Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Zweiten Lesung findet ein sehr langer Prozess der landesrechtlichen Neugestaltung rundfunkrechtlicher Vorschriften seinen vorläufigen Abschluss, denn medienrechtliche Fragen werden auch diesen Landtag in Zukunft und in dieser Legislaturperiode weiter begleiten, denn es gibt wohl kaum einen Bereich, der sich so rasant entwickelt wie gerade dieser.
Gelang es der CDU-geführten Landesregierung bis 1998 nicht, entscheidende Regelungen zur Umsetzung des Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrages und des
Mediendienstestaatsvertrages in Landesrecht zu fassen, so wurde durch die SPD/PDS-Koalition in den zurückliegenden Monaten mit dem Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf dieses rundfunkrechtliche Defizit genauso beseitigt wie die Umsetzung des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages und die entsprechende landesrechtliche Regelung für die breite und moderne Entwicklung der Rundfunklandschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Denn, Herr Prachtl, bei aller Akzeptanz auch unterschiedlicher Positionen, aber so bin ich denn doch schon etwas von den Socken über das, was Sie hier heute gesagt haben. Manchmal hatte man den Eindruck, dass Sie der Werbekuchenbäcker des Landes MecklenburgVorpommern sind und die Medienpolitik dem Werbekuchen unterordnen.
Ich will mich an der Stelle dann auch gleich zu den vorliegenden Änderungsanträgen Ihrer Fraktion äußern, weil ich dann damit durch bin.
Zu dem Änderungsantrag auf Drucksache 3/1167, wo es um die Frage der niederdeutschen Sprache geht: Ich finde ja gut, dass Sie sich ganz persönlich und auch die CDU – und es sollten die anderen beiden Fraktionen auch tun – mehr um die Pflege der niederdeutschen Sprache mühen in diesem Land. Aber ob nun ausgerechnet das Landesrundfunkgesetz über den Vorwegabzug eine Sprachförderung betreiben sollte, die nicht rundfunkgebührenimmanent ist,
ist doch schon sehr fraglich. Und ich denke, wenn man in die anderen Bundesländer guckt, wo fast ausschließlich solche Vorwegabzüge durchgeführt werden, um Filmförderung zu betreiben, dann sind wir in diesem Lande mit dem Sonderweg, Orchester und Musiker in MecklenburgVorpommern zu fördern, ohnehin schon etwas exotisch.
Zu dem Antrag auf Drucksache 3/1166, wo es darum geht, die versuchsweise Regelung zu ändern, sollte Ihnen aufgefallen sein, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses einen anderen Wortlaut hat. Ich glaube nicht, dass dieser Antrag überhaupt zugelassen werden kann, da er sich auf eine alte Fassung bezieht und nicht so sehr auf das, was hier heute zur Abstimmung steht.
überhaupt kein Konflikt stattgefunden zwischen den öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern in diesem Lande. Und das ist der ausgewogenen Arbeit der Landesrundfunkzentrale und des Landesrundfunkausschusses zu danken.
Im Moment sehe ich noch nicht einen einzigen Konfliktfall, der überhaupt in diese Richtung gehen könnte. Allerdings ist das Spannungsverhältnis auch verfassungsrechtlich in der Rechtsprechung dort und unsere Überlegung war, für einen solchen unwahrscheinlichen Fall einen Konfliktlösungsmechanismus zu schaffen, der dazu beitragen kann, in der öffentlichen Diskussion dieses vorzunehmen.
Und es wäre doch keine einzige Fraktion, egal wie sich dann der zuständige Innenausschuss zusammensetzt, gut beraten, parteipolitisch dahin zu entscheiden, irgendeine Frequenz zu verteilen.
Meine Damen und Herren, der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf entstand in sehr engem Zusammenwirken mit der Staatskanzlei und zwischen den beiden regierungstragenden Fraktionen. Ich möchte an dieser Stelle meinen Dank an die Mitarbeiter der Staatskanzlei und an die Kollegen und Mitarbeiter der SPD-Fraktion richten.
