Aber genauso wichtig ist die zweite Säule. Der Senat tut mit der HPA und den zuständigen Behörden alles dafür, dass die Industrieproduktion im Hafen weiterhin ausgebaut wird. Denn Industrieproduktion, Verarbeitung und Weiterverarbeitung ziehen Ladung. Ein Drittel des Umschlags des Hamburger Hafens heute ist Ladung, die im Hafen weiterverarbeitet wird. Deswegen ist es richtig und sinnvoll, dass die Flächen, die laut Frank Horch dahin gehend ausgewiesen sind, dass Produktion weiterhin im Hafen stattfindet, ausgebaut werden und dadurch Beschäftigung gesichert wird.
Die dritte Säule: Um den maritimen Standort gibt es ein ganzes Bündel von Dienstleistern. Das sind die Schiffsmakler – Hamburg ist weltweit führender Standort für Schiffsmakler –, das sind die Zertifizierungsbetriebe, Rechts- und Steuerberatung, Ausund Weiterbildung, Forschung und Entwicklung – es gibt gute Erfolge mit dem Deutschen Maritimen Forschungszentrum und dem Zentrum für MARE Logistik –, sowie natürlich das Thema Finanzierung. Auch hier gilt es, stetig daran zu arbeiten. Deswegen bin ich froh, dass es Initiativen dafür gibt, dass in Hamburg die Schiffsfinanzierungen langfristig erhalten werden. Darüber laufen die Gespräche, und es ist gut, dass Hamburg diesen Teil langfristig perspektivisch behält.
Die letzte Säule, der vierte Punkt, ist das Thema Außenhandel. Hamburg ist gefordert – und das war in der Geschichte auch schon so –, ständig neue Umschlagsgebiete zu erschließen. Deswegen ist es so wichtig, dass der Senat fortlaufend Gespräche führt. Wenn der Bürgermeister sich mit dem Vorstandsvorsitzenden von VW trifft, ist es natürlich auch Teil dieses Gesprächs, ob nicht weitere Autoverladungen über den Hamburger Hafen abgewickelt werden können. Deswegen sind solche Gespräche sehr wertvoll.
Abschließend: Hamburg feiert in diesem Jahr seinen 828. Hafengeburtstag. Über Jahrhunderte ist die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens
immer weiter fortentwickelt worden und musste sich unter Beweis stellen. Die Fahrrinnenanpassung ist nun die zentrale Maßnahme in dieser Epoche, damit der Hafen auch weiterhin seine Wettbewerbsfähigkeit behält. Deswegen ist es gut, dass sie jetzt kommt. – Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und bei Farid Müller GRÜNE – Zurufe von André Trepoll CDU und Michael Kruse FDP)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nicht bekannt dafür, dass ich heimlich die "Süddeutsche Zeitung" lese, aber wenn ich mir so anhöre, was Herr Tjarks vorhin gesagt hat, als er die "Süddeutsche Zeitung" ins Spiel brachte, will ich einmal die heutige Schlagzeile erläutern. Die "Süddeutsche Zeitung" titelt heute:
"Hamburg muss sich die Schuld selbst zuschreiben. Es ist nicht das Problem der Umweltschützer, dass ein Sumpfkraut Hamburgs wichtigstes Zukunftsprojekt, die Elbvertiefung, verzögert. Verantwortlich sind die Behörden."
Ich würde Herrn Dr. Dressel empfehlen, eine Kongruenz zwischen dem, was sein Erster Bürgermeister sagt, und dem, was er hier zum Besten gibt, herzustellen. Denn ich erinnere noch einmal daran, dass der Bürgermeister hier gesagt hat, frühestens 2018/2019 könne mit einer Ausschreibung für diese Baumaßnahme begonnen werden. Wer ein bisschen etwas davon versteht, weiß, dass erst ausgeschrieben, dann vielleicht beklagt, angefochten und irgendwann vergeben wird. Dann wird die Ausführung geplant und es beginnen vielleicht irgendwann einmal die Baggerarbeiten. Ich bin gespannt, was die großen Carrier jetzt im April 2017 bei ihren Linienfahrdiensten und Routen entscheiden werden. Ich weiß nicht, ob Sie dann hier noch so lustig in der Runde sitzen und zu Scherzen bereit sind.
Wenn Herr Dr. Dressel große Sprüche zum Thema Umweltschutzverbände und Verbandsklagerecht macht und sagt, wir hätten das mit zu verantworten, dann möchte ich eines deutlich klarstellen: Die Regierung Schröder II hat ein Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz eingeführt, das eine erweiterte Vereins- und Verbandsklage vorsieht. Genau das ist das Problem, das jetzt diese Folgewirkung hat für eines der wichtigsten …
Ich möchte deshalb jetzt erst einmal weiter in die Analyse einsteigen. Woran ist die zeitnahe Umsetzung der Fahrrinnenanpassung am 9. Februar 2017 erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert? Zu benennen sind zwei Kernpunkte: erstens handwerkliche Fehler des rot-grünen Senats und zweitens gesetzliche Hemmnisse und Hürden. Was nun die handwerklichen Fehler des rot-grünen Senats angeht, stellt sich die Frage, warum die Fachbehörden zum Beispiel nicht in der Lage waren, ausreichende Eingriffsausgleichsflächen bereitzustellen beziehungsweise diese Unterlagen nachzuliefern und ins Verfahren einzubringen. Dann hätte man bei sorgfältiger Prüfung erkennen können, dass man die Maßnahme Spadenlander Busch, Kreetslag als Kohärenzmaßnahme gar nicht in Betracht hätte ziehen dürfen.
