In den Bildungsausschuss. Wer ist für die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur? Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei zwei Gegenstimmen auf Seiten der PDS-Fraktion und zwei Enthaltungen auf Seiten der PDS-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Bessere Hilfe für die Demenzkranken in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1294. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1325 vor.
Antrag der Fraktion der CDU: Bessere Hilfe für die Demenzkranken in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1294 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr König von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr König.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Begrüßenswerterweise hat die Bundesregierung eine Initiative zur Verbesserung der Situation von Demenzkranken und ihrer pflegenden Angehörigen auf den Weg gebracht und die allgemeine öffentliche Diskussion geführt, die übrigens auch schon fraktionsübergreifend in vielen Bundesländern durchgeführt wurde. Darin ist auch der Aufruf an die anderen Länder enthalten, dergleichen in den einzelnen Bundesländern auf den Weg zu bringen.
Ich möchte, bevor ich auf den Antrag näher zu sprechen komme, noch Folgendes anmerken: Wenn ich im Folgenden von Demenzkranken spreche, ist das lediglich eine Abkürzung für den Patientenkreis der psychisch Kranken, der geistig Behinderten und der gerontopsychiatrisch veränderten Menschen.
Meine Damen und Herren! Dass Demenzkranke innerhalb der Pflegeversicherung benachteiligt werden, wird schon seit einiger Zeit behauptet und kritisiert. Ein Grund: Das Pflegeversicherungsgesetz ist somatisch orientiert und gewährt nur körperliche Hilfen, der tatsächliche Pflegebedarf Demenzkranker lässt sich damit schlecht einschätzen. Der Hilfebedarf demenzkranker Menschen ist jedoch ungleich größer. Es stellen sich die Fragen der Beaufsichtigung, der Anleitung und Betreuung. Allein 80 Prozent der demenzkranken pflegebedürftigen Menschen werden in Deutschland von Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn und anderen Bezugspersonen gepflegt. Die Betreuung als solche stellt eine erhebliche Anforderung an alle Beteiligten dar.
Meine Damen und Herren! Der Vorschlag der Bundesregierung, den Demenzkranken künftig einmal in der Woche Tagespflege zu gewähren, greift zu kurz, und das nicht nur für die Patienten, sondern auch für die pflegenden Angehörigen und für die Pflegekräfte. Es klingt nicht schlecht: Demenzkranke sollen einmal wöchentlich in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht werden können, ohne dass dies die pflegenden Angehörigen einen Pfennig kostet. Finanziert soll das Ganze von der Pflegeversicherung werden. Nach Meinung der Bundesgesundheitsministerin soll dabei noch ein Mehr an Lebensqualität für die Pflegebedürftigen herauskommen.
Anlass für den Vorschlag ist die Tatsache, dass derzeit die Tagespflege noch weit hinter ihren Möglichkeiten, die häusliche Pflege zu ergänzen, zurückbleibt. Nur etwa 7.000 der rund 500.000 schwer an Demenz Erkrankten würden Leistungen der teilstationären Pflege beziehen. Finanzielle Erwägungen und psychologische Hemmnisse wären daran Schuld, meint die Bundesgesundheitsministerin. Deshalb nun der Gesetzentwurf.
Man könnte sich so richtig auf das neue Gesetz freuen, drängten sich nicht Fragen nach der Realisierung auf.
Erstens. Gibt es überhaupt von der Anzahl her genügend Plätze für Tagespflegeeinrichtungen? Wie weit muss
Zweitens. Wie groß ist die Entlastung für die Angehörigen und die Freude bei den Pflegebedürftigen? Wie einfach transportiert man einen älteren, verwirrten, vielleicht bettlägerigen Menschen?
Drittens bleibt die Frage der Finanzierung. Kein Problem – der Pflegekasse würde dies maximal 500 Millionen DM mehr kosten. Dies, meint die Ministerin, kann die Pflegekasse problemlos verkraften. Eine Beitragssatzerhöhung sei auf absehbare Zeit dadurch nicht erforderlich. Ich glaube, ihre Hand sollte die Bundesgesundheitsministerin Frau Fischer dafür nicht ins Haifischbecken stecken.
Wenn man bei einem Tag in der Woche von Blockentlastung spricht, kann das doch wohl nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Mit der steigenden Anzahl an hochbetagten Menschen auch in unserem Land nimmt auch die Zahl der Demenzerkrankungen zu. Die betroffenen Patienten benötigen mit fortschreitender Erkrankung eine immer umfangreichere Betreuung, die bis hin zur Pflege rund um die Uhr geht. Dies muss eine aktivierende und nicht nur eine versorgende Satt-Sauber-Warm-Pflege und -Betreuung sein.
