Protokoll der Sitzung vom 28.06.2017

Dann sehe ich keinen weiteren Redebedarf in dieser Debatte.

(Dennis Thering CDU: Bei so viel Unwissen- heit …! – Christiane Blömeke GRÜNE: Be- darf ja, aber keine Zeit!)

Die Begründung, Frau Blömeke, ist mir egal.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Der Abgeordnete Thering hat mitgeteilt, dass er daran nicht teilnehmen werde.

Wer also möchte nun zunächst die Drucksache 21/9451 in der Neufassung an den Gesundheitsausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wer möchte die Drucksache 21/9592 an den Gesundheitsausschuss überweisen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.

Wir kommen zu den Abstimmungen in der Sache. Wir beginnen mit dem Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus Drucksache 21/9592. Hierzu möchte die AfD-Fraktion die Ziffer 2.1 separat abstimmen lassen.

Wer möchte nun den Antrag aus Drucksache 21/ 9592 mit Ausnahme von Ziffer 2.1 annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist angenommen.

Wer möchte dann auch Ziffer 2.1 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch die Ziffer 2.1 beschlossen.

Wer möchte dann den Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 21/9590 annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen schließlich zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 21/9451 in der Neufassung. Hierzu haben die Fraktionen der FDP und der AfD ziffernweise Abstimmung beantragt.

Wer möchte also zunächst Ziffer 1 seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 abgelehnt.

Wer möchte die Ziffer 2 annehmen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch die ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wer stimmt Ziffer 3 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch diese Ziffer ist abgelehnt.

Wir kommen zu Ziffer 4. Wer möchte diese beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 4 nicht beschlossen worden.

Wer nimmt Ziffer 5 an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 5 ist abgelehnt.

Wer möchte schließlich der Ziffer 6 folgen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch die Ziffer 6 ist damit abgelehnt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28, Antrag der FDP-Fraktion, Drucksache 21/9441: Unternehmen entlasten – Vorgezogene Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen beenden.

[FDP-Fraktion: Unternehmen entlasten – Vorgezogene Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen beenden – Drs 21/9441 –]

Bei diesem Tagesordnungspunkt sind die Fraktionen übereingekommen, auf die Debatte zu verzichten, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen

(Christiane Blömeke)

können. Auch ohne Debatte bitte ich um Konzentration bei der Abstimmung.

Wer möchte dem Antrag der FDP-Fraktion aus Drucksache 21/9441 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 30, Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 21/9446: Öffnung von Flüchtlingsunterkünften für vordringlich Wohnungssuchende.

[AfD-Fraktion: Öffnung von Flüchtlingsunterkünften für vordringlich Wohnungssuchende – Drs 21/9446 –]

Diese Drucksache möchte die AfD-Fraktion federführend an den Stadtentwicklungsausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.

Wer wünscht hierzu das Wort? – Herr Ehlebracht von der AfD-Fraktion bekommt es.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als wir den Antrag gestellt hatten, um die Grunderwerbsteuer bei selbstgenutzten Wohnimmobilien zu senken, wurde uns seitens der SPD vorgeworfen, dass wir zu diversen Gesetzesbrüchen aufrufen würden. Das war natürlich Quatsch. Denn tatsächlich wollten wir einen Denkanstoß liefern und keinen aufs i-Tüpfelchen ausgefeilten Gesetzestext. Wir wollten die Hürde, sich den Traum vom eigenen Heim, vom kleinen Häuschen zu erfüllen, etwas in greifbare Nähe rücken. Das war natürlich auch der SPD klar, und es war auch allen anderen Parteien klar, aber aufgrund der Zwangslage, in die Sie sich selbst gebracht haben, bar jedweder Vernunft mit den unsinnigsten Begründungen alles kaputtzureden,

(Heike Sudmann DIE LINKE: Von welchem Antrag sprechen Sie eigentlich gerade?)

was von der Opposition kommt, insbesondere, wenn es von der AfD ist, hat sich die SPD in dem Fall auf den vermeintlich juristischen Standpunkt gestellt und von dort aus gegen unseren Antrag argumentiert. Die anderen Parteien hatten das damals in ähnlicher Manier gemacht, nicht begreifen könnend, nicht begreifen wollend oder aufgrund ähnlicher Zwangslagen heraus.

