Jens-Peter Schwieger
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Arbeit ist mehr als nur Broterwerb, das wissen wir alle, Arbeit bedeutet auch gesellschaftliche und soziale Teilhabe. Die Beschäftigung und damit die Teilhabe sind unter dem rotgrünen Senat in den letzten Jahren stetig gewachsen. Seit 2011 stieg die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in unserer Stadt, seit dem enor
men Ausbau der Kinderbetreuung ist ebenfalls die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Eltern gestiegen. Auch der Anstieg der freiwilligen Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich ein gutes Signal, aber, machen wir uns nichts vor, immer noch sind es vorwiegend Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder reduzieren, um die Kindererziehung zu übernehmen. Hinzu kommt, dass ein Teil von ihnen vor der Elternschaft weder eine Ausbildung begonnen noch erfolgreich eine abgeschlossen hat.
Daher sind uns Qualifizierung und Aktivierung von Eltern, insbesondere junger Frauen, ein wichtiger Baustein einer guten Arbeits- und Sozialpolitik in Hamburg. Diesen jungen Frauen und Müttern wollen und müssen wir passgenaue Chancen und Angebote auf dem Hamburger Arbeitsmarkt bieten. Unser Ziel muss es doch sein, möglichst viele Alleinerziehende wieder in eine Beschäftigung zu bringen. Das ist oft ein langwieriger Prozess, das wissen wir, wenn zum Beispiel Berufsabschlüsse nachgeholt werden müssen. Wenn das wegen der Kinderbetreuung auch noch in Teilzeit erfolgt, dann dauert das lange. Und während dieser Zeit brauchen die Menschen Unterstützung.
Wenn es aber bei einer Qualifizierung oder in der Ausbildung gut läuft und die Kinderbetreuung gesichert ist, dann wird auch zu Hause vieles einfacher. Hierbei hat sich zunächst die als Pilotprojekt in Eimsbüttel und Wilhelmsburg gestartete Zusammenarbeit von ASD und Jobcenter so bewährt, dass jetzt begonnen worden ist, dieses auf ganz Hamburg auszuweiten. Damit können wir noch mehr Betroffenen neue Chancen und Angebote bieten, um fortwährende Hilfebedürftigkeit zu verhindern oder zu überwinden.
Mit guten Förderstrukturen und persönlichen Coachings können wir zielorientierte, auf die Bedürfnisse der Menschen zugeschnittene Angebote bereitstellen. Wir müssen verhindern, dass Alleinerziehende die Grundsicherung als gegebenes Lebensziel akzeptieren müssen.
Wir wollen die betroffenen Menschen dabei unterstützen, ein Leben unabhängig von staatlichen Transferleistungen zu führen. Mit dieser gezielten Förderung und einer ganzheitlichen Unterstützung der Eltern sorgen wir für bessere Erwerbsbiografien mit besseren Rentenansprüchen in der Zukunft, und vor allem fördern wir auch indirekt die Kinder.
Ich danke dem Senat für seine Stellungnahme zum Ersuchen der Bürgerschaft.
Sehr geehrtes Präsidium, gestatten Sie mir an dieser Stelle, mich, wie viele andere hier auch schon,
zu verabschieden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich für die Zusammenarbeit zu bedanken beim Präsidium, bei den Abgeordneten, bei der Bürgerschaftskanzlei und beim Senat natürlich. Es war mir eine Ehre, diesem Parlament neun Jahre lang angehört zu haben. Es war mir eine Ehre, unserer Heimatstadt Hamburg gedient zu haben. – Vielen Dank.
Herr Vorsitzender! Das kann man einfach nicht so stehen lassen. Es ärgert mich maßlos,
wenn Ihr Bundesvorsitzender Meuthen zum Beispiel fordert, die Rente auf ein Minimum abzusenken und für den Rest solle der Bürger selbst aufkommen. Das ist Ihre Sozialpolitik. Wenn Sie im Bundestag gegen das Konzept der Soli-Absenkung stimmen und zusammen mit der FDP dafür sind, dass der Soli komplett abgeschafft wird, ist das Ihre Sozialpolitik, die Sozialpolitik der AfD.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! 1 007 300, der Rekordwert sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen im August. Erstmals mit mehr als 1 Million Frauen und Männern in Hamburger Unternehmen hat sich die Beschäftigung in Hamburg innerhalb von zwei erfolgreichen Legislaturperioden um mehr als 20 Prozent erhöht.
Hamburg ist weltweit auf Platz vier der gefragtesten Städte für eine Jobsuche. Dieser kontinuierliche Anstieg ist einerseits auf die gute wirtschaftliche Entwicklung Hamburgs zurückzuführen, andererseits auf die gemeinsamen Kraftanstrengungen von verantwortlicher Politik, Hamburgs Wirtschaft, den Sozialpartnern – herzlich willkommen, Frau Karger –, Kammern und Innungen, Behörden und der Bundesagentur für Arbeit mit dem Jobcenter team.arbeit.hamburg.
Das ist auch das Ergebnis einer verantwortungsvollen Politik des Ersten Bürgermeisters und seines Senats.
Der Erste Bürgermeister mit seinem Senat hat in den letzten Regierungsjahren eine kluge und erfolgreiche Politik für unsere Stadt und ihre Menschen betrieben,
eine Politik, die für eine kluge und ausgewogene Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik als Ganzes steht. Wir haben allen Menschen in Hamburg ein Angebot gemacht, wir haben dabei die ganze Stadt im Blick.
Wenn wir über Beschäftigung reden, müssen wir auch über Arbeitslosigkeit, ihre Ursachen und ihre Folgen reden. Qualifikation ist der Schlüssel für gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt, denn Menschen ohne Berufsausbildung weisen ein wesentlich höheres Risiko auf, arbeitslos zu sein, als Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Hochschulabschluss. Hier setzen wir schon früh mit der Jugendberufsagentur an. Diese hat sich als Anlaufstelle für junge Menschen, deren Weg ins Berufsleben beeinträchtigt ist, sehr bewährt. Wir wollen junge Menschen, die nie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, weiterhin mit passgenauen Angeboten unterstützen. Im laufenden Jahr haben wir mehr als 4 500 Hamburgerinnen und Hamburger bei der beruflichen Weiterbildung unterstützt. Wir werden uns auch weiterhin bemühen, Menschen, die keine Arbeit haben, so zu qualifizieren, dass sie wieder Chancen haben, in Arbeit zu kommen.
Die finanziellen Mittel dafür haben wir jedenfalls bereitgestellt.
Wir vergessen aber auch nicht diejenigen, die bisher nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten, die, die derzeit keine Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Hamburg hat einen bedarfs- und zielorientierten sozialen Arbeitsmarkt mit rund 6 000 Unterstützungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen für das Jahr 2019 aufgebaut und weiterentwickelt. Diese beginnen bei sehr niedrigschwelligen Angeboten wie dem kommunal finanzierten Projekt Tagwerk und reichen über Arbeitsgelegenheiten bis hin zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bei Betrieben und Trägern. Dabei war uns die Verknüpfung von sinnvollen sozialen, quartiersbezo
genen Projekten bei einem Teil der Beschäftigungsmöglichkeiten immer ein Anliegen.
Gerade für eine Stadt wie Hamburg, die zu einem großen Teil von Handel und Dienstleistungen lebt, kann eine negative Entwicklung der Konjunktur Auswirkungen haben. Dennoch stellen wir fest, dass der Fachkräftebedarf in Hamburg nach wie vor hoch ist. Dieses hängt mit dem demografischen Wandel und der zunehmenden Digitalisierung zusammen. Dieser Strukturwandel bringt neue Herausforderungen für unsere Arbeitsmarktpolitik, für die Politik. Wir alle haben gemeinsam die Verantwortung, diesen Wandel zu gestalten. Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz ist bereits eine gute Voraussetzung geschaffen worden.
Der Erste Bürgermeister, der Senat und die SPDBürgerschaftsfraktion werden auch in Zukunft eine kluge und gute Politik gestalten, um ausgewogene Bedingungen für Wirtschaft, Arbeit und Soziales zu schaffen.
Der Erste Bürgermeister und sein Senat haben bewiesen, dass er diese großartige Stadt gut regieren und sie in eine gute Zukunft führen kann. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Kollege Hackbusch, ich habe Sie neulich schon bei einer Debatte gefragt, was das denn für die Mieter von Genossenschaften ausmacht. Ich wollte Sie fragen, ob Ihnen inzwischen dazu eine Antwort eingefallen ist.
Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Sehr geehrte Damen und Herren! Jedes Jahr wieder stehen viele Jugendliche nach ihrem erfolgreichen Schulabschluss vor der Frage: Hochschulstudium oder berufliche Ausbildung? Wir wollen, dass in Zukunft beides zusammengeht, wir wollen die Vereinigung von Studium und beruflicher Ausbildung in einem einzigen Bildungsangebot schaffen. Daher sehen wir im Modell einer studienintegrierenden Ausbildung einen weiteren innovativen und erfolgversprechenden Baustein in der beruflichen Bildung in Hamburg.
Ein solches Modell stellt die berufliche und akademische Bildung gleich und wertet damit die berufliche Ausbildung auf, denn die drei Lernorte Betrieb, Berufsschule und Hochschule stehen gleichberechtigt nebeneinander. Die neue Berufliche Hochschule Hamburg soll im kommenden Jahr als Einrichtung der BSB gegründet werden. Ab Sommer 2021 soll dann mit der Unterstützung der Sozialpartner und den Partnern der beruflichen Bildung in Hamburg ein neues attraktives Ausbildungs- und Studienangebot entstehen.
