Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße die Initiative, die wir heute diskutieren, sehr, ich halte sie für richtig. Und, lieber Herr Heißner, wenn Sie sich über den Antrag, der heute vorliegt, mokieren, dann bedeutet das nur, dass Sie die wohnungspolitische und auch bodenpolitische Diskussion auf Bundesebene, auch in Ihrer Partei, überhaupt nicht mitgekriegt haben.
Wir haben eine Situation, die nicht nur in Hamburg so ist, sondern in vielen großen Ballungsräumen, in den großen Städten. Wir haben eine hohe Nachfrage nach Boden und Wohnraum. Wir haben steigende Mieten. Wir haben steigende Grundstückskosten. Wir haben Nutzungskonkurrenzen. Das heißt, wir wollen Wohnungen bauen, wir brauchen auch Gewerbe, innovative Arbeitsplätze, wir brauchen Infrastrukturmaßnahmen und Grünflächen. Und das alles hat doch dazu geführt, ich sage es noch einmal, dass wir eine Situation haben mit hohen Preisen, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Deshalb ist es richtig, eine aktive Bodenpolitik für die Stadt zu entwickeln. Diese aktive Bodenpolitik, meine Damen und Herren, muss doch heißen, dass die Stadt ihre Gestaltungsspielräume für die bauliche Entwicklung von Grundstücken und natürlich die Gestaltungsspielräume für städtebauliche Zielsetzungen, aber auch sozialpolitische und wohnungspolitische, erhält für die Zukunft. Wir müssen an Lösungen arbeiten, um bezahlbaren Wohnraum langfristig zu schaffen und zu erhalten, und damit ist klar, dass wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen müssen, denn Boden ist nicht vermehrbar.
Deshalb ist es für mich auch eine wesentliche Weichenstellung, dass wir dem Erbbaurecht in Zukunft eine viel größere Bedeutung einräumen; ich möchte das doch noch einmal ausdrücklich unterstreichen. Und ich glaube, Herr Heißner, dass Sie es auch falsch verstanden haben, wie das Erbbaurecht in den Zwanzigerjahren entstanden ist. Da ging es nicht um kurzfristige Maßnahmen, sondern sogar in den Zwanzigerjahren und auch danach, in
der Nachkriegszeit, ging es immer um diese langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten, die die Stadt braucht. Ich kann auch deutlich sagen, dass das Erbbaurecht als Instrument der Bodenpolitik, der Stadtentwicklungspolitik, viele Vorteile für die Stadt hat. Wir haben planbare und auch wertgesicherte Einnahmen für den Haushalt, und die Stadt stellt sich nicht schlechter als bei einem Verkauf.
Das Eigentum am Boden bleibt in städtischer Hand und somit natürlich auch der langfristige Einfluss auf das Grundstück. Über den Erbbaurechtsvertrag können längerfristige Auflagen, zum Beispiel Belegungsbindungen, Umwandlungsverbote, über die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts eingefordert und umgesetzt werden.
Dieses Ziel, bei Grundstücksvergaben mehr Einfluss auf den Städtebau und die Verwirklichung wohnungspolitischer Ziele zu haben, verfolgt der Senat bereits seit Längerem, beispielsweise mit der Konzeptausschreibung. Die Stadt Hamburg war Vorreiter bei der Abkehr von dem vorher üblichen Höchstpreisverfahren. Konzeptausschreibungen sind mittlerweile in Hamburg ein gut angenommenes Instrument zur Grundstücksvergabe. Das ist passgenau für architektonische, städtebauliche, auch energetische Vorstellungen, und natürlich sichern wir damit auch unsere wohnungspolitischen Ziele.
Aber es ist genauso richtig, dass wir, wenn wir dieses Instrument der Erbbaurechte für die Zukunft und auch für einen breiteren Einsatz fit machen wollen, über die Konditionen im Gespräch mit allen Beteiligten reden müssen. Und das tun wir schon längst, denn sowohl bei der Vergabe neuer Erbbaurechte als auch bei der Verlängerung von bestehenden Erbbaurechten müssen die städtischen Interessen wie zum Beispiel die Sicherung von bezahlbarem Wohnen oder die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten einerseits und die wirtschaftliche Darstellbarkeit für die Investoren andererseits miteinander in Einklang gebracht werden. Es geht doch um eine effiziente Nutzung der Flächen und insbesondere um die Innenentwicklung. Und zu den Fragen, die zu erörtern sind, gehört selbstverständlich die Höhe des Erbbauzinses. Herr Duge hat schon darauf hingewiesen, dass er jetzt bei 2,1 Prozent liegt. Es geht um die Anreizmodelle für Investoren, die Risikoverteilung und natürlich auch um die Frage der Beleihbarkeit. Wir stehen mitten auf dem Boden der Wirklichkeit, und deswegen haben wir uns auch dieses Ziel vorgenommen. Wir diskutieren mit den Wohnungsunternehmen im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen genau über diese Themen, und wir wollen, dass wir positiv mit den Erbbaurechten in der Zukunft umgehen können und dass wir Investitionsstaus auch vor Ablauf des Erbbau
auch im Sinne der Sicherung des Wohnungsbestands, des kostengünstigen Wohnungsbestands. Deswegen müssen wir rechtzeitig die Perspektiven verabreden und natürlich so auch die Rahmenbedingungen für Investitionen und auch Finanzierungen dafür gewährleisten.
