Ich habe mich jetzt noch einmal kurz zu Wort gemeldet, weil ich es bedauerlich fände, wenn wir mit so einem Dissens die Debatte beenden. Ich möchte mich als Familienausschussvorsitzender bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die sich zwei Jahre in der Enquete-Kommission sehr viel Zeit genommen und Mühe
gemacht haben. Ich freue mich auf die Beratungen im Familien-, Kinder- und Jugendausschuss und ich glaube, dass es da viele Gemeinsamkeiten geben wird. Das möchte ich noch einmal deutlich herausstellen. Deswegen war es mir wichtig, jetzt die Debatte nicht im Dissens enden zu lassen. Darin steckt viel Arbeit und Mühe und ernsthafte Auseinandersetzung mit einem sehr wichtigen Thema für die Stadt, für die Kinder unserer Stadt. Deswegen bitte ich, jetzt hier entsprechend abzustimmen. – Vielen Dank.
Dann gebe ich noch einmal den Raum, vielleicht möchte sich noch jemand zu Wort melden? So sieht es nicht aus. Wir kommen zu den Abstimmungen und beginnen mit den Überweisungsbegehren.
Wer stimmt zunächst einer Überweisung der Drucksache 21/16000, dem Bericht der EnqueteKommission, an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig der Fall.
Wer möchte nun den Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD aus Drucksache 21/16001 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist abgelehnt, nicht?
Nein, nicht bis das Ergebnis stimmt, sondern bis wir hier auf dem Präsidium Klarheit haben, verehrte Damen und Herren.
Wer möchte nun den Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der SPD aus Drucksache 21/16001 an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisung abgelehnt.
Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war sehr viel eindeutiger, vielen Dank.
Wir kommen dann zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, GRÜNEN, LINKEN und FDP aus Drucksache 21/15999. Diesen möchte die CDU-Fraktion ziffernweise abstimmen lassen.
Wer sich nun also Ziffer 1 des Antrags anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit hat Ziffer 1 die Zustimmung gefunden.
Wer möchte auch Ziffer 2 annehmen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 2 hat mit wenigen Enthaltungen die Zustimmung gefunden.
Wer möchte diesen beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der FDP-Antrag abgelehnt.
Bei der Wahl einer/eines Deputierten der Behörde für Kultur und Medien gab es bei 103 abgegebenen Stimmen keine ungültigen Stimmen, 22 JaStimmen für Herrn Marco Schulz, 60 NeinStimmen und 21 Enthaltungen. Damit wurde Herr Schulz nicht gewählt und wir setzen die Wahl erneut auf die Tagesordnung.
Bei der Wahl eines Mitglieds für den Beirat für politische Bildung gab es ebenfalls bei 103 abgegebenen Stimmen keine ungültigen Stimmen, 16 JaStimmen für Herrn Dr. Alexander Wolf, 83 NeinStimmen und 4 Enthaltungen. Auch hier wurde Herr Dr. Wolf nicht gewählt und wir setzen die Wahl wieder auf die Tagesordnung.
Die dritte Wahl. Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds der Kommission für Stadtentwicklung gab es ebenfalls 103 abgegebene Stimmen, keine Stimme war ungültig. 34 Ja-Stimmen entfielen auf Herrn Peter Lorkowski, 55 Nein-Stimmen, 14 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Lorkowski nicht gewählt worden und die Wahl kann ebenfalls auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 43, Antrag der Fraktion DIE LINKE: Endlich sozial gerechte und transparente Gebühren für öffentlich veranlasste Unterbringung erheben!
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Endlich sozial gerechte und transparente Gebühren für öffentlich veranlasste Unterbringung erheben! – Drs 21/15732 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Senatorin! Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringung, das klingt nach einer bürokratischen Petitesse, ist es aber nicht. Wir müssen heute ernsthaft
darüber reden, wie der Senat mit Menschen umgeht, die unseren besonderen Schutz brauchen, Geflüchtete und Wohnungslose. Da ist unsere Gesellschaft, unser Rechtsstaat doch besonders gefragt, Schutz zu bieten.
