Protokoll der Sitzung vom 14.11.2018

Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort für maximal drei Minuten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit 1966 gibt es in Hamburg die Imam-Ali-Moschee an der Außenalster. Diese wird von ihren Betreibern als offenes Gotteshaus beschrieben, dessen Gemeinde sich – Zitat –

"… für die Notwendigkeit des gesellschaftlichen Diskurses über die Annäherung der Religionen einsetze."

Solche Bekenntnisse, die IZH-Funktionäre bei jeder Gelegenheit aussprechen, hat man in dieser Stadt nur allzu gern und allzu lange gehört, suggerieren sie doch, es handele sich dabei um die ehrenhaften Ansichten ehrenwerter Bürger.

(Zuruf von der SPD)

Zudem waren sie politisch bequem, weil sie jene Illusion am Leben erhielten, der die meisten Mitglieder dieses Hauses anheimgefallen sind. Die Illusion, von der ich spreche, lautet: Das IZH wird von Demokraten betrieben, die universelle Werte wie Freiheit, Toleranz und Offenheit verinnerlicht haben

(Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Das ist ja wie in Ihrer Partei, Herr Wolf!)

und sich redlich um den interreligiösen Dialog bemühen. So weit die Theorie.

Ganz anders aber die Praxis, denn tatsächlich stehen dem IZH notorische Islamisten vor, die auf Geheiß des iranischen Regimes Landsleute ausspionieren, offen gegen Israel hetzen und den Islam über die Demokratie stellen. Dieser Skandal wäre nur halb so schlimm, hätte der Senat die angemessenen Konsequenzen gezogen. Doch anstatt entschieden gegen das IZH vorzugehen, das nach einhelliger Meinung von Bundesregierung und Verfassungsschutz eine islamische Weltrevolution anstrebt, lässt er die Fanatiker der Blauen Moschee bis heute gewähren. Anstatt die Öffentlichkeit über die antidemokratische Gesinnung des IZH zu informieren, erklärt Herr Wysocki fortwährend, man müsse miteinander im Gespräch bleiben und gerade jetzt zu einer einvernehmlichen Lösung finden. Das Ergebnis dieser ebenso feigen wie fahrlässigen Politik ist offenkundig: Das IZH tut, was ihm gefällt, weil es weiß, keine Sanktionen fürchten zu müssen. Und dann wird erneut ein Al-Quds-Tag gegen Israel organisiert.

Heute haben Sie Gelegenheit, diesen Fehler zu korrigieren. Wir fordern vom Senat, das IZH zu schließen und damit eine politische Irrfahrt zu beenden, die in eine Katastrophe zu führen droht. Die Abgeordneten fordere ich auf: Unterstützen Sie uns hierbei. Und den Senat fordere ich auf: Setzen Sie dies um. Sollten Sie noch immer nicht den Mut

(Präsidentin Carola Veit)

haben, müssen Sie für jede weitere Verfehlung Ihres Vertragspartners die volle politische Verantwortung tragen, denn Ihre Gutgläubigkeit ist der Grund dafür, dass das IZH durch den Staatsvertrag zu einem offiziellen Partner Hamburgs wurde, und Ihre Feigheit ist verantwortlich dafür, dass es seine antidemokratische Agenda bis heute unbeirrt fortsetzt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Herr Wysocki bekommt das Wort für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, mit Begriffen wie Feigheit und fahrlässig sollte man in einer solchen Debatte nicht argumentieren. Ich betrachte das als persönlichen Angriff. Dafür kann man eigentlich eine Entschuldigung verlangen, Herr Dr. Wolf.

(Beifall bei der SPD)

Vielleicht erst einmal zu Ihrer Information: Wir haben im letzten Innenausschuss am 25. Oktober vereinbart, dass das Thema IZH/Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz im nächsten Innenausschuss im Dezember behandelt wird. Dort soll vorgetragen werden, inwieweit das, was uns im PKA vorgetragen worden ist, dann auch öffentlich da noch einmal aufbereitet werden kann. Als das verkündet wurde im Innenausschuss, war Ihr AfD-Vertreter nicht mehr da. Ich nehme an, dass der Informationsfluss in Ihrer Fraktion offensichtlich nicht so läuft, wie man das eigentlich erwarten sollte.