Meine Damen und Herren! In der Vergangenheit wurden die mit Demenzerkrankungen verbundenen Probleme nicht genügend wahrgenommen und berücksichtigt. Die Betroffenen und ihre Angehörigen wurden und werden vielfach mit ihren Sorgen und Nöten allein gelassen. Der Verfall der Persönlichkeit, der psychische Abbau und die soziale Vereinsamung sind in jeder Altersstufe für die Betroffenen und für die Angehörigen ein schweres Schicksal. Symptomatische Therapieansätze und ein geeignetes Screening sind notwendig, um ursächliche und dauerhaft wirksame Behandlungsmöglichkeiten oder überzeugende präventive Ansätze zu erschließen – das nicht allein aus gesundheits- und sozialpolitischer Sicht, sondern gerade auch unter volkswirtschaftlichen und finanziellen Aspekten.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung soll mit diesem Antrag aufgefordert werden, sich diesem Problemkreis zu stellen, ihn gezielt zu fördern und durch Forschung, Modellprojekte und gesetzliche Regelung das Bewusstsein für die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker, vor allem älterer Menschen, zu wecken und in konkrete Hilfen einfließen zu lassen. Die Gesamtzahl der Demenzkranken in sämtlichen Schweregraden in der Bundesrepublik Deutschland wird derzeit mit circa 900.000 bis 1 Million geschätzt. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies, wenn man das einmal runterbricht, dass wir wohl in etwa mit einer Größenordnung von 20.000 demenzkranken Menschen im Lande werden rechnen müssen. Aus der Sicht des Jahres 2000 ist innerhalb der nächsten zehn Jahre mit einem Anstieg in der Größenordnung zwischen zehn und zwölf Prozent zu rechnen.
Mit dem vorliegenden Antrag, unterteilt in zehn Punkte, soll die Landesregierung aufgefordert werden, Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfe für Demenzkranke auf den Weg zu bringen. Nicht nur die Situation der Demenzkranken ist kompliziert und verbesserungsbedürftig, sondern in besonderer Weise sind von diesen Prob
lemen die pflegenden Angehörigen betroffen. Sie sind oft rund um die Uhr im Einsatz. Professionelle Pflegekräfte werden hingegen vor die Wahl gestellt, adäquate Pflege ohne angemessene Vergütung zu leisten oder ungenügend zu betreuen. Es ist mit enormen Folgekosten zu rechnen, wenn auf das derzeitige Problem nicht reagiert wird. Bliebe es bei der jetzigen Situation, wären die Hilfesysteme auf Dauer der Betreuung von dementen alten Menschen nicht mehr gewachsen. Dieser veränderten Situation muss sich auch Mecklenburg-Vorpommern stellen. Damit dieses sachgerecht und rechtzeitig geschieht, stellt die CDU-Fraktion heute einen entsprechenden Antrag. Wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Leistungsverbesserungen und Leistungsangebote für Demenzkranke, pflegende Angehörige und Fachpflegekräfte. Meine Damen und Herren, daher bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag „Bessere Hilfe für Demenzkranke in Mecklenburg-Vorpommern“ und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man den Antrag der Fraktion der CDU liest – und auch die Worte von Herrn König gingen jetzt in die Richtung –, kann man den Eindruck gewinnen, dass für demenzkranke Menschen im Land bisher nichts getan wird.
(Dr. Arthur König, CDU: Nein, nein, nicht nichts getan, sondern nicht ausreichend getan. – Harry Glawe, CDU: Da haben Sie nicht richtig zugehört.)
Es ist zweifellos erfreulich, dass immer mehr Menschen auch bei uns ein höheres Lebensalter erreichen. Dies haben wir nicht zuletzt einer umfassenden medizinischen Betreuung zu verdanken. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen heute sogar bei gesunder Lebensführung davon aus, dass ein Lebensalter von 140 Jahren erreicht werden kann. Wenn wir uns also mit Demenz beschäftigen, tun wir alle etwas für unsere Zukunft.
