Protokoll der Sitzung vom 24.05.2000

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Ja, wer war das? – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Wer war das?)

Herr Kollege Friese, …

(Wolfgang Riemann, CDU: Wir nicht. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: War niemand, ne? – Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU)

Meine Damen und Herren, ich muss jetzt leider zum Schluss kommen. Ich will nur noch eins sagen, damit es hier nicht so weitergeht wie bisher, dass einer die Verantwortung auf den anderen schiebt: Der Landkreis Nordwestmecklenburg wird sich in Kürze im Kreistag mit einem Antrag meiner Fraktion befassen, dass dieser Landkreis sich nicht nur verbal zum Staatstheater Schwerin bekennt, sondern auch einen finanziellen Beitrag leistet, damit hier endlich mal ein Anfang gemacht wird. Und ich lade alle anderen Landkreise ein, in ihren Regionen, sofern sie das noch können aufgrund des finanziellen Ausgleiches des FAGs,

(Harry Glawe, CDU: Auch den Bürgermeister von Bad Kleinen.)

sich ebenfalls zu beteiligen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Den Bürgermeister von Bad Kleinen wollen wir mit ins Boot haben. – Gerd Böttger, PDS: Sie bekennen sich zu Lübeck.)

Und schließlich und letztlich, Kollege Böttger, natürlich können und müssen wir auch andere gewinnen, sich an der Finanzierung zu beteiligen, wie zum Beispiel Sponsoren. Das können Sie aber nur, wenn die, die die politische Verantwortung tragen, sich auch ohne Wenn und Aber zu ihren Theatern bekennen. Und ich hoffe, dass es dazu kommt, dass wir in diesem Land nun endlich die Diskussionen beenden und klare Rahmenbedingungen schaffen, damit alle eine verlässliche Grundlage dafür haben, dass Theater in diesem Land weiter auf hohem Niveau stattfinden kann, auf dem Niveau, auf dem wir es alle haben wollen. Das ist nicht nur ein weicher Wirtschaftsfaktor, wie das immer so schön gesagt wird, sondern das gehört zur Identität dieses Landes, dass die Kultur auf diesem hohen Niveau auch in Zukunft stattfinden kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Gerd Böttger, PDS: Ihr Kreis bekennt sich zu Lübeck, habe ich gesagt. Die bezahlen doch an Lübeck.)

Danke, Herr Dr. Born.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Gerloff von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Theaterlandschaft darf nicht ärmer werden.

(Sylvia Bretschneider, SPD: Richtig.)

Und das betrifft die Qualität, die Breite des Angebotes und die regionale Präsenz. Fast alle Redner haben diesem Grundsatz zugestimmt. Das freut mich.

Der zweite Gesichtspunkt ist: Wie finanzieren wir diese Theaterlandschaft? Da möchte ich deutlich machen, das ist zwar vornehmlich, aber nicht allein die Aufgabe der Politik. Wir müssen vor allem unseren Einfluss darauf ausüben, dass jede Mark, die die öffentliche Hand gibt, so effektiv, so sparsam und so wirksam wie nur möglich verwendet wird. Und deshalb kommen wir nicht umhin, auch über neue Strukturen, über neue Formen der Zusammenarbeit und über neue Profilierungen einzelner Theater nachzudenken und zu entscheiden.

Im westmecklenburgischen Raum haben wir zwei Theater: ein sehr großes, das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin, und ein sehr kleines, sparsam geführtes Theater, das Mecklenburgische Landestheater Parchim.

Wir haben im Kreis Parchim den von mir eben genannten Schritt der Profilierung und Umgestaltung vor Jahren bereits begonnen. Das Landestheater Parchim hat sich sehr erfolgreich zu einem Kinder- und Jugendtheater spezialisiert. Gerade hiermit, denke ich, leisten wir auch einen sehr großen Beitrag in der Fläche unseres Landes im Kinder- und Jugendbereich, im erzieherischen Bereich durch das Wirken gegen das Aufkommen von rechtsextremistischem Gedankengut.

(Beifall Sylvia Bretschneider, SPD: Sehr richtig.)

