Frau Staszak, nur eine Frage. Sie wissen, dass ich Sie unterstütze. Frau Staszak, eine Frage: Wäre es nicht sehr viel sinnvoller – wir wissen, dass derzeit die Eckpunkte des Haushaltes 2001 im Kabinett
beraten werden –, dass man dem Anliegen von Frau Herold nachkommt und für die landesweite Ausbreitung des Modells entsprechende Haushaltsmittel einfordert? Wäre Ihnen das nicht lieber als ein, sagen wir doch mal, wenig verbindlicher Landtagsbeschluss?
Deshalb, denke ich, ist es erst mal in Ordnung, dass wir heute darüber reden. Alle wissen dann, was sie zu tun haben. Ich denke, dann werden wir auch einen Weg finden. Oder?
und zwar zu der Täterarbeit. Sie wissen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern bereits drei Beratungsstellen für gewalttätige Männer gibt. Hier können sich Männer beraten lassen, wie sie vorhandene Gewaltpotentiale abbauen können, das heißt, wenn sie selbst zu der Erkenntnis kommen und dies freiwillig tun möchten. Die Beratung ist also freiwillig. Das ist auf der einen Seite natürlich gut. Ich bin aber der Meinung, dass Täterprogramme ein integrierter Bestandteil der Interventionsprojekte sein müssen. Täterprogramme sind von Therapien zu unterscheiden, meine Damen und Herren.
Täterprogramme müssen auf freiwilliger Basis angeboten werden, aber auch mit justizieller Auflage. Dabei sollten sie nicht als Alternative, sondern als Ergänzung oder als Erweiterung von Strafmaßnahmen eingesetzt werden – also kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch. Ich weiß, dass es dazu unterschiedliche Diskussionen gibt.
Ich würde gerne etwas zum Bereich Frauenhandel sagen. Aber ich denke, meine Redezeit ist jetzt abgelaufen.
Dem Thema, denke ich, wenden wir uns noch einmal zu, aber es ist ebenso wichtig. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Ja, Herr Jäger, warum macht man wohl Anträge? Um zum Beispiel einen Landtag hinter eine bestimmte politische Position zu bekommen, um ganz konkret ein Gesetz zu ändern beziehungsweise um einen komplexen Katalog von Aufgaben zusammenzustellen.
Frau Holznagel, Ihre Ausführungen haben mir leider erneut bewiesen, dass Sie sich mit bestimmten Problematiken inhaltlich nicht gründlich auseinander setzen.
Ja, das CORA-Projekt soll landesweit ausgestaltet werden. Dazu brauchen wir aber auch die kommunale Ebene, so ähnlich wie das auch im Bundesaktionsplan deutlich gesagt wird, den Bund, die Länder und die Kommunen, das heißt also, auch die Landkreise müssen hier aktiv werden. Heißt jetzt Ihre Ablehnung unseres Antrages, dass Sie auch in der Arbeitsgruppe nicht mitarbeiten wollen?
Ich denke, Sie haben vorhin erwähnt, dass das Interventionsprojekt eine umfangreiche Mitarbeit von unterschiedlichen Institutionen garantiert und deshalb soll dieses Interventionsprojekt in dieser Arbeitsgruppe drin sein. Dann sind über die Koordinatorin Frau Herold nämlich auch alle entsprechenden Institutionen mit im Blick.
Noch etwas zu Ihrer Bemerkung bezüglich Bundesaktionsplan und dem Wunsch von uns, dass über die BundLänder-Arbeitsgruppe die Problematik Gewalt gegen lesbische Frauen mit aufgenommen wird. Ja, Frauen sind Frauen, aber es gibt bestimmte Gruppen von Frauen, die sind nicht nur der Diskriminierung oder diskriminierenden Tatbeständen aufgrund des Geschlechts ausgeliefert, sondern aufgrund ihrer zusätzlichen Besonderheiten noch weiteren diskriminierenden Tatbeständen ausgesetzt. Das trifft behinderte Frauen, die sind explizit aufgeführt, das betrifft ältere Frauen und die lesbischen Frauen sind leider vergessen worden, nicht berücksichtigt worden. Deswegen hätten wir ganz gern, dass das mit aufgenommen wird.
Vorab möchte ich mich aber, ähnlich wie das Frau Staszak hier gemacht hat, ganz ausdrücklich für die engagierte Arbeit der ehrenamtlich Mitwirkenden in diesem Interventionsprojekt CORA bedanken und insbesondere bei Frau Herold. Sie ist die einzige Festangestellte, hat das alles zu koordinieren und geht in allen Arbeitskreisen mit an der Spitze voran, so dass ich denke, hier muss man für das, was jetzt auch auf dem Tisch liegt, explizit den großen Dank aussprechen für die erbrachten Leistungen.
Ich möchte auch die aufgeschlossene und zielorientierte Arbeit und Unterstützung des Leiters der Polizeidirektion Rostock, Herrn Abramowski, und des Leitenden Oberstaatsanwaltes, Herrn Opitz von Bardeleben, hervorheben. Ohne die bisher geleistete Arbeit und die nun vorliegenden Ergebnisse wäre der heutige Antrag gar nicht möglich gewesen.
