zu gewährleisten. Ich will dabei auch noch einmal zu bedenken geben: Wir reden immer über Containerschiffe und es sind auch immer Containerschiffe abgebildet, aber ein Großteil und ein auch stark steigender Teil sind eben Bulker, die den gleichen Tiefgang haben, und diese Fahrzeuge können wir ebenso sicher zu den Liegeplätzen im Hamburger Hafen bringen.
Noch glauben uns die Reedereien, noch glauben uns die, die für die Ladung zuständig sind – Importeure und Exporteure –, weil die Ladung in Hamburg ist, und sie sagen, sie würden durchhalten, wenn sich tatsächlich in überschaubarer Zeit die Voraussetzungen hier bessern.
Wie eingangs schon erwähnt, hatte der Senat seit dem 9. Februar Zeit, sich um Ausgleichsflächen zu kümmern, und da wäre zunächst die erste Nachfrage: Was hat der Senat konkret unternommen, um Ausgleichsflächen vom Land Niedersachsen bereitgestellt zu bekommen, und in welchem Umfang ist das vielleicht auch schon geschehen? Trifft es zu, dass das Land Schleswig-Holstein seine Mitarbeit bei der Bereitstellung von Ausgleichsflächen angeboten hat und dass Hamburg darauf bisher noch nicht in angemessener Form reagiert hat?
Es ist nicht so, dass wir nicht reagiert haben. Wir haben auf allen Ebenen starke Aktivitäten ausgestrahlt, sei es über die Staatsräte, sei es über die Ministerpräsidenten und den Ersten Bürgermeister, auf höchsten Ebenen die Gespräche zu führen. Von meiner Seite waren es Senatoren und Wirtschaftsminister, und wir haben auf allen Ebenen die Situation gemeinsam erläutert, auch in unserer gemeinsamen Verantwortung, die wir mit dem Ästuar Elbe haben. Das ist ja eine Vereinbarung, die dort läuft. Wir sind gerade hinsichtlich Punkt 2, den ich hier angesprochen habe, was die Standardmaßnahmen im niedersächsischen Bewirtschaftungsplan angeht, mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Stade in intensiven Verhandlungen, und in der Tat ist am 10. Februar unsere Delegation beider Staatsräte, Herr Dr. Bösinger und Herr Rieckhof, in Stade gewesen, um die Dinge zu besprechen. Wir sind dort auf einem sehr gut abgestimmten Wege.
Auf der anderen Seite ist damit nicht entschieden, was in Schleswig-Holstein und Niedersachsen passiert. Wir sind in einem Abwägungsprozess unter schwierigen Bedingungen und auch, wie ich eben gesagt habe, unter den Bedingungen, was die Le
bensräume und die ökologische Gesamtverantwortung angeht. Wir können jetzt nicht nur sagen, es gehe um den Schierlings-Wasserfenchel, sondern es sind auch andere Dinge zu bedenken und es muss in einen Einklang gebracht werden. Das läuft intensiv über gutachterliche Tätigkeiten, und wir werden in diesem Abwägungsprozess auch über die zeitliche Schiene, die einfach natur- und jahreszeitbedingt ist, im Laufe dieses Jahres dort zu Erkenntnissen kommen, um abschließend in inhaltlichen Dingen, wo die Flächen liegen, mit unseren Partnern entsprechend die Festlegung zu treffen.
Wenn ich eines noch sagen darf: Das ist das, was wir als Ergänzung in das Planfeststellungsverfahren einbringen. Das heißt, vor diesem Hintergrund werden all die Dinge in unser Planfeststellungsverfahren eingearbeitet, dann bedarf es einer Vorlage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, und die werden dazu ihr Urteil abgeben. Aber ich bin sehr optimistisch – ich habe am Anfang bereits verkündet, wie diese Dinge gesehen werden –, dass vom Bundesverwaltungsgericht eine Zustimmung für dieses Ergänzungsverfahren, das wir jetzt in dieser von mir formulierten Gründlichkeit auf den Weg bringen, erfolgen wird.
Herr Senator, Ihr Stichwort der ökologischen Gesamtverantwortung aufgreifend haben wir jetzt ein bisschen über die Zeitpläne geredet. Mich interessiert, welche Maßnahmen der Senat zur Förderung der ökologischen Situation der Elbe unternimmt im Rahmen dieses Verfahrens beziehungsweise auch darüber hinaus im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie und des integrierten Bewirtschaftungsplans Elbe.
Ich wollte Ihr Stichwort der ökologischen Gesamtverantwortung, von der Sie eben gesprochen haben, aufgreifen und Sie deswegen fragen, nachdem wir hier über die Zeitpläne geredet haben, welche Maßnahmen der Senat unternimmt in Bezug auf die ökologische Gesamtverantwortung im Rahmen dieses Verfahrens, aber eben auch darüber hinaus, Stichwort Wasserrahmenrichtlinie und integrierter Bewirtschaftungsplan Elbe.
