Und das haben Sie uns verwehrt. Nur das Minderheitenrecht hat uns dahingehend geschützt, dass wir eine neue Sitzung bekommen.
Ja, das ist völlig in Ordnung. Das hat niemand in Abrede gestellt. Ich habe eben gesagt, dass das eine Sache ist, die hier niemandem leichtfällt, dass man nämlich Grundrechte gegeneinander abwägen muss. Das hat niemand bestritten, das habe ich gesagt. Ich sage aber ganz klar für die antragstellenden Fraktionen: Die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde sind uns an dieser Stelle wichtiger. Das ist eine richtige Abwägung.
Es geht darum, Massenobdachlosigkeit im Winter zu verhindern. Das ist unsere gemeinsame, moralische Pflicht. Dafür wollen wir ein maßgeschneidertes Instrumentarium haben. Es ist gestern sehr deutlich vom Ablauf her erläutert worden. Es ist doch nicht einfach so, dass eine Behörde kommt und sagt, ein bestimmtes Gebäude werde jetzt enteignet. Das wurde nämlich teilweise bei der Kritik geäußert. Es geht hier nicht um Enteignung – es lohnt sich, einmal in das Gesetz hineinzuschauen –, sondern um eine befristete Sicherstellung und darum, dass dies ordentlich entschädigt wird. Niemandem wird sein Eigentum weggenommen, behaupten Sie nicht so etwas Falsches.
Es geht erst einmal darum, dass die Behörde – und das passiert schon seit geraumer Zeit – auf die Eigentümer von beispielsweise leer stehenden Lagerhallen zugeht, meistens über einen Makler,
und fragt, ob eine Unterbringung von Flüchtlingen vorstellbar sei. Meistens kommt man über den Makler an den Eigentümer. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Bereitschaft nicht so groß ist, ebenso gibt es aber auch Fälle von Bereitschaft.
Es muss erwähnt werden, und das hat der Senator gestern auch gesagt, dass beispielsweise ein Eigentümer in Rahlstedt, Globetrotter, in sehr vorbildlicher Weise einen Vertrag mit der Stadt abgeschlossen und sogar mitgeholfen hat, die in dem Gebäude gelagerten Geräte hinauszuschaffen, sodass Flüchtlinge einziehen können. Das ist ein herausragendes, bürgerschaftliches Engagement von der Eigentümerseite. So wünschen wir uns das.
Aber es geht um das, was man macht, wenn jemand das ablehnt. Er ist vielleicht der Meinung, wenn dort zwischenzeitlich Flüchtlinge wohnen, das Gebäude später nicht verkaufen zu können, was auch immer dann an Argumenten fällt. An dieser Stelle geht es doch darum, ein vernünftiges, abgewogenes Instrumentarium zu haben. Das haben wir mit diesem Gesetz veranlasst, in dem es um die Sicherstellung, nicht die Enteignung geht. Das hat der Senator gestern ausgeführt. Es geht nicht darum, eine irgendwie geartete Mini-Entschädigung zu zahlen, wofür sich später vielleicht noch der Finanzsenator bedankt. Es geht stattdessen natürlich darum, dass es eine Entschädigung gibt, die im Rahmen der ortsüblichen Mieten geleistet wird. Insofern entsteht den Eigentümern hier kein Nachteil. Wir haben es befristet. Wir haben es, und das ist das Add-on, das wir in den Antrag mit eingebaut haben, mit einem Begleitpetitum versehen, weil wir genau wissen – da bin ich ganz bei KarlHeinz Warnholz –, dass das ein einschneidendes Instrument ist beziehungsweise sein kann. Und deshalb wollen wir das als Bürgerschaft auch in der Anwendungspraxis intensiv begleiten. Weil wir uns der Verantwortung bewusst sind, wollen wir sehr dicht an diesen Entscheidungen bleiben.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gladiator?
Herr Dr. Dressel, stimmen Sie mir zu, dass das SOG bereits die Möglichkeit vorsieht, bei solchen Sonderfällen und Ausnahmen eine solche Beschlagnahmung vorzunehmen? Und dass gestern ausgeführt wurde, dass Ihnen das zu kompliziert in der Begründung sei und Sie deshalb dieses Gesetz wollen, das es Ihnen erleichtert, so
Die zweite Frage, Sie haben es eben angesprochen: Kennen Sie mittlerweile die Zahlen, in wie vielen Fällen versucht wurde, einen Mietvertrag abzuschließen, und dies nicht funktioniert hat? Der Senator konnte gestern nichts dazu sagen. Vielleicht können Sie das heute mit besserem Wissen nachsteuern.
Vielen Dank für die Fragen. Ich fange mit der letzten an. Ich will überhaupt nichts über Schriftliche Kleine Anfragen sagen, damit das gleich klargestellt ist. Aber wenn Sie die vielen Schriftlichen Kleinen Anfragen sehen, die Sie wahlkreisbezogen stellen, was wie wo wann geprüft wurde, die Antworten auch alle lesen würden,
(André Trepoll CDU: Eine Zahl! – Anna-Eli- sabeth von Treuenfels FDP: Sagen Sie eine Zahl! – Gegenruf von Ksenija Bekeris SPD: Sie müssen sich auch mal etwas anhören!)
