und dem Medienstandort Mecklenburg-Vorpommern zur Ehre gereicht. Ich komme darauf noch zurück und werde Ihnen darlegen,
(Eckhardt Rehberg, CDU: Ja, ja, Ihr altes Ziel, das Sie vor Jahren verfolgt haben, das setzen Sie jetzt um.)
Lassen Sie mich im Einzelnen dazu etwas sagen, worin die eigentlich markanten Punkte liegen, die mit der CDUFraktion nicht zu erreichen waren, was ich sehr bedauere, denn ansonsten wären wir vier Jahre weiter, als wir es heute sind.
Zum einen gibt es im Bereich der Offenen Kanäle wichtige Neuerungen, so vor allem, dass der Versuchsstatus der Offenen Kanäle beendet wurde. Damit sind wir einem mehrfach an uns herangetragenen Wunsch aus der Praxis nachgekommen. Die Offenen Kanäle haben damit jetzt die Sicherheit, die sie für ihre Arbeit brauchen.
Zum Zweiten sieht das Rundfunkgesetz jetzt vor, dass es keine zahlenmäßige Begrenzung der Offenen Kanäle im Land mehr gibt. Es können also mehr als nur die zwei zur Zeit arbeitenden Kanäle ihre Arbeit aufnehmen, was nicht heißt, dass in den nächsten Jahren Offene Kanäle en masse entstehen werden, denn die Entscheidung darüber ist in die Kompetenz der Landesrundfunkanstalt gestellt, die nach ihren Gegebenheiten und Möglichkeiten darüber entscheiden wird.
Zum Dritten verändern wir die geltende Rechtslage des Rundfunkgesetzes, wonach gefordert wird, dass die Nutzungsberechtigten der Offenen Kanäle ihren Wohnsitz im Verbreitungsgebiet des Offenen Kanals haben. Von jetzt an reicht es, wenn der Nutzer seinen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat. Damit wird der Kreis der Nutzungsberechtigten erheblich ausgeweitet.
Das Rundfunkgesetz sieht als wesentliche Neuerung die Zulassung von lokalem Rundfunk vor. Neben dem lokalen Fernsehen lassen wir auch lokalen Hörfunk zu. Dieses wurde ebenfalls in der Anhörung vor dem Innenausschuss nachdrücklich gefordert. Eine solche Regelung macht im Ergebnis auch Sinn und ist ein Schritt zur Weiterentwicklung des Medienstandortes. Und Ihre Frage, Kollege Prachtl, was denn lokale Sender seien, dieses haben wir geregelt, nämlich dann, wenn sie maximal zwei Gebietskörperschaften umfassen. Also da ist Klarheit geschaffen. Die von Ihnen bemängelte Unklarheit ist durch das Gesetz beseitigt worden.
Wir wollen damit letztlich erreichen, dass die Potentiale, die in unserem Land vorhanden sind und bislang ungenutzt schlummerten, aktiviert werden können. Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben ein Bedürfnis danach, mehr darüber zu erfahren, was in ihrer Region vor Ort passiert. Dem können landesweit sendende private oder öffentlich-rechtliche Sender nicht in dem Maße nachkommen, wie es lokale Anbieter können. Darin besteht ihr Charme, aber ich gebe zu, darin besteht auch ihr finanzielles Risiko. Ich bin mir durchaus bewusst, dass diese Entscheidung nicht von allen Beteiligten gleichermaßen positiv bewertet wurde – Kollege Prachtl hat darauf hingewiesen –, aber unter dem Strich ist diese Regelung gut für unser Land.
