Protokoll der Sitzung vom 10.02.2016

freundeter Nachrichtendienste haben seit Paris erheblich zugenommen, und diesen Hinweisen muss unbedingt nachgegangen werden. Der Terrorismus macht an Landesgrenzen nicht Halt, und wir dürfen dies auch nicht.

Neben diesen wichtigen Aufgaben dürfen die Handlungsfelder des politischen Extremismus von links wie von rechts und auch die Wirtschaftskriminalität nicht vernachlässigt werden. Um all diesen Aufgaben gerecht zu werden, brauchen wir mehr Personal beim Verfassungsschutz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts angespannter Haushalte sind erhebliche Personalaufstockungen, das wissen wir alle, nie einfach. Gleichwohl darf die Sicherheitspolitik in so entscheidenden Fragen, wie wir sie heute debattieren, nicht nach Kassenlage erfolgen und entschieden werden. Es ist die politische Verantwortung des Senats und dieser Bürgerschaft, die erforderlichen Ressourcen für den Verfassungsschutz zur Verfügung zu stellen. Und es sei an dieser Stelle auch noch einmal angemerkt, dass selbst ein Land wie Berlin, das nun nicht unbedingt den Ruf hat, besonders viele haushaltstechnische Ressourcen zu haben, den Verfassungsschutz deutlich um 45 Stellen verstärkt hat. Und im grün-roten BadenWürttemberg – Ihr Ministerpräsident – hat eine Personalaufstockung um 20 Prozent stattgefunden. Dies sollte aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU-Fraktion, auch Maßstab für Hamburg sein.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von Farid Müller GRÜNE)

Sie können es auch heute schon entscheiden, Herr Müller. Wir müssen dazu nicht die Haushaltsberatungen abwarten.

Als das Wirtschaftszentrum und die weltoffene Metropole im Norden und auch möglicher Ausrichter – die Medien berichten es – des nächsten G20Gipfels muss Hamburg alles dafür tun, dass wir bestmöglich geschützt werden. Dazu steht es uns gut an, nicht nur unsere Bürger, sondern auch die Gäste zu schützen, die diese Stadt besuchen.

Sicherheit entsteht nicht durch Reden, sondern durch entschlossenes, klares Handeln, und genau das ist es, was jetzt und heute gefragt ist. Deswegen an dieser Stelle noch einmal ein Appell an die Regierungsfraktionen, unserem CDU-Zusatzantrag zuzustimmen. Es ist unsere gemeinsame politische Verantwortung, und ich kann an dieser Stelle nur appellieren: Unterstützen Sie unseren Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt Frau Möller von der GRÜNEN Fraktion.

(Joachim Lenders)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Lenders, Sie haben natürlich recht, Entscheidungen, die die Elemente der Sicherheitsarchitektur unserer Republik betreffen, sollten nicht oder nicht nur nach Haushaltslage entschieden werden. Sie sollten aber auch nicht nach der Stimmungslage der einen oder anderen Partei entschieden werden, sondern aufgrund konkreter Entscheidungsgründe. Und gerade beim Landesamt für Verfassungsschutz hat die Verfassung sich selbst etwas ins Stammbuch geschrieben, nämlich ein Kontrollgremium, das in diesem sensiblen Bereich die Arbeit des Verfassungsschutzes unterstützt, überprüft und vor allem dann auch, wenn es notwendig ist, dahingehend unterstützt, dass mehr Stellen dazukommen oder andere Erweiterungen stattfinden können. Das finden wir gut und richtig so, und deswegen entzieht sich die Notwendigkeit der Stärkung des Verfassungsschutzes zu einem Teil auch der politischen Debatte.

Bei einem anderen Teil muss man natürlich grundsätzlich immer wieder über die Aufgaben und die Rolle des Verfassungsschutzes reden, aber ich habe es schon gesagt, nicht umsonst haben wir hier ein Kontrollgremium, das auch von dieser Bürgerschaft und allen Fraktionen ausgiebig genutzt wird.

Wenn wir uns darauf einlassen, dass man nicht 10 Stellen, sondern 20 braucht, dann bedarf dieses einer Begründung. Die haben Sie nicht geliefert. Ich glaube, die kann man auch nicht liefern, deswegen halten wir uns mit unserem Antrag an das, was als Notwendigkeit aus dem Landesamt für Verfassungsschutz selbst heraus formuliert wird, was wir überprüfen können im Gespräch und im Kontrollgremium und was von daher auch schlüssig ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Natürlich machen dynamische Entwicklungen im gewaltbereiten Bereich der Islamistenszene, in anderen Terrorgruppierungen oder Gruppierungen, die terroristische Gewalt tarnen und möglicherweise planen, immer eine Flexibilität notwendig. Diese Flexibilität gibt es durch die enge Zusammenarbeit mit dem Kontrollgremium. Aber gleichzeitig dürfen wir als Mitglieder des Gremiums im Übrigen nicht zulassen, dass in der politischen Diskussion das große Fass aufgemacht wird, ohne dass wir wirklich Belege für die eine oder andere Behauptung haben.