In dem vorliegenden Antrag versuchen wir wieder, einen Denkanstoß für ein Problem unserer Stadt zu geben, und schlagen dabei gleichzeitig eine Lösung oder zumindest eine Entlastung der derzeitig angespannten Situation vor. Wir haben die Hoffnung, dass dieses Mal die Bürgerschaft eine ihrer

Aufgaben wahrnimmt, nämlich diesen Antrag und damit diese Idee zumindest in den Fachausschuss zu überweisen, um den Willen zu zeigen, sich dieses Problems anzunehmen. Denn auch das ist eine Aufgabe dieser Bürgerschaft, neben Gesetzen zu verabschieden und den Senat zu berufen, ein Problem in der Bürgerschaft zu debattieren und den erkennbaren Willen zu zeigen, dieses zu lösen. Diesen erklärten Willen vermissen wir bei dem Thema der Unterbringung von vordringlich Wohnungssuchenden und stellen deswegen diesen Antrag.

Wenn wir diesen Antrag jetzt in den Ausschuss überweisen sollen, könnten wir dort zum Beispiel klären, in welchem Sinne wir von vordringlich Wohnungssuchenden sprechen, entweder laut der Definition der Fachanweisung gemäß Paragraf 45 Absatz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, entweder diejenigen, die es per Antrag sind, oder ob es sich dabei um diejenigen handelt, die aus öffentlichem Interesse vordringlich Wohnungssuchende sind und allgemein als Obdachlose bezeichnet werden. Fest steht auf jeden Fall, dass im Zuge der Asylantenund Flüchtlingswelle unter großen Kraftanstrengungen und hohem finanziellen Aufwand und unter umstrittener Änderung der Baugesetzgebung Unterkünfte geschaffen wurden, die jetzt zum Teil leer stehen. Was für eine Verschwendung.

Zwei Beispiele aufgrund der Zahlen von f & w fördern und wohnen und unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage 21/9342: In dieser spricht f & w fördern und wohnen von Regelangeboten und unterteilt diese in zehn Bereiche. Wenn wir die öffentlich-rechtlichen Unterkünfte außer Acht lassen, die nicht unter der geänderten Baugesetzgebung errichtet wurden, weist der Bereich Nord 1 zum Beispiel circa 240 freie Plätze auf. Der andere Bereich, hier habe ich einmal beispielhaft Harburg genommen, weist 160 freie Plätze auf. Allein diese beiden Bereiche bieten demnach bereits rund 400 freie Unterkünfte an. Wir könnten uns diesem Thema auch von einer anderen Seite nähern, nämlich über eine Schlagzeile von "Hinz&Kunzt" am 23. Juni 2017:

"Gebt den Obdachlosen die ungenutzten Container."

(Heike Sudmann DIE LINKE: Container!)

Container sind immer noch besser als draußen zu schlafen.

Demnach lagert die Stadt Hamburg knapp 900 Wohncontainer ein beziehungsweise lässt diese leer stehen. Die FDP schätzt diese Zahl sogar auf 1 600. Wie vielen von Wohnungslosigkeit akut bedrohten Menschen oder bereits Obdachlosen könnte hier auf einen Schlag eine zumindest temporär sichere Unterkunft angeboten werden. Es leben geschätzt derzeit 2 000 Obdachlose in Ham

(Vizepräsidentin Antje Möller)

burg. Leider verweigert sich Rot-Grün hier immer noch einer empirischen Erhebung, so, wie wir es zweimal gefordert haben, um diese Zahl zu validieren.

(Mareike Engels GRÜNE: Wären Sie einmal im Sozialamt gewesen, dann hätten Sie Neuigkeiten!)