Das Landestheater Parchim hat es auch verstanden, über den Spielort hinaus durch eine rege Abstecherbespielung finanzielle Mittel hereinzuholen.

Ich möchte nicht die Unterschiede zu Schwerin dagegensetzen, ich möchte aber deutlich machen – das wurde hier heute auch schon gesagt –, jede Form von Zusammenarbeit muss zum gegenseitigen Vorteil gelangen.

(Beifall Dr. Manfred Rißmann, SPD, und Angelika Gramkow, PDS)

Deshalb sind wir grundsätzlich für Zusammenarbeit, aber es kann nicht im ersten Schritt eine Fusion sein. Bei einer Fusion zweier so ungleicher Brüder ist die Zukunftssicherheit der beiden nicht gegeben. Es wird über kurz oder lang, und diese Stimmen hat man auch schon vernommen, dann nur noch ein präsentes Theater, eine Spielstätte, ein von einem Partner dominiertes Angebot geben. Wir bieten an, und das haben wir seit langem deutlich gemacht, den ersten Schritt zu gehen mit einer weitgehenden Kooperation dieser beiden Partner.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Bereits damit kann man wesentliche Vorteile im finanziellen, aber auch im kulturpolitischen Bereich erzielen. Die Vorteile liegen zunächst in der gemeinsamen Nutzung von beweglichen Investitionen, von Bühnenbildern, von Requisiten, sie liegen in der rechtzeitigen Abstimmung und Ergänzung der Spielpläne, es können gegenseitige Aufführungen vereinbart werden und es kann das gesamte Marketing aus einer Hand und damit kosteneffizienter angegangen werden. Diese Kooperation sichert vor allem das eine, was wir gerade bei Eingriffen in die Theaterlandschaft beachten müssen, nämlich die Akzeptanz in den jeweils betroffenen Regionen. Eine Veränderung der Theaterlandschaft gegen die regionale Akzeptanz bringt uns auf Dauer nichts. Wir verlieren dabei nicht nur die Zuschauer in der benachteiligten Region, sondern wir verlieren schließlich auch die bereitwillige Mitfinanzierung des gemeinsamen Vorhabens.

Deshalb, unser Angebot steht: Machen wir konstruktiv den ersten Schritt der Kooperation, qualifizieren wir diese Kooperation je nach Erfolg der Zusammenarbeit von Jahr zu Jahr. Und dann, wenn wir Vertrauen zueinander gefunden, ein gemeinsames zukunftsträchtiges Konzept angegangen und die ersten Schritte realisiert haben, dann ist es durchaus möglich, dass der zweite Schritt einer Fusion auch im gegenseitigen Einvernehmen beschritten werden kann. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Danke schön, Herr Gerloff.

Die beschlossene Redezeit ist beendet. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Rates für Integrationsförderung von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/912, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 3/1313. Hierzu liegt Ihnen ein

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1319 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Rates für Integrationsförderung von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Integrationsförderratsgesetz – IntFRG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/912 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 3/1313 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS – Drucksache 3/1319 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses, die Abgeordnete Frau Dr. Seemann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Rates für Integrationsförderung von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/912, in seiner 31. Sitzung am 19. Dezember 1999 in Erster Lesung beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Finanzausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat zu diesem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Hierzu wurden Behindertenverbände und Vereine sowie sonstige Institutionen eingeladen. Ich verweise insoweit auf meinen schriftlichen Bericht.

Während der Anhörung haben sich die Institutionen, Verbände und Vereine im Wesentlichen zu den Themen Einrichtung, Geschäftsordnung, Besetzung und in diesem Zusammenhang die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen, Rechte und Aufgaben, Berichtspflicht und Kostenerstattung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Integrationsförderrates geäußert und dem Ausschuss Änderungsvorschläge unterbreitet.

In seiner 39. Sitzung am 10. Mai des Jahres 2000 hat der Sozialausschuss die Ergebnisse der Anhörung und den Gesetzentwurf abschließend beraten. Von den Koalitionsfraktionen wurden dabei Änderungsanträge gestellt und darauf hingewiesen, dass diese aufgrund der Empfehlungen der Angehörten erarbeitet wurden.

Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen in Abweichung zum Gesetzentwurf vor, dass der Integrationsförderrat nicht beim Sozialministerium, sondern gemäß Paragraph 1 des Gesetzentwurfes bei der Landesregierung gebildet wird.

Ferner hat der Integrationsförderrat gemäß Paragraph 2 Absatz 2 des Gesetzentwurfes der Landesregierung jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten. Dieser ist von der Landesregierung in Verbindung mit einer Stellungnahme über die Maßnahmen zur Umsetzung der Integrationsförderratsbeschlüsse dem Parlament zuzuleiten.

Durch die Regelung in Paragraph 3 Absatz 4 des Gesetzentwurfes wird sichergestellt, dass die Landesregierung dem Integrationsförderrat unverzüglich die Gründe für das Nichtrealisieren seiner Empfehlungen und Vorschläge mitteilt.

Durch die Einführung eines neuen Buchstaben e in Paragraph 4 Absatz 1 des Gesetzentwurfes wird sichergestellt, dass Betroffene und Nichtbetroffene im Integrationsförderrat mitwirken können. Paragraph 4 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzentwurfes ermöglicht es der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter e. V. und dem allgemeinen Behindertenverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. aufgrund ihrer eigenen Sachkompetenz selbst zu entscheiden, welche Behindertengruppen im Integrationsförderrat mitarbeiten sollen. Mit der Änderung in Paragraph 4 Absatz 3 Nummer 3 des Gesetzentwurfes wird sichergestellt, dass die Behörden, Organisationen und Gruppen, die mehrere Mitglieder in den Integrationsförderrat entsenden, mindestens zur Hälfe dieser Mitglieder Frauen entsenden. Behörden, Organisationen und Gruppen, die nur ein Mitglied entsenden, müssen für mindestens jede zweite Amtszeit eine Frau entsenden.

Gemäß Paragraph 6 Absatz 1 des Gesetzentwurfes wird die Selbständigkeit des Integrationsförderrates unterstrichen, indem die vom Integrationsförderrat selbst zu erarbeitende Geschäftsordnung nicht mehr der Zustimmung des Sozialministeriums beziehungsweise der Landesregierung bedarf. Ferner ist in Paragraph 6 Absatz 2 des Gesetzentwurfes vorgesehen, dass der Integrationsförderrat auch öffentlich tagen kann.

Gemäß Paragraph 8 des Gesetzentwurfes entscheidet nunmehr der Integrationsförderrat im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel selbst über anfallende Kostenerstattungen.

Im Übrigen sehen die Beschlüsse des Ausschusses, soweit sie Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung beinhalten, vor allem Klarstellungen und Präzisierungen vor. Ich verweise im Übrigen hinsichtlich der Abstimmungsergebnisse und der Erläuterung der einzelnen Bestimmungen auf Drucksache 3/1313.

Ferner sieht es der Sozialausschuss als erforderlich an, im Rahmen einer Entschließung die Landesregierung zu ersuchen, bei der Personalauswahl für die Geschäftsstelle des Integrationsförderrates darauf zu achten, dass möglichst Juristen oder im Verwaltungsrecht Ausgebildete – möglichst Behinderte – berücksichtigt werden.

Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Innenausschusses und des Finanzausschusses hat der Sozialausschuss dem geänderten Gesetzentwurf einvernehmlich bei Enthaltung von Seiten der Fraktion der CDU zugestimmt und die Entschließung mehrheitlich bei einer Gegenstimme von Seiten der Fraktion der CDU und einer Enthaltung von Seiten der Fraktion der SPD angenommen.

Im Ergebnis seiner Beratungen empfiehlt der federführende Fachausschuss daher dem Landtag:

1. den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/912 in der aus der Drucksache 3/1313 ersichtlichen Zusammenstellung anzunehmen,

2. folgender Entschließung zuzustimmen: „Der Landtag ersucht die Landesregierung, bei der Personalauswahl für die Geschäftsstelle des Integrationsförderrates darauf zu achten, dass möglichst Juristen oder im Verwaltungsrecht ausgebildete – möglichst Behinderte – berücksichtigt werden.“

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Votum des Sozialausschusses. – Danke.