Diese Erarbeitung und Bearbeitung vollzog sich in einem breiten Dialog mit den Rundfunkmachern in diesem Land und mit Experten auch außerhalb der Landesgrenzen. Um es an dieser Stelle bereits vorwegzunehmen, die PDS-Fraktion sieht in dem heutigen Beschluss über das Landesrundfunkgesetz eine tragfähige Grundlage künftiger Rundfunkentwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem heute zu novellierenden Gesetz werden die rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen für eine moderne und vielseitige Rundfunklandschaft gelegt, die neben den öffentlich-rechtlichen und landesweiten privaten Rundfunkveranstaltern auch lokale kommerzielle und nichtkommerzielle Angebote für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.
Mit dem Gesetz zur Novellierung des Landesrundfunkgesetzes wird gleichzeitig die entsprechende Regelung eines Zustimmungsgesetzes zum Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vollzogen. Vieles wird mit diesem aus der EU-Fernsehrichtlinie in geltendes Recht gegossen. Das gilt – und der Ministerpräsident hat darauf Bezug genommen – insbesondere für die Übertragung von Großveranstaltungen, zu Werberegelungen und zum Jugendschutz. Nicht alles ist dabei aus unserer Sicht ausreichend geregelt, ermöglicht Auslegungen und lässt auch so manches offen. Dem entspricht Politik aber zugleich mit der Tatsache, dass ja bereits jetzt am Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag gearbeitet wird. Und dieses hat schon seine tiefe Ursache in dem Fakt, dass in wohl kaum einem anderen Bereich die Umsetzung moderner Kommunikations- und Informationstechniken sich so umfänglich und bürgernah zeigt wie gerade im Rundfunk.
Ständig entstehen neue Grauzonen im Rundfunkrecht, denen der Gesetzgeber in der möglichst hohen Klarheit,
aber auch mit der nötigen Abstraktion entsprechen muss. Mit dem Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf werden aus Sicht meiner Fraktion die notwendigen landesrechtlichen Regelungen getroffen, um den sich heute ableitbaren Entwicklungen gerecht zu werden.
Meine Damen und Herren, die Novellierung des Landesrundfunkgesetzes entspricht dem Ziel der SPD/PDSKoalition, den Medienstandort Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln und mehr Möglichkeiten für eine bessere Bürgerbeteiligung zu schaffen. Dieses widerspiegelt sich unter anderem in der sich im Gesetz wie ein roter Faden durchziehenden Regelung zur Zulassung lokaler Rundfunkprogramme, der Arbeit der Offenen Kanäle als Regeleinrichtung und zu Rundfunkversuchen. Gerade um in Bezug auf die Letztgenannten die weitere nötige Klarstellung zu erhalten, liegt Ihnen heute ein diesbezüglicher weiterer Ergänzungsantrag vor.
Im Rahmen der Neufassung zu lokalem Rundfunk sind aus unserer Sicht insbesondere die klaren Regelungen zur langfristigen Planungssicherheit hervorzuheben, die die Macher in diesem Lande vom Veranstaltungsfernsehen immer angemahnt haben. Es war nicht so einfach, aber mit zehn Jahren kann man langfristig planen, kriegt die nötigen Kredite bei den Banken und kann sich für die Vielfalt der Medienlandschaft in diesem Lande engagieren. Ich denke, dieses ist der richtige Weg. Ob es in der längerfristigen Perspektive die Daseinsform sein wird, das wird das Leben uns zeigen. Und dann kann man diesen Versuchsstatus allemal aufheben. Also diese Regelung macht die Tür auf für eine breite Entwicklung und damit auch die Schaffung so manchen Arbeitsplatzes in diesem Bereich.
Offene Kanäle haben mit der heutigen Beschlussfassung ihren Versuchscharakter verloren. Ein Ausbau ist bei entsprechenden materiellen und finanziellen Möglichkeiten denkbar, auch um mehr in der Fläche Bürgernähe zu realisieren. Und die Kollegen dieser Offenen Kanäle denken schon sehr wohl darüber nach, wie man an den jetzigen beiden Standorten mehr Bürger auch aus dem Umland, aus dem ganzen Land einbeziehen kann.