Und da erwarte ich, dass Menschen, die keine eigene Wohnung haben, vom Senat nicht über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Da erwarte ich auch, dass der Senat seine Fehler korrigiert. Spätestens nach der mehr als deutlichen Gerichtsentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs war klar: Die Wuchergebühren auch in Hamburg sind rechtswidrig.
Aber was geschieht? Der Senat vertuscht seine Fehler und rückt sich alles so zurecht, dass am Ende noch höhere Gebühren herauskommen – ein echtes Armutszeugnis.
Geflüchtete und Wohnungslose werden zum Spielball finanzieller Interessen. Bevor ich zur Gebührenordnung selbst komme, möchte ich einen Blick darauf werfen, wofür Geflüchtete und Wohnungslose mit fast 600 Euro pro Monat in die Pflicht genommen werden. Wir haben es überwiegend mit prekären Unterkünften zu tun, einander fremde Menschen müssen sich ein Zimmer teilen. Das ist ein tiefer Einschnitt in die Privatsphäre, das verursacht Stress, das beeinträchtigt die Erholung nach der Arbeit, das Lernen für Schule und Ausbildung.
Hinzu kommt, dass fördern und wohnen Probleme mit Ungeziefer und Schimmel nicht in den Griff bekommt. Probleme gibt es auch bei den Begehungen der Zimmer. Menschenwürdige Mindeststandards werden in keiner Hinsicht eingehalten.
Der Senat muss endlich einmal zur Kenntnis nehmen, dass Grund- und Menschenrechte auch hinter der Eingangstür von fördern und wohnen gelten.
Hat sich in den Regierungsfraktionen oder im Senat eigentlich einmal jemand vorgestellt, wie es ist, über Jahre hinweg so zu leben? Würden Sie dafür fast 600 Euro zahlen wollen? Fänden Sie es gerecht, dass das Jobcenter für eine so prekäre Unterkunft so viel Geld bezahlt, dieses Geld für eine normale Wohnung aber nicht aufbringen will? Wohl eher nicht.
Das von uns in Auftrag gegebene Rechtsgutachten bestätigt diesen Unmut, der sich daraus ergibt, es bestätigt die Rechtswidrigkeit der Gebührenordnung und begründet das klar und ausführlich.
Gebührenordnung verstößt in eklatanter Weise gegen das Sozialstaatsgebot. Das ist ein Skandal. Hören Sie endlich auf, das zu ignorieren.
Der Senat betrachtet die Unterbringung zu Unrecht als eine polizeirechtliche Aufgabe, als Gefahrenabwehr. Das gilt aber nur für die Zuweisung der Unterkunft. In der Folgeunterkunft ist die Obdachlosigkeit beseitigt. Obdachlosigkeit ist in erster Linie ein soziales Problem. Es besteht also ein sozialrechtlicher Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben.
Und es wird Zeit, dass der Senat Geflüchtete und Wohnungslose nicht nur als Almosenempfängerinnen und -empfänger von seinen Gnaden behandelt, sondern als Menschen mit Rechten.
Dazu gehört das Recht insbesondere von Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern, nicht mit einer unangemessen hohen, zum Teil existenzgefährdenden Gebühr belastet zu werden.
Einen Maßstab, was angemessen ist, liefert das Ledigenheim in der Rehhoffstraße. Zwischen 150 und 250 Euro für ein möbliertes Einzelzimmer, da wird schnell klar, dass selbst die ermäßigte Gebühr von 210 Euro für einen halben Container zu hoch ist. Wer Geld verdient, dem müssen von vornherein zum Einkommen passende Gebühren berechnet werden. Ein unnötiger Sozialleistungsbezug ist zu vermeiden, denn das kann sich auch ausländerrechtlich negativ auswirken. Das haben die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Ratsfraktion in Stuttgart verstanden und sich für eine Änderung der Gebührenordnung eingesetzt. Frau Senatorin, nehmen Sie sich daran ein Beispiel, sorgen Sie für gerechte Gebühren. – Vielen Dank.