Zu unserer Bewertung des IZH haben wir in der letzten Debatte umfangreich Stellung genommen, das will ich hier nicht wiederholen. Aber ich denke schon, dass im Rahmen einer persönlichen Erklärung – wofür diese drei Minuten, Herr Dr. Wolf, eigentlich auch gedacht sind – einmal klargestellt werden sollte, dass hier ein Vertreter einer Partei vorgetragen hat, die gerade ein internes Gutachten veröffentlicht oder in Auftrag gegeben hat, um zu ermitteln, wie man sich verhalten muss, damit man vom Verfassungsschutz nicht beobachtet oder gar verboten wird.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

Vielleicht zu Ihrer Erkenntnis, Herr Dr. Wolf: Teile Ihrer Partei werden ja bereits beobachtet, und das nach meiner Ansicht auch völlig zu Recht.

(Beifall bei der SPD – Zuruf: Was hat das hier mit dem Thema zu tun?)

Ergebnis ist: Die Partei, die Mitglieder und die Abgeordneten werden aufgefordert, bestimmte Wortwendungen und Phrasen nicht mehr zu verwenden, damit man einer Beobachtung entgeht, also im Prinzip soll die Partei sich einen Maulkorb aufle

gen, damit man ihre wahre Gesinnung nicht erkennt. Meine Damen und Herren, das Problem ist hier nicht die Verwendung bestimmter Worte, die wir alle kennen, bei denen ich mich allerdings weigere, sie zu wiederholen, weil sie einfach widerlich sind, sondern das Problem ist die Einstellung der Partei in ihrem Ursprung, weil diese Wortwendungen die grundsätzliche Einstellung dieser Partei wiedergeben.

(Zurufe von der AfD: Was hat das mit dem IZH zu tun?)

Sie sind fremdenfeindlich. Sie betreiben Geschichtsklitterung. Sie verhöhnen alle Opfer des Zweiten Weltkriegs.

(Zuruf: Thema!)

Und eine solche Partei zeigt mit dem Finger auf andere Einrichtungen dieser Stadt, mit denen wir im Dialog sind, die wir aber auch kritisch beobachten, mit denen wir einen kritischen Dialog führen. Denken Sie daran, Herr Dr. Wolf, wenn man mit Fingern auf andere zeigt, zeigen mindestens drei Finger zurück. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Frau Möller bekommt das Wort für die GRÜNE Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Wolf, ich hätte gedacht, dass Sie eine ähnliche Formulierung verwenden wie Herr Nockemann am Ende Ihres Beitrags, nämlich dass da so eine kleine Ungenauigkeit in dem Petitum ist, weil Sie natürlich genau wissen, dass das, was Sie hier fordern,

"Der Senat wird aufgefordert, ein vereinsrechtliches Verbotsverfahren […] einzuleiten und durchzuführen",

so erstens nicht funktioniert und zweitens das ist, was Sie als ständigen Vorwurf in allen anderen Landtagen, aber auch hier, gern von sich geben: dass politisch motiviert aufgrund der Recherchen und der Ausführungen einer Partei in diesem Fall der Senat ein vereinsrechtliches Verbotsverfahren oder zum Beispiel eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz einleitet. Hier gibt es klare Rechtsvorschriften. Es gibt dazu auch eine interessante rechtliche Ausarbeitung durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags, die würde ich Ihnen einmal empfehlen.

Wir reden beim IZH über ein Mitglied der SCHURA, die sich mit ihrer inhaltlichen Ausrichtung nach unseren verfassungsgemäßen Regeln orientieren muss. Das gibt immer wieder Streit. Das ist auch deutlich öffentlich zu kritisieren. Das tun wir auch alle, öffentlich, intern.

