Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ziel der Erhaltungsverordnung ist gemäß Paragraf 172 Absatz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten – so der Senat. Das reicht eigentlich schon aus, um dagegen zu sein. Denn dieser Paragraf besagt nichts anderes, als dass eine Entwicklung nicht nur nicht gewünscht, sondern per Gesetz verhindert wird.
Es manifestiert, dass eine bestimmte Bevölkerungsgruppe – in Ihrem Sinne oftmals die Vermögenden – kein wünschenswerter Bestandteil einer ausgewogenen Durchmischung eines Quartiers sind – eine ganz klare Diskriminierung im Jahrhundert der Inklusion. Sie sagen, dass Sie es hier nur zum Schutz der Menschen anwenden, damit Menschen nicht aus ihren angestammten Quartieren verdrängt werden können und andererseits niedrige Mieten gewährleistet werden. Dazu ist zu sagen, dass Sie bis heute durch valide Zahlen den Beweis schuldig geblieben sind, dass dies so ist und Sie dem durch die Erhaltungsverordnung wirksam begegnen.
Zum anderen behaupten Sie immer noch, dass Sie mit diesem Mittel die Mieten niedrig halten. Dass die Erhaltungsverordnung dafür keine Lösung darstellt, haben sogar Ihr natürlicher Verbündeter, der Verein Mieter helfen Mietern, und zahlreiche andere Experten festgestellt. Ein Zitat dieses Vereins ist:
"Das sind städtebauliche Verordnungen. Sie sind nicht dazu da, die Mieten zu stabilisieren. Auf die Mieten für neue Bewohner haben die Verordnungen gar keinen Einfluss."
Diese Soziale Erhaltungsverordnung ist vielleicht vielmehr die Ausformung einer typisch sozialistischen Eigenart. Denn die linken Parteien glauben ja immer zu wissen, was letztendlich gut für die Bürger und den Menschen ist, und wenn er das nicht verstehen will, dann müsse man ihn zu seinem Glück zwingen, notfalls mit Gesetz und Verordnung.
Wenn Sie etwas gegen steigende Mieten unternehmen wollen, dann überlegen Sie, wie Sie unverhältnismäßige Mietsteigerungen bei Wohnungswechseln reduzieren können, wie man die Berechnungsgrundlagen des Mietenspiegels sinnvoll modifizieren kann oder wie man verhindert, dass bei einer Modernisierung diese unverhältnismäßige EnEff die Mieten hochdrückt. – Danke.
Das Wort bekommt Senatorin Stapelfeldt, die ich darauf hinweisen möchte, dass die Abgeordneten zwei Minuten Redezeit hatten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich will dazu ganz wenige Anmerkungen machen. Ich finde es positiv, dass es hier eine überwiegende Übereinstimmung gibt, dass Soziale Erhaltungsverordnungen für Hamburg sehr gut sind. Deswegen lassen Sie mich auf zwei Punkte eingehen.
Herr Meyer, dass Sie hier für die FDP nicht mitgehen können, finde ich schade. Aber Sie müssen sich heute nicht verkämpfen; es geht hier wirklich nur um eine Kenntnisnahme, Sie müssen gar nichts ablehnen. Herr Ehlebracht, dass es keinen Nachweis gegeben hat, dass Soziale Erhaltungsverordnungen positiv wirken – das haben Sie vielleicht nicht zur Kenntnis genommen, aber selbstverständlich gibt es das. Wir haben die erste Soziale Erhaltungsverordnung in der südlichen Neustadt, und wir können da auch positive Effekte erkennen. Es ist ganz wichtig, dass wir diese Erhaltungsverordnung in Hamburg haben. Jetzt haben wir elf Gebiete und schützen damit 190 000 Hamburgerinnen und Hamburger.
Worum geht es hier eigentlich? Es geht darum, dass wir mit dieser Politik im Wohnungsbestand die Zusammensetzung der angestammten Bevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen schützen wollen. Das ist der Kern der Sozialen Erhaltungsverordnung. Wir können damit mietpreisdämpfend wirken, aber wir brauchen dazu natürlich noch weitere Instrumente. Hier ist schon von meh
reren Rednern gesagt worden, dass dieses auch für andere Gebiete geprüft wird. Wir sind damit auch schon relativ weit und können das mit dem städtebaulichen Monitoring beschleunigen, was sehr positiv ist. Das heißt: Wir sind auf dem Weg in Altona-Nord, wir werden es in Eilbek sein und werden es in Barmbek-Süd und -Nord und auch in Hamburg-Mitte und insbesondere Wilhelmsburg prüfen.