Die von den Koalitionspartnern als Ziel formulierte Weiterentwicklung des Medienstandortes Mecklenburg-Vorpommern bedeutet, Anreize zu geben, die Möglichkeiten, neues Schaffen auszuprobieren, neue Entwicklungen anzubieten und zu sehen, ob diese auch angenommen werden. Damit einhergehen wird aber auch eine Entwicklung, dass bei Mehranbietern bei einem nicht größer wer
denden Hörerpotential und Werbekuchen die etablierten Sender eventuell weniger an Quote und an Einnahmen verbuchen können. Das setzt aber vielleicht auch bei den bestehenden etablierten Anbietern – Sendern, genauer gesagt – möglicherweise neue Potentiale frei und gibt den Kunden die Hoffnung, dass es nicht dabei bleibt, dass man, gleich welches Programm man einschaltet, heutzutage auf nahezu allen Sendern gleiche Programmabläufe geliefert bekommt. Vielleicht hat sich ja nur bei mir der Eindruck verstärkt, dass auf nahezu allen Sendern Glücksspiele in der immer wieder gleichen Form gebracht werden. Wortanteil mit informativem Gehalt scheint immer unwichtiger zu werden, insbesondere bei den privaten Rundfunkanbietern. Die Unterscheidbarkeit zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss aber eine Aufgabe bleiben, der sich vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stellen müssen. Ich hoffe, dass dies nicht eine zwangsläufige Entwicklung ist, die vor allem vor anstehenden Marktanalysen noch verstärkt wird.
Ich bin mir durchaus bewusst, meine Damen und Herren, dass wir mit einem Rundfunkgesetz die Medienlandschaft nur in kleinen Schritten verändern werden. Dennoch gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass die Sender eventuell in Gesprächen mit der Landesrundfunkzentrale einmal überdenken, welche Entwicklung wir auf dem Rundfunksektor in den vergangenen Jahren auch hier im Land zu registrieren hatten. Schauen Sie sich nur an, mit welchen Mitteln die Sender heute versuchen, auf sich aufmerksam zu machen. Da ist meiner Meinung nach sehr viel Peinlichkeit dabei. Es gab ja eine Zeit, in der die 10Mark-Scheine in Mecklenburg-Vorpommern Mangelware wurden. Ein Beispiel ist auch, wie denn die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sich am Telefon melden sollen, wenn sie möglicherweise angerufen werden. Ich finde dieses in einem gewissen Grade ganz unterhaltsam, unter dem Strich wird es aber einer Kulturlandschaft, einer Rundfunklandschaft, die etwas auf sich hält, nicht gerecht.
Dass wir mit der Einführung von lokalem Rundfunk Potentiale wecken können, wird doch deutlich, wenn wir einmal einen Blick in andere Bundesländer werfen. Ich rede jetzt über die lokalen Rundfunksender, die wir neu eingerichtet haben. Ich will uns nicht gleich auf eine Stufe mit Nordrhein-Westfalen stellen, wo es immerhin 46, mit Baden-Württemberg, wo es 18, oder Bayern, wo es gar 56 regionale beziehungsweise lokale Hörfunkprogramme gibt. In Sachsen gibt es 9 lokale beziehungsweise regionale Hörfunkanbieter. Ich glaube, wenn man internationale Vergleichsmaßstäbe anlegt, so scheint mir die deutsche Hörfunklandschaft im Allgemeinen und die in Mecklenburg-Vorpommern im Speziellen sowohl in der Wettbewerbsintensität als auch in der Programmvielfalt noch entwicklungsfähig zu sein. Und wenn dieses Mehr an Konkurrenz zu einem Mehr an Vielfalt und einem Wenigen an Einheitssendemasse führt, so hätten wir damit einen willkommenen Nebeneffekt erzielt.
Wir haben die Initiative der Landesregierung ausdrücklich begrüßt, einen Vorwegabzug einzuführen und diesen für die Orchesterförderung vorzusehen. Darüber hinaus soll der Vorwegabzug gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung von 15 auf 20 Prozent erhöht werden. Dieser Anteil in Höhe von fünf Prozent soll der Filmförde
rung zukommen. Damit haben wir einen Beitrag zur Unterstützung von Orchestern in unserem Lande geleistet, der als beispielhaft angesehen werden kann, und damit haben wir einen Beitrag für den Drehstandort Mecklenburg-Vorpommern im audiovisuellen Bereich geleistet.
Lassen Sie mich an dieser Stelle eine Anmerkung zu den Ausführungen meines Kollegen Prachtl machen, der in anerkennenswerter Weise für die Aufnahme der niederdeutschen Sprache in das Rundfunkgesetz gestritten hat.