Die Zunahme der Zahl hochbetagter Menschen bringt aber auch multimorbide Krankheitsbilder hervor. Dazu gehört vor allem die Demenz. Verschiedene Studien weisen aus, dass in der Altersgruppe von 60 bis 64 Jahren etwa 1 Prozent, in der Altersgruppe 85 bis 89 Jahren über 20 Prozent und in der Altersgruppe von 90 bis 94 Jahren nahezu 40 Prozent von diesen Krankheitsbildern betroffen sind. Auch wenn nur etwa 10 Prozent der Demenzerkrankungen ursächlich behandelt und geheilt werden können, ist unbestritten, dass eine Behandlung auch bei den anderen 90 Prozent der Erkrankten – insbesondere aus humanistischen Erwägungen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen – dringend geboten ist.
Nach einer Studie von 1995 ist eine Zunahme der Kosten innerhalb der nächsten 25 Jahre von gut 40 Prozent und speziell bei Hochbetagten sogar von über
60 Prozent zu erwarten. Ziel muss sein, durch frühzeitige Behandlung die Progression der Demenz zu stoppen oder zumindest zu bremsen und damit den Pflegezeitpunkt oder den Übergang in eine schwerere und damit auch teurere Pflegestufe hinauszuschieben. Erste Voraussetzung ist dafür natürlich eine rechtzeitige Diagnostik. Um die Fähigkeit der Ärztinnen und Ärzte hierzu weiter zu verbessern, wurde die Weiterbildungsrichtung Geriatrie eingeführt. Durch den Zusammenschluss verschiedener Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern zu Fort- und Weiterbildungsverbänden werden die Qualifikationsvoraussetzungen in Zukunft noch günstiger gestaltet.
Die Krankheitsbilder im Rahmen der Demenz unterscheiden sich sowohl vom Schweregrad wie auch von der Art der Ausprägung her. Deshalb gibt es nicht die Behandlungsmethode, die einen Alleinvertretungsanspruch begründen könnte. Vielmehr ist die Demenztherapie in ganz besonderem Maße eine Kombinationstherapie mit verschiedenen Bausteinen. Ergänzend zur medikamentösen Therapie treten psychologische Behandlungsmaßnahmen. Diese psychologischen Behandlungsmaßnahmen sind auch deshalb hervorzuheben, weil sie sowohl einen direkten Einfluss auf den Krankheitsverlauf besitzen als auch das subjektive Befinden positiv beeinflussen können. Dies ist letztlich maßgeblich für die Betroffenen, aber auch für die Angehörigen.
Die psychologischen Behandlungsmaßnahmen gehen von dem Grundsatz aus, dass auf der Grundlage des altersbedingten Verfalls kein neues Haus mehr aufgebaut werden kann. Aber ein Haus, dessen Räume zwar teilweise verlassen sind, dessen Fassade aber noch intakt ist, kann wieder bewohnbar gemacht werden. Nicht mehr benutzbare Räume werden verschlossen und einige noch nicht allzu stark zerstörte Räume neu belebt und wohnlich gemacht. Soweit bei dementen Patientinnen und Patienten eine Indikation für kognitive Trainingsverfahren vorliegt, werden diese eingesetzt. Damit wird versucht, die verloren gegangenen intellektuellen Fähigkeiten der Patientinnen und Patienten neu zu beleben.
Eine zweite Gruppe psychologischer Verfahren zielt darauf ab, das allgemeine Wohlbefinden und das emotionale Gleichgewicht der Patientinnen und Patienten wiederherzustellen, ihr Selbstbewusstsein zu stärken, ihr selbst bezogenes Wissen wieder zu beleben und auch an Erinnerungen anzuknüpfen, die bei dieser Krankheit bis in späte Krankheitsstadien noch vorhanden sind. Derartige Therapien werden von Niedergelassenen, Tageskliniken und Kliniken angeboten.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde durch einen Qualitätszirkel der niedergelassenen Ärzte ein Spektrum von Behandlungsmaßnahmen, die bei Demenzkranken notwendigerweise angesetzt werden sollten, festgelegt. In der gemeinsamen Konzeption der Krankenhausbeteiligten zur geriatrischen Versorgung der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern ist festgelegt, dass auf jeder medizinischen Versorgungsstufe der Übergang zur gezielten geriatrischen Behandlung im notwendigen Umfang sichergestellt sein muss. Dies soll auch für Demenzkranke gelten, soweit der Ausprägungsgrad der Erkrankung nicht die Rehabilitationsfähigkeit in Frage stellt.