An der Beruflichen Hochschule Hamburg sollen junge Menschen praxisnah im Betrieb lernen und zugleich im schulischen und hochschulischen Teil auf akademischem Niveau studieren. Dieses Modell richtet sich zunächst an Jugendliche mit Abitur oder Fachhochschulreife in den Berufssparten im kaufmännischen Bereich und in der Informatik. Weitere Angebote, insbesondere im Handwerk und in Kombination mit einem betriebswirtschaftlichen Studium, sind in Planung. Absolventen können dort in vier Jahren zwei Abschlüsse in einem Bildungsgang, einen Bachelor und einen beruflichen Abschluss erlangen. Was mir persönlich sehr wichtig ist: Erstens ist die Ausbildung kostenlos, und zweitens erhalten die Absolventen die übliche Ausbildungsvergütung ihres Betriebes.
Damit entstehen weder den Absolventen noch den Betrieben Studiengebühren. Doch das Konzept hat noch einen weiteren, auch nachhaltigen Ansatz. Die Absolventen können nach 18 Monaten erfahrungsbasiert und gecoacht über ihren weiteren beruflichen Weg selbst entscheiden. Entweder sie führen Ausbildung und Studium weiter oder sie absolvieren ausschließlich die Ausbildung. Das bedeutet, dass die Absolventen, die zwischen dualer Ausbildung und Studium schwanken, die Gelegenheit bekommen, beide Ausbildungsgänge intensiv kennenzulernen. Dies, so die Erwartung, reduziert auch die Abbruchquoten. Wir wollen an der Beruflichen Hochschule Hamburg für alle Absolventen Bedingungen schaffen, die ihren persönlichen Ausbildungserfolg unterstützen. Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium an der Beruflichen Hochschule Hamburg steht den Absolventen ein Masterstudium an jeder Universität offen.
Ein gutes und stimmiges Gerüst steht. Lassen Sie uns diesen innovativen Weg in der beruflichen Bildung weitergehen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine vernünftige und gute Personal- und Organisationsstruktur für die Berufliche Hochschule Hamburg aufzubauen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir die Förderung der studienintegrierenden Ausbildung durch die Gründung einer beruflichen Hochschule entsprechend würdigen.
Meine Fraktion wird für eine Überweisung der vorliegenden Drucksache federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Schulausschuss stimmen. Nachrichtlich soll der Wissenschaftsausschuss ebenfalls eingebunden werden. Ich freue mich auf die Debatte in den Ausschüssen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialstaat in der Bundesrepublik Deutschland und in Hamburg funktioniert grundsätzlich gut. Die Menschen haben Rechtsansprüche auf soziale Leistungen und es gibt eine Grundsicherung. Dennoch hat in den vergangenen Jahren und in der vergangenen Zeit die Kritik zugenommen und das Vertrauen in den Sozialstaat an manchen Stellen abgenommen. Deshalb wundert es nicht, dass die Diskussion über die Zukunft der Grundsicherung für Erwerbstätige sowohl in der SPD als auch bei der LINKEN, jetzt auch bei den GRÜNEN, an Intensität zugenommen hat, wohl auch unter dem Eindruck einer sich verändernden Arbeitswelt.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen auf einen neuen Ansatz für einen neuen Sozialstaat 2025. Dieser muss gerecht, transparent und verständlich sein. Es darf doch nicht sein, dass betroffene Leistungsbezieherinnen und -bezieher die größten Experten der Sozialgesetzbücher sein müssen. Wir wollen, dass der Sozialstaat partnerschaftlich gegenüber den Menschen auftritt. Das bedeutet, dass wir die Menschen besser begleiten wollen und künftig eine einzige Institution schaffen wollen, an die sich die Menschen wenden können, wenn sie staatliche Unterstützungsleistungen benötigen.
Daher wollen wir unsinnige Sanktionen streichen. Das haben wir auch in der Bürgerschaft schon vor einigen Jahren beschlossen. Das gilt zum Beispiel für die verschärften Sanktionen für unter 25-Jährige. Sanktionen sollten auch nie zu 100-ProzentStreichungen von finanziellen Mitteln führen. Die Kosten für Wohnraum müssen der Staat, die Gesellschaft immer tragen.
Sanktionen, die Obdachlosigkeit zur Folge haben, müssen wir abschaffen. Dennoch wird es auch künftig nach meiner Überzeugung Mitwirkungspflichten geben. Denn die zwei Seiten der Medaille sind doch, dass, wenn sich Bürger und Sozialstaat als Gesellschaft begegnen, es Rechte und Pflichten auf beiden Seiten geben muss.
Aber wir sollten neben dem Thema Sanktionen vielmehr über Bonussysteme, Anreize und Ermutigungen nachdenken. Das Grundprinzip des Förderns und Forderns sollte grundsätzlich gerade aus Gründen gesellschaftlicher Akzeptanz des Sozialstaates erhalten bleiben. Aber wir sollten die Gewichtung verschieben, und zwar mehr hin zum Fördern, mehr hin zu Anreizen, mehr hin zu Ermutigung.
Anders, als der vorliegende Antrag es suggeriert, setzt sich der Senat auch längst für eine Änderung der Sanktionsregeln im SGB II ein. Er hat entsprechende Änderungsvorschläge und Anträge auf Bundesebene eingebracht, zum Beispiel zur Schriftform der Rechtsfolgenbelehrung, zur Angleichung der Regelung für unter und über 25-Jährige, zur Frage der Streichung von Leistungen für Unterkunft.
Die SPD will einen Sozialstaat, der einerseits Halt gibt und andererseits Perspektive bietet. Wir wollen einen modernen Sozialstaat, der die Menschen absichert und sie zugleich befähigt, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Was wir dazu in Hamburg tun können, machen wir zusammen mit unserem Koalitionspartner. Anderes bleibt Gesetzesänderungen auf Bundesebene und mit entsprechenden Mehrheiten vorbehalten, die es zurzeit leider nicht gibt.
Mit dem vorliegenden Antrag vollzieht DIE LINKE einen bemerkenswerten Wechsel in der Tonart. Den habe ich gerade nicht so vernommen, aber wenn man den Antrag richtig liest und wenn man die Pressemitteilung dazu liest, gibt es einen Wechsel von Abschaffung von Hartz IV hin zu Reformvorschlägen für Hartz IV. DIE LINKE spricht von Verbesserungsvorschlägen in ihrer Pressemitteilung. Das ist gut und ein Grund, diesen Antrag an den Sozialausschuss zu überweisen, denn der Antrag ist mit 23 Petita und weiteren Unterpunkten sehr umfangreich geraten.
Lassen Sie mich wegen der ablaufenden Zeit nur auf einen Punkt eingehen. In Punkt 2 Wohnen, Ziffer 1, zweiter Spiegelstrich, wird gefordert, bei der KDU auch soziale Kriterien zu berücksichtigen. Das wird gemacht. Es gibt eine Überschreitung der Angemessenheitsgrenze um bis zu 10 Prozent, wenn eine dauerhafte Erkrankung vorliegt. Es gibt eine Reihe von Gründen für eine Überschreitung um bis zu 15 Prozent und sogar die Möglichkeit einer Überschreitung von bis zu 30 Prozent. Sie sehen also ein Beispiel dafür, dass der Senat in Ihrem Sinne bereits handelt. Insofern freuen wir uns auf eine, wie im Sozialausschuss gewohnt, sachliche Debatte, zu der wir uns die nötige Zeit für jeden einzelnen der beantragten Punkte nehmen sollten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, der in meinen Augen keine Anti-Armutsstrategie enthält, wie der Antrag im Titel verspricht, sondern sich durch munter durcheinandergewürfelte Forderungen nach dem Prinzip "Wünsch dir was" auszeichnet. Dieser Antrag erinnert mich an eine Moderationstafel, wo bunt durcheinandergewürfelt Forderungen einzelner Menschen aufgezählt sind, die Moderation aber nicht zu Ende geführt worden ist.
Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, hält sich weder mit der Frage auf, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich Sinn machen, noch damit, ob diese überhaupt noch aktuell sind, oder schon gar nicht damit, was sie kosten und woher das Geld dafür kommen soll.
Das ist die übliche linke Schaufenster- und Ankündigungspolitik. Ihr Antrag enthält ein Sammelsurium alter Forderungen, von denen einige längst in unseren Ausschüssen und in der Bürgerschaft diskutiert und mehrheitlich von den Fraktionen abgelehnt wurden.
Die meisten Ihrer Forderungen gehen nicht an die Ursachen von Armut heran. Ein Ansatz zu einer strategischen Armutsbekämpfung ist Ihrem Antrag jedenfalls nicht zu entnehmen.
Seit 2011 unternehmen die SPD-geführten Senate eine konsequente und strategische Politik im Kampf gegen Armut in unserer Stadt, indem wir erstens massiv in Bildung und Ausbildung investiert haben und weiterhin investieren werden, und zweitens, indem wir ebenfalls mit erheblichen finanziellen Förderungen und Anstrengungen bauen, bauen und nochmals bauen, damit die Mieten nicht noch stärker steigen. Wir setzen bei der Armutsbekämpfung strategisch bei der Bildung an, die der wichtigste Baustein zur Prävention von Armut ist. Wir setzen dabei schon bei der frühen Bildung in der Kita an; dafür gibt Hamburg inzwischen Jahr für Jahr fast 1 Milliarde Euro aus. Ich weiß nicht, wo da die von Ihnen angesprochenen Kürzungen sein sollen.