Vielen Dank, dass Sie das noch einmal wiederholt haben. Herr Dr. Tjarks, von der Seite her habe ich immer gesagt, der Elbe werde es nach diesem Verfahren erheblich besser gehen als vorher. Das ist nicht nur pauschal dahingeredet, sondern wenn Sie einsteigen in die vielen Maßnahmen, was das Tidemanagement angeht, was das Sedimentmanagement angeht, was die baulichen Maßnahmen betrifft, nicht nur in Vertiefung und Verbreiterung und Begegnungsboxen, sondern mit diesen umfassenden Maßnahmen der sogenannten Unterwasserbauwerke oder der Unterwasserdeposits, wo wir maßgeblich in den Strom der Elbe, in das Sedimentmanagement, in alle Bereiche eingreifen, dann ist uns nachweislich über die WAB, über alle gutachterlichen Tätigkeiten bestätigt worden, dass wir damit, was den Lebensraum Elbe insgesamt und was Natura 2000 betrifft, Verbesserungen bringen.
Damit will ich nicht verheimlichen, dass diese Eingriffe im Grundsatz natürlich auch gewisse Verschlechterungsgrade ausmachen, aber durch die Kohärenzen, die ich versucht habe darzustellen, und die umfassenden Maßnahmen, auch die Maßnahmen übers Jahr, wann wir baggern dürfen und wo wir mit welchem Gerät, ob Saugbagger, ob Injektionsbagger, unterwegs sein dürfen, wird der Lebensraum Elbe trotz der verkehrlichen Dinge maßgeblich geschützt. Und ich nenne immer wieder Natura 2000, weil das europäisches Habitatrecht ist, das hier stark mit verankert ist.
Vom zeitlichen Rahmen her habe ich jetzt von Ihnen mitbekommen, dass Sie im Laufe dieses Jahres zu Erkenntnissen kommen werden. Das hat mich sehr gefreut, aber das ist natürlich noch keine richtige Antwort. Mich interessiert vor allen Dingen – Sie haben bei den Kohärenzsicherheitsmaßnahmen vom niedersächsischen Gebiet und von Spadenland als Zweitem gesprochen –, ob es denn ebenfalls Planungen im Bereich Kaltehofe/Holzhafen gibt.
Es gibt darüber hinaus viele andere Bereiche, die wir untersuchen, und viele, die wir schon in Anspruch genommen haben und die wir auch mit in Betracht ziehen für die eine oder andere Maßnahme. Aber wir müssen hier sehr gezielt auf das gerichtliche Urteil achten, dass wir nicht wieder in die Kollision geraten, wie es uns leider schon einmal passiert ist in den Bereichen, die Sie genannt haben. Für Spadenlander Busch
und Kreetsand haben wir per Gerichtsurteil die Aufforderung bekommen, nachweislich andere Kohärenzen zu suchen. Da sind wir dabei.
Zeitlich gesehen will ich mich nicht drücken, aber ich will deutlich machen, was eben aufgrund der gutachterlichen Tätigkeiten und der zeitlichen Abläufe über das Jahr erforderlich ist. Wir werden in den nächsten Monaten zum Abschluss kommen mit unseren Erkenntnissen, was Gutachten und die Aktivitäten mit unseren Nachbarländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein angeht und eben auch die Zusammenarbeit mit der BUE – denn man ist nie allein unterwegs, wir bedürfen hier einer starken gemeinsamen Vorgehensweise. Da ist das Ziel, in diesem Schritt, den wir allein zu verantworten haben, zum Jahresanfang 2018 zu den Erkenntnissen zu kommen, um dann die Bereiche Öffentlichkeit und Vorlage bei der EU anzugehen – wir werden das der EU von uns aus selbstständig wieder vorlegen, um nicht tatsächlich darauf zu warten, dass es uns aufoktroyiert wird –, und all diese Prozesse setzen dann spätestens Anfang 2018 ein.
Vielen Dank, Herr Senator. – Damit ist unsere Senatsbefragung für heute beendet und wir können mit den Schlussabstimmungen fortfahren.
Ich beginne mit Tagesordnungspunkt 5, den Berichten des Eingabenausschusses, Drucksachen 21/8947, 21/8948, 21/8949 und 21/8950.
Wer möchte sich diesen gern anschließen? – Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Dann haben wir das einstimmig so beschlossen.
Wer möchte sich hier zunächst der Empfehlung anschließen, die der Eingabenausschuss zur Eingabe 881/16 abgegeben hat? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich so beschlossen.
Wer folgt der Empfehlung zur Eingabe 880/16? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das so beschlossen.
Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Wer nicht? – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Wer möchte sich hier den Empfehlungen anschließen, die der Eingabenausschuss zur Eingabe 362/17 abgegeben hat? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mit Mehrheit so beschlossen.
Ich frage, wer den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben 269/17, 329/17, 346/17, 347/17 sowie 405/17 folgen möchte? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war bei einigen Enthaltungen einstimmig.
Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Wer nicht? – Wer enthält sich? – Das war wiederum einstimmig.
Wer folgt hier der Empfehlung zur Eingabe 887/ 16? – Wer nicht? – Wer enthält sich? – Dann haben wir das bei einigen Gegenstimmen so angenommen.
Wer folgt den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war wiederum einstimmig.
Ich stelle zunächst fest, dass wir die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen haben.
Wer möchte gern den Überweisungsbegehren unter B zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.