Durch die Einrichtung von fünf geriatrischen Konzilen an Akutkrankenhäusern und die Einrichtung vier geriatrischer Rehabilitationskliniken wird die sachgerechte Behandlung geriatrischer Patientinnen und Patienten
zunehmend verbessert. Sie können dies alles im veröffentlichten Krankenhausplan nachlesen. Dieser Tage findet auch ein Kolloquium dazu statt. Aber die Diskussion um den Krankenhausplan ist noch nicht abgeschlossen. Sie alle wissen, wenn das Gutachten durch die Krankenkassen kommt,
soll sie fortgesetzt werden. Ich werde mich dabei mit Nachdruck für die Erhöhung der Zahl der psychiatrischen Tageskliniken einsetzen.
Tagesklinische Behandlungsangebote sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung, da die kranken Menschen während der Behandlung nicht aus ihrer häuslichen Umgebung herausgerissen werden müssen. Hier gilt also ganz originär: ambulant vor stationär.
Meine Damen und Herren! Die steigende Bedeutung der Behandlung von Demenzerkrankungen trifft die Krankenhäuser nicht unvorbereitet. Seit mehr als zehn Jahren steigt das durchschnittliche Lebensalter der dort behandelten Patientinnen und Patienten und dadurch erhöht sich natürlich auch die Zahl der Demenzkranken in diesen Einrichtungen. Der Psychiatrieplan des Landes hat diese Entwicklung berücksichtigt und festgelegt, dass in allen psychiatrischen Krankenhäusern und Abteilungen die notwendige gerontopsychiatrische Kompetenz vorzuhalten ist. Dabei wurde offen gelassen, ob die gerontopsychiatrische Kompetenz in spezialisierten Stationen, die an einigen Krankenhäusern entstanden sind, angesiedelt oder in die allgemeinpsychiatrische Station integriert wird. Die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den psychiatrischen Krankenhäusern ist durch einen hohen Anteil von Fachkrankenschwestern und Fachkrankenpflegern für Psychiatrie gekennzeichnet. Die Weiterbildung zu dieser Spezialisierung enthält einen wesentlichen Anteil Gerontopsychiatrie. Auch in der durch das Sozialministerium anerkannten sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung sind gerontopsychiatrische Elemente enthalten.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag vermittelt zudem den Eindruck, dass die Landesregierung allmächtig sei, als könne sie alles maßgeblich beeinflussen, was in der Pflege geschieht, und als habe sie alles zu vertreten, was bisher geschehen oder noch nicht geschehen ist. Lassen Sie mich deshalb einige Dinge klarstellen:
Die Verantwortung und Federführung für die Pflege auch von Demenzkranken und anderen pflegebedürftigen Menschen mit psychischen Störungen liegt vor allem bei den Pflegekassen, die aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes des Bundes tätig werden. Das Land ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe auf Seiten der Kostenträger beteiligt, soweit es stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen angeht. Bei den Investitionen in stationären und teilstationären Einrichtungen ist das Land für den Landespflegeplan verantwortlich und verpflichtet, die Kosten weitgehend zu tragen.
Was die Schaffung von Einrichtungen in MecklenburgVorpommern betrifft, so ist in der Vergangenheit eine Menge geschehen. In den durch Förderung des Landes und des Bundes entstandenen neuen beziehungsweise sanierten Pflegeheimen wurde darauf geachtet, dass die baulichen Maßnahmen gerade auf pflegebedürftige Menschen mit psychischen Störungen ausgerichtet werden.
So wurden für diese Gruppe von Pflegebedürftigen besondere Räume geschaffen, in denen ihnen eine auf ihre Bedürfnisse abgestellte Therapie geboten werden kann. Etagen und Flure wurden orientierungsfördernd mit Farben und geometrischen Mustern gestaltet und so weiter und so fort. Viele Einrichtungen haben für diese Menschen besonders wichtige, tagesstrukturierende Maßnahmen in ihr Programm aufgenommen. Dass es hier weitere Verbesserungsmöglichkeiten gibt und dass wir auch weitere Verbesserungen anstreben, steht fest. Bei der jetzt laufenden Fortschreibung der Pflegeplanung werden wir, vor allem aber auch die Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort in Absprache mit den Einrichtungsträgern, gerade auf diese Punkte achten.
Für die Pflegebedürftigen mit psychischen Störungen, die zu Hause leben und von ihren Angehörigen betreut werden, ist das Land nach dem Pflegeversicherungsgesetz unmittelbar nicht beteiligt. Sowohl die Verantwortung als örtlicher Sozialhilfeträger als auch die Verantwortung nach dem Landespflegegesetz für Investitionen liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Die Situation von Angehörigen, die Menschen mit psychischen Störungen betreuen, ist besonders schwierig.