Zugleich gilt: Wer sich Hilfe suchend an die Justiz wendet, der muss sich dort sicher fühlen können und in einem geschützten Rahmen wissen. Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen daher sichere Orte sein. Die Menschen, die uns vertrauen, lassen wir nicht allein.
Wir haben in der Debatte durchaus unterschiedliche Betrachtungsweisen erlebt, unterschiedliche Beschreibungen der Realität – wobei es letztlich eigentlich nur die gleiche Realität sein kann. Deswe
gen kommt es für mich darauf an, es möglichst korrekt zu beschreiben. Gewalt an Hamburger Gerichten ist nicht alltäglich. Aber, und das gehört zur Wahrheit dazu, Übergriffe kommen immer wieder vor. Es handelt sich dabei selten um geplante Angriffe, häufiger um spontane Gewaltausbrüche in belastenden Situationen. Und wir müssen feststellen: Die Gewaltbereitschaft an den Gerichten nimmt zu. Wir müssen auch feststellen: Die Hemmschwelle sinkt und der Respekt gegenüber dem Staat und seinen Institutionen sinkt ebenfalls. Ein konkreter Ausdruck davon ist die Reichsbürgerbewegung, die ja tatsächlich den Rechtsstaat und unsere staatlichen Institutionen grundsätzlich infrage stellt; aus dieser Richtung gibt es auch zielgerichtete Angriffe gegen Gerichte. Daher wollen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz, Prozessbeteiligte und Besucher bei Gericht besser schützen. Es geht eben nicht darum, Gerichte zu Festungen auszubauen. Das entspricht nicht unserem Bild eines liberalen Rechtsstaats.
Wir wollen aber unnötige und vorhersehbare Gefahrenlagen vermeiden, und das erreichen wir vor allem, indem wir genauer hinschauen. Hierfür sind die Eingangsbereiche der Gerichtsgebäude von zentraler Bedeutung, und dabei geht es in keiner Weise um eine Beschränkung des Zugangs zu den Gerichtsgebäuden. Wir wollen zunächst einmal wissen, wer sich überhaupt im Gebäude aufhält. Es soll sich keiner unbemerkt in ein Gerichtsgebäude hineinschleichen können. Im Grundsatz soll deswegen gelten: Jedes Haus verfügt nur noch über einen öffentlichen Zugang. Außerdem soll jedes Gericht über eine Pforte oder eine Infothek verfügen, von der aus der Eingangsbereich ungehindert und ausreichend eingesehen werden kann. Wir wollen außerdem sicherstellen, dass keine gefährlichen Gegenstände in die Gerichte gelangen. Die Erkenntnis, dass Waffen nicht in ein Gericht gehören, ist banal, aber deswegen nicht weniger richtig. Und wir müssen die Eingangsbereiche so ausgestalten, dass ein sinnvoller Einsatz stationärer oder mobiler Detektorrahmen möglich ist. Aber, und das ist wichtig zu sagen, es wird nicht so sein, dass jeder Besucher bei jedem Zugang auch tatsächlich auf diese Weise kontrolliert wird. Das ist nicht Teil des Konzepts.
Wir wollen außerdem die Möglichkeit haben, auf besondere Gefahrenlagen mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu reagieren, denn es gibt Verfahren und konkrete Verfahrensbeteiligte, die erhöhte Sicherheitsmaßnahmen verlangen. Daher muss der Eingangsbereich eines jeden Gerichts eine Beschränkung des Zutritts zu dem Gerichtsgebäude zulassen können. Es muss also möglich sein an der Stelle, jeden dann auch zu kontrollieren.
Auf Initiative der Justizbehörde hat die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Landeskriminalamts bereits alle Gerichte und Staatsanwaltschaften überprüft, hat konkret dargelegt, was dort sinnvoll wäre, und wir stellen fest: Ein Teil der Gerichtsgebäude entspricht bereits dem beschriebenen Standard, bei einem anderen Teil der Gebäude besteht noch Verbesserungsbedarf. Die Lösungen liegen nicht in jedem Fall auf der Hand, weil unter anderem denkmalrechtliche Vorgaben zu beachten sind, die Barrierefreiheit gewährleistet sein muss oder die Stadt nicht Eigentümer der Grundstücke ist. Überwiegend haben wir aber bereits eine Planungstiefe erreicht, die es uns ermöglicht, erste bauliche Maßnahmen kurzfristig in Angriff zu nehmen.