Diesen Weg der Investition in Bildung gehen wir konsequent weiter – über die Schule bis hin zur Jugendberufsagentur und zur Universität. Die Stichworte hierzu sind: Ausbau des Ganztagsunterrichts, Personalzuwachs an den Schulen, Abschaffung von Studiengebühren. Denn eine gute Bildung und eine vernünftige Ausbildung – das zeigen alle Statistiken – sind der beste Weg, um ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben zu führen.
Auch in der Arbeitswelt haben wir uns seit 2011 auf den Weg gemacht. Wir kümmern uns um gute Arbeit in unserer Stadt, also Arbeit, die fair bezahlt ist, die nicht krank macht, Arbeit, von der man selbstbestimmt leben kann. Wir haben es in den letzten Jahren geschafft, die Arbeitslosigkeit in unserer Stadt massiv zurückzudrängen. Sie ist heute so niedrig wie seit 1993 nicht mehr und liegt bei 6 Prozent. Davon profitieren auch Menschen, die langzeiterwerbslos waren. Gemeinsam mit dem Bund haben wir seit Jahresbeginn den neuen sozialen Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht, ein Ansatz, um Menschen, die lange Zeit aus der Arbeitswelt ausgeschlossen waren, soziale Teilhabe und ein eigenes Einkommen zu ermöglichen.
Trotzdem müssen wir uns weiterhin anstrengen. Wir wollen uns für Löhne einsetzen, die ausreichend sind, um bei Vollzeitarbeit im Rentenalter ohne staatliche Unterstützung auszukommen. Daher setzen wir auf einen Mindestlohn von rund 12 Euro. Wir unterstützen einkommensschwächere Menschen in Hamburg mit einer Sozialkarte, die es den Menschen ermöglicht, vergünstigt HVV-Monatskarten zu erwerben. Das kostet uns übrigens 20 Millionen Euro im Jahr.
Viele Forderungen aus dem bunten Strauß an sozialpolitischen Punkten der Fraktion DIE LINKE haben sich entweder durch politisches Handeln erledigt oder gehen an einer seriösen Politik zur Bekämpfung der Ursachen von Armut vorbei. Wir lehnen diesen Antrag deshalb als insgesamt ungeeignet ab. Wir stehen für eine seriöse und strategische Bekämpfung der Ursachen von Armut. Darüber werden Sie mit der SPD-Fraktion immer sprechen können. Aber Ihr Antrag ist dafür keine Grundlage. Ich finde, das Thema Armutsbekämpfung ist zu wichtig für einen solchen Schaufensterantrag. – Vielen Dank.
Frau Vorsitzende, vielen Dank. Warum erinnert mich immer die zweite Rednerin oder der zweite Redner der LinksFraktion an eine Situation mit einem trotzigen Kind, das aufstampft und sagt, es habe aber trotzdem recht? Das ist immer ein bisschen schwierig.
Wenn es eines Zeichens bedurft hätte, dass es ein Wahlkampfantrag ist, dann war das Ihr Auftritt gerade, Frau Boeddinghaus.
Sie haben es selbst gesagt, Sie haben uns die Quittung und was sonst noch alles angedroht.
Ich fand auch die Aussage, die SPD entdecke im Wahlkampf ihre soziale Ader, pädagogisch schwierig. Das ist eine Unverschämtheit, das ist eine grobe Unverschämtheit.
Auch Ihre Aussage, Frau Boeddinghaus – legen Sie einmal das Handy weg, dann können Sie besser zuhören –,
wir würden die Hände in den Schoß legen, finde ich unglaublich schwierig. Wenn wir in den Auseinandersetzungen und in den Beratungen des Ausschusses – Auseinandersetzungen sind es im Ausschuss doch eigentlich gar nicht – und gerade im Sozialausschuss so fleißig sind und so häufig zu einvernehmlichen Äußerungen kommen, dann verstehe ich diese Konfrontation nicht.
Nein danke. Ich muss noch ein bisschen Zeit für die FDP haben.
Das tut mir nun ein bisschen leid.
Entschuldigung, das war der falsche Ansatz. Geben Sie mir bitte noch einmal ein bisschen Zeit, um auf die FDP einzugehen.
Das fand ich echt schwierig, ein Setzen auf die Marktwirtschaft. Da haben wir doch so viele Zeichen in der Geschichte gehabt, dass das nicht immer funktioniert, bis hin zu irgendwelchen Fällen, dass große Firmen – wie heißt es so schön auf Englisch: too big to fail – vom Staat gerettet werden. Also das kann ich mir kaum vorstellen.
Genau. Dann lassen wir nach FDP-Meinung die Firmen verbluten, und Tausende von Arbeitskräften gehen flöten. Das ist FDP-Marktwirtschaft pur. Das ist wirtschaftsradikale FDP-Politik.
Genauso die Aussagen von Frau Nicolaysen zur Wohnungspolitik: Das solle man dem Markt überlassen und ein Drittelmix sei viel zu viel. Das finde ich unglaublich schwierig.
Das hat sie gesagt.
Das kann doch nicht die Mehrheitsmeinung der FDP-Fraktion sein.
Jetzt wieder zur LINKEN. Ich lasse Sie jetzt in Ruhe, Herr Kruse, Sie brauchen sich nicht mehr weiter aufzuregen. Noch einmal zu der LINKEN.
Ja, ich bin dabei. Sorgen Sie einmal bei der FDP für Ruhe, dann klappt das auch.
Ich glaube Ihnen gern. Sie schreiben in Ihrer Pressemitteilung, dass Sie in verschiedenen Hamburger Stadtteilen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern etwas gemeinsam erarbeitet haben. Das glaube ich Ihnen gern, aber – ich habe es eingangs schon sauber gesagt – wenn Sie so einen Prozess moderieren, dann bleiben Sie nicht dort stehen, wo der ganze Wünschekatalog auf der ersten Moderationstafel hängt. Dann fängt die Arbeit erst an. Da fängt man an zu clustern, da fängt man an, Themen zu benennen, dann werden Themenschwerpunkte gesetzt und so weiter und so fort. Das alles haben Sie in Ihrem Antrag nicht gemacht.
Sie sind doch auch Kollegin, vielleicht haben Sie wie ich auch einen Moderationskursus gemacht. Ich glaube Ihnen das. Nur, Sie haben es hier irgendwie nicht gebracht. Sie haben es nicht gebracht.
Ein Bildungsplan für DIE LINKE, das ist schwierig.
Wir machen vernünftige Politik, die dafür sorgt, dass Menschen mit sehr geringem Einkommen am Ende mehr Geld in der Tasche haben. Ich darf an die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung erinnern. Ich darf daran erinnern, dass wir die Parität bei der Krankenversicherung wiederhergestellt haben. Ich darf daran erinnern, dass wir das BAföG erhöhen. Das ist Politik, mit der die Menschen tatsächlich mehr Geld in die Tasche kriegen.
Frau Rath und Frau Engels haben schon darauf hingewiesen, dass durch dieses Starke-FamilienGesetz zum 1. August 2019 sehr viel mehr Leistungen bei den Menschen, die es brauchen, ankommen. Das lassen wir uns von der LINKEN nicht kaputtreden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Demirel hat schon darauf hingewiesen: Es ist ein etwas sperriges Thema. Mit den neuen Regelinstrumenten der Paragrafen 16e und 16i im SGB II wollen wir bessere Chancen für Langzeitarbeitslose schaffen; bessere Chancen in der Arbeitswelt und natürlich auch bessere Chancen auf soziale Teilhabe. Um diese zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen unterstützt und betreut. Dafür stellt das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium für den Eingliederungstitel der Jobcenter jährlich rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
Für das Jobcenter team.arbeit.hamburg bedeutet das, dass der Eingliederungstitel in diesem Jahr auf rund 153 Millionen Euro steigen wird. Zusätzlich bildet der Passiv-Aktiv-Transfer beim Bund eine weitere Finanzierungssäule für den Eingliederungstitel des Jobcenters Hamburg und wird bereits genutzt.
Im Sommer 2014 hat dieses Haus bereits mit breiter Mehrheit den Senat ersucht, sich auf Bundesebene für diese Möglichkeiten einzusetzen. Hamburg und vor allem Hamburgs Sozialsenatorin haben einen wesentlichen Anteil daran, dass der Passiv-Aktiv-Transfer nun auf Bundesebene tatsächlich umgesetzt wird.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach den neuen Regelinstrumenten – Frau Demirel hat darauf hingewiesen – können auch den kommunalen Anteil der KdU verringern.
Um einen Überblick zu haben, über welchen finanziellen Spielraum wir hier überhaupt sprechen, sollten wir anhand von Modellrechnungen ein jährliches Entlastungsvolumen ermitteln. Denn es ist so, dass von den möglichen Entlastungen durch einen Passiv-Aktiv-Transfer zuerst der Bund partizipiert. Vom Jobcenter werden Einnahmen zuerst auf den ALG-II-Bezug angerechnet. Danach erfolgt die Anrechnung auf die Kosten der Unterkunft. Eine Loslösung aus dem kompletten Leistungsbezug gelingt nur dann, wenn der ausgezahlte Nettolohn höher ist als die Summe aus ALG-II-Bezug und Leistungen aus den KdU. Daher ersuchen wir den Senat, mit entsprechenden Modellrechnungen Transparenz herzustellen und die politische Diskussion zu versachlichen. Wenn wir diese belastbare Grundlage haben, können wir politisch darüber diskutieren, die Landesarbeitsmarktpolitik mit neuen Mitteln auszustatten.