Wenn wir uns einmal insgesamt diese Meterware anschauen, so sehen wir, dass all diese Sachen angefragt und geprüft wurden. Und es gab eine Rückmeldung dazu, auch über die Schriftlichen Kleinen Anfragen. Insofern denke ich, ist dieser Punkt schon einigermaßen abgearbeitet.
Ich komme zu einem sehr wichtigen Punkt. In dieser Situation, in dieser Notlage, ist es mir, ehrlich gesagt, wichtiger, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Akquise dieser Flächen nicht bei jeder Einzelfläche 5 000 Seiten Anhang dazu schreiben, nämlich welche Flächen sie überall in Hamburg schon geprüft haben, welche sie noch prüfen werden und warum jetzt genau diese Fläche exakt die richtige ist und wer da hineinkommt. Sie wissen, dass man, wenn man das jetzige Gesetzes-Instrumentarium nutzt, fast schon spezifisch sagen muss, wer im Einzelnen da hineinkommt. Wenn es darum geht, Massenobdachlosigkeit zu vermeiden, ist das einfach kein geeignetes Instrumentarium. Wir brauchen schnell große Flächen, und das schaffen wir nur mit diesem neuen Instrumentarium.
Dann gab es die Frage, ich glaube, von der FDP, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Justizbehörde hat dies gestern noch einmal klarge
stellt, und sie hat es – da bin ich völlig sicher, und das hat sie gestern auch gesagt – sehr ausführlich geprüft. Es ist kein Grundrechtsverstoß gegeben. Und die Justizbehörde hat gestern noch einmal sehr eindeutig dargelegt, das ist die nächste wichtige Frage, dass es hier nicht darum geht, private Wohnungen in Anspruch zu nehmen. Das muss deutlich klargestellt werden.
Wenn Sie hineinschauen in die Drucksache, sehen Sie, dass dort steht "Die Bürgerschaft möge beschließen", dann folgt das Gesetz und dann die Begründung.
Die Begründung ist Teil des Beschlusses. Sie bildet den gesetzgeberischen Willen ab, zu dem wir am Ende in der Abstimmung auch kommen werden. Das ist also Teil der Anwendung dieses Gesetzes. Sie können ganz sicher sein, dass es hier nicht über die Begründung hinausgeht.
Wir haben es gestern sehr konkret am Einzelfall besprochen. Noch einmal: Worum geht es? Sehen Sie auf den Gesetzestitel, da steht, dass es um die Unterbringung in Einrichtungen geht. Dann geht es um Massenobdachlosigkeit. Ich möchte Ihren Blick auf die Seite 8 der Begründung lenken, da steht beispielsweise:
"Zur effektiven Gefahrenabwehr ist es zweckmäßig und erforderlich, vorrangig große Immobilien für die schnelle Unterbringung einer Vielzahl von Menschen sicherzustellen. Eine Unterbringung einer großen Zahl von Flüchtlingen in Klein- oder Kleinstunterkünften ist nicht möglich. Eine solche kleinteilige Unterbringung ist nicht geeignet, die große Zahl zusätzlich nach Hamburg kommender Menschen innerhalb der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit vor Obdachlosigkeit zu bewahren."
Das ist doch genau der Punkt. Beispielsweise eine Oma – ich will jetzt nicht Oma Müller sagen, das war gestern schon im Ausschuss – Meier irgendwo in Bergedorf hat eine leer stehende Altenteilerwohnung, die sie vielleicht im nächsten Frühjahr nutzen will. Hier den Eindruck zu erwecken, sie müsse jetzt Sorge haben, dass plötzlich die Stadt kommt und die Wohnung haben will,
Nochmals zur Klarstellung: Mit der Einliegerwohnung, 35 Quadratmeter groß, von Oma Meier in Bergedorf, kann man keine Massenobdachlosigkeit bekämpfen. Das, denke ich, sollte nach der Diskussion auch bei Ihnen angekommen sein.
Warum steht das da? Da hätten Sie gestern in der Sitzung zuhören müssen. Die Justizstaatsrätin hat dies sehr überzeugend ausgeführt. Nehmen wir noch einmal das Gewerbeflächenbeispiel. Es gibt beispielsweise neben einer Lagerhalle noch eine Hausmeisterwohnung.
Herr Lenders, eine leer stehende Hausmeisterwohnung. Der Hausmeister wird nicht aus der Wohnung verscheucht, sondern es geht um eine leer stehende Hausmeisterwohnung.
Wenn man klar ins Gesetz hineinschreibt, man würde gar keine Wohnungen beanspruchen, dann würde das dazu führen, dass man die gesamte Fläche nicht nehmen könnte. Das wäre doch einigermaßen absurd.