(Dr. Alexander Wolf AfD: So die Theorie!)

(Dr. Alexander Wolf)

Nein, das ist nicht die Theorie, sondern das ist die Praxis und das ist ein scharfes Schwert. Das mögen Sie nicht so sehen, praktisch ist es aber eins.

Im Übrigen ist der Verfassungsschutz seit mehreren Jahren sehr wohl beschäftigt mit dem, was der Verein inhaltlich macht, was einzelne Mitglieder machen. Es ist und bleibt schlicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes, hier eine Empfehlung zu treffen, sie mit den zuständigen Behörden zu besprechen und dann möglicherweise eine Entscheidung zu treffen. Das ist keine politische Entscheidung eines Parlaments, sondern das ist Teil unseres Rechtssystems, wo die Behörden sozusagen nach Planvorgaben vorzugehen haben

(Farid Müller GRÜNE: Gerichtsfest!)

genau, es muss gerichtsfest sein – und nicht weil Sie heute mal wieder in der Laune sind, auch hier das Thema Muslime und den Zusammenhang mit Strafbarkeit und Kriminalität anzubringen.

Der Antisemitismus des IZH ist nicht tragbar. Er wird öffentlich, politisch und in den Diskussionen, die wir miteinander führen, strittig diskutiert. Wir bekämpfen ihn auf politische Art und Weise. Das Verbot eines religiösen Vereins kann hier schlicht und einfach nicht aufgrund der heutigen Laune der AfD eingefordert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Frau Schneider hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE.

Meine Damen und Herren! Ich kann nahtlos an Frau Möller anknüpfen und werde mir deshalb auch genehmigen, nicht alles noch einmal zu sagen, was sie gesagt hat. Was mir bei der Rede von Herrn Wolf aufgefallen ist: dass er wirklich sagt, das IZH solle wegen seiner Gesinnung verboten werden. Sie missbrauchen das Vereinsrecht zum Verbot von Gesinnungen, und dafür ist es überhaupt nicht da.

(Beifall bei der LINKEN, vereinzelt bei der SPD und bei Anna Gallina GRÜNE)

Ich beziehe mich auch auf das wissenschaftliche Gutachten des Deutschen Bundestags. Ein Verein wird übrigens nicht deshalb schon verboten, weil dieser die verfassungsmäßige Ordnung lediglich ablehnt und ihr andere Grundsätze entgegenstellt, sondern er muss verfassungsfeindliche Ziele in kämpferisch-aggressiver Weise verwirklichen.

(Zuruf von der AfD: Das gilt aber nicht für die AfD! Da gilt das nicht!)

Da reicht die Gesinnung nicht. Und er muss mindestens fortlaufend die verfassungsmäßige Ordnung untergraben.

Ähnlich ist es bei dem Zuwiderhandeln – und damit komme ich auf die Demonstrationen – gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Auch da muss vorliegen – und das muss bewertet werden und das wird nicht vom Parlament bewertet, da hat Frau Möller völlig recht – eine aggressiv-kämpferische Weise, die zu ernsthaften Störungen des friedlichen Zusammenlebens im Sinne des Artikels 26 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz steht, der da lautet:

"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig."

Wenn hier von der Al-Quds-Demonstration die Rede ist: Wir haben schon darüber gesprochen und es gibt hier, glaube ich, keinen, der sagt, das müsse man so machen dürfen, das sei doch kein Problem. Keinen. Wir haben alle gesagt, dass wir diese Veranstaltung ablehnen. Aber ich finde, bevor man ein Vereinsverbot fordert … Dann frage ich mich die ganze Zeit: Warum wird eigentlich diese Demonstration nicht verboten? Und wenn die Demonstration nicht verboten wird, dann gibt es den Grund nicht her, einen Verein zu verbieten, wo Mitglieder dieses Vereins an der Demonstration teilnehmen.

Wir lehnen Ihren Antrag ab.