Herr Münster hat gesagt, es sei wichtig und notwendig, dass wir gemeinsam die Elemente, die wir haben, benutzen sollten, um den islamistischen Anwerbeversuchen, der Gefahr, die von Rückkehrenden ausgehen kann, und der Gefahr von Straftaten und von Gewalttaten einreisender Personen, zu begegnen. Ein Instrument dazu ist die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz. Viele andere Instrumente müssen wir in anderen Teilen

und an anderen Stellen dieser Gesellschaft einsetzen. Wir brauchen mehr Prävention und mehr Aufklärung. Wir brauchen mehr Angebote, die Eltern und anderen Familienangehörigen helfen. Nur zusammen kann man sich tatsächlich mit dieser Gefahr auseinandersetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Dazu kommt natürlich auch, dass insgesamt immer wieder die Aufgabenschwerpunkte innerhalb der Landesämter des Verfassungsschutzes bundesweit nachgesteuert werden sollten. Es ist eine der Lehren aus der Aufarbeitung des NSU-Versagens – in Anführungsstrichen –, dass die Landesämter selbst immer wieder aufgefordert werden, auch nachzusteuern. Es wird geschaut, ob sie eigentlich die richtigen Schwerpunkte setzen und wo Veränderung notwendig ist. Dieser Prozess findet in Hamburg statt. Sie wissen, er ist Teil der Koalitionsvereinbarung, und deswegen ist es auch gut und richtig, jetzt zu sagen, wir brauchen an dieser Stelle mehr Möglichkeiten für Observationen, mehr Möglichkeiten für technischen Mitteleinsatz. Den wollen wir gewähren, und das tun wir auch. Es entbindet uns alle aber nicht von der weiteren Aufgabe, die Aufstellung, die Schwerpunktsetzung und die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes in Hamburg weiterhin im Auge zu behalten. Das machen wir, und das gelingt uns auch.

Sollte es eine Begründung für ein Mehr geben, dann können wir doch wieder miteinander reden. Sollte es eine Begründung für ein Weniger an einer anderen Stelle geben, dann mögen Sie möglicherweise auch an der Stelle mitgehen. Dieser Antrag jedenfalls ist jetzt und heute der richtige in der richtigen Dimension. Wollen wir eine Stärkung schaffen, und zwar nicht mehr nur darüber reden, sondern sie jetzt und heute beschließen? Es wäre hilfreich, wenn da viele mitgehen. Das hat Herr Münster schon gesagt, das sehe ich auch so, weil wir – und ich sage es noch einmal, was ich am Anfang gesagt habe – im Kontrollausschuss immer die Gelegenheit haben, uns im Detail damit auseinanderzusetzen, ob es nun richtig ist und wo sich möglicherweise weiterer Bedarf ergibt.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Das Wort bekommt Frau Schneider von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sehen vor dem Hintergrund der terroristischen Anschläge der letzten Zeit verstärkt die Notwendigkeit zu handeln. Wir teilen die Auffassung, dass es eine zumindest potenzielle Bedrohungslage auch in diesem Land gibt. Es besteht kein Zweifel daran, dass der IS bestrebt ist, in den Ländern, die er zu Feindesland er

klärt, durch Terror massenhaft zu morden und Angst und Schrecken zu verbreiten. Es besteht kein Zweifel, dass er zu diesem Zweck auch hierzulande junge Leute indoktriniert, wirbt, rekrutiert, zum Morden ausbildet und einsetzt. Die Bekämpfung dieser Ziele und Methoden des IS muss auf vielen Feldern erfolgen. Wir brauchen ein nachhaltiges Gesamtkonzept, und das gibt es bisher nicht.

Hamburg hat einen guten Schritt zum Aufbau einer Präventionsstelle gemacht. Herr Münster hat darauf verwiesen. Ansonsten gibt es Baustellen. Die Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Umgang mit einschlägig auffälligen Jugendlichen zum Beispiel ist bisher unzureichend. Eine personell und finanziell unterfütterte Deradikalisierungsstrategie, insbesondere für die Rückkehrer, gibt es bisher nicht. Das ist ein großes Problem. Dabei rede ich noch gar nicht von Ursachenforschung und entsprechenden Präventionsstrategien. Doch es gibt weitere Baustellen.

