Es gibt in der Tat eine Medienvielfalt in unserem Bundesland, aber es gibt auch eine Reihe von Problemen. Und, Herr Prachtl, Sie haben doch einige Fragen hier selbst aufgeworfen. Das sind doch Fragen, die auch Herr Friese vorhin genannt hat. Wie schätzen wir die Presselandschaft im Land ein? Gibt es eine Monopolisierung? Was kann man von Seiten des Gesetzgebers dagegen tun? Gibt es die Tatsache, dass die Zahl der Abonnenten immer geringer wird? Wie schätzen wir eigentlich das Verhältnis zwischen Printmedien und Rundfunk ein? Wir haben ja gerade mit unserem Rundfunkgesetz weitere Möglichkeiten für den Rundfunk gegeben. Das geht natürlich, wie ich meine, zum Teil auch zu Lasten und in Konkurrenz zu den Printmedien. Das sind doch Fragen, über die wir durchaus mal diskutieren sollten.
Ich gebe Ihnen völlig Recht, ich habe festgestellt, dass sehr viele Bürgerinnen und Bürger – auch in meinem Wahlkreis – die Zeitung aus vielerlei Gründen abbestellen, zum Teil auch aus wirtschaftlichen Gründen, aber nicht nur, weil sie ja diese Anzeigenblätter kostenlos zur Verfügung bekommen, und die haben zum Teil einen redaktionellen und lokalbezogenen Ansatz in ihrer Zeitung, der ist nicht schlechter als der der Zeitung, die ich bezahlen muss. Also darüber muss man doch hier im Landtag mal diskutieren.
(Rainer Prachtl, CDU: Da müssen doch die Verlage mal drüber nachdenken, das ist doch nicht unsere Aufgabe!)
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Rainer Prachtl, CDU: Dann müssen wir uns auch über die Mohrrübenproduktion im Land Mecklenburg-Vorpommern austauschen.)
In der Tat haben die Koalitionsfraktionen den Antrag auch gestellt, um der im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelung, nämlich das Landespressegesetz auf den Prüfstand zu stellen, mit dem Bericht eine weitere Grundlage zu schaffen.
Ich denke, es geht um folgende Dinge: Es geht um das, was Herr Prachtl schon angesprochen hat, um die Frage der inneren Pressefreiheit, der Redakteurstatute. Das ist eine alte politische Diskussion, über die muss neu diskutiert werden unter den neuen Verhältnissen in dieser Koalition. Unsere Meinung dazu ist seit längerem bekannt. Wir sind auch der Meinung, dass wir die gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse noch mal neu überdenken sollten – ich weiß nicht, einer meiner Vorredner hat es eben auch gesagt; ich glaube, es war Herr Friese –, dass wir nicht nur die jetzt im Paragraphen 7 Absatz 4 Pressegesetz geregelte Beteiligung eines Dritten offen legen, sondern auch unmittelbare Beteiligungen erfassen. Und mir macht es schon Sorge, das sage ich auch, dass die Beteiligungen, wenn man sie sich im Lande anguckt, immer mehr verschmelzen. Denjenigen, die Rundfunk machen, oder besser, denen Rundfunk gehört, muss ich ja sagen, ich rede ja nicht über die Redakteure, denen gehören auch die Printmedien und umgekehrt. Diese Konzentration macht mir jedenfalls Sorge.
Und ob das alles mit Pressefreiheit noch zu vereinbaren ist, das muss man einfach mal überprüfen und neu hinterfragen.
Wir haben vor, Herr Dr. Born, die Verjährung von Straftaten, die wir im Paragraphen 22 Absatz 1 geregelt haben, dahin gehend zu überprüfen, ob wir sie nicht mit dem Strafgesetzbuch in Übereinstimmung bringen müssen. Hier gibt es Handlungsbedarf und wir möchten ganz gern mit dem Bericht erreichen, dass die Landesregierung diese Fragen einschätzt. Wir möchten wissen, wie die Landesregierung diese Fragen beurteilt, um daraus dann eine vernünftige Novellierung des Landespressegesetzes zu machen.
Ich sage an der Stelle noch mal: Ich finde es von der Opposition unfair zu sagen, diesen Antrag brauchen wir gar nicht, das regelt sich schon alles ganz alleine. Wir haben laut Landespressegesetz eine ganz konkrete Verantwortung für die Rahmenbedingungen, also sollten wir auch darüber reden.
Ich sage ganz deutlich, wir diskutieren nicht zu viel über diese Fragen, sondern, wie ich meine, in diesem Landtag zu wenig. Insofern bin ich schon der Meinung, der Antrag hat eine Berechtigung, und wir werden diesem Antrag natürlich zustimmen. – Danke schön.
Herr Kollege Böttger, könnte es sein, dass Ihr Auftrag an die Landesregierung nur verdecken soll, dass es schon einen Entwurf gibt, der in der Staatskanzlei herumliegt?
Zweitens. Sie haben von Veränderungen gesprochen, die notwendig sind. Steht auf der Liste der notwendigen Änderungen auch der Paragraph 4, nach dem auch alle Behörden, und das heißt in diesem Fall auch alle Ministerien, verpflichtet sind, die Presse zu unterrichten? Sie wissen, es gab da eine Unsicherheit, unser Innenausschussvorsitzender kannte den Paragraphen in der letzten Sitzung nicht. Soll der abgeschafft werden?
Ich kann Ihnen da nur antworten, