir haben die Bindungsfristen auf 20 Jahre verlängert; das ist schon gesagt worden. Das wird ab dem kommenden Jahr gelten. Für die SAGA insbesondere wird es so sein, dass die SAGA von sich aus schon in diesem Jahr ihre Projekte grundsätzlich im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit 30-jährigen Bindungsfristen versieht. Ich glaube, das ist auch ein sehr starkes Zeichen.
Herr Hamann, ich glaube, dass außer Ihnen in der Wohnungswirtschaft in Hamburg, im Bündnis für das Wohnen keiner so richtig verstanden hat, was Ihre Initiative zum SAGA-Mietenkonzept sollte. Die SAGA hat von sich aus entschieden, dass sie bei ihren Mieten nicht nur 2 Euro unter der durchschnittlichen Höhe nach dem Mietenspiegel bleibt – das galt ja ohnehin schon –, sondern dass sie auch im Hinblick auf die Möglichkeit nach der Kappungsgrenzenverordnung die Mieten sehr viel langsamer steigen lassen wird. Das ist aber nicht das Einzige, was die SAGA tut. Deswegen muss man noch einmal wirklich stark hervorheben, dass unser kommunales Wohnungsunternehmen dieses Mietenkonzept hat, für 2 000 Baubeginne pro Jahr sorgt, 30-jährige Bindung eingeht und im AchtEuro-Wohnungsbau mit dabei sein wird mit den Projekten. Außerdem haben wir mit der SAGA einen neuen Kooperationsvertrag abgeschlossen, der bedeutet, dass die SAGA noch mehr Menschen, die eine Berechtigung haben, eine Sozialwohnung zu beziehen, versorgen wird, nämlich nicht 1 000, sondern 1 500 und weiterhin selbstverständlich 2 000 Haushalte von vordringlich Wohnungssuchenden. Das ist ebenfalls ein sehr starkes Zeichen und Signal für den Wohnungsmarkt in Hamburg.
Im Übrigen können wir froh sein, dass wir mit dem Bündnis für das Wohnen in Hamburg und diesen Zahlen im Wohnungsneubau die SAGA und die
Genossenschaften haben, die kostengünstiges bezahlbares Wohnen in unserer Stadt sichern. Ich werde nicht müde, das an dieser Stelle zu betonen, weil es nämlich ein wirkliches Pfund ist, was wir in der Stadt haben, weil wir über 265 000 Wohnungen mit kostengünstigen Mieten bei der SAGA und bei den Genossenschaften mit ungefähr 6,40 Euro/6,50 Euro haben. Das ist gut für die Stadt und wird auch so bleiben und wird selbstverständlich auch durch den Neubau noch weiter gefördert werden.
Es ist klar, dass wir den Wohnungsbestand schützen mit den Verordnungen, die schon angesprochen worden sind. Deswegen wiederhole ich sie nicht. Ich sage ganz deutlich zu der Frage: Was kann man denn tun, was ist denn das, was man tun kann? Man kann konsequent sein beim Wohnungsneubau, konsequent sein bei der öffentlichen Förderung des Wohnungsbaus und konsequent sein bei der Sicherung kostengünstigen bezahlbaren Wohnraums durch die Verordnung, durch das Regelwerk, das wir in unserer Stadt haben. Ich glaube, dafür sollten wir alle gemeinsam einstehen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns weitgehend darin einig, dass der Bau der Hamburger Deckel in Altona und Eimsbüttel eine großartige Möglichkeit bietet, um die Stadt neu zu entwickeln. Ich glaube, darüber gibt es einen großen Konsens in der Hamburger Bevölkerung – aber auch weit darüber hinaus.
Ich möchte die Debatte, die Sie eben geführt hatten, gern ein bisschen aufgreifen, auch wenn ich nicht mehr der Bürgerschaft angehöre. Natürlich ist es so, dass bei großen Projekten in unserer Stadt der Erfolg immer mehrere Mütter und Väter hat; selbstverständlich. Sie können mir das gern abnehmen, denn seit 1986 bin ich in der Hamburgischen Bürgerschaft und kann das eine oder andere über längere Zeiträume mitverfolgen. Ich fand eigentlich die Idee gut, an dieser Stelle etwas auf die Tagesordnung zu setzen und zu debattieren, was nicht nur in Hamburg, sondern auch darüber hinaus sehr weitgehend für sehr gut gehalten wird. Denn an welcher Stelle in welcher anderen Stadt haben wir eine solche Möglichkeit in der Realisierung? Aber nichtsdestotrotz will ich ausdrücklich sagen, dass man, Herr Ovens, nicht nur zwei oder ein paar Jahre mehr zurückblicken darf, sondern sehen muss, dass große Projekte immer auch im Konsens mit der Bevölkerung ihre Zeit brauchen, wie dieses auch. Und ich bin froh darüber, dass wir jetzt tatsächlich diesen Baufortschritt haben.
Mit einem Schlag erreichen wir vier entscheidende Punkte. Wir werden bestmöglichen Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner haben, die diesen seit Jahrzehnten fordern. Wir haben eine Stadtreparatur für Schnelsen, für Stellingen und für Altona, sodass getrennte Stadtteile wieder verbunden werden. Mit dieser Stadtreparatur erschließen wir rund 27 Hektar neue Flächen für Parkanlagen und Kleingärten und aktivieren 60 Hektar für den Wohnungsbau neu, und, das ist nicht zu unterschätzen, wir bekommen auch eine ausgebaute und effizientere A 7. Es ist schon darüber gesprochen worden, dass die A 7 seit den Siebzigerjahren Hamburg zerschneidet und sich schon ein Jahrzehnt später die Anwohnerinnen und Anwohner zusammengetan und diesen Deckel gefordert haben. Jetzt haben wir endlich einen ersten Teilbaufortschritt und dieser wird – wie insgesamt die drei Deckel – durch den Lärmschutz ein großer Beitrag für mehr Lebensqualität sein. Dies wird die Stadt attraktiver und lebenswerter machen.
Mit den Hamburger Deckeln schützen wir nicht nur die Bevölkerung, sondern betreiben Stadtreparatur. Wir haben die einmalige Chance, auch das ist schon gesagt worden, diese Schneise zu heilen und den Riss durch die Stadtteile zu schließen, die getrennten Stadtteile wieder zu verbinden und bestehende Wohnquartiere vor Lärm zu schützen. Die historischen Parkanlagen und auch die historischen Wegeverbindungen werden wiederhergestellt, und wir werden auch eine durchgehende Fuß-/Radwegverbindung von übergeordneter Bedeutung haben, ergänzt um neue sehr attraktive wohnungsnahe Wohn- und Grünanlagen und Parkanlagen mit einer hohen Aufenthaltsqualität. Und, auch das ist schon gesagt worden, es wird auch der Stadt für neuen Wohnungsbau helfen, weil wir die Möglichkeit haben, 3 800 Wohnungen auf den Flächen, die jeweils entlang der Autobahn freigeräumt werden konnten, neu zu realisieren.
Das heißt also: Wir schaffen attraktive neue Grünund Freiräume, wir schaffen neue attraktive Wohnquartiere und erhöhen deshalb die Lebensqualität, nicht nur im Hamburger Westen, sondern in Hamburg insgesamt. Es wäre gut, wenn wir auch insgesamt zu diesem Erfolg für die Stadt stehen könnten. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich will dazu ganz wenige Anmerkungen machen. Ich finde es positiv, dass es hier eine überwiegende Übereinstimmung gibt, dass Soziale Erhaltungsverordnungen für Hamburg sehr gut sind. Deswegen lassen Sie mich auf zwei Punkte eingehen.
Herr Meyer, dass Sie hier für die FDP nicht mitgehen können, finde ich schade. Aber Sie müssen sich heute nicht verkämpfen; es geht hier wirklich nur um eine Kenntnisnahme, Sie müssen gar nichts ablehnen. Herr Ehlebracht, dass es keinen Nachweis gegeben hat, dass Soziale Erhaltungsverordnungen positiv wirken – das haben Sie vielleicht nicht zur Kenntnis genommen, aber selbstverständlich gibt es das. Wir haben die erste Soziale Erhaltungsverordnung in der südlichen Neustadt, und wir können da auch positive Effekte erkennen. Es ist ganz wichtig, dass wir diese Erhaltungsverordnung in Hamburg haben. Jetzt haben wir elf Gebiete und schützen damit 190 000 Hamburgerinnen und Hamburger.
Worum geht es hier eigentlich? Es geht darum, dass wir mit dieser Politik im Wohnungsbestand die Zusammensetzung der angestammten Bevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen schützen wollen. Das ist der Kern der Sozialen Erhaltungsverordnung. Wir können damit mietpreisdämpfend wirken, aber wir brauchen dazu natürlich noch weitere Instrumente. Hier ist schon von meh
reren Rednern gesagt worden, dass dieses auch für andere Gebiete geprüft wird. Wir sind damit auch schon relativ weit und können das mit dem städtebaulichen Monitoring beschleunigen, was sehr positiv ist. Das heißt: Wir sind auf dem Weg in Altona-Nord, wir werden es in Eilbek sein und werden es in Barmbek-Süd und -Nord und auch in Hamburg-Mitte und insbesondere Wilhelmsburg prüfen.