Obwohl wir Ihren Antrag zur Förderung der niederdeutschen Sprache im Innenausschuss abgelehnt haben – und wir werden ihn auch heute ablehnen –, darf dies aber hier im Hohen Hause und auch nicht außerhalb, zum Beispiel bei der Landesrundfunkzentrale, so verstanden werden, dass wir der Ansicht wären, die niederdeutsche Sprache dürfe oder solle nicht gefördert werden. Natürlich ist es der Landesrundfunkzentrale auch ohne Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung möglich, das Niederdeutsche zu fördern. Mehr noch, die Landesrundfunkzentrale als Landesanstalt ist sogar verfassungsrechtlich dazu angehalten, den Artikel 16 der Landesverfassung, in dem dem Niederdeutschen ein besonderer Rang eingeräumt wird, zu beachten, auch ohne dass es im Rundfunkgesetz eigens aufgenommen worden ist.
Dieses ist aber nicht der entscheidende Aspekt. Entscheidend ist – und ich meine, dazu sollten wir alle stehen –, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen ganz großen und wichtigen Schritt zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in unserem Lande geschaffen haben. Und, Kollege Prachtl, vor die Wahl gestellt, Niederdeutsches oder den Film zu fördern, hat die Koalition eine klare Entscheidung getroffen. Wir sind eben nicht dafür, dass hier verkleckert wird, sondern wir sagen: Das politische Ziel ist klar und dann wollen wir die Mittel dafür auch einsetzen, ohne andere kulturpolitisch noch so wichtige Fragen dabei aus dem Auge zu verlieren.
Daneben gibt es sicher auch Punkte, meine Damen und Herren, das will ich an dieser Stelle nicht verhehlen, die ich noch gerne geändert gesehen hätte. Aber dafür gibt es letztlich noch keine Mehrheiten und, ich meine, eine geänderte Zusammenfassung des Landesrundfunkausschusses. Ich glaube aber auch, dass die von mir zu diesem Punkt angestoßene Diskussion und die letztliche Beibehaltung der Zusammensetzung dem jetzigen Landesrundfunkausschuss den Rücken für seine zukünftige Arbeit stärkt. Der Landesrundfunkausschuss kann davon ausgehen, dass er jetzt die Rückendeckung für seine schwierige und verantwortungsvolle Arbeit hat und seine Aufgaben und Zuständigkeiten auch mit aller Entschiedenheit wahrnehmen kann.
Wenn ich mir aber vor Augen halte, was uns mit diesem Rundfunkgesetz gelungen ist, dann kann ich diesen einen Punkt verschmerzen. Ich bin mit dem Gesetz so zufrieden, wie es hier vorliegt, und dazu gehört eben auch ein Punkt, den Sie gerade nicht mehr im Gesetz wiederfinden, weil er gestrichen wurde. Damit meine ich die Wahlwerbung für politische Parteien. Ich glaube, dass es richtig war, den Anspruch der Parteien auf Wahlwerbezeiten aus dem Gesetz zu streichen. Wir haben ihn für den Geltungsbereich der privaten Rundfunkanstalten gestrichen, in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist dieser Anspruch nach wie vor enthalten.
Meine Damen und Herren! Wir erinnern uns alle noch an die letzten Wahlkämpfe, bei denen sich private Sender
dagegen wehren mussten, Wahlwerbespots von rechten Parteien senden zu müssen, sie aber auf Grundlage des geltenden Rundfunkgesetzes dazu verpflichtet wurden. Es ist eben auch nicht richtig zu sagen, die Parteien würden sich damit aus der Öffentlichkeit verabschieden. Wer von uns hat sich nicht schon bei Wahlwerbespots an den Kopf gefasst und gesagt, dass diese Spots nicht gerade das sind, worauf die Welt gewartet hat. Parteien haben vielfältige andere Möglichkeiten, für sich zu werben, übrigens nicht nur in Zeiten des heißen Wahlkampfes.
Ich sage hier für meine Fraktion ganz nachdrücklich, dass wir zur Streichung der Wahlwerbung aus dem Rundfunkgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern stehen. Vielleicht ist dieses ein erster Schritt in einer langwierigen Diskussion, Wahlwerbung auch aus den öffentlichrechtlichen Sendern herauszubekommen. Auf jeden Fall wollen wir dies als ein Zeichen verstanden wissen. Es wird aber auch den Parteien besonders weh tun, die einen Wahlkampf ohne nach außen hin erkennbaren Kandidaten, sondern fast ausschließlich über Medien führen.
