Protokoll der Sitzung vom 28.03.2018

Mit Schreiben vom 13. März, Sie haben es alle mitbekommen, hat mir der ehemalige Erste Bürgermeister unserer Stadt, Olaf Scholz, mitgeteilt, dass er mit Wirkung zum Ablauf desselben Tages als Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg zurücktrete. Zeitgleich lege er sein Mandat als Abgeordneter dieses Hauses nieder. Die Fraktionen sind übereingekommen, in der heutigen Sitzung die Wahl eines neuen Ersten Bürgermeisters als Tagesordnungspunkt 01 durchzuführen. Ein entsprechender gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und GRÜNE liegt Ihnen vor.

Als Tagesordnungspunkt 02 erfolgt dann anschließend einvernehmlich nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung die Bestätigung der vom Ersten Bürgermeister berufenen Senatorinnen und Senatoren.

Des Weiteren haben die Fraktionen vereinbart, unsere Tagesordnung um vier weitere Punkte zu ergänzen. Das sind Ausschussberichte, die Ihnen inzwischen zugegangen sind.

Wir kommen zu unserem Tagesordnungspunkt 01, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Wahl eines Ersten Bürgermeisters.

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Wahl eines Ersten Bürgermeisters – Drs 21/12463 –]

Vorgeschlagen ist Herr Dr. Peter Tschentscher. Da das Senatsgesetz in seinem Paragraf 2 eine geheime Wahl vorsieht, findet die Wahl in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, wie Sie es von anderen Wahlen kennen, dass Frau Yilmaz und Herr Kreuzmann abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen, dort Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Bitte gehen Sie dann zu einer der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Der Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Bitte versehen Sie ihn nur mit einem Kreuz und mit nichts anderem, alles andere macht den Stimmzettel ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. Dann begeben Sie sich hier zur Wahlurne und werfen dort Ihren Stimmzettel ein.

Ich darf Herrn Kreuzmann bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf und die Wahlhandlung werden vorgenommen.)

Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Dann stelle ich fest, dass alle Mitglieder des Hauses aufgerufen worden sind. Damit ist die Stimmabgabe abgeschlossen. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen. Wir werden die Stimmen nun auszählen, das Ergebnis ermitteln und unterbrechen so lange die Sitzung.

Unterbrechung: 13.51 Uhr

Wiederbeginn: 13.58 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet, ich darf um Ihre Aufmerksamkeit bitten.

Nach Artikel 34 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ist für die Wahl des Ersten Bürgermeisters die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 61 Ja-Stimmen.

Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Es sind 118 Stimmzettel abgegeben worden, alle waren gültig. Von den gültigen Stimmzetteln waren zwei Enthaltungen, 45 Nein-Stimmen und 71 JaStimmen.

(Lang anhaltender Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und vereinzelt bei der LINKEN)

Damit ist Herr Dr. Peter Tschentscher zum Ersten Bürgermeister gewählt worden. Herr Dr. Tschentscher, zunächst herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl. Ich darf Sie bitten, hier nach vorn in unsere Mitte zu kommen.

Zunächst habe ich Sie zu fragen, ob Sie die Wahl annehmen.

Dr. Peter Tschentscher: Ja.

Sie nehmen die Wahl an, dann kommen wir zur Vereidigung.

(Die Anwesenden erheben sich.)

Nach Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor:

"Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will."

Ich bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" zu sprechen.

Dr. Peter Tschentscher: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Herr Bürgermeister, damit haben Sie den erforderlichen Eid vor diesem Hause geleistet. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand bei der Amtsführung und viel Erfolg im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute.

(Lang anhaltender Beifall bei allen Fraktio- nen)

Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß unterbrechen wir die Sitzung für einen kurzen Moment. Ich gebe Ihnen ein Signal, wenn es weitergehen kann.

Unterbrechung: 14.04 Uhr

Wiederbeginn: 14.16 Uhr

Meine Damen und Herren! Wir können fortsetzen, nehmen Sie doch Ihre Plätze wieder ein. Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 1 unserer Verfassung führt der Senat bei Beendigung der Amtszeit des Ersten Bürgermeisters die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen Ersten Bürgermeisters weiter. Die Wahl eines neuen Ersten Bürgermeisters ist erfolgt, die Amtszeit des Senats ist damit beendet.

Mir ist soeben ein Schreiben des Ersten Bürgermeisters zugegangen. Darin teilt er mit, dass er gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung Frau Katharina Fegebank, Herrn Frank Horch, Frau Cornelia Prüfer-Storcks, Frau Dr. Dorothee Stapelfeldt, Herrn Ties Rabe, Herrn Dr. Till Steffen, Herrn Jens Kerstan, Frau Dr. Melanie Leonhard, Herrn Andy Grote und Herrn Dr. Carsten Brosda ersucht habe, bis zu ihrer erneuten Berufung und Bestätigung als Mitglieder des Senats die Geschäfte weiterzuführen.

Ausgeschieden aus dem Senat ist dessen ehemaliger Präsident Olaf Scholz, der seit März 2011 die Geschicke unserer Stadt leitete. Im Namen der Bürgerschaft danke ich Herrn Scholz für sein Wirken für unsere Stadt und wünsche ihm für seine neue Aufgabe alles Gute. Die Freie und Hansestadt Hamburg blickt mit Dank und Respekt auf seine Leistung.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜ- NEN und vereinzelt bei der FDP und der AfD)

Wir kommen zu Punkt 2 unserer Tagesordnung, Antrag des Ersten Bürgermeisters: Bestätigung der vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisterin sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren.

[Antrag des Ersten Bürgermeisters: Bestätigung der vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisterin sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren – Drs 21/12480 –]

Das Schreiben enthält die Namen der berufenen Senatorinnen und Senatoren. Nach Paragraf 4 des Senatsgesetzes entscheidet die Bürgerschaft über die vom Ersten Bürgermeister beantragte Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Auch diese Abstimmung findet wieder in Wahlkabinen statt.

Wir verfahren wiederum so, dass Sie in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen werden. Sie gehen bitte wieder zur Kanzleibank, nehmen Ihren Stimmzettel entgegen und nehmen in der Wahlkabine Ihre Wahlentscheidung vor. Auf dem Stimmzettel sind alle Namen der vom Ersten Bürgermeister Berufenen aufgeführt. Unsere Verfassung schreibt eine gemeinsame Bestätigung vor. Insofern erhält der Stimmzettel auch nur eine Zeile mit je einem Feld für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Also bitte nur ein Kreuz, alles andere macht den Stimmzettel ungültig.

Ich bitte Herrn Kreuzmann, wiederum mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf und die Wahlhandlung werden vorgenommen.)

Meine Damen und Herren, ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Stimmabgabe abgeschlossen, der Wahlgang geschlossen. Wir zählen die Stimmen aus und werden Ihnen sogleich das Ergebnis mitteilen. Bis dahin unterbrechen wir kurz.

Unterbrechung: 14.32 Uhr

Wiederbeginn: 14:38 Uhr

Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Es sind wiederum 118 Stimmzettel abgegeben worden, die ebenfalls alle gültig sind. Von den gültigen Stimmzetteln waren 71 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Für die Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren ist ebenfalls die einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Diese ist erreicht. Ich bitte jetzt die Damen und Herren, hier vorn zu uns in unsere Mitte zu kommen.

(Lang anhaltender Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Wir kommen zur Vereidigung.

Nach Artikel 38 unserer Verfassung haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der

Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor:

"Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will."