Deswegen sage ich noch einmal an dieser Stelle herzlichen Dank für die Unterstützung auch durch einen größeren Teil der CDU für dieses Instrument, das wir im Sinne der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sowie im Sinne des Schutzes von bezahlbarem Wohnraum gern weiterhin einsetzen wollen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Förderung von Baugemeinschaften hat, wie schon angesprochen wurde, in Hamburg eine lange Tradition. Sie reicht zurück bis in die Achtzigerjahre als eine politische Reaktion auf ein Netzwerk politischer Initiativen, die sich damals gebildet haben.
2003 ist dann die Agentur für Baugemeinschaften gegründet worden, und das war sehr gut. Diese Agentur für Baugemeinschaften ist aufgrund ihrer jahrelangen Tätigkeit erprobt in der Grundstücksakquise für Baugemeinschaften, in der Steuerung und Koordinierung von Ausschreibungen. Denn in der Tat liegt das eigentliche Thema für die meisten in der Praxis, also in der Umsetzung dessen, was gemeinschaftlich gewollt wird, nämlich gemeinsam leben. Natürlich gehört zur Arbeit der Agenturen auch die Fortentwicklung der Förderkonditionen. Hamburg verfügt also mit dieser Agentur über ein leistungsfähiges Team von Experten und auch über eine leistungsfähige Struktur, um die Baugemeinschaften zu unterstützen. Zu den Zahlen hat Frau Koeppen schon etwas gesagt. Wir haben gegenwärtig Projekte von 17 Baugemeinschaften im Bau und 43 Projekte befinden sich in der Planungsphase. Das heißt, wir haben in den vergangenen Jahren das Angebot tatsächlich beachtlich ausweiten können.
Wir haben dann 2017 für die großen Stadtentwicklungsvorhaben eine Projektgruppe eingerichtet, die das Ziel hat, diese Baugemeinschaften in den großen Entwicklungsprojekten, zum Beispiel der IBA in den Wilhelmsburger Gebieten, in Oberbillwerder oder auch in Neugraben-Fischbek, zu unterstützen.
Wenn Sie mich das noch sagen lassen: Wir haben für all diese Gebiete und auch einige darüber hinaus ein Potenzial von bis zu 3 400 Wohnungen, die durch die Baugemeinschaften ausgefüllt werden können. Sie erinnern sich, dass wir am letzten Freitag das Juryergebnis für Oberbillwerder in der Presse bekannt gegeben haben. In Oberbillwerder haben wir nicht nur 20 Prozent des gesamten Wohnungsbaus an Baugemeinschaften ausgeschrieben, sondern sie auch in diesem Entwurf realisiert. Daran können Sie sehen, dass uns für die Zukunft sehr daran gelegen ist, kleinteilige nachbarschaftliche Strukturen mit dem Engagement, das diese Baugemeinschaften haben, zu verbinden und insoweit die Baugemeinschaften zu fördern. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, bemüht sich die Stadt Hamburg seit 2012 um die Aufwertung des CityHof-Areals. Anlass hierzu waren nicht finanzielle Erwägungen – der Bestandsmieter, also das Bezirksamt Hamburg-Mitte, hätte dort auch noch länger verbleiben können –, sondern, und daran möchte ich angesichts der augenblicklich etwas erregten Debatte gern erinnern, die Tatsache, dass in den Augen weiter Teile der Stadtgesellschaft ein städtebaulicher Missstand vorlag.
Es wird mitunter behauptet, dass sich dieser Missstand auch unter Erhaltung des Bestandes hätte beheben lassen und dass unter der tristen Fassadenverkleidung eine leuchtende Ikone der Nachkriegsmoderne zum Vorschein kommen würde. Diese Behauptungen sind in zweifacher Hinsicht falsch. Zum einen gehen die städtebaulichen Missstände weit über die ästhetische Anmutung hinaus. Im Bestand wären Wohnungen, da die Hochhaustypologie keine lärmabgewandten Seiten bietet, nur an wenigen Stellen genehmigungsfähig. Die Ladenpassage funktioniert nicht und hat dies in der Vergangenheit auch nie getan. Das Erdgeschoss ist eine tote Zone und leistet keinerlei Beitrag zur Belebung der wichtigen Fußgängerverbindung vom Hauptbahnhof in das Kontorhausviertel, in die Speicherstadt und bis hin zur HafenCity. Der Burchardstraße fehlt zum Deichtorplatz hin eine stadträumliche Fassung. Infolgedessen ist auch dieser Raum lärmexponiert, und die Tiefgarage ist wegen nicht behebbarer technischer Mängel nur zur Hälfte nutzbar. Zum anderen wurde die ursprünglich helle Fassade, über die heute schon viel geredet worden ist, durch das Einbringen der Verkleidung beschädigt. Das Anbringen der Verkleidung wurde deswegen notwendig, weil dies dazu diente, schwerwiegende bauphysikalische Mängel der Originalfassade abzudecken, sodass auch eine Neuerrichtung der Fassade im Originalmaterial nicht möglich gewesen wäre.