Meine Damen und Herren! Ein paar Worte noch zum Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Sie wissen, das ist jener Vertrag, den die Bundesländer untereinander schließen und der ihre Rundfunkbeziehungen regelt. Ich will an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern die Chance genutzt und ein Rundfunkgesetz vorgelegt haben, das gleich an die neuen Regelungen des Rundfunkänderungsstaatsvertrages angepasst wird. Damit sind wir das erste der Bundesländer überhaupt, die jetzt ein Rundfunkgesetz haben, das in voller Überstimmung mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist und das deshalb durchaus als modern bezeichnet werden kann.
Hier komme ich auf Ihren Einwand zurück, Herr Rehberg. Es ist nun einmal so, Mecklenburg-Vorpommern ist mit Verabschiedung dieses Gesetzes das erste Land, das einen Zusammenhang, eine Kompatibilität von Landesgesetzgebung und Rundfunkstaatsvertrag hergestellt hat. Ich begrüße das außerordentlich. Aber, meine Damen und Herren, der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag verdient es nicht, nur so nebenbei behandelt und angesprochen zu werden. Er dient in weiten Teilen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und Neuigkeiten von einigem Gewicht, von denen nur einige wenige hier angesprochen werden können.
Ein Schwerpunkt liegt in der deutlicheren Verbesserung des Jugendschutzes. Die Ausstrahlung sportlicher Großereignisse soll in der Bundesrepublik nur dann verschlüsselt und von der Zahlung eines besonderen Entgeltes abhängig gemacht werden, wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein Dritter zu angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das Ereignis auch in einem frei zugänglichen Fernsehprogramm ausgestrahlt werden kann. Die Vorschriften für Werbung, Teleshopping, Sponsoring werden durch den Staatsvertrag neu gefasst. Ich denke, dass mit dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gute neue Regelungen gefunden wurden, von denen die Bürgerinnen und Bürger profitieren werden.
Die SPD-Fraktion stimmt diesem Gesetz zu. Ich bin mir bewusst, der Regelungsbedarf ist enorm und wir werden uns vielleicht sogar noch in diesem Jahr mit dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigen. Ich bitte Sie also um Zustimmung.
im Zweifelsfall der Innenausschuss, dazu hat der Kollege Bluhm bereits etwas gesagt. Herr Prachtl, ich erinnere Sie daran, dass es durchaus in Deutschland in anderen Bundesländern üblich ist, dass das gesamte Verfahren der Frequenzvergabe und Lizenzverteilung durch den Landtag oder in anderen Fällen die Landesregierung vorgenommen wird. Wir haben hier die schwächste Form der Eingriffsmöglichkeiten des Landtages. Ich sehe also keinen Anlass zur Panik, wie Sie es versucht haben hier darzustellen.
Dass wir den Versuchsstatus für lokalen Rundfunk festgeschrieben haben, hat seinen guten Sinn. Die Landesregierung hatte ja fünf Jahre vorgeschlagen. Die Koalitionsfraktionen haben gesagt, wir lassen das auf zehn Jahre, weil Investitionen notwendig sind. Aber, Herr Prachtl, wir gehen ja langsam dazu über oder überlegen zumindest, Gesetze für einen bestimmten befristeten Zeitraum zu machen. Ich halte es durchaus für sinnvoll, diese Versuche zeitlich zu befristen. Wenn sie sich dann als das erweisen, was wir alles erhoffen, nämlich erfolgreiche Unternehmen, wird der Gesetzgeber nicht davor zurückschrecken, diese Zeiten auch zu verlängern.
Zu Ihrem Antrag – Parteien und Rundfunkgremien – wird der Kollege Böttger noch etwas sagen. Ich habe dazu meine Haltung bereits im Innenausschuss gesagt. Zur niederdeutschen Sprache ist etwas gesagt worden.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben alle Unklarheiten beseitigt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat uns heute hier einen Entschließungsantrag vorgelegt,
der den Landtag auffordert, sich dafür auszusprechen, zukünftig auf die Entsendung von Mitgliedern von Parteien in Rundfunkgremien zu verzichten. Ich möchte nur zu diesem Antrag reden und gleich zu Beginn sagen: Ich werde diesem Antrag zustimmen.
