Protokoll der Sitzung vom 01.10.2015

Beide Drucksachen möchten die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN an den Ausschuss für Umwelt und Energie überweisen.

Der Abgeordnete Stephan Jersch hat mir mitgeteilt, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen werde.

Wer nun also einer Überweisung der Drucksachen 21/1609 und 21/1756 an den Ausschuss für Umwelt und Energie seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig der Fall.

Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 36, Drucksache 21/1610, Antrag der CDU-Fraktion: Der digitalen Spurensicherung zustimmen und diese auch anwenden.

[Antrag der CDU-Fraktion: Der digitalen Spurensicherung zustimmen und diese auch anwenden – Drs 21/1610 –]

Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Innenausschuss überweisen.

Wer möchte diesem Überweisungsbegehren folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache.

Wer möchte dem CDU-Antrag aus der Drucksache 21/1610 seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 37, Drucksache 21/1611, Antrag der CDU-Fraktion: Abschiebungen ermöglichen.

[Antrag der CDU-Fraktion: Abschiebungen ermöglichen – Drs 21/1611 –]

Wer möchte sich diesem Antrag anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 41, Drucksache 21/1615, Antrag der FDP-Fraktion: Welcome to Hamburg – Englisch als ergänzende Verkehrssprache einführen.

(Vizepräsidentin Antje Möller)

[Antrag der FDP-Fraktion: Welcome to Hamburg – Englisch als ergänzende Verkehrssprache einführen – Drs 21/1615 –]

Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 44, Drucksache 21/1618, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Sanierungsfonds Hamburg 2020: Wir investieren in den Sport! Initiative für die Sportstättensanierung weiter unterstützen.

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Sanierungsfonds Hamburg 2020: Wir investieren in den Sport! Initiative für die Sportstättensanierung weiter unterstützen – Drs 21/1618 –]

Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Ausschuss für Sport und Olympia überweisen.

Wer möchte so verfahren? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache.

Wer möchte dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus Drucksache 21/1618 seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 47, Drucksache 21/1753, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen.

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen – Drs 21/1753 –]

Das Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen aus Drucksache 21/1753 wurde in unserer gestrigen Sitzung in namentlicher Abstimmung bereits in erster Lesung beschlossen. Der Senat hat einer sofortigen zweiten Lesung zugestimmt.

Bevor wir zur zweiten Lesung kommen, liegt mir eine Wortmeldung nach Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung vor. Herr Dr. Wolf, Sie haben das Wort für fünf Minuten.

Danke schön.

(André Trepoll CDU: Die Zeit läuft!)

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kollegen und Zuhörer! Ich habe trotz der vorgerückten Stunde um das Wort gebeten, da es um etwas Außergewöhnliches geht. Das Gesetz ist ein Skandal, weil es einen massiven Eingriff in das Eigentumsgrundrecht und in die Unverletzlichkeit der Wohnung enthält; darüber sprachen wir bereits.

(Zurufe aus dem Plenum: Ja!)

Und das Gesetzgebungsverfahren ist ein Skandal, weil es binnen 24 Stunden durchs Parlament gepeitscht wird, ohne dass es vorher auf der Tagesordnung stand, und erst am Vorabend der Sitzung vorgelegt wurde.

Das ist aber nicht das Thema meines Wortbeitrags. Der eigentliche Skandal geht tiefer. Seit Monaten missachten die Regierungen, vor allem in Berlin, aber auch in den Bundesländern, Recht und Gesetz, Europarecht und internationale Verträge. Artikel 16a – politisch Verfolgte genießen Asylrecht – wurde 1992/1993 aus gutem Grund um einen Absatz 2 ergänzt: Auf das Asylrecht könne sich nicht berufen, wer aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem sicheren Drittstaat einreist.

(Katja Suding FDP: Zum Thema!)

Mit anderen Worten: Jeder, der auf dem Landweg hierherkommt, kann sich von vornherein nicht auf das Asylgrundrecht berufen. Artikel 18 Asylverfahrensgesetz setzt das um und schreibt fest, dass dem Ausländer die Einreise zu verweigern sei, wenn er aus einem sicheren Drittstaat komme. Und das Dublin-III-Abkommen, eine unmittelbar geltende EU-Verordnung, setzt es um und flankiert es auf europäischer Ebene. Über all dies geltende Recht setzt sich Frau Merkel hinweg und bricht es am laufenden Band. Sie gibt in Sommerinterviews Äußerungen von sich …

(Glocke)

(unterbrechend) : Herr Dr. Wolf, mögen Sie freundlicherweise in Ihrem Beitrag auf die Drucksache 21/1753 Bezug nehmen?

(Beifall bei der SPD, vereinzelt bei den GRÜNEN und bei Martin Dolzer DIE LINKE)

Das ist alles unmittelbar auf die Drucksache 21/1753 bezogen.

(Glocke)

Wenn ich Sie daran erinnern darf – Sie können sich den Inhalt der Drucksache gern noch einmal anschauen –, dann geht es hier um eine Gesetzesbeschlussfassung.

(Vizepräsidentin Antje Möller)

Es geht um einen Gesetzesbeschluss, mit dem einem Rechtsbruch auf Ebene Berlins ein Rechtsbruch auf Ebene Hamburgs folgt.

(Beifall bei Dr. Ludwig Flocken und Dirk Nockemann, beide AfD)

"Wir schaffen das", das ist der Slogan, unter dem der Rechtsstaat hier zu Grabe getragen scheint, denn die Folgen des Rechtsbruchs von Frau Merkel und der schwarz-roten Koalition in Berlin sollen jetzt durch Rückgriff auf das Sicherheits- und Ordnungsrecht in eben dieser Drucksache aufgefangen werden. Grundrechte werden eingeschränkt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung und Gesetze werden durchs Parlament gepeitscht. Hier gebiert ein Rechtsbruch den anderen,

(Beifall bei der AfD)

und dagegen verwahren wir uns und sprechen uns entschieden dagegen aus, weil wir uns als Vertreter des liberalen freiheitlichen Rechtsstaats sehen, der nicht mit einer Argumentation wie "Not kennt kein Gebot" zu Grabe getragen werden darf.

(Beifall bei der AfD – Dirk Nockemann AfD: Bravo!)

Es geht eben nicht, dass Sie einerseits einem Antrag, Abschiebungen zu ermöglichen und zu beschleunigen, mit großer Mehrheit widersprechen, und andererseits mit dieser Drucksache das Grundrecht einschränken wollen.

(Glocke)

(unterbrechend) : Herr Dr. Wolf, darf ich Sie noch einmal bitten, zum Thema zu kommen?

(André Trepoll CDU: Das ist doch eine per- sönliche Erklärung!)