Noch zwei, drei Worte zu dem Zusatzantrag der CDU. Der weitaus größte Teil der neuen Arbeitsverhältnisse nach Paragraf 16i kann ohne städtische Mittel eingerichtet werden. Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt. Einige aus dem am 31. Dezember 2018 ausgelaufenen Bundesmodellprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" überführten Projekte benötigen allerdings zumindest vorübergehend eine kommunale Förderung. Bei manchen dieser bisher dem Kriterium Zusätzlichkeit unterliegenden Projekte zeichnet sich auch ein dauerhafter Bedarf ab. Dafür soll künftig im Rahmen einer Förderrichtlinie ein entsprechendes Budget gemeinsam durch die BASFI und die Bezirke unter Beteiligung der BSW bereitgestellt werden. Wir sehen auch keinen Bedarf für eine zusätzliche Berichterstattung. Die in dem CDU-Antrag geforderten Informationen können Sie gern in der verabredeten Selbstbefassung im Sozialausschuss erfragen. Ich bitte daher um Zustimmung für unseren Antrag. Den Zusatzantrag der CDU werden wir ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Hackbusch, eines habe ich jetzt noch nicht verstanden. Sie haben von Eigentümern gesprochen, die dann die Grundsteuer zahlen sollen, die nicht umgelegt werden soll. Wie soll das dann funktionieren zum Beispiel im genossenschaftlichen Wohnungswesen?
Das habe ich noch nicht verstanden.
So, das kann ich jetzt in diesem Fall der LINKEN nicht ersparen. Denn dieses Verfahren, was Sie hier gemacht haben, so etwas als Dreiminutenbeitrag anzumelden, geht überhaupt nicht.
Wir haben am 22. Januar in einer Selbstbefassung dieses Thema ausführlich behandelt. Dabei haben wir einvernehmlich verabredet, mit Zustimmung der LINKEN, dass wir die Selbstbefassung abschließen, um das Protokoll in der Hand zu haben. Jetzt, bevor das Protokoll überhaupt veröffentlicht ist, kommt DIE LINKE mit diesem Antrag, bei dem eigentlich nur herauskommt: Sie haben es nicht verstanden, Sie haben nicht zugehört oder jemand anderes hat den Antrag geschrieben, der überhaupt nicht dabei war. Anders kann ich mir das überhaupt nicht erklären.
Wir haben einen neuen arbeitsmarktpolitischen Ansatz mit 16i und 16e, den lassen wir uns von Ihnen hier nicht kaputtreden.
Dieses Programm ist nachgefragt. Die BASFI ist in Gesprächen mit allen, mit Firmen und mit Trägern, und die Zusagen, die den Trägern und den Firmen gemacht worden sind, werden eingehalten. Das ist uns berichtet worden.
Lassen Sie uns so verfahren, wie wir das im Ausschuss verabredet haben, nämlich in der zweiten Jahreshälfte eine weitere Selbstbefassung zu machen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit dem Anspruch, niemand soll verloren gehen, haben wir uns vor sechs Jahren auf den Weg gemacht. Wir wollen allen Jugendlichen in Hamburg ein Angebot und so auch eine Chance auf berufliche Ausbildung und Beschäftigung geben. Denn eines ist klar: In der Zukunft brauchen wir jeden und jede. Mit Stolz können wir sagen, dass die Jugendberufsagentur Hamburg seit ihrer Errichtung im Jahr 2012 bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Verbesserung des Übergangs von Schule in Ausbildung einnimmt. Die erfolgreiche Umsetzung dieses Konzepts ist klar erkennbar. Unterstützungsleistungen aller beteiligten staatlichen Institutionen werden gebündelt, damit bei den jungen Menschen bis zum 25. Lebensjahr in allen Lebenslagen die Übergänge in Ausbildung und Beschäftigung besser gelingen.
Unter einem gemeinsamen Dach stimmen die Akteure die Gesamtheit ihrer Beratungs- und Förderleistungen ab, und ihr arbeitsmarktpolitisches Vorgehen wird dabei berücksichtigt. Genau das ist die Stärke der so aufgestellten Jugendberufsagentur. Nur mit dieser Kooperation können wir sicherstel
len, dass wirklich alle Jugendlichen in Hamburg ein Angebot und so eine Chance auf berufliche Ausbildung und Beschäftigung erhalten.
Nach sechs Jahren Jugendberufsagentur ist die Zeit gekommen, eine Bestandsaufnahme zu machen. Welche wichtigen Erfolge sind bereits erkennbar? Es ist gelungen, die Transparenz über den Verbleib der Jugendlichen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen wesentlich zu erhöhen. Der direkte Übergang von Schule in Ausbildung hat sich deutlich verbessert, und zwar von damals 25 Prozent auf heute über 39 Prozent jedes Jahrgangs.
Wir haben Lücken in der Angebotsstruktur geschlossen und Doppelungen bei den Förderungen beendet. Wir können den Jugendlichen heute ein effektives und effizientes Förderangebot anbieten. Mit der Jugendberufsagentur können wir die jungen Menschen bei dem Übergang von Schule in Beruf unterstützen, sie aktiv ansprechen, individuell und kompetent beraten. Da gilt mein großer Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendberufsagenturen an allen Standorten.
Schon in der Etablierungsphase von 2012 bis 2015 zeigten sich erste Erfolge. Eine erste Leistung bestand darin, die tatsächliche Zahl unversorgter Jugendlicher überhaupt einmal zu identifizieren. Ich darf daran erinnern, dass wir zu der Zeit von ungefähr 1 000 Jugendlichen jedes Jahr nicht wussten, wo sie nach der Schule geblieben sind. Wir hatten damit zum ersten Mal überhaupt verwertbare Zahlen vorliegen. Gleichzeitig wurden gemeinsame Förderinstrumente des Arbeitsmarkts entwickelt und zusammengefasst. So konnten für die Jugendlichen Angebote entwickelt und Förderlücken sinnvoll geschlossen werden. Ich glaube, das habe ich schon gesagt.
Es gibt eine gute Vernetzung mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur und des Jobcenters, team.arbeit.hamburg, der Berufsberatung der Arbeitsvermittlung, die den Vermittlungsprozess sehr gut begleitet. Damit konnte auch die Zahl der Ausbildungsstellen in Hamburg deutlich erhöht werden. Das, finde ich, ist ein gutes und wichtiges Zwischenfazit.
Auch können wir sehen, dass diese verstärkte Unterstützung sich sehr vorteilhaft gerade für die Gruppe der sogenannten benachteiligten Jugendlichen herausgestellt hat. Diese finden auch direkt bei Arbeitgebern jetzt einen Ausbildungsplatz – ein weiterer Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit, und das ist gut so.
Gleichzeitig mit dem Start der Jugendberufsagentur wurde auch die Berufsorientierung ab Klasse 8 eingeführt, die systematische Erfassung der Anschlussperspektiven wurde geregelt, die Zusammenarbeit mit den Schulen und eine regionale Beratungs- und Unterstützungsleistung in allen Einrichtungen in den Bezirken.
Ein gutes Stück des Weges sind wir bis heute gegangen. Wie der Senat aber in der vorliegenden Drucksache richtig beschreibt, müssen wir den Weg weiterentwickeln. Meine Fraktion möchte deshalb die Drucksache an den Sozialausschuss überweisen und den Schulausschuss nachrichtlich befassen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Vielen Dank, Frau Rath, dass Sie noch einmal auf ein neues Bundesprogramm hingewiesen haben, das ab 1. Januar greifen soll. Dass Sie dabei die CDU-geführte Bundesregierung nennen, sei Ihrer Rolle angemessen, aber ich erinnere noch einmal daran, seit wann in der Großen Koalition das Arbeitsministerium in sozialdemokratischer Hand ist, und das hat natürlich Auswirkungen. Zu Ihrer Ansage, dass Arbeitsmarktpolitik in Hamburg keinerlei Auswirkungen hat auf den Arbeitsmarkt, kann ich Ihnen nachher noch einmal sagen, warum das so nicht der Fall ist.
Zu den großen politischen Herausforderungen der nächsten Jahre zählt sicherlich der Wandel in unserer Arbeitswelt. Obwohl der Hamburger Arbeitsmarkt derzeit eine sehr erfreuliche Stabilität aufweist, zählt es zu unseren politischen Aufgaben, faire und gute Integration in den Arbeitsmarkt für alle Menschen und in Zukunft zu gestalten.
Mit unserem gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm und mit dem vorliegenden Haushaltsplan-Entwurf werden die richtigen Schwerpunkte dafür gesetzt. Auch künftig werden die wesentlichen Handlungsschwerpunkte in der Arbeitsmarktpolitik vor Ort ge
bildet und so – hören Sie zu, Frau Rath – durch abschlussorientierte Qualifizierung, durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung, die Begleitung von Jugendlichen beim Übergang von Schule in Ausbildung, Studium oder Arbeit, die Sicherung des Fachkräftebedarfs und die Integration von Menschen aus dem Langzeitleistungsbezug in den Arbeitsmarkt, gefördert. Gerade für die letztgenannten Menschen gibt dieser Haushaltsplan-Entwurf kluge Antworten.
Bei einigen Menschen geht es vornehmlich nicht um eine direkte Arbeitsmarktintegration, sondern vielmehr um die Förderung der sozialen Teilhabe. Hamburg begleitet mit erheblichen Eigenmitteln und mithilfe des ESF die aktive Arbeitsmarktförderung durch die Bundesagentur und durch team.arbeit.hamburg.de.