Lassen Sie mich, und damit möchte ich abschließen, ein kurzes Wort sagen zu der Expertenkommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" des Bundesinnenministeriums auf Bundesebene, der ich angehöre. Dort werden diese Fragen gegenwärtig diskutiert. Das werden wir auch in der nächsten Sitzung in der kommenden Woche machen. Und ich hoffe sehr, dass es uns gelingt – nicht nur für uns, weil wir von bestimmten Gesetzesänderungen auch sehr profitieren könnten –, für die Weiterentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und für eine gute Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum dort zu positiven Ergebnissen zu kommen, die sich sowohl auf die Erbbaurechte beziehen als auch auf Themen des Baugesetzbuchs, was das Baugebot oder auch kommunale Vorkaufsrechte angeht. Insbesondere geht es darum, dass wir damit Möglichkeiten neu schaffen, wie wir Bauland mobilisieren können für das, was sehr notwendig ist, nämlich Wohnungen neu zu bauen, bezahlbare Wohnungen neu zu bauen. – Vielen Dank.
Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/15595 an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist damit abgelehnt.
Wir kommen zu den Abstimmungen in der Sache. Wir beginnen mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 21/15715.
Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nun zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN aus Drucksache 21/15595. Die FDP-Fraktion hat hierzu ziffernweise Abstimmung beantragt.
Wer also möchte zunächst die Ziffern 1 und 2, 4 und 5 sowie 8 des Antrags annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind diese Ziffern angenommen.
Wer möchte dann noch den Ziffern 3, 6 und 7 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch diese sind mit Mehrheit angenommen.
Nun gibt es noch den Wunsch vonseiten der Fraktion DIE LINKE, den soeben beschlossenen Antrag aus Drucksache 21/15595 nachträglich an den Stadtentwicklungsausschuss zu überweisen.
Wer möchte so verfahren? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 20, Senatsmitteilung: Sechs Jahre Jugendberufsagentur, Bestandsaufnahme, Evaluation und Weiterentwicklung.
[Senatsmitteilung: Sechs Jahre Jugendberufsagentur Bestandsaufnahme, Evaluation und Weiterentwicklung – Drs 21/15570 –]
Diese Drucksache möchten die Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und LINKEN an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen. Die Fraktion DIE LINKE möchte diese Drucksache zusätzlich mitberatend an den Schulausschuss überweisen. Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Schwieger, Sie bekommen es für die SPD-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit dem Anspruch, niemand soll verloren gehen, haben wir uns vor sechs Jahren auf den Weg gemacht. Wir wollen allen Jugendlichen in Hamburg ein Angebot und so auch eine Chance auf berufliche Ausbildung und Beschäftigung geben. Denn eines ist klar: In der Zukunft brauchen wir jeden und jede. Mit Stolz können wir sagen, dass die Jugendberufsagentur Hamburg seit ihrer Errichtung im Jahr 2012 bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Verbesserung des Übergangs von Schule in Ausbildung einnimmt. Die erfolgreiche Umsetzung dieses Konzepts ist klar erkennbar. Unterstützungsleistungen aller beteiligten staatlichen Institutionen werden gebündelt, damit bei den jungen Menschen bis zum 25. Lebensjahr in allen Lebenslagen die Übergänge in Ausbildung und Beschäftigung besser gelingen.
Unter einem gemeinsamen Dach stimmen die Akteure die Gesamtheit ihrer Beratungs- und Förderleistungen ab, und ihr arbeitsmarktpolitisches Vorgehen wird dabei berücksichtigt. Genau das ist die Stärke der so aufgestellten Jugendberufsagentur. Nur mit dieser Kooperation können wir sicherstel
len, dass wirklich alle Jugendlichen in Hamburg ein Angebot und so eine Chance auf berufliche Ausbildung und Beschäftigung erhalten.