Wäre es nicht sinnvoll, diese Menschen dort unterzubringen? Natürlich wäre es das, eine rein rhetorische Frage. Stattdessen lässt man zum Beispiel die Obdachlosen lieber weiterhin auf der Straße sitzen, statt sie in diesen besagten, leer stehenden Unterkünften unterzubringen. Wie widersinnig. Und warum das Ganze? Weil ein Gesetz von Rot-Grün mit heißer Nadel gestrickt, nicht flexibel genug verfasst wurde, um genau das zuzulassen. Das wollen wir ändern. Dieses Gesetz muss angepasst werden, und deshalb haben wir diesen Antrag gestellt, in dem, deswegen der lange Vorlauf, anfangs gestellten Sinne. – Danke.

(Beifall bei der AfD)

Herr Lohmann von der SPD-Fraktion bekommt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe offensichtlich einen anderen Antrag gelesen. Da ging es um die vordringlich Wohnungssuchenden, die in den Häusern Perspektive Wohnen untergebracht werden sollen. Von Containern und Obdachlosigkeit habe ich in diesem Antrag nichts gelesen. In Ihrem Antrag weisen Sie darauf hin, dass in Folgeunterkünften und Erstaufnahmen sehr viele Plätze angeblich frei sein sollen. Sie blenden völlig aus, dass wir in der Erstaufnahme ungefähr 4 000 Menschen haben, die die Berechtigung haben, in eine Folgeunterkunft zu gehen. Und wenn Sie diese Zahlen berücksichtigen, ist nicht zu erwarten, dass für die Folgeunterbringung in absehbarer Zeit Plätze leer stehen können, weil das noch lange nicht abgearbeitet ist.

Erstaufnahmen sind schon aufgrund baulicher Voraussetzungen überhaupt nicht für vordringlich Wohnungssuchende geeignet. Es gibt über 22 000 Plätze in Hamburg in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Soweit Menschen tatsächlich wohnungslos sind, können sie bereits jetzt in einer Vielzahl von Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung aufgenommen werden, was auch geschieht. Der Zuwachs an Plätzen der öffentlichen Unterbringung insgesamt kommt auch wohnungslosen Menschen in Hamburg zugute. Ja, es ist richtig, dass zurzeit eine Unterbringung in den neu errichteten Plätzen nach Paragraf 246 Baugesetzbuch nicht möglich ist. Das hat der Bundesgesetzgeber in Berlin so beschlossen. Aber mit dem Programm Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen werden in absehbarer Zeit, und das

wird voraussichtlich noch im Jahre 2018 sein, durch die Änderung des Bauplanrechts an den entsprechenden Standorten die rechtlichen Möglichkeiten zur Vermietung der geschaffenen Wohnungen hergestellt. Diese zusätzlichen öffentlich geförderten Wohnungen werden auch vordringlich Wohnungssuchenden zur Verfügung stehen, also auch hier wird sich Ihr Antrag kurzfristig von selbst erledigen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Aber natürlich besteht hier unbestritten Handlungsbedarf. Mit dem Gesamtkonzept zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum haben wir umfangreiche Maßnahmen gebündelt, unter anderem die Erhöhung der Wohnraumförderung für den Neubau von 300 Wohnungen jährlich zusätzlich, spezielle Konzeptausschreibungen für Grundstücke mit ausschließlich für vordringlich Wohnungssuchende und damit die gebundenen Wohnungen. Weitere Kooperationsverträge mit den Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften sind abgeschlossen.

Dann komme ich zur SAGA GWG. Auch die jährliche Versorgungsverpflichtung der SAGA GWG wurde auf nunmehr 2 000 Wohnungen aufgestockt. Diese 2 000 Wohnungen kommen ausschließlich vordringlich wohnungssuchenden Haushalten zugute, und davon sind allein 1 000 Wohnungen für wohnungslose Haushalte reserviert. Die SAGA GWG erfüllt jedes Jahr wieder ihre eingegangene Verpflichtung von über 100 Prozent. Und das bedeutet bei einer Fluktuation von 6,1 Prozent, dass jede vierte Wohnung der SAGA, die neu vermietet wird, an vordringlich Wohnungssuchende geht. Das ist alles nicht selbstverständlich, was die SAGA für den Hamburger Wohnungsmarkt leistet.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)