Darüber hinaus flankiert Hamburg die aktive Arbeitsmarktpolitik mit Programmen zur Gesundheitsförderung, Schuldnerinnenberatung, Lebenslagenberatung und Angeboten der Familienhilfe. Eine kluge und gute Arbeitsmarktförderung richtet sich an die Bedarfe der betroffenen Menschen. Senat und die Regierungsfraktionen gestalten eine bedarfsgerechte und verantwortungsvolle Arbeitsmarktpolitik. Hinzu kommt der Ausbau der Integration in der "Sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt" durch das neue Bundesprogramm Teilhabechancengesetz. Mit diesem neuen Gesetz ergeben sich für langzeitarbeitslose Menschen neue Wege in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch in Hamburg, und das zum Tariflohn.
Die neue Förderung von Arbeitsverhältnissen bietet einen festgelegten, gestaffelten Lohnkostenzuschuss für zwei Jahre. Dabei kann eine begleitende Betreuung in Anspruch genommen werden. Damit sollen möglichst viele Beschäftigte nach zwei Jahren in eine ungeförderte Beschäftigung beim Arbeitgeber kommen.
Bei dem zweiten neuen Förderweg ist eine bis zu fünfjährige Förderung durch einen gestaffelten Lohnkostenzuschuss möglich. Neben der begleitenden Betreuung werden auch Ausgaben für Weiterbildung und Qualifizierung übernommen. Dieses neue Regelinstrument schafft die Voraussetzung dafür, dass Menschen aus Langzeiterwerbslosigkeit soziale Teilhabe ermöglicht wird.
Das schafft Sicherheit, Sicherheit für die Menschen, Sicherheit für die Betriebe und Sicherheit für die Träger. In Hamburg stehen dem Eingliederungstitel des Jobcenters, und das vor allen Dingen an die Schlechte-Laune-Partei hier zu meiner linken Seite, allein für das Jahr 2019 rund 153 Mil
lionen Euro zur Verfügung, macht rund 109 Millionen in 2018.
Fällt schwer.
Wir benötigen für einen bedarfsgerechten sozialen Arbeitsmarkt aber einen weiteren festen Baustein. Daher legen wir heute einen Haushaltsantrag zum Thema "Tagwerk" vor. Wir wollen dieses sinnvolle Programm in Zukunft weiterführen. Damit wollen wir besonders arbeitsmarktfernen Erwerbslosen stundenweise Arbeitsangebote bereitstellen. Diese Menschen sollen auch weiterhin unter fachlicher und pädagogischer Anleitung im kommunalen Umfeld stundenweise die Möglichkeit auf soziale Teilhabe erhalten. Für eine Verstetigung dieses besonderen Angebots unterhalb der Schwelle des SGB II beantragen wir zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 1,9 Millionen Euro jährlich.
Lassen Sie mich noch kurz auf die Anträge von Union und FDP eingehen. Den Haushaltsantrag der CDU lehnen wir ab.
Eine halbjährliche Berichterstattung seitens des Senats über die Wirksamkeit und Finanzierung der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Geflüchtete ist nicht zielorientiert. Der Senat berichtet bereits im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms einmal im Jahr. Die Fokussierung auf Maßnahmen für Geflüchtete greift viel zu kurz, weil Geflüchtete auch an Maßnahmen teilnehmen, die nicht speziell für sie konzipiert wurden.
Meine Damen und Herren von der FDP, Ihren Haushaltsantrag müssen wir ebenfalls ablehnen.
Der Antrag zur Einführung qualitätsorientierter Kennzahlen zur Bemessung der Effektivität arbeitsmarktpolitischer Instrumente geht an der Wirklichkeit vorbei. Die Indikatoren für ESF-Programme sind in der entsprechenden Verordnung schon festgelegt. Bei der Erhöhung der Kennzahlen und der Gegenfinanzierung im Haushalt der Stadt möchte ich darauf hinweisen, dass es sich um Steuerungskennzahlen des Jobcenters handelt. Die Integrationsquote wird mit dem Bundesministerium, beziehungsweise mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart.
Uns liegt ein kluger und ausgewogener Haushaltsplan-Entwurf für den Bereich der Arbeitsmarktpolitik vor, ein Entwurf, der durch den Zusatzantrag der Regierungsfraktionen einen weiteren kommunal sinnvollen Baustein erhält. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine werten Kolleginnen und Kollegen! Gerade hat das neue Ausbildungsjahr begonnen. Ich denke, das ist die Gelegenheit, auch einmal allen jungen Menschen, die zum 1. August oder 1. September eine Ausbildung begonnen haben, alles Gute zu wünschen. Sie sind nämlich die Fachkräfte von morgen. Hamburg braucht sie.
Die Hamburger Betriebe bieten gemeinsam mit den Berufsschulen in der Regel eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Besonders freut mich, dass davon immer mehr junge Menschen profitieren.
Richtig ist aber auch, dass gerade die Prävention von Ausbildungsabbrüchen ein Schritt zur Fachkräftesicherung ist. Nach unseren Vorstellungen wäre es aber besser, vor Abschluss des Ausbildungsvertrages tätig zu werden, und mit unserem Programm BOSO sind wir dort auf dem richtigen Weg. Betriebspraktika werden schon in den Klassen 7 bis 9 angeboten. Das kann entscheidend für eine richtige Ausbildungswahl sein und Ausbildungsabbrüche verhindern.
Im Text des Antrags, Frau Nicolaysen hat es gerade auch noch einmal gesagt, werden Zahlen zu Vertragslösungsquoten zitiert. Diese Zahlen sind erschreckend, stellen aber keine verlässlichen Indikatoren für einen Ausbildungserfolg dar. Eine Vertragslösung, so wie sie bei den Kammern registriert wird, liegt nämlich auch schon dann vor, wenn zum Beispiel Auszubildende von einer geför
derten Ausbildung in eine nicht geförderte Ausbildung wechseln oder wenn sie nur den Betrieb wechseln. Also ganz sauber ist diese Statistik nicht.
Die Auflösung von Ausbildungsverträgen hat allerdings vielfältige Ursachen. Sie haben einen kleinen Hinweis auf besondere Berufe gegeben, die dort immer im Gespräch sind. Wir haben zum Beispiel den Gastrobereich oder den Sicherheitsbereich, wo gerade sehr umfangreiche Ausbildungsabbrüche zu verzeichnen sind. Passend zu dem Thema ist der Ausbildungsreport 2017 der DGB-Jugend erschienen, den zu lesen ich Ihnen empfehle. Darin steht zum Beispiel, dass 36 Prozent der Auszubildenden regelmäßig Überstunden machen müssen, 13 Prozent davon bekommen keinen Freizeitausgleich oder Geld dafür, und 10 Prozent der Auszubildenden unter 18 Jahren arbeiten mehr als 40 Stunden die Woche, was definitiv verboten ist. Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Ich finde, auch darüber muss man sprechen, wenn über Ausbildungsabbrüche gesprochen wird.
Das "Hamburger Abendblatt" titelte am 22. August:
"Gastgewerbe verspielt seine Zukunft".
Die in diesem Artikel beschriebenen Arbeitsbedingungen, gerade für Köche im Gastgewerbe, tragen auch sicherlich nicht dazu bei, Ausbildungsabbrüche zu minimieren. Bezeichnend gerade in diesem Bereich, da könnten Sie sich einmal umhören, ist doch, dass die zuständige Berufsschule eine komplette Lehrküche unterhalten muss, weil die Betriebe nicht in der Lage sind, die praktische Ausbildung zu leisten. Da können Köche am Ende des ersten Ausbildungsjahres noch nicht mal einen Soßenansatz machen, ohne dass die Schule hilft.
Als positives Beispiel möchte ich allerdings nennen, dass im Bereich Sicherheitsgewerbe kürzlich eine Ombudsfrau für die Auszubildenden eingestellt worden ist, die bei Problemen während der Ausbildung vermitteln soll. Das finde ich beispielhaft.
PraeLab wurde von Januar 2012 bis Dezember 2015 schon erprobt. Im Jahr 2016 fand unter Beteiligung von 14 Agenturen für Arbeit eine erweiterte Erprobung statt. Im April 2017 beschloss der Vorstand der BA die bundesweite fakultative Einführung. Im ersten Schritt wird PraeLab bereits an vier berufsbildenden Schulen in Hamburg eingeführt; das haben Sie vergessen zu erwähnen. Eine weitere Erprobung von PraeLab an einer Auswahl von Hamburger Berufsschulen ist daher nicht nötig. Das PraeLab-Verfahren wird auf Veranlassung der Bundesagentur für Arbeit, auch wie Sie es fordern, schon wissenschaftlich begleitet. Geplant ist eine Evaluation zu qualitativen und quantitativen
Effekten. Über eine Fortsetzung und Ausweitung sollte dann im Lichte der Ergebnisse der Evaluation entschieden werden.
Zusammenfassend kann ich sagen: Ihr Antrag springt zu kurz. Er beschreibt das Problem nicht einmal im Ansatz umfassend genug. Wir werden ihn daher ablehnen. Auch einer Überweisung stimmen wir nicht zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Es ist
Das Wahlergebnis ist auf Seite 6029 zu finden.
das klare Ziel der SPD und dieses Senats, geringfügige Beschäftigung abzubauen, den Missbrauch von geringfügiger Beschäftigung zu beseitigen und Beschäftigten den Weg aus geringfügiger Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige zu ermöglichen.