Allerdings, Herr Prachtl, Sie haben mich vorhin mehrmals gelobt für meine Haltung in dieser Frage im Innenausschuss. Ich kann Ihnen nur sagen, als wir in den letzten acht Jahren genau diese Forderung erhoben haben und ich hier des Öfteren über die Begrenzung des Einflusses der Parteien in den Rundfunkgremien gesprochen habe, war es ja gerade noch die CDU, die um jedes Mandat gekämpft und erklärt hat, dass das überhaupt nicht geht, weil die Parteien eine wichtige Rolle haben. Nun sage ich, alle Parteien sind lernfähig, für Lernfähigkeit darf man die Parteien nicht kritisieren und ich will mit meiner Zustimmung auch unterstellen, Kollege Prachtl, dass Sie es ehrlich meinen in dieser Frage. Ich kann mir vorstellen, Sie werden es auch nicht so einfach gehabt haben, diesen Entschließungsantrag mehrheitsfähig in Ihrer Fraktion zu machen, denn nachdem man jahrelang ein solches Anspruchsdenken als Partei entwickelt hat und durch die aktuellen politischen Ereignisse die Frage der Rolle der
Parteien in der Gesellschaft neu definiert werden muss, halte ich es zumindest für richtig, hier einen ersten Schritt zu machen.
Ich sage aber auch gleich, es kann nur ein erster Schritt und möglicherweise nicht der größte Schritt sein. Aber wir diskutieren ja hier heute eine konkrete Frage, denn ich bin schon der Meinung, wir müssen die Frage, welche Rolle und welchen Einfluss das Grundgesetz den Parteien in der Gesellschaft gibt, völlig neu diskutieren, und nicht nur bezüglich des Rundfunks, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen, denn das zeigt ja die gegenwärtige aktuelle Diskussion.
Ich glaube auch, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mehrheitlich der Meinung sind, Parteien sollten sich in vielen Fragen zurücknehmen, wie ich meine, völlig zu Recht. Denn, was haben wir denn für eine Situation? Wir haben Parteien in Aufsichtsräten auf Bundes-, Landes- und vor allen Dingen auf kommunaler Ebene, da wird oftmals nicht die Frage nach der Kompetenz gestellt, sondern da reicht das Proporzdenken, die Zugehörigkeit zu einer Partei.
Ich selbst bin seit einiger Zeit in kommunalen Aufsichtsräten aufgrund meiner kommunalen Funktion und ich weiß, wie schwer es ist, die vielfältigen wirtschaftlichen Belange eines kommunalen Unternehmens neben der ehrenamtlichen Tätigkeit als Kommunalvertreter richtig zu beherrschen. Und ich weiß auch, welche Gefahren in solchen Parteienproporzen bestehen.
Wir alle wissen, dass Parteien in Verwaltungsräte, in Aufsichtsräte von Banken, von Sparkassen delegiert werden, dort die bestimmende Stellung einnehmen, und es wird ganz verrückt, meine Damen und Herren, wenn ich mir die Situation in den Ortsbeiräten ansehe. Wir haben in der Kommunalverfassung Ortsbeiräte. Die leisten eine hervorragende Arbeit. Es sind ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger, die sich in den Ortsteilen um das Wohl ihrer Mitmenschen kümmern. Und jetzt sieht unsere Kommunalverfassung vor, die müssen in Parteien sein oder müssen auf dem Ticket einer Partei dort mitarbeiten. Es wird völlig schizophren, wenn eine ganz normale Bürgerin oder ein Bürger, die oder der sagt, mit Parteien will ich nichts am Hut haben, aber ich will mich engagieren. Der kann es gar nicht, er braucht das Ticket einer Partei. Da passieren ganz dolle Dinge. Ich habe es erlebt, da haben sie gesagt, ich kann zwar die CDU nicht sonderlich leiden und die PDS auch nicht, aber wenn es nicht anders geht, spiele ich mal CDU oder PDS. Der wollte ja mitarbeiten.
Aber, Herr Nolte, das sind die Ausuferungen, die wir haben in der Situation, dass wir alles oder vieles unter Parteienproporz sehen.