Das ist ein Punkt von sieben Punkten. Das schlüssige Konzept – das sich der Senat bis heute weigert offenzulegen, vermutlich, weil es von der Firma Analyse & Konzepte kommt, das liegt mir nämlich vor – verliert in der Regel vor Gericht. Da ist die Panik natürlich groß. Was das schlüssige Konzept weiterhin beinhalten muss – was Frau Bekeris sagte, findet man auf der Webseite –, ist eben da nicht drin: Die Datenerhebung muss genau den Zeitraum eingrenzen, unter anderem einen gesamten Vergleichsraum, eben keine Ghettobildung, es muss eine nachvollziehbare Definition unter Beobachtung geben, also welche Art von Wohnung, Differenzierung nach Standard, Brutto- und Nettomiete, Angabe des Beobachtungszeitraums, Repräsentativität, Validität und so weiter. Es ist sehr umfangreich. Darüber findet man nichts im Netz.
(unterbrechend) : Einen Moment bitte. – Meine Damen und Herren! Es ist zu laut. Wenn Sie der Rednerin nicht mehr folgen mögen, verlassen Sie bitte den Plenarsaal.
Ich glaube, man befürchtet, dass man dann offenlegt, dass dieses schlüssige Konzept so nicht korrekt ist. Wenn ich die Antwort bekomme, man handele nach dem Bundessozialgerichtsurteil von 2009, ist das schon ein bisschen schwammig. Also bitte informieren Sie uns, was ein schlüssiges Konzept ist.
Frau Grunwaldt, ich freue mich, dass Sie bei Punkt 1 und 2 mit mir konform gehen. Sie fragten nach der Finanzierung. Ich möchte fragen: Wie wurde denn die Olympia-Werbekampagne finanziert? Wie wird G20 finanziert? Dort werden Millionen Euro hineingebuttert, und wir reden hier über eine eventuelle 30-prozentige respektive 20-prozentige Erhöhung. Das ist ein Klacks dagegen, aber wir geben Gelder aus für irgendwelche Wirtschaftsminister mit einem hohen Sicherheitsstandard, wir werden eingekesselt von Sicherheitsstandards, aber für Menschen, die keine Wohnung haben, tun wir das nicht.
Dann komme ich zu Frau Dutschke. Sie sagen, wenn die Obdachlosen und andere womöglich auch noch die 30 Prozent bekämen, was werde dann auf dem Wohnungsmarkt los sein. Dann lassen wir doch lieber die 30 Prozent den Obdachlosen, den anderen lassen wir gar nichts, dann passiert auch nichts.
Aber das ist die Wohnungsmarktsituation, die wir in Hamburg haben. Wir haben Menschen, die wegen 3 Euro ausziehen müssen.
Ich war heute in einem Jobcenter mit einer Frau, die wegen einer 35-Euro-Telefonrechnung kein Geld mehr bekommt, weil der Sachbearbeiter sagt, die Telefonrechnung sei 5 Euro zu teuer. Sie bekommt seit vier Monaten kein Geld mehr, sie steht demnächst vor der Obdachlosigkeit. Sie sagt selbst, sie werde keine Wohnung finden im Rahmen von 7 Euro. Das ist die Situation in Hamburg, und das macht mich unwahrscheinlich wütend. Es empört mich und es macht mich traurig, wenn ich genau diese Menschen da draußen sehe und ich weiß, ich kann ihnen nicht helfen und ich habe hier eine Regierung, die genau das verhindert. Denken Sie darüber bitte einmal nach.
Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/3822 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Die FDP-Fraktion möchte den Antrag der Fraktion DIE LINKE ziffernweise abstimmen lassen.
Wer möchte sich nun zunächst den Ziffern 1 und 2 anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Ziffern 1 und 2 abgelehnt.
Wer möchte die Ziffern 3 bis 6 annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch diese Ziffern sind damit abgelehnt.
Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 49, Drucksache 21/3863, Antrag der FDP-Fraktion: Zehn Jahre Kooperationsverbot sind genug – Bildungsfinanzierung endlich auch zu einer gesamtstaatlichen Aufgabe machen!
[Antrag der FDP-Fraktion: Zehn Jahre Kooperationsverbot sind genug – Bildungsfinanzierung endlich auch zu einer gesamtstaatlichen Aufgabe machen! – Drs 21/3863 –]
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz – Drs 21/4049 –]
Die Drucksache 21/3863 möchten die Fraktionen der LINKEN und der FDP an den Schulausschuss überweisen.
Auch wenn die Debatte gestrichen ist, müssen wir noch die Abstimmungen vollziehen. Ich bitte um Aufmerksamkeit.
Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/3863 an den Schulausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen dann zu den Abstimmungen in der Sache und beginnen mit dem Antrag der FDPFraktion aus Drucksache 21/3863. Diesen möchten die Fraktionen der CDU und der LINKEN ziffernweise abstimmen lassen.
Wer möchte nun zunächst Ziffer 1 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 abgelehnt.
Wer möchte den Ziffern 3a, 3d und 3e zustimmen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Diese Ziffern sind bei mehreren Enthaltungen abgelehnt.
Wer schließt sich den Ziffern 3b und 3c an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch diese Ziffern sind abgelehnt.
Wer möchte nun Ziffer 4 annehmen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch die Ziffer 4 abgelehnt.
Wer möchte dann noch Ziffer 5 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch die Ziffer 5 ist abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 25a, Drucksache 21/3663, Antrag der AfD-Fraktion: Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Vorgaben und Abläufe in den Jugendämtern sowie zur Erarbeitung von Maßnahmen zu strukturellen Änderungen für das behördeninterne Prozedere.
[Antrag der AfD-Fraktion: Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Vorgaben/Abläufe in den Jugendämtern sowie zur Erarbeitung von Maßnahmen zu strukturellen Änderungen für das behördeninterne Prozedere – Drs 21/3663 –]
Wer wünscht dazu das Wort? Herr Dr. Körner von der AfD-Fraktion, Sie haben es. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut ist ein Kind durch Misshandlung zu Tode gekommen. Wir sind alle sehr erschüttert über dieses Ereignis. Leider ist dies kein Einzelfall, vielmehr gibt es eine ganze Serie von Kindertodesfällen in Hamburg. Die Häufung dieser tragischen Schicksale spricht dafür, dass es sich hier nicht nur um Fehlverhalten einzelner Personen handelt, sondern dass in derartigen Situationen in der Regel Organisationsversagen vorliegt, das heißt, es gibt strukturelle Fehler. Um solche Ereignisse in Zukunft zu verhindern, ist es deshalb unerlässlich herauszufinden, welche organisatorischen Mängel vorliegen, die zu diesen wiederholten Todesfällen beitragen.
Wir stellen daher den Antrag, die organisatorischen und strukturellen Ursachen durch unabhängige Fachleute untersuchen zu lassen. Nun werden Sie sagen, derartige Untersuchungen hätten Sie schon durchgeführt. Man muss da entgegenhalten: Wenn aber solche Fälle immer wieder vorkommen, hat man entweder die Ursache nicht gefunden oder nicht beseitigt.
In der Tat liegt eine Untersuchung der Jugendhilfeinspektion zum aktuellen Fall Tayler vor. Frau Schulze hat eine sorgfältige Untersuchung auf Basis der Auswertung der Jugendamtsakten und des dort dokumentierten Handelns vorgelegt, ergänzt durch Nachfragen bei den beteiligten Personen. Diese Arbeit und ihre Ergebnisse sind sicher hoch zu schätzen, Frau Schulze gilt unser ausdrücklicher und uneingeschränkter Dank, und es ist richtig, aus diesen Ergebnissen unmittelbar Konsequenzen zu ziehen. Dennoch ist es sicherlich erforderlich, den Ursachen gründlicher nachzugehen.
Bei einer Einzelfalluntersuchung besteht immer die Gefahr, dass zwar die Fehler einzelner Personen gesehen werden, aber nicht das ganze System. Das Studium der Akten vermag die Dokumentation zu beurteilen, aber nur begrenzt die persönliche Interaktion, Beweggründe und Motivation der Mitar
beiter. Insbesondere sind organisatorische Hemmnisse, die einem erfolgreichen Wirken entgegenstehen, nur eingeschränkt im Fokus.
Es ist die ganze Organisation in ihrer Komplexität auf ihre Funktionalität zu untersuchen, dies auch mit der Frage, ob nicht die Aufgaben so kompliziert seien, sondern eventuell die Organisationsstrukturen viel zu kompliziert seien. Wir stellen diesen Antrag, die strukturellen Ursachen durch unabhängige Fachleute zu untersuchen, damit ein derartiges Ereignis nicht wieder auftritt. Die Unabhängigkeit der Experten halten wir für unerlässlich, um Betriebsblindheit und eine Einschränkung im Auftrag auszuschließen.
Wir beantragen dies im Interesse der Kinder, aber auch der Mitarbeiter in den Behörden sowie im Interesse des Senats und der neuen Senatorin. Wir denken, diese möchten ein derartiges Ereignis nicht noch einmal erleben, auch nicht die damit verbundenen Vorwürfe. – Vielen Dank.