Ich habe mich sehr über die Antwort des Senats auf die letzte Anfrage meiner Kollegin Özdemir gewundert. Danach hat der Senat keinen richtigen Überblick über Straftaten mit salafistischem Hintergrund. Erst seit 2015 wird ein solcher Hintergrund überhaupt erfasst. Seit 2013 wurde – ich sage jetzt wirklich: lediglich – gegen 46 Beschuldigte ermittelt und gerade 21-mal Anklage erhoben. Das ist angesichts der Tatsache, dass die Behörden derzeit 270 Personen dem dschihadistischen Salafismus zurechnen, dass circa 65 Personen, wahrscheinlich mehr, nach Syrien und in den Irak ausgereist sind und dass es fast 20 Rückkehrer aus den Kampfgebieten gibt, wirklich wenig, vor allem angesichts der Tatsache, dass die Behörden bei anderen links angesiedelten Spektren mit den Paragrafen 129a und 129b sehr schnell zur Hand sind, und auch angesichts der Tatsache, dass es den Strafparagrafen 109h, Anwerbung für fremden Wehrdienst, gibt, der die Anwerbung und Rekrutierung für eine ausländische militärische oder militärähnliche Einrichtung – und das ist der IS zweifelsohne – mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren belegt. Ist dieser Paragraf hier jemals schon zur Anwendung gekommen? Man hat nicht unbedingt den Eindruck, dass die Mittel der Strafverfolgung, die gegen die Rekrutierung für den IS zur Verfügung stehen, adäquat angewandt werden. Sie vom Senat müssen sich fragen lassen, ob die entsprechenden Abteilungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei ausreichend ausgestattet sind, um die notwendigen und rechtlich möglichen Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen konsequent zu führen.

Aber darum geht es in dem Regierungsantrag nicht. Hier geht es um zehn Stellen und Observationsfahrzeuge für den Verfassungsschutz. Ich frage Sie: Sind denn Staatsanwaltschaft und Polizei ausreichend dafür ausgestattet, um die notwendigen und rechtlich möglichen Ermittlungen wegen straf

barer Vorbereitungshandlungen zu führen? Selbst wenn nicht auf die Personen selbst, gegen die ermittelt wird, so wirken solche Ermittlungen doch auf ihre Umgebung. Sie bieten anderen jungen Leuten die Chance, sich zu besinnen und auf dem vielleicht gerade eingeschlagenen Weg zurückzukehren.

In dem Antrag und den Zusatzanträgen geht es eben nicht um die Verfolgung möglicher Straftaten, die zu verbessern ist, sondern um die Verbesserung der Beobachtung der Szene. Dem messen Sie, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, eine ganz entscheidende Bedeutung zu.

Für uns stellen sich jedoch wichtige Fragen, die mit dem Antrag nicht beantwortet sind und hier – das gebe ich zu – auch nicht beantwortet werden können, Fragen nach den Konsequenzen aus dem NSU-Desaster, hier vor allem aus dem Desaster mit den V-Leuten, auch mit der Rekrutierung von V-Leuten, die aus der militanten Naziszene eigentlich hatten aussteigen wollen und gedrängt wurden, in der Szene zu bleiben. Solche Methoden sind katastrophal und kontraproduktiv, und ich wüsste natürlich wirklich gern, ob diese Methoden vermieden werden in der Bekämpfung des IS.

(Beifall bei der LINKEN)

Trotz unserer bekannten grundsätzlichen Kritik am Verfassungsschutz würden wir uns einer Verstärkung der Observation von besonders gefährlichen IS-Anhängern gar nicht generell verweigern. Doch wir halten ein Gesamtkonzept für notwendig. Da der Senator, wie es im Antrag auch heißt, Ende November 2015 nach den blutigen Anschlägen in Paris die Stärkung des Verfassungsschutzes bereits angekündigt hat, wäre es möglich gewesen – das sage ich jetzt an die Adresse von Frau Möller, die auf den PKA verwiesen hat –, wenigstens in der Dezember-Sitzung des PKA über das konkrete Warum und Wofür Bericht zu erstatten. Das ist nicht geschehen.

Wir sind jetzt in der Lage, einen Blankoscheck auszustellen, und ich sage, wir stellen keinen Blankoscheck aus. – Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort bekommt Herr Jarchow von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir stellen keinen Blankoscheck aus, aber wir werden diesen Antrag unterstützen, da wir der Meinung sind, dass man durchaus aus Fehlern lernen kann und sie künftig möglichst vermeiden sollte. Wir alle haben nach den September-2001-Ereignissen fassungslos dagestanden und festgestellt, dass diese dschihadistischen Terrorzellen aus dem Komplex von AlQaida ausgerechnet Hamburg zur Ausgangsbasis

(Christiane Schneider)

für den größten Terrorakt gemacht haben, der der westlichen Welt viele Opfer gebracht hat. Deswegen kamen die militanten Islamisten aber mitnichten aus dem Nichts, sondern es gab im Vorfeld des Anschlags vielfältige Hinweise und Warnungen. Leider wurde zu dieser Zeit hier aufgrund mangelnder Ressourcen zu wenig ermittelt. Die Warnungen, die wegen glücklicher Zufälle eingegangen waren, wurden unzureichend ausgewertet, und es wurde ihnen damals zu wenig Beachtung zuteil.

