Protokoll der Sitzung vom 20.01.2016

der Härtefallkommission nicht ausüben werden. 13-mal haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihrer Verpflichtung nachzukommen, ein Mitglied der AfD-Fraktion in die Härtefallkommission zu entsenden. 13-mal haben Sie uns das demokratische Mitwirkungsrecht verwehrt – ein auch in der deutschen Parlamentsgeschichte höchst ungewöhnlicher Vorgang, um es vorsichtig zu formulieren. Ihrer 13-maligen Verweigerungshaltung demokratischer Grundsätze ging noch dazu eine zweifache Lex AfD voraus. Zuerst haben Sie das für die Kommission gute und richtige Prinzip der Einstimmigkeit niedergerissen, und dann haben Sie auch noch, nachdem Sie begonnen hatten, sich auf die komplette Nichtwahl eines AfD-Mitglieds zu versteifen, die Arbeitsfähigkeit der Härtefallkommission fingiert, ohne dass diese vollständig besetzt war.

Wieder und wieder haben wir die Kandidaten gewechselt, haben Ihnen angeboten, dass sie sich in Ihren Fraktionen vorstellen, haben nachgefragt, ob irgendwo irgendetwas Verwerfliches gegen unsere Kandidaten vorliege – von Ihnen kam nichts.

Sie liefern hier wirklich ein unwürdiges Schauspiel ab, das das Vertrauen der Bürger in Rechtsstaat, Demokratie und Parlamentarismus beschädigt. Es ist mehr als ärgerlich, dass Ihnen parteipolitisches Geplänkel und Strafaktionen gegen uns als neue Kraft wichtiger sind als die Grundsätze unserer Verfassung. Wir werden bei dieser Farce nicht noch ein 14. Mal mitmachen, sondern nun das Urteil des Verfassungsgerichts abwarten, und danach sehen wir uns wieder in der Härtefallkommission. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Die Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Härtefallkommission findet damit dann heute nicht statt.

Wir kommen zu den beiden Deputationswahlen, zu denen die Fraktionen vereinbart haben, dass sie in einem Wahlgang stattfinden können.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Justizbehörde – Drs 21/1466 –]

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Schule und Berufsbildung – Drs 21/2316 –]

Die Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten jeweils Felder für Zustimmung, Ablehnung, Enthal

tung. Sie dürfen auf jedem Stimmzettel bei jedem Namen ein Kreuz machen, aber bitte nur eines. Mehrere Kreuze beziehungsweise kein Kreuz bei einem Namen machen die Wahl dieses Kandidaten oder dieser Kandidatin ungültig. Auch weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden wie immer zur Ungültigkeit des Stimmzettels führen. Bitte nehmen Sie Ihre Wahlentscheidung vor. Die Schriftführer sammeln die Stimmzettel ein.

(Die Wahlhandlungen werden vorgenom- men. – Vizepräsidentin Antje Möller über- nimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? Das scheint mir der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlungen. Die Schriftführerin und der Schriftführer werden mit der Auszählung beginnen. Die Wahlergebnisse werden im Anschluss an die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichts ermittelt. Das heißt also, es wird noch nicht mit der Auszählung begonnen. Ich werde sie Ihnen dann im Laufe der Sitzung bekanntgeben.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 5, der Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 21/2528 –]

Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragrafen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, findet diese Wahl in Wahlkabinen statt. Wir verfahren wiederum so, dass Frau Yilmaz und Herr Kreuzmann abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und dort Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, den Stimmzettel nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig.

(Glocke)

Meine Damen und Herren! Auch wenn Sie denken, Sie kennen das Wahlverfahren schon, bitte ich doch jetzt um Aufmerksamkeit, und Glückwünsche nimmt der Senator sicherlich auch später noch einmal entgegen. – Danke sehr.

(Dr. Jörn Kruse)

Die Wahlergebnisse sind auf Seite 1540 zu finden.

Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Yilmaz oder Herrn Kreuzmann, bei dem die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Zettel in die Wahlurne. Ich darf nun Herrn Kreuzmann bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Glocke)

Meine Damen und Herren! Ich bitte schlicht und einfach noch einmal um Aufmerksamkeit für den Namensaufruf und für diese Wahlhandlung. – Danke.

(Der Namensaufruf und die Wahlhandlung werden vorgenommen.)

Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied des Parlaments nicht aufgerufen worden? Ich wiederhole meine Frage noch einmal: Ist ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen worden? – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Dann erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen.

Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.

Unterbrechung: 17.15 Uhr

Wiederbeginn: 17.23 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich würde Ihnen gern das Ergebnis der Wahl bekanntgeben.

Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 110 Stimmzettel abgegeben worden. Alle Stimmen waren gültig. Herr Carsten Gericke erhielt 80 JaStimmen, 25 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Damit ist Herr Gericke zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich bitte nun Herrn Gericke, hier nach vorn in unsere Mitte zu kommen. Am besten hier in die Mitte.

Herr Gericke, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Dazu darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich frage Sie nun, ob Sie die Wahl annehmen?

Carsten Gericke: Sehr gern, ja.

Nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichts vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel, ich schwöre

es oder ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe, nachzusprechen. Der Eid hat folgenden Wortlaut:

"Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."

Carsten Gericke: Ich schwöre es.

Damit ist die Vereidigung beendet.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen noch einmal alles Gute, eine glückliche Hand in der Amtsführung und auch Befriedigung für Ihre neue Arbeit.

Carsten Gericke: Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ein bisschen Raum noch für die Glückwünsche, und dann kommen wir zu unserer gewohnten Tagesordnung. Wir beginnen mit den zur Debatte angemeldeten Punkten.

Ich rufe den Punkt 74 der Tagesordnung auf, Drucksache 21/2758, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Rundfunkbeitrag endlich sozial gestalten – Zwangsvollstreckungen aussetzen.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Rundfunkbeitrag endlich sozial gestalten – Zwangsvollstreckungen aussetzen – Drs 21/2758 –]

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Herr Jersch von der Fraktion DIE LINKE, Sie bekommen es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Umstellung der Rundfunkgebühren auf den Rundfunkbeitrag 2013 ist auch eine Evaluation dieser Umstellung beschlossen worden. Diese Evaluation ist im vergangenen Jahr erfolgt.

(Glocke)

(unterbrechend) : Herr Abgeordneter, einen kleinen Moment.

Meine Damen und Herren! Der erste Teil der Bürgerschaftssitzung war aufregend. Ich bitte jetzt aber doch um Konzentration auf diese Debatte, oder Sie mögen den Plenarsaal verlassen, wenn Sie ihr nicht folgen wollen. – Bitte fahren Sie fort.

(Vizepräsidentin Antje Möller)