Dieser Antrag der LINKEN erfordert eine genauere Betrachtung der aktuellen Situation. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Zahl der Minijobs spürbar gesunken. Um die angestrebte Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch weiterhin zu fördern, haben die Partner des Hamburger Fachkräftenetzwerks vereinbart, gemeinsam an entsprechenden Lösungen zu arbeiten. Wenn wir auf die geringfügige Beschäftigung in Hamburg schauen, erkennen wir Branchenunterschiede. Im Fachkräftenetzwerk ist daher verabredet worden, dass zunächst Branchendialoge durchgeführt werden. Diese dienen dazu, Motive, Problemlagen und Bedarfe zu erfassen. Auf dieser Grundlage sollen dann passgenaue und branchenspezifische Lösungen entwickelt werden. In diesem Zusammenhang soll auch über eine Anlauf- und Beratungsstelle Minijob, wie Sie angesprochen haben, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmer diskutiert werden. Das sehe ich als vernünftigen Ansatz, den wir unterstützen.
Darüber hinaus unternimmt die Stadt Hamburg im Handlungsfeld Umwandlung von Minijobs seit 2017 bereits einiges. Es gibt das ESF-Projekt Worklife. Dort werden gut qualifizierte Minijobberinnen angesprochen und unterstützt. Es gibt das ESF-Projekt Servicestelle Teilzeitausbildung. Hier werden gering qualifizierte Minijobbende in Teilzeitausbildung vermittelt.
Wir sollten über weitere Schritte im zuständigen Ausschuss diskutieren. Meine Fraktion wird daher einer Überweisung des uns vorliegenden Antrags zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburg steht gegenwärtig wirtschaftlich gut da. Wir haben
gute Wachstumszahlen, wir haben eine gute Beschäftigungssituation. Das alles führt dazu, dass die Finanzen der Stadt in guter Ordnung sind. Gleichzeitig wissen wir, dass unsere Stadt vor Herausforderungen steht, zum Beispiel vor der Herausforderung, auch künftig den dringend notwendigen Fachkräftebedarf in der Stadt zu sichern. Daher hat der Senat schon im Jahr 2013 unter Einbindung aller wesentlichen Akteure eine Fachkräftestrategie entwickelt und umgesetzt. Strategische Ansätze sind die vier Säulen Qualifizierung, Sicherung des Fachkräftepotenzials, Zuwanderung und natürlich attraktive und gute Arbeitsbedingungen. Ziel dieser Strategie ist es, kurzfristig Stellenbesetzungsengpässe abzufedern, mittelfristig die Strukturen im Aus-, Weiterbildungs- und Hochschulbereich auf geänderte Qualifikationsanforderungen anzupassen und langfristig für die Stadt und die Metropolregion ein hohes Erwerbspersonenpotenzial zu sichern und dieses voll auszuschöpfen.
Die Arbeit im Netzwerk hat bestätigt, dass für eine nachhaltige Fachkräftesicherung alle Akteure im Zusammenspiel von Wirtschaft und Staat verantwortlich sind. Es ist der richtige Ansatz, eine gemeinsame Analyse zum Angebot und zur Nachfrage nach Fachkräften für Hamburg herzustellen. Und es ist der richtige Ansatz, gemeinsam Lösungen zur Fachkräftesicherung zu entwickeln und ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen.
In den letzten vier Jahren hat das Fachkräftenetzwerk vieles auf den Weg gebracht, insbesondere in den Schwerpunktthemenfeldern Arbeitsmarkt, Integration, Ausbildung und Qualifizierung, Erhalt von Erwerbsfähigkeit, Ausbau des Fachkräftepotenzials und natürlich Inklusion. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Herausforderung durch die stark gestiegene Zuwanderung von Geflüchteten 2015 hinweisen. Hier hat das gemeinsame Fachkräftenetzwerk gut und schnell neue Handlungsbedarfe erkannt.
Das Fachkräftenetzwerk hat anhand der Fachkräftestrategie Herausforderungen und Handlungsfelder erkannt und die dazugehörigen Lösungswege angestoßen. Dennoch steht das Fachkräftenetzwerk in Hamburg vor weiteren Herausforderungen und künftigen Handlungsfeldern. Diese sind im Senatsbericht, aber auch in den Stellungnahmen der Akteure klar definiert worden. Das Thema Digitalisierung mit seinen Handlungsfeldern Arbeit 4.0, Industrie 4.0 und Bildung 4.0 wird Arbeitsschwerpunkt. Aber auch Fragen zum Erhalt der Attraktivität der dualen Ausbildung, zur Verbesserung der Durchlässigkeit der Bildungssysteme, zur allgemeinen Arbeitsmarktintegration, zur Erschließung von Erwerbspotenzial bei Menschen mit Behinderung, Älteren und bei Minijobbenden sowie zur betrieblichen Weiterbildung werden angestoßen.
Hamburg ist bei den Herausforderungen, auch zukünftig den dringend notwendigen Fachkräftebedarf in der Stadt zu sichern, bereits auf gutem Weg.
In den letzten Jahren ist viel auf die Gleise gesetzt worden. Über die zukünftigen Handlungsfelder würde die Regierungsfraktion gern im zuständigen Ausschuss weiter diskutieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist eine wichtige Errungenschaft innerhalb der Europäischen Union. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass Staatsangehörige der EU-Staaten grundsätzlich das Recht haben, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen – dies aber immer im Sinne von guter Arbeit und auf der Basis von klaren Regeln. Leider müssen wir feststellen, dass
in einigen Bereichen die Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten ausgenutzt wird, um Mindeststandards der Arbeitsbedingungen sowie herrschende Tarifverträge zu umgehen. Der Senat hat bereits in der letzten Legislaturperiode auf ein entsprechendes Ersuchen der Bürgerschaft einen Runden Tisch Fairness und klare Regeln am Hamburger Arbeitsmarkt eingerichtet. Dieser wurde direkt bei der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit angesiedelt.
Die Servicestelle und der Runde Tisch sind nach wie vor wichtige und erfolgreiche Maßnahmen, die die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedsstaaten in der Praxis stärken. Allerdings müssen wir feststellen, dass nicht nur auf dem Arbeits-, sondern auch auf dem Wohnungsmarkt immer neue Formen der Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bekannt werden. Zudem gibt es auch immer wieder Probleme in der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Insbesondere bei der Aufklärung und Bekämpfung von auf Ausbeutung angelegten Strukturen müssen wir besser werden und genau hinschauen.
Die Handlungsfähigkeit auf nationaler Ebene muss gestärkt und die Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder dringend intensiviert werden, denn eines muss klar sein: Ausbeutung und Ausnutzung der Schwächsten dürfen wir nicht dulden. Ich hoffe auf breite Unterstützung aus diesem Hause.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die einzelnen Redebeiträge motivieren mich nun doch noch einmal, hier Stellung zu nehmen. Herr Wolf, auch wenn man siebenmal von einem Marketingtrick redet, macht es die Situation nicht besser. Und die Aufforderung des Kollegen Rose, sich zu distanzieren von dem Wort "Freibier für alle", das ist damit auch nicht passiert, sondern es ist eigentlich das gleiche Niveau.
Wenn Sie dann sagen, dass der Bürgermeister Peter Tschentscher kam und die 12 Euro verkündete, ist das auch nicht richtig. Sie hätten von Olaf Scholz einmal das Buch "Hoffnungsland" lesen sollen. Dort finden Sie das schon viel früher.
Auch hat er das heute in der Haushaltsdebatte im Bundestag, wenn Sie die verfolgt hätten, noch einmal wiederholt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Hamburger Senat hat bereits seit 2013 mit der Vorlage einer Fachkräftestrategie auf den drohenden Fachkräftemangel reagiert. Da waren Sie, Frau Nicolaysen, zugegebenermaßen noch nicht dabei, aber auch die gesamte FDP nicht; das können Sie natürlich nicht wissen. Vor diesem Hintergrund wurde ein breites Netzwerk gegründet, bestehend aus den Fachbehörden, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, den Kammern, dem Unterneh
mensverband Nord und natürlich dem DGB. Dieses Netzwerk beschäftigt sich intensiv mit der Frage, wie Geflüchtete qualifiziert in den Hamburger Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert werden können. Der Senat, Agentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg verfolgen dabei gemeinsam mit weiteren Akteuren den Ansatz der systematischen Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Alle Akteure, insbesondere die Jugendberufsagentur und auch W.I.R, sind dabei angehalten, individuell die Vorteile einer Berufsausbildung aufzuzeigen.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir setzen auf eine qualifizierende und daher längerfristige und nachhaltige Integrationsperspektive.
Das schaffen wir zum Beispiel dadurch, dass wir den Geflüchteten ohne Berufskompetenzen die Möglichkeit geben, einen Berufsabschluss zu erwerben. Aber offensichtlich hat das alles die antragstellende Fraktion trotz ausführlicher und auch häufiger Berichterstattung des Senats im Sozialausschuss nicht wahrgenommen. Daher werde ich die Strukturentscheidungen und Maßnahmen des Fachkräftenetzwerks noch einmal kurz darstellen.
Die Jugendberufsagentur ist die Regeladresse für alle Geflüchteten unter 25 Jahren. Für die berufliche Integration dieser nicht mehr schulpflichtigen Geflüchteten hat sich das Netzwerk auf folgendes Vorgehen verständigt: Für die berufliche Orientierung und Qualifizierung werden die Regelmaßnahmen der Sozialgesetzbücher SGB II und III genutzt. Die assistierte Ausbildung, das heißt, eine betriebliche Ausbildung mit Begleitung durch einen Träger, steht für junge Geflüchtete offen. Damit dieser längerfristige Integrationsprozess auch wirklich greift, erhalten die jungen Geflüchteten eine individuelle Begleitung durch das Projekt Chancengenerator.