Worum geht es? Mit diesem Aktionsplan soll ein weiterer Punkt in einem mehrjährigen Reformprozess gesetzt werden. Ich hatte eingangs gesagt, zehn Jahre arbeiten wir international und fünf Jahre ungefähr hier in der Bun
desrepublik an neuen Herangehensweisen. Dazu bedarf es als Basis für die Arbeit eines gesellschaftlichen Grundkonsenses, der da lauten sollte und muss: Wenn auch die Intimität der häuslichen Sphäre grundsätzlich einen Anspruch auf staatliche Respektierung hat, findet dieser Anspruch dort seine Grenzen, wo es der staatlichen Intervention zum Schutz der körperlichen Sicherheit vor allem der sozial und physisch schwächeren Familienmitglieder bedarf. Darin muss der Bereitschaft Ausdruck verliehen werden, Gewalt auch dann zu ächten und gegen sie mit Entschiedenheit vorzugehen, wenn sie sich in der häuslichen Sphäre ereignet. Die betroffenen Frauen erwarten zu Recht von staatlichen Institutionen wie Polizei und Justiz, dass sie ihre Grundrechte auf Würde und körperliche Unversehrtheit schützen. Leitlinien dieser Reform müssen sein: die Vorrangigkeit des Sicherheitsanspruches der Frau, die Notwendigkeit einer unzweideutigen Ächtung der Gewalt, auch und gerade, wenn sie in der häuslichen Sphäre verübt wird, und die Notwendigkeit des kooperativen Ansatzes.
Meine Damen und Herren, wie in der Begründung zum Antrag bereits ausgeführt, sollte sich der Landesaktionsplan strukturell am Bundesaktionsplan orientieren. Schwerpunkte sehe ich in einer gründlichen Analyse der entsprechenden Ursachen für Gewalt und der Auswirkungen, der Prävention, der Begleitung der Rechtssetzung des Bundes und neuer landesrechtlicher Regelungen sowie in der Kooperation zwischen staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten. Das sollte sowohl im Bereich der Kriminalprävention häusliche Gewalt und im Bereich Frauenhandel erfolgen. Zudem ist an der landesweiten Vernetzung von Hilfsangeboten weiter zu arbeiten. Es gibt schon solche Netzwerke, aber sie müssen weiter ausgebaut werden.
Einen neuen Akzent sehen wir in der Aufnahme des Punktes Täterarbeit. Frau Staszak hat hier schon einige Ausführungen gemacht. Und auch ich bin der Meinung, es muss beides geben – die sozialen Trainingskurse wie auch Möglichkeiten für freiwillige Beratung. Für ganz wichtig halten wir auch die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und die verstärkte Sensibilisierung der Gesellschaft für diese Problematik, weil nach wie vor in den Köpfen mitunter sehr viel Unsinn drin ist, dass es einem richtig weh tut.
Es geht auch um die Zusammenarbeit aller an diesem Prozess Beteiligten. Diese Zusammenarbeit sollte zwischen den einzelnen Ländern gepflegt werden. Wir haben das hier in Mecklenburg-Vorpommern schon praktiziert, indem das CORA-Projekt mit dem KIK in Schleswig-Holstein und dem BIG in Berlin eine enge Zusammenarbeit und Kooperation gepflegt hat. Aber auch die Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern sollten wir hier mit aufnehmen, um in einem einheitlichen Europa zu versuchen, relativ einheitliche Wege zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen zu gehen.
Es liegt also ein gutes Stück Arbeit noch vor uns und wir müssen sie gemeinsam mit den ExpertInnen und mit den Fachleuten aus den unterschiedlichsten Bereichen leisten. Deswegen halte ich es für ganz wichtig, dass es in dieser Arbeitsgruppe ein breit gefächertes Angebot von Expertinnen und Experten der unterschiedlichen Ebenen gibt – der Legislative, der Exekutive, aus den Kommunen und aus den, wie ich im Antrag schon formuliert habe, entsprechenden Landesarbeitsgemeinschaften, die hier mitwirken sollten. Ich fände es ganz toll, wenn bei einem sol
chen, die innere Sicherheit betreffenden Problem auch die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen sich mit einbringen würden.
Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zu diesem Antrag und hoffe, dass wir zügig an die Umsetzung der Anforderungen gehen. – Danke schön.
Liebe Frau Kollegin Holznagel, über Ihre Rede war ich, gelinde gesagt, schlicht und ergreifend entsetzt.
So kenne ich Sie überhaupt nicht und ich kann nur hoffen, dass Sie sich als frauenpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion zukünftig besser in die Problematik einarbeiten werden.
Sie scheinen sich weder mit dem Bundesaktionsplan auseinander gesetzt zu haben noch zu wissen, was eigentlich hier auf Landesebene getan werden muss. Und das will ich Ihnen anhand einiger Punkte sagen:
Erstens. Es sind gerade die LAG Kommunale Gleichstellungsbeauftragte und die LAG Frauenhäuser sowie die Mitarbeiterinnen, also vor allen Dingen Frau Herold, vom Projekt CORA, die um Mitarbeit bei der Erstellung des Landesaktionsplanes gebeten haben.
Zweitens. Über 95 Prozent der Gewalttaten – das ist hier schon gesagt worden – im sozialen Nahraum werden gegen Frauen und Kinder ausgeübt. Ich denke, wir sollten uns um die Problematik kümmern, von der wirklich die Mehrheit der Bevölkerung betroffen ist.