Nichtsdestotrotz – Sie kennen die Ausschreibung, wir haben vielfach darüber diskutiert – haben beide Ausschreibungsverfahren und der Architekturwettbewerb die Möglichkeit offengelassen, auch mit ei
nem Bestandskonzept zu bieten. Jedoch hat im Investorenwettbewerb nur ein Bieterkonsortium ein Bestandskonzept vorgelegt, welches, anders als alle anderen Konsortien, nicht bereit war, einen Vorvertrag abzuschließen, und deswegen vom Verfahren ausgeschlossen werden musste.
Nein.
Alle Verfahren fanden unter intensiver Begleitung der politischen Gremien statt. So haben sich erst der Senat, die Bürgerschaft in ihren Ausschüssen und die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte eingehend und seit 2011 mehrfach mit der Entwicklung des Areals der City-Hochhäuser am Klosterwall befasst. Über die Ergebnisse des Investorenund Architekturwettbewerbs für das neue Quartier wurde die Öffentlichkeit informiert. Eine öffentliche Plandiskussion des Bebauungsplans für das Neubauvorhaben fand im Januar in diesem Jahr statt. Wer auch immer behaupten wollte, der Senat hätte seine Entscheidung ohne öffentliche Beteiligung und quasi im stillen Kämmerlein getroffen, dem kann ich nur sagen: Das ist absurd.
Seit Ende April liegt eine Stellungnahme von ICOMOS vor, die den Abbruch des City-Hofs in der Pufferzone zum Weltkulturerbe kritisch sieht. Hierzu ist zunächst anzumerken, dass ICOMOS zwar das UNESCO-Welterbekomitee berät, jedoch von Letzterem zu unterscheiden ist. Das Welterbekomitee kann sich der Meinung von ICOMOS anschließen, muss dies aber nicht tun. Tatsächlich muss man sagen, dass uns die Stellungnahme überrascht hat. Denn dass sich das Vorhaben in der Pufferzone zum Weltkulturerbe befindet, war zu jedem Zeitpunkt bekannt. Daher wurde vor der Aufnahme der Speicherstadt und des Kontorhausviertels in die Liste der Weltkulturerbestätten am 5. Juli 2015 die UNESCO sowohl während des Evaluationsprozesses als auch noch einmal mit einem Schreiben vor der Anerkennung zum Weltkulturerbe ganz eindeutig auf die Planung bezüglich der City-Hochhäuser hingewiesen. Grundsätzliche Bedenken gegen dieses Verfahren wurden nicht geäußert. Auch im Rahmen des Wettbewerbs wurde das Welterbekomitee im kontinuierlichen Austausch mit den zuständigen Behörden in alle Planungs- und Realisierungsentscheidungen über das Bauvorhaben am Klosterwall eingebunden.
Zudem hat das Denkmalschutzamt im März dieses Jahres eine Kulturverträglichkeitsprüfung, das heißt Heritage Impact Assessment – also, wenn Sie es mich auf Deutsch bitte abkürzen lassen –, in Auftrag gegeben und bei der UNESO eingereicht. Dieses Heritage Impact Assessment ist aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses auf der Homepage der Behörde für Kultur und Medien einsehbar. Abschließend ist auch nach dem hier festzuhalten, dass die City-Hochhäuser keinen Beitrag für den außerordentlichen universellen Wert, dem Outstanding Universal Value, der Welterbestädte leisten. Trotz alledem, obwohl wir diese Haltung haben, nimmt der Senat die Stellungnahme von ICOMOS selbstverständlich ernst und ist diesbezüglich über das Auswärtige Amt mit der UNESCO in Kontakt. Solange nicht feststeht, dass der Welterbestatus nicht gefährdet ist, wird der Senat den Abbruch nicht genehmigen.
Die UNESCO wird ihre Entscheidung nach rein fachlichen Kriterien treffen. Eine öffentliche Diskussion darüber zu fordern ist meines Erachtens unseriös. Wie erwähnt, haben sich viele politische Gremien mehrfach mit der Entwicklung des Areals intensiv befasst. Da über das Schreiben von ICOMOS hinaus aber keine weitere Änderung der Sachlage vorliegt, entbehrt auch die Forderung nach einer erneuten sehr prinzipiellen Diskussion einer Grundlage.