Wie steht es um die Geflüchteten, die über 25 Jahre alt sind? Das ist die Zielgruppe für W.I.R, und dieses Projekt beinhaltet zusätzliche Arbeitsmarktkompetenzen. Dieses Angebot umfasst Lebenslagenberatung, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung, die Beratung über die Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Kompetenzfeststellungsberatung, die Vermittlung in geförderte Sprachkurse,
und die Unternehmensservices vermitteln in Praktika, Ausbildung und Beschäftigung.
Aber auch die anderen Akteure des Fachkräftenetzwerks bieten für diese Zielgruppe der Geflüchteten weitergehende Maßnahmen an, wie zum Bei
spiel die Handelskammer Hamburg im Bereich des Kompetenzfeststellungsverfahrens. Die Handwerkskammer Hamburg bietet im Rahmen von Aktionswochen praktische Übungen an. Daher kommt für diese Zielgruppe neben der Aufnahme einer Berufsausbildung auch eine direkte Vermittlung in qualifizierte Beschäftigung infrage.
Hamburg ist organisatorisch für die Integration von Geflüchteten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sehr gut aufgestellt, Geflüchtete sind fest in die Fachkräftestrategie des Senats und des Netzwerks integriert.
Unserer Auffassung nach verfolgt der Senat die Ziele des vorliegenden Antrags schon längst und hat diese bereits mit konkreten Maßnahmen untermauert. Zudem hat der Senat die Hamburgische Bürgerschaft stets ausführlich im Ausschuss und mit Drucksachen über die durchgeführten und geplanten Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten informiert. Auch wurden die dafür erforderlichen finanziellen Mittel um Mehrbedarf im Haushaltsausschuss stets dargestellt. Die SPDFraktion sieht daher für den vorliegenden Antrag keine Grundlage und wird diesen ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Funktion haben Löhne in einer sich verändernden Welt? Welche Rolle spielt der Mindestlohn für anständige Löhne? Diese Fragen hat der stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD, Olaf Scholz, an seine Partei gestellt. Er hat den Vorschlag gemacht, sich für eine Steigerung des Mindestlohns auf 12 Euro einzusetzen. Wir stehen damit am Anfang einer politischen Diskussion, wie wir in Zukunft anständige Löhne garantieren können, die nicht nur für den Moment ein Auskommen sichern, sondern auch im Alter reichen.
Ich darf daran erinnern, dass Hamburg 2013 unter dem SPD-Senat eine Vorreiterrolle mit der Einführung eines Landesmindestlohns übernommen hat, zu einem Zeitpunkt, als der gesetzliche bundesweite allgemeine Mindestlohn unter der damals von CDU und FDP geführten Regierung in weiter Ferne schien. Im Januar 2017 wurde dieser in Höhe von 8,50 Euro je Stunde endlich eingeführt. Die SPD hat ihn gegen erheblichen Widerstand von CDU und CSU in der Großen Koalition durchgesetzt. Dieser bundesweite Mindestlohn ist immer unser Ziel gewesen. Wir haben das politisch durchgesetzt.
Eine Rückkehr zu einem Landesmindestlohngesetz und damit eine Doppelregelung macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Das Mindestlohngesetz des Bundes sieht aus gutem Grund vor, dass eine Mindestlohnkommission diesen regelmäßig anpasst unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Wir haben die Anpassung des Mindestlohns bewusst in die Hände einer Kommission und damit in die der Tarifparteien und der Wissenschaft gegeben. Daran sollten wir auch nicht rütteln. Trotzdem müssen wir die Wege für unsere politischen Ziele immer wieder überprüfen, müssen uns immer wieder fragen: Erreichen wir mit den bestehenden Regelungen zum Mindestlohn unsere politisch gewollten Ziele, kann der Mindestlohn in einer Gesellschaft, in der die Löhne durch Globalisierung und technischen Wandel unter Druck geraten, noch viel stärker ein Korrekturinstrument darstellen – wenn ja, in welcher Form, in welcher Höhe? –, reguliert der allgemein gesetzliche Mindestlohn nur die Löhne in der aktiven Arbeitswelt oder ist er auch Bestandteil für eine anständige Alterssicherung? Es muss Ziel guter und gerechter Politik sein, den Menschen ordentliche Löhne zu garantieren, damit niemand, der ein Berufsleben lang in Vollzeit gearbeitet hat, im Alter auf öffentliche Hilfe angewiesen ist. Da spielt die Höhe der Lohnuntergrenze eine nicht unerhebliche Rolle.
Wie können wir verhindern, dass die Löhne weiter unter Druck geraten und damit zunehmend Alters
armut droht? Wir können es zum Teil über eine Stärkung der Tarifbindung, über ordentliche Beschäftigungsverhältnisse und über Reformen in der Rente erreichen. Wir stehen für Wachstum und technischen Fortschritt, wir setzen auf einen starken Sozialstaat mit guter Arbeit und anständigen Löhnen, wir sind auch weiterhin für eine politische Diskussion über anständige und gute Arbeit. Dazu gehört auch die Diskussion über den Mindestlohn. Wir nehmen unsere politische Verantwortung für gute Arbeit und anständige Löhne wahr, wir werden aber nicht über jedes Stöckchen springen, das uns die Links-Fraktion hinhält.
Jeder Landesmindestlohn gilt nur für den öffentlichen Bereich. Uns ging und geht es immer um den bundesweiten Mindestlohn, den wir Schritt für Schritt anheben wollen, sodass dieser auch im Alter armutsfest ist.
Dafür werden wir im Bundestag und im Bundesrat streiten.
Ich komme gleich zu Ihnen. Warten Sie einmal ab, es wird spannend.
Natürlich werden wir uns dabei auch unserer Verantwortung in Hamburg stellen und landespolitische Möglichkeiten für eine Verbesserung bei den Lohnuntergrenzen, zum Beispiel bei städtischen Unternehmen und Beteiligungen, ausloten. Das geht nicht über Nacht und muss das jeweilige Tarifgefüge berücksichtigen.
Ein neues Landesmindestlohngesetz macht aber keinen Sinn. Gleichwohl werden wir den Antrag überweisen. Mich wundert schon, dass Sie jetzt die Überweisung verteufeln, sonst beschweren Sie sich immer darüber, dass wir nicht überweisen.
Und noch ein Blick in Hinsicht auf DIE LINKE:
Thüringen – wer ist Ministerpräsident? Kein Landesmindestlohngesetz. Wahrscheinlich sind sie der Überzeugung, Mindestlohn reicht.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine aufgeregte Debatte, bei der es um die Überweisung an den Fachausschuss gehen soll, ist ja eher selten. Ich kann kein Griechisch, aber ich kann Latein und das hörte sich für mich verdammt nach Latein an,
aber das macht nichts. DIE LINKE und der Mindestlohn ist ja eine Geschichte, die uns hier über Jahre verbindet. Ich darf einmal daran erinnern, 2013 bei der Einführung des Landesmindestlohngesetzes hat sich DIE LINKE enthalten. 2015 bei der Abschaffung des Landesmindestlohngesetzes hat DIE LINKE sich auch enthalten.
Nicht so aufgeregt, ich weiß, es tut weh.
Dann schauen wir einmal auf Länder, wo DIE LINKE mitregiert. Brandenburg: Zugegebenermaßen gibt es dort ein Landesmindestlohngesetz, 9 Euro, das sind genau 16 Cent mehr als das Bundesmindestlohngesetz. Wenn Sie sagen, die Lebenshaltungskosten müssen berücksichtigt werden, dann kann ich einmal auf Berlin verweisen, auch dort regiert DIE LINKE mit, seit August Landesmindestlohngesetz, 9 Euro, 16 Cent mehr als das Bundesmindestlohngesetz. Zum Schluss meiner Rede hatte ich schon darauf hingewiesen, Thüringen, Herr Ramelow, Ministerpräsident der LINKEN, kein Mindestlohngesetz, weil man dort auch auf das Bundesmindestlohngesetz vertraut. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde nur zu dem ersten Punkt ausführen; der Kollege Kazim Abaci wird dann zu dem zweiten Punkt Stellung nehmen.
Wir blicken in Hamburg zurück auf eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren. Die Gesamtzahl der Erwerbstätigen, aber auch die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist kontinuierlich gestiegen, die Unterbeschäftigung geht im längerfristigen Trend zurück. Das ist gut und zeigt, dass der Hamburger Arbeitsmarkt robust und gut aufgestellt ist.
Seit 2011 stimmen die Agentur für Arbeit, das Jobcenter team.arbeit.hamburg und die BASFI ihre Strategien in einem gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm miteinander ab. Das ist inzwischen gelebte Praxis und hat sich sehr bewährt. Ziel ist es, den Herausforderungen des Hamburger Arbeitsmarktes weiterhin gemeinschaftlich zu begegnen, erfolgreiche Strategien des vorherigen Programms fortzusetzen, weitere Ziele zu benennen und, wo nötig, eventuell Weichenstellungen anzupassen.