Nach sechs Jahren Jugendberufsagentur ist die Zeit gekommen, eine Bestandsaufnahme zu machen. Welche wichtigen Erfolge sind bereits erkennbar? Es ist gelungen, die Transparenz über den Verbleib der Jugendlichen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schulen wesentlich zu erhöhen. Der direkte Übergang von Schule in Ausbildung hat sich deutlich verbessert, und zwar von damals 25 Prozent auf heute über 39 Prozent jedes Jahrgangs.
Wir haben Lücken in der Angebotsstruktur geschlossen und Doppelungen bei den Förderungen beendet. Wir können den Jugendlichen heute ein effektives und effizientes Förderangebot anbieten. Mit der Jugendberufsagentur können wir die jungen Menschen bei dem Übergang von Schule in Beruf unterstützen, sie aktiv ansprechen, individuell und kompetent beraten. Da gilt mein großer Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendberufsagenturen an allen Standorten.
Schon in der Etablierungsphase von 2012 bis 2015 zeigten sich erste Erfolge. Eine erste Leistung bestand darin, die tatsächliche Zahl unversorgter Jugendlicher überhaupt einmal zu identifizieren. Ich darf daran erinnern, dass wir zu der Zeit von ungefähr 1 000 Jugendlichen jedes Jahr nicht wussten, wo sie nach der Schule geblieben sind. Wir hatten damit zum ersten Mal überhaupt verwertbare Zahlen vorliegen. Gleichzeitig wurden gemeinsame Förderinstrumente des Arbeitsmarkts entwickelt und zusammengefasst. So konnten für die Jugendlichen Angebote entwickelt und Förderlücken sinnvoll geschlossen werden. Ich glaube, das habe ich schon gesagt.
Es gibt eine gute Vernetzung mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur und des Jobcenters, team.arbeit.hamburg, der Berufsberatung der Arbeitsvermittlung, die den Vermittlungsprozess sehr gut begleitet. Damit konnte auch die Zahl der Ausbildungsstellen in Hamburg deutlich erhöht werden. Das, finde ich, ist ein gutes und wichtiges Zwischenfazit.
Auch können wir sehen, dass diese verstärkte Unterstützung sich sehr vorteilhaft gerade für die Gruppe der sogenannten benachteiligten Jugendlichen herausgestellt hat. Diese finden auch direkt bei Arbeitgebern jetzt einen Ausbildungsplatz – ein weiterer Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit, und das ist gut so.
Gleichzeitig mit dem Start der Jugendberufsagentur wurde auch die Berufsorientierung ab Klasse 8 eingeführt, die systematische Erfassung der Anschlussperspektiven wurde geregelt, die Zusammenarbeit mit den Schulen und eine regionale Beratungs- und Unterstützungsleistung in allen Einrichtungen in den Bezirken.
Ein gutes Stück des Weges sind wir bis heute gegangen. Wie der Senat aber in der vorliegenden Drucksache richtig beschreibt, müssen wir den Weg weiterentwickeln. Meine Fraktion möchte deshalb die Drucksache an den Sozialausschuss überweisen und den Schulausschuss nachrichtlich befassen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Unabhängig von ihrer Blutleere wirft diese Drucksache leider bei mir mehr Fragen auf, als dass sie welche beantwortet. Daher begrüße ich außerordentlich den mehrheitlichen Überweisungswunsch an den Fachausschuss. Die Zusammenarbeit der an der JBA beteiligten Partner soll besser werden, die Berufsberatung an den Schulen einheitlicher und der JBA-Spirit soll für das Personal erhalten bleiben. Eigentlich läuft alles ganz gut, jedenfalls ist das die Aussage der 240 000 Euro teuren Evaluation. Es wäre doch auch schön, wenn die Umsetzung der JBA so gut gelänge, denn schließlich ist es noch eine Idee aus CDU-Regierungszeiten. Ich werde nicht müde, das zu erwähnen.
Allerdings finde ich es sehr erstaunlich, dass diese Evaluation mehr oder weniger ohne Zahlen auskommt. Wie viele Kunden kommen auf einen Berater? Wie nachhaltig sind Vermittlungserfolge jeweils wohin? Wie viele junge Erwachsene werden nicht erreicht? Keiner soll verloren gehen, so das richtige Motto der JBA, doch inwiefern wird dieses Motto konkret in welchem Umfang erfüllt oder eben nicht? All diese Fragen bleiben für mich hier unbeantwortet.
Eingangs weist die Drucksache darauf hin, dass die JBA nun auch Geflüchtete unter 25 Jahren betreut – das ist ein sehr kleiner Abschnitt –, und dann wird verwiesen auf die Anlage 5. Und zur quantitativen Entwicklung der Anzahl der Jugendlichen aus den wichtigsten acht Herkunftsländern in dieser Anlage werden die wichtigsten acht Herkunftsländer, auf die sich die Studie bezieht, überhaupt nicht benannt.