Deswegen sage ich noch einmal an dieser Stelle herzlichen Dank für die Unterstützung auch durch einen größeren Teil der CDU für dieses Instrument, das wir im Sinne der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sowie im Sinne des Schutzes von bezahlbarem Wohnraum gern weiterhin einsetzen wollen. – Herzlichen Dank.
Dann stelle ich fest, dass die vom Stadtentwicklungsausschuss empfohlene Kenntnisnahme der Drucksache 21/11139 erfolgt ist.
Wir kommen zu einer weiteren Debatte, dem Punkt 38 der Tagesordnung, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Gute Arbeit in Hamburg: Runder Tisch für Fairness und klare Regeln am Hamburger Arbeitsmarkt.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Gute Arbeit in Hamburg: Runder Tisch für Fairness und klare Regeln am Hamburger Arbeitsmarkt – Drs 21/13249 –]
Die CDU-Fraktion möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.
Es handelt sich auch hier um eine von der SPD angemeldete Debatte mit jeweils zwei Minuten Redezeit pro Debattenbeitrag. – Das Wort wird gewünscht; Herr Schwieger von der SPD-Fraktion erhält es.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist eine wichtige Errungenschaft innerhalb der Europäischen Union. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass Staatsangehörige der EU-Staaten grundsätzlich das Recht haben, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen – dies aber immer im Sinne von guter Arbeit und auf der Basis von klaren Regeln. Leider müssen wir feststellen, dass
in einigen Bereichen die Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten ausgenutzt wird, um Mindeststandards der Arbeitsbedingungen sowie herrschende Tarifverträge zu umgehen. Der Senat hat bereits in der letzten Legislaturperiode auf ein entsprechendes Ersuchen der Bürgerschaft einen Runden Tisch Fairness und klare Regeln am Hamburger Arbeitsmarkt eingerichtet. Dieser wurde direkt bei der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit angesiedelt.
Die Servicestelle und der Runde Tisch sind nach wie vor wichtige und erfolgreiche Maßnahmen, die die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedsstaaten in der Praxis stärken. Allerdings müssen wir feststellen, dass nicht nur auf dem Arbeits-, sondern auch auf dem Wohnungsmarkt immer neue Formen der Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bekannt werden. Zudem gibt es auch immer wieder Probleme in der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Insbesondere bei der Aufklärung und Bekämpfung von auf Ausbeutung angelegten Strukturen müssen wir besser werden und genau hinschauen.
Die Handlungsfähigkeit auf nationaler Ebene muss gestärkt und die Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder dringend intensiviert werden, denn eines muss klar sein: Ausbeutung und Ausnutzung der Schwächsten dürfen wir nicht dulden. Ich hoffe auf breite Unterstützung aus diesem Hause.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir haben den Antrag durchaus sehr positiv zur Kenntnis genommen, denn er enthält viele Informationen, die demnächst abgefordert werden sollen, die wir immer mühsam in Schriftlichen Kleinen und Großen Anfragen abfragen mussten. Das war die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder auch der Runde Tisch.