Insoweit stellt sich die Frage, ob man den Erfolg Hamburgs gemeinsam gar nicht konnte oder wollte. Für die umweltplanerischen Belange ist die Behörde für Umwelt und Energie zuständig, deren Präses Herr Kerstan bekanntlich erklärter Elbvertiefungsgegner ist. Welche Fachbeiträge in welcher Qualität hat seine Behörde geliefert? Das wollen wir wissen und klären. Das sind sehr viele spannende Fragen, zu denen wir heute vonseiten des Senats gar nichts gehört haben. Auf diese Fragen erwarten wir aber am kommenden Dienstag in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses – dort steht eine Selbstbefassung auf der Tagesordnung – ausführliche und klare Antworten. Und ich füge hinzu: Sollten wir hier nicht ausführlich auf unsere Fragen Antworten erhalten, behalten wir uns weitere Maßnahmen vor.
was der vorsitzende Richter sinngemäß geäußert hat, nachdem ein Großteil der anwesenden Personen den Gerichtssaal bereits verlassen hatte, es war also nur noch eine kleine Gruppe von Menschen dort. Da ist sinngemäß Folgendes gesagt worden: Mit der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatschutzrichtlinie hat der EuGH ein strenges Schutzregime errichtet. Diese Strenge manifestiert sich insbesondere in dem vom EuGH aufgestellten Rechtssatz, dass jeder Zweifel an der Verträglichkeit eines Vorhabens mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Gebietes zulasten des Vorhabens geht. In diesem rigiden Maßstab liegt die eigentliche Ursache dafür, dass Überlegungen zum Erhaltungszustand und zur Betroffenheit gefährdeter Tierund Pflanzenarten Fachplanungsverfahren derartig dominieren.
Diese Analyse sollte uns allen wirklich zu denken geben. Der Erste Bürgermeister, der sich unterhält und den das wahrscheinlich gerade nicht so interessiert, hat aus Sicht der CDU nun drei besondere politische Managementaufgaben, an denen er sich messen lassen muss.
Erstens: Der Stiftungszweck der Stiftung Lebensraum Elbe ist offensichtlich nicht aufgegangen und muss neu definiert werden. Ziel dieser Änderung sollte es unter anderem sein, dass die Stiftung künftig ausschließlich die vorgegebenen SowiesoMaßnahmen gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie durchzuführen hat. Die Stiftung soll sich dabei keine neuen eigenen Projekte mehr aussuchen können, sondern sich auf ihre ursprüngliche Aufgabe konzentrieren. Diese Maßnahme – das kann ja der Erste Bürgermeister einmal unter Beweis stellen – kann er sehr schnell umsetzen, wenn er es denn will. Wir wollen sehen, ob er es schafft.
Zweitens: Auch die gesetzlichen Hemmnisse und Hindernisse, die wir besprochen haben, müssen verändert werden. Ich bin gespannt darauf, in welchem Umfang sich der Bürgermeister an Gesetzesinitiativen zur Modifizierung des Umweltrechts und des Verbandsklagerechts beteiligen, ja sie sogar fordern wird, und wie er dabei mit seinem grünen Koalitionspartner umgehen und diesen einfangen wird.
(Dr. Andreas Dressel SPD: Wie waren denn da eure Vorschläge? Wann kommen eure Vorschläge in Berlin?)
Drittens: Der Bürgermeister muss in den kommenden Wochen – und das ist der wichtigste Punkt – den Beweis dafür antreten, dass sein politisches Netzwerk tatsächlich so gut ist, wie er es hier immer sagt. Mit seinem sozialdemokratischen Ministerpräsidentenkollegen Weil muss er jetzt schnell einen Weg finden, damit das Land Niedersachsen bei den für die Durchführung der Ausgleichsmaß
nahmen dringend benötigten Bereitstellungen an Ausgleichsflächen tatsächlich vollumfänglich mitzieht.
Herr Bürgermeister, die Hamburger Wirtschaft hat bei Ihnen Führung bestellt. Sie haben bislang nicht geliefert. Tun Sie jetzt endlich Ihre Pflicht und liefern Sie.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt in dieser Debatte nur noch Weniges zu sagen. Ich möchte auf Frau Suding eingehen, deren Vorwurf war, der Bürgermeister sei zu viel in Berlin, um Hamburgs Interessen voranzutreiben. Frau Suding, darüber, wer mental schon in Berlin ist, wollen wir hier nicht reden. Aber der Bürgermeister hatte dort Aufgaben und Sie haben vielleicht erst kommende Aufgaben in dieser Stadt.
Was die GRÜNEN und den Koalitionsvertrag angeht, also die Formulierung, die Sie beanstanden, nämlich dass wir uns über die Elbvertiefung uneins sind, ist übrigens eine wörtliche Formulierung aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag von 2008. Mit Ihnen werden wir zum Glück nie in die Verlegenheit kommen, in dieser Stadt einen weiteren Koalitionsvertrag abzuschließen; aber auch dann würde sich diese Formulierung darin wahrscheinlich wiederfinden. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich zu den Nachbesserungen im Urteil gesagt habe, dass diese möglich sind und wir sie jetzt umsetzen werden. Ende der Durchsage.
Herr Niedmers, ich finde Ihre Ausführungen zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz schon etwas putzig. Da führt also die Regierung Fischer-Schröder dieses Gesetz ein.
Ich habe Ihnen auch schon einmal erklärt, warum man das macht, weil nämlich die Natur in der Sache gar nicht klagen kann. Dass irgendjemand auf die Einhaltung der Gesetze in unserem Land besteht, ist das Normalmaß eines Rechtsstaats. Aber wenn Sie das ablehnen, was Sie, Herr Niedmers, auch tun können, dann hätten Sie einmal sagen müssen, dass es danach eine schwarze und eine gelbe Bundesregierung gab, die vier Jahre lang das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz nicht abge