Nunmehr finden die Sitzungen des Landesrundfunkausschusses in der Regel öffentlich statt. Die Kompetenz des Landesrundfunkausschusses als das entsprechende Gremium in Bezug auf das Wechselspiel mit dem Direktor ist klarer gefasst und umfänglicher gestaltet. Beide Seiten sind aufgerufen, dieses im Interesse einer weiteren Entwicklung der Medienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern auch zu nutzen.
Klar bekennt sich meine Fraktion zu den vorgesehenen Regelungen zur Einführung des Vorwegabzuges von nunmehr 20 Prozent zum Zwecke rundfunkgerechter Musikdarbietungen und für Orchester aus Mecklenburg-Vorpommern sowie die audiovisuelle Darstellung und für die Produktionen von Filmschaffenden aus MecklenburgVorpommern. Natürlich wissen wir um den Spagat von wachsenden Aufgaben und vorhandenen finanziellen Mitteln. Aber dieses ist ja ein generelles Problem und dem muss entsprochen werden. Den Anteil – und da stimme ich Ihnen voll zu – für Projekte zur Förderung der Medienkompetenz nach Paragraph 58 zu verwenden ist ein richtiges und wichtiges Signal, das flankiert werden muss durch entsprechende Aktivitäten auch der öffentlichrechtlichen Veranstalter, der privaten und der nichtkommerziellen Veranstalter durch Landesregierung und die kommunale Ebene, und dies insbesondere vor dem Hin
Im Vergleich zu 1992 weist die GFK-Datenanalyse in Bezug auf 1998 eine Erhöhung der Verweildauer der 12bis 19-Jährigen von 169 auf 191 Minuten pro Tag aus, und dies bei so mancher wachsender Plattheit und zunehmender Verkürzung von Sachverhalten, also eine Aufgabe ersten Ranges.
Und dabei gibt es schon besondere Bedingungen für Ostdeutschland und auch für Mecklenburg-Vorpommern. Bei der entsprechenden Untersuchung von Kindern im Alter von 6 bis 13 Jahren ist festgestellt worden, dass 48 Prozent im Osten einen eigenen Fernseher im Kinderzimmer haben, im Westen sind es nur 25 Prozent. Dreiviertel aller Kinder geben an, dass sie täglich fernsehen beziehungsweise fast täglich. Und die Studie belegt deutlich, dass ostdeutsche Kinder medienorientierter sind als ihre westdeutschen Altersgenossen. Auch dieses stellt besondere Ansprüche an die Entwicklung von Medienkompetenz bei uns im Lande.
Und auch die Regelung des Paragraphen 31 „Besondere Sendezeiten für Religionsgemeinschaften“ findet die Unterstützung meiner Fraktion. Damit wird Wahlwerbung über die vorgesehene Regelung ausgeschlossen.
Kurzum – die PDS-Fraktion steht zu diesem Gesetzentwurf, bittet um Zustimmung zu den Ihnen vorliegenden beiden Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen und wünscht den Medienmachern in diesem Lande eine glückliche Hand, die enge Verbindung zu den Konsumenten und uns allen spannende Unterhaltung in den Medien dieses Landes.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf ist es gelungen, neue Akzente zu setzen und weitere positive Rechtsetzungen für den Medienstandort Mecklenburg-Vorpommern zu beschließen. Dieses ist umso erfreulicher, da es in den vorangegangenen Jahren der großen Koalition eine Blockade gab, eine Blockade, die eine Weiterentwicklung des Medienstandortes Mecklenburg-Vorpommern verhinderte. Gleich nach dem Regierungswechsel war diese Blockade aufgehoben und jetzt liegt uns nach den Beratungen in den Ausschüssen ein Ergebnis vor, das sich nun wahrlich sehen lassen kann.
Ich will es in seinen wichtigsten Punkten zusammenfassen. Ich will das noch mal wiederholen für den Abgeordneten Rehberg: Mit diesem Gesetz liegt wirklich ein Gesetzentwurf vor, der sich sehen lassen kann