Gute und schnelle Vermittlung, bedarfsgerechte Qualifizierung und ein sozialer Arbeitsmarkt waren in der vorherigen Legislaturperiode Handlungsschwerpunkte. Diese Handlungsschwerpunkte werden weitergeführt und präzisiert. Es geht auch künftig um eine gute und schnelle Vermittlung, um eine bedarfsgerechte Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen und um die Förderung besonders arbeitsmarktferner Arbeitsloser in einem sozialen Arbeitsmarkt.
Qualifizierung, Ausbildung und Weiterbildung sind das A und O. Hier werden und hier dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Mit dem nun dritten gemeinsamen Arbeitsmarktprogramm werden die Angebote für Frauen, für Familien, für Geflüchtete, für Menschen mit Behinderung, für Beschäftigte und – neu – auch für Selbstständige weiterentwickelt und ausgebaut. Ich nenne beispielhaft das neue Spezialjobcenter für Selbstständige und das Jobcenter für Menschen mit Behinderung, das kürzlich am neuen Standort wiedereröffnet wurde und bundesweit beispielhaft ist.
Innerhalb des uns vorgegebenen bundespolitischen Rahmens gestalten der Senat und die Regierungsfraktionen eigene verantwortungsvolle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Als besondere Schwerpunkte möchte ich dabei drei Punkte herausgreifen.
Erstens: die Förderung junger Menschen durch die Jugendberufsagentur und die verstärkte Fortsetzung der Kampagne "AusBILDUNG wird was", um jungen Menschen zwischen 25 und 35 Jahren eine zweite und, wenn nötig, eine dritte Chance zu einem Weg in die Ausbildung zu eröffnen.
Zweitens: die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt.
Und drittens: nicht zuletzt die Reduzierung des Langzeitleistungsbezugs. Hier verfolgen wir einen Ansatz mit der Kombination aus sozialen Hilfen, Qualifizierung und geförderter Beschäftigung.
Hamburg begleitet dabei Angebote aus Bundesmitteln und auch ESF-Projekten flankierend mit Landesmitteln. Die sinnvolle Verknüpfung von Angeboten des Bundes mit kommunalen Landesmitteln wird es auch in Zukunft geben.
Hervorheben möchte ich, dass Hamburg tatsächlich zu den wenigen Bundesländern gehört, die freie Mittel zur Verfügung stellen, um eigene Schwerpunkte zu setzen. Das zeigt, dass der Senat und die Regierungskoalitionen die Herausforderung auf dem Hamburger Arbeitsmarkt annehmen.
Wir wissen, dass Qualifizierung der erfolgreichste Weg zum Erhalt des Arbeitsplatzes, zum schnellen Wiedereinstieg in Arbeit und zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitslosigkeit ist. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Reduzierung der Langzeiterwerbslosigkeit, die Ausbildung junger Menschen sowie die Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden sind stark mit den vorhandenen Schul- und Berufsabschlüssen und dem Bedarf an Qualifizierung verbunden. Hier heißt es, individuell und bedarfsgerecht anzuknüpfen. Dennoch müssen wir feststellen, dass wir einen Teil der Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, mit Qualifizierungsmaßnahmen allein nicht erreichen. Daher hat der soziale Arbeitsmarkt mit seiner unmittelbaren Beschäftigungswirkung auch weiterhin seinen festen Platz in der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Hamburg.
Ich bitte um Kenntnisnahme. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hamburgs allgemeinbildende Schulen sind bundesweit mit am besten ausgestattet, wie eine aktuelle Studie der Robert Bosch Stiftung bestätigt hat. Wir reden allein im allgemeinbildenden Bereich von insgesamt weit über 30 000 Endgeräten, wir reden von einem Sonderinvestitionsprogramm, mit dem alle Schulen mit einem leistungsfähigen LAN ausgestattet wurden, wir reden über mehr als 4 000 interaktive Boards an den Schulen, wir reden von einem Anschluss an das Glasfasernetz für sämtliche Schulen in Hamburg. Damit gibt es bereits ein schulübergreifendes pädagogisches Netz, das verlässlich nutzbar und sicher ist.
Ich weiß nicht, woher Sie die Zahl 6 haben, Frau von Treuenfels-Frowein. Bis Ende des Schuljahres wird an allen allgemeinbildenden Schulen ein WLAN-Zugang vorhanden sein. 172 sind es allein bis Ende Januar diesen Jahres gewesen. Also ich weiß nicht, woher Sie die Zahl 6 haben.
Bis 2019 sollen alle weiterführenden staatlichen Schulen eine Grundausstattung mit zehn Access Points bekommen. Mit dem Start von eduPort gibt es bereits einen grundlegenden Bestandteil einer Bildungscloud. Dieses Portal wird bis zum Ende des laufenden Schuljahres allen allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung stehen, und über 20 000 Lehrkräfte werden dort angeschlossen sein. Die BSB hat sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz maßgeblich für die Erarbeitung der Strategiebildung in der digitalen Welt eingesetzt. Forderungen wie die der FDP, die lediglich einen Schwerpunkt auf eine technische Ausstattung setzen, sind jedoch nicht zielführend. Es sind schulische Konzepte, digitale Bildungsinhalte verbunden mit finanziellen Ressourcen notwendig, um WLAN und eine Bildungscloud erfolgreich in den Schulen zu nutzen.
Zusammengefasst in zwei Sekunden: Wir lehnen den FDP-Antrag ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Grunwaldt, die Arbeitsmarkterfolge auf der Bundesebene sind nach Ihren Worten auf die CDU-geführte Bundesregierung zurückzuführen.
Entschuldigung, aber das hat Frau Grunwaldt gerade so gesagt. Mir ist in diesem Zusammenhang völlig neu, dass inzwischen auch das Arbeitsministerium von der CDU geführt wird.
Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass zum Beispiel der Mindestlohn im Koalitionsvertrag von der CDU mit Begeisterung aufgenommen worden ist.
Nein, Rot-Grün kann auf eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik zurückblicken und wird sie fortführen.
Die Gesamtzahl der Erwerbstätigen, aber auch der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ist kontinuierlich gestiegen. Selbst die Unterbeschäftigung geht im längerfristigen Trend zurück. Das ist ein Zusammenspiel von guter Politik für die Stadt und guter Konjunktur. Betrachtet man die Entwicklung allerdings differenzierter, so wird schon deutlich, dass die Beschäftigungszuwächse fast ausschließlich im Bereich der gut und hoch qualifizierten Fachkräfte erzielt wurden. Qualifizierung, Ausbildung und Weiterbildung sind deshalb das A und O. Wir werden hier in unseren Bemühungen nicht nachlassen.
Die Hamburger Arbeitsmarktpolitik unterliegt dem festen Regelwerk des SGB II und SGB III; dies gilt sowohl für den finanziellen wie auch für den förderrechtlichen Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens gestalten die Regierungsfraktionen und der Senat eigene verantwortungsvolle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
Wir wissen, dass Qualifizierung der erfolgreichste Weg zum Erhalt des Arbeitsplatzes, zum schnellen Wiedereinstieg in Arbeit und zur Wiedereingliede
rung nach längerer Arbeitslosigkeit ist. Als zukünftige Handlungsschwerpunkte am Hamburger Arbeitsmarkt sehen wir deshalb die Förderung der beruflichen Weiterbildung, die abschlussorientierte Qualifizierung gering Qualifizierter, die Integration von Menschen, die langzeitarbeitslos sind, die Begleitung von Jugendlichen beim Übergang von Schule in Ausbildung, Studium oder Arbeit, die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt und die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Dennoch müssen wir feststellen, dass wir einen Teil der Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, mit Qualifizierungsmaßnahmen leider nicht erreichen. Daher hat nach unserer Ansicht der soziale Arbeitsmarkt mit seiner unmittelbaren Beschäftigungswirkung seinen festen Platz in der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Hamburg.
Darüber hinaus brauchen wir aber mehr Geld im Eingliederungstitel vom Bund und wir brauchen den Passiv-Aktiv-Transfer. Dafür müssen endlich die Gesetze auf Bundesebene geändert werden. Der Senatsentwurf für den Einzelplan 4 setzt mit der vorgesehenen Mittelausstattung die Maßnahme der Beschäftigungsförderung unter Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit die richtigen Akzente. Wir werden ihm deshalb zustimmen.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal den Ersten Bürgermeister zitieren, der gestern sagte:
"Hamburg wird die Stadt der guten Arbeit sein."
Gestatten Sie mir noch einen Ausblick auf die vorliegenden Anträge der CDU. Mit Ihrer Forderung nach AvM Dual haben wir uns bereits befasst, allerdings im Schulausschuss. Wir sollten hier die Antwort des Senats auf den Beschluss der Bürgerschaft abwarten. Ihrem Antrag zum Berichtswesen über die Fortschritte bei den Arbeitsmarktmaßnahmen für Flüchtlinge können wir ebenfalls nicht folgen. Hier liegt bereits eine Übersicht der Maßnahmenangebote vor und wir werden uns mit diesem Thema sowieso intensiv im Sozialausschuss befassen. Dann haben Sie sich mit Kennzahlen beschäftigt; das ist immer gut. Aber in der vorliegenden Form können wir dem leider nicht zustimmen. Ich will aber ausdrücklich sagen, dass es auch zu diesem Thema noch Gelegenheit zur Beratung im Sozialausschuss geben wird. Wir alle haben das Interesse, hier weiterzukommen. Zu den Haushaltsanträgen der FDP und der LINKEN wird die Kollegin Möller Stellung nehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion begrüßt die erfolgreichen Bemühungen des Senats, auf Bundesebene Hindernisse für eine gelingende Integration von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung abzubauen.