Nach 9/11 war man hektisch bemüht, die endlich erkannten Defizite zu verringern, leider aber nur kurzfristig, denn in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrzehnts war bei den damaligen Senaten – und das betraf durchaus auch einen CDU-Senat, lieber Herr Lenders – dann wieder eine Vernachlässigung zu beobachten, die leider der aktuelle Senat weitgehend fortsetzte.

Die für Europa offensichtlich stark zunehmende Gefährdung durch Dschihadisten war bereits seit Jahren nicht mehr ignorierbar, aber wieder bedurfte es leider erst der furchtbaren Anschläge im November 2015 in Paris, damit der Senat und die ihn tragenden Fraktionen sich dazu entschließen konnten, wenigstens einen Ansatz zu unternehmen, um hier Defizite zu verringern. Dabei drängt bei der Frage der Personalausstattung des Verfassungsschutzes für die Dschihadismus-Bekämpfung die Zeit in besonderer Weise. Nicht zuletzt das Unvermögen des Senats bei der Besetzung der Stellen in dem auf unsere Initiative hin beschlossenen Landesaktionsplan gegen Salafismus zeigt bereits seit Längerem, wie schwer hier qualifizierte Fachkräfte zu rekrutieren sind. Daher ist die Sofortmaßnahme aus der vorliegenden Drucksache zwar ein überfälliger Anfang, springt aber etwas kurz. Niemand kann hier noch die eklatanten Mehrbedarfe übersehen, die einen weiteren personellen Aufruf erfordern.

Ich sage an dieser Stelle, liebe Frau Möller, ich bin auch Mitglied des PKA. Ich spreche auch mit dem Verfassungsschutz. Und mein Eindruck ist durchaus der, dass wir für die nächsten Jahre einen höheren Bedarf haben als diese zehn Stellen, um die es geht. Das ist auch der Grund dafür, dass wir mit unserem Zusatzantrag eine haushaltspolitische Festlegung dieses Hauses für die Haushaltsperiode 2017/2018 beantragen, die über den Antrag der Mehrheit hinausgeht.

Es ist geboten, den Willen der Bürgerschaft durch zusätzliche Mittel für zehn weitere Stellen und Ausstattung bereits hier und heute zu manifestieren, damit die Behörden rechtzeitig mit der schwierigen Akquise von Fachkräften beginnen können. Andere Landesämter und das Bundesamt warten nicht auf Hamburg, sondern würden unser Zögern nutzen.

Mit dem Zusatzantrag der CDU teilen wir zwar die Intention, aber wir halten einen doppelt so starken

Aufwuchs bereits in 2016 nicht für realistisch. Einen kleinen Apparat plötzlich und kurzfristig stark aufpumpen zu wollen, führt selten zu einer kurzfristigen Zunahme der Leistungsfähigkeit, und auch die nötige Personalakquise in der von uns beantragten Zeitschiene ist schon ambitioniert genug. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort bekommt Herr Nockemann von der AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Salafismus gehört zweifelsohne zu den dynamischsten islamistischen Bewegungen unserer Zeit. Lag die Zahl der Salafisten im Jahr 2011 bundesweit noch bei schätzungsweise 3 800 Personen, so beläuft sich die aktuelle Zahl auf bis zu 8 000 Personen. Hamburg entwickelt sich dabei zu einer Hochburg des Salafismus. Nach aktuellen Erkenntnissen werden in Hamburg circa 300 Personen dem dschihadistischen Salafismus, einer sehr gefährlichen Strömung, zugerechnet.

Wer den Heiligen Krieg will, hat auf deutschem Boden nichts verloren. Eigentlich gehören diese Personen, soweit es sich um Ausländer handelt, ausgewiesen. Ein ausgewiesener Ausländer und Hassprediger, ein ausgewiesener Gefährder bindet keine Personalkapazitäten beim Verfassungsschutz.

(Beifall bei Dr. Bernd Baumann und Dr. Alexander Wolf, beide AfD)

Sicher gibt es auch Salafisten mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit, und die Regierungsfraktionen sollten sich einmal fragen, ob nicht auch das Einbürgerungsrecht entsprechend geändert werden kann. Auch dann könnten wir mehr Hassprediger ausweisen.

(Zuruf von Phyliss Demirel GRÜNE)