Die Bürgerschaft hat dem Senat 1,4 Millionen Euro aus dem Sanierungsfonds für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Damit können wir anfangen. Neben den baulichen Maßnahmen müssen wir aber auch mehr Personal für die Sicherheit an den Gerichten zur Verfügung haben. Das erreichen wir zum einen durch den Einsatz privater Wachdienste, die täglich die Zugänge zu den Gebäuden für die Dauer der Öffnungszeiten sichern. Aber wir werden zudem eine mobile Einsatzgruppe aus 13 neu ausgebildeten Justizwachmeistern gründen, die dann bei besonderem Anlass oder auch anlassunabhängig bei allen Gerichten für eine Zugangssicherung mit Personen- und Gepäckkontrolle eingesetzt werden kann.
Das zusätzliche Personal ermöglicht uns erst, künftig genauer hinsehen zu können, also diesen Anspruch einzulösen, den ich formuliert habe.
Wenn ich mir die Debatte anhöre, dann muss ich feststellen, Herr Seelmaecker: Sie haben recht, vor fünf Jahren hat es einmal einen Antrag der CDUFraktion zu diesem Thema gegeben. Aber es scheint, dass Sie das Thema zwischenzeitlich ein bisschen vergessen hatten. Die anderen Fraktionen haben auch keine Anträge zu diesem Thema gestellt. Insofern nehme ich die Ausführungen, die wir eben gehört haben, mit Interesse zur Kenntnis. Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben eine klare Vorgabe im Rahmen der Haushaltsberatungen gegeben und die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt. Dafür bin ich seitens des Senats ausdrücklich dankbar.
Es bleibt dabei, die Gerichte sind wichtige Institutionen der Demokratie und des Rechtsstaats. Sie müssen öffentlich zugänglich sein und bleiben, aber auch einen sicheren Rahmen für die Verfahren bieten. Nur dann trägt unsere Justiz der Bezeichnung bürgernah Rechnung. Wir können beides gewährleisten, indem wir den Zugang nicht be
Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Senatsmitteilung aus Drucksache 21/8696 Kenntnis genommen hat.
Ich rufe Punkt 27 und Punkt 26 der Tagesordnung auf, die Drucksachen 21/8668 und 21/8667, Berichte des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration: Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm 2015 – 2020 der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Agentur für Arbeit Hamburg und des Jobcenters team.arbeit.hamburg und Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 10. Dezember 2015 "Beschäftigungsrecht für Asylsuchende und Geduldete verbessern – Chancen auf dem qualifizierten Arbeitsmarkt eröffnen" sowie Unterrichtung der Bürgerschaft über die bisherige Kooperation im Programm W.I.R – work and integration for refugees sowie dessen Neuausrichtung.
[Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration über die Drucksache 21/7483: Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm 2015 – 2020 der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Agentur für Arbeit Hamburg und des Jobcenters team.arbeit.hamburg (Senatsmitteilung) – Drs 21/8668 –]
[Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration über die Drucksache 21/5832: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 10. Dezember 2015 "Beschäftigungsrecht für Asylsuchende und Geduldete verbessern – Chancen auf dem qualifizierten Arbeitsmarkt eröffnen" (Drucksache 21/2382) sowie Unterrichtung der Bürgerschaft über die bisherige Kooperation im Programm W.I.R – work and integration for refugees sowie dessen Neuausrichtung (Protokoll des Aus- schusses für Arbeit, Soziales und Integration 21/3) (Senatsmitteilung) – Drs 21/8667 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde nur zu dem ersten Punkt ausführen; der Kollege Kazim Abaci wird dann zu dem zweiten Punkt Stellung nehmen.
Wir blicken in Hamburg zurück auf eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren. Die Gesamtzahl der Erwerbstätigen, aber auch die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist kontinuierlich gestiegen, die Unterbeschäftigung geht im längerfristigen Trend zurück. Das ist gut und zeigt, dass der Hamburger Arbeitsmarkt robust und gut aufgestellt ist.
Seit 2011 stimmen die Agentur für Arbeit, das Jobcenter team.arbeit.hamburg und die BASFI ihre Strategien in einem gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm miteinander ab. Das ist inzwischen gelebte Praxis und hat sich sehr bewährt. Ziel ist es, den Herausforderungen des Hamburger Arbeitsmarktes weiterhin gemeinschaftlich zu begegnen, erfolgreiche Strategien des vorherigen Programms fortzusetzen, weitere Ziele zu benennen und, wo nötig, eventuell Weichenstellungen anzupassen.
Gute und schnelle Vermittlung, bedarfsgerechte Qualifizierung und ein sozialer Arbeitsmarkt waren in der vorherigen Legislaturperiode Handlungsschwerpunkte. Diese Handlungsschwerpunkte werden weitergeführt und präzisiert. Es geht auch künftig um eine gute und schnelle Vermittlung, um eine bedarfsgerechte Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen und um die Förderung besonders arbeitsmarktferner Arbeitsloser in einem sozialen Arbeitsmarkt.