Allerdings hätten wir uns – und ich weiß es, es sagt sich immer sehr leicht – mehr Mut gewünscht, was diesen Antrag anbelangt, denn hier ist wieder nur die Rede davon, Möglichkeiten eines Bündnisses zu besprechen. Das verleiht dem Ganzen leider den Hauch eines Symbolantrags, weshalb wir die Überweisung an den Sozialausschuss beantragt haben. Das ist allerdings nicht der einzige Grund für die Überweisung, denn der Antrag ent
hält verschiedene Problemfelder, über die berichtet werden soll, aber uns fehlt hier die zeitliche Komponente. Wie oft wollen Sie denn darüber berichten? Einmal im Jahr oder nur einmal im Monat? Denn die Maßnahmen, über die berichtet werden soll, sind aktueller denn je. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage geht es genau auch um die Arbeitnehmerfreizügigkeit und sie informiert darüber, dass insbesondere bei Post-, Kurier- und Expressdiensten im Zusammenhang mit Auftragsketten eine Zunahme von Fällen mit Verdacht auf Eingehungsbetrug festgestellt wurde. Solchen Entwicklungen muss zeitnah und nicht in einem Irgendwann-mal-sehen-Bericht Einhalt geboten werden. Das Gleiche gilt für die Maßnahmen gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Hier geht es hoffentlich um die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes, die im Beratungssektor in Hamburg eher schleppend vorangeht. Daher würde ich mich freuen, wenn wir im Ausschuss noch einmal darüber sprechen könnten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Rath, es freut uns natürlich, dass Sie den Antrag unterstützen, und wir würden dann gern ausführlich darüber sprechen, wenn der Senat, wie es im Antrag steht, gegen Ende des Jahres zusammenfassend über die Arbeit des Runden Tisches und der Servicestelle berichtet. Es steht Ihnen natürlich weiterhin frei, Kleine Anfragen dazu zu stellen, und die Antworten darauf sind sicherlich genauso spannend. Es ist klar, dass es sich um eine Vielzahl von Themen handelt, die hier zusammenlaufen. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass auf Bundesebene ein bisschen mehr Druck entstehen sollte, um bilaterale Vereinbarungen mit den wichtigsten Herkunftsländern zu schließen, damit man sicherstellen kann, dass es eine konkrete Zusammenarbeit gibt und dafür gesorgt wird, dass zum Beispiel verhängte Sanktionen gegen Arbeitgeber auch über europäische Grenzen hinweg vollstreckt werden können.
Insgesamt habe ich es so verstanden, dass wir hier gemeinsam begrüßen, dass es die Reform der EU-Entsenderichtlinie gibt, dass ins Ausland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2020 den gleichen Lohn bekommen wie die heimischen Arbeitskräfte. Bis dahin ist noch ein weiter Weg, aber den teilweise mafiösen Strukturen, die sich bisher entwickelt haben, muss man entgegensteuern. Dazu würden, glaube ich, bilaterale Vereinbarungen und vor allem eine gut funktionierende Arbeit am Runden Tisch und an der Servicestelle schon einen guten Teil beitragen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Auch wir stimmen diesem Antrag zu. Ich bin auch ein großer Fan, eine große Fanin der EU-Freizügigkeit. Für mich ist das ein Stück weit die Verwirklichung des Rechts, dort leben und arbeiten zu können, wo man will. Das finde ich gut und wichtig. Aber es gibt eben auch die Schattenseiten der Freizügigkeit. Der Kollege Schwieger hat es ausführlich geschildert; ich muss es nicht wiederholen.
Auch wir hätten uns ein wenig mehr Verve in der Ziffer 1 des Antrags gewünscht. Ich hätte mir auch gewünscht, dass der Antrag so klar formuliert worden wäre wie die Pressemeldung, dass es nämlich um eine Zusammenarbeit des Runden Tisches mit den Kammern und dem Unternehmensverband geht. Mir hatten in dem Kreis auf Anhieb die Gewerkschaften gefehlt. Diese sind aber dann natürlich einbezogen und insoweit ist das in Ordnung.
Ich finde, auch wenn die Verve etwas größer hätte sein können, als es zu besprechen, müssen wir es jetzt nicht im Ausschuss behandeln. Wenn der Bericht zum Ende des Jahres da ist, macht es viel mehr Sinn, über die Ergebnisse zu diskutieren. Da freue ich mich dann auf die Beratungen im Sozialausschuss. Jetzt wollen wir erst einmal zustimmen und den Senat seine Arbeit machen lassen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie unbedingt Informationen über die Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für den Hamburger Arbeitsmarkt und die damit verbundenen sozialpolitischen und integrationspolitischen Herausforderungen erhalten möchten: Warum fragen Sie nicht einfach Ihren Senat danach? Wenn Sie wissen wollen, wie effektiv die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS, arbeitet: Warum fragen Sie nicht einfach Ihren Senat danach?
Zumindest bei einigen Ihrer Fragen warten Sie einfach auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag über die Auswirkungen der Reform der Entsenderichtlinien. Auf diese Reform einigten sich die Sozialminister der EULänder übrigens bereits im Herbst letzten Jahres.