Qualifizierung, Ausbildung und Weiterbildung sind das A und O. Hier werden und hier dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Mit dem nun dritten gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm werden die Angebote für Frauen, für Familien, für Geflüchtete, für Menschen mit Behinderung, für Beschäftigte und – neu – auch für Selbstständige weiterentwickelt und ausgebaut. Ich nenne beispielhaft das neue Spezialjobcenter für Selbstständige und das Jobcenter für Menschen mit Behinderung, das kürzlich am neuen Standort wiedereröffnet wurde und bundesweit beispielhaft ist.
Innerhalb des uns vorgegebenen bundespolitischen Rahmens gestalten der Senat und die Regierungsfraktionen eigene verantwortungsvolle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Als besondere Schwerpunkte möchte ich dabei drei Punkte herausgreifen.
Erstens: die Förderung junger Menschen durch die Jugendberufsagentur und die verstärkte Fortsetzung der Kampagne "AusBILDUNG wird was", um jungen Menschen zwischen 25 und 35 Jahren eine zweite und, wenn nötig, eine dritte Chance zu einem Weg in die Ausbildung zu eröffnen.
Und drittens: nicht zuletzt die Reduzierung des Langzeitleistungsbezugs. Hier verfolgen wir einen Ansatz mit der Kombination aus sozialen Hilfen, Qualifizierung und geförderter Beschäftigung.
Hamburg begleitet dabei Angebote aus Bundesmitteln und auch ESF-Projekten flankierend mit Landesmitteln. Die sinnvolle Verknüpfung von Angeboten des Bundes mit kommunalen Landesmitteln wird es auch in Zukunft geben.
Hervorheben möchte ich, dass Hamburg tatsächlich zu den wenigen Bundesländern gehört, die freie Mittel zur Verfügung stellen, um eigene Schwerpunkte zu setzen. Das zeigt, dass der Senat und die Regierungskoalitionen die Herausforderung auf dem Hamburger Arbeitsmarkt annehmen.
Wir wissen, dass Qualifizierung der erfolgreichste Weg zum Erhalt des Arbeitsplatzes, zum schnellen Wiedereinstieg in Arbeit und zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitslosigkeit ist. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Reduzierung der Langzeiterwerbslosigkeit, die Ausbildung junger Menschen sowie die Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden sind stark mit den vorhandenen Schul- und Berufsabschlüssen und dem Bedarf an Qualifizierung verbunden. Hier heißt es, individuell und bedarfsgerecht anzuknüpfen. Dennoch müssen wir feststellen, dass wir einen Teil der Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, mit Qualifizierungsmaßnahmen allein nicht erreichen. Daher hat der soziale Arbeitsmarkt mit seiner unmittelbaren Beschäftigungswirkung auch weiterhin seinen festen Platz in der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Hamburg.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gern nehme ich heute auch noch einmal hier Stellung zum gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm. Bevor gleich ein bisschen Kritik auf Sie und den Senat einhagelt, möchte ich sagen, dass mir bewusst ist, welche unglaubliche Herausforderung das Erstel
Es sind zwei Punkte – ich habe sie schon im Ausschuss angesprochen und ich möchte sie auch hier noch einmal ansprechen –, die mir sehr am Herzen liegen. Das ist zum einen die Digitalisierung des Arbeitsmarktes. Schauen wir nach Hannover. Dort findet gerade die Messe "Get new technology first" statt, und sämtliche Berichterstattung darüber ist sich einig, dass die Arbeitswelt durch die Dinge, die dort vorgestellt werden, auf jeden Fall fundamental verändert wird. Aber das scheint leider noch nicht von Hannover bis nach Hamburg gedrungen zu sein, jedenfalls hat es nicht Einzug in das Arbeitsmarktprogramm gefunden. Dass das Wort "Digitalisierung" in einem Arbeitsmarktprogramm von 2015 bis 2020 nicht ein Mal erwähnt wird, finde ich schon fragwürdig bis fahrlässig. Ich habe den Senat im Ausschuss danach gefragt, und mir wurde die Antwort gegeben, das müsse halt überall mitgedacht werden, und es wurde auf die Fachkräftestrategie verwiesen. Aber ich glaube, so einfach kann man es sich an diesem Punkt nicht machen. Es muss jetzt analysiert werden, in welchen Branchen zuerst Arbeitsplätze infolge der Digitalisierung wegfallen werden. Die betroffenen Menschen müssen bereits jetzt qualifiziert werden – es handelt sich häufig um nicht oder gering qualifizierte Menschen – und nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sprich wenn sie schon arbeitslos sind. Nur so können wir die Langzeitarbeitslosen von morgen vermeiden. Ich denke, es wäre ein wichtiger, zentraler Punkt im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik, zusammen und Hand in Hand mit den Arbeitgebern Wege zu entwickeln, die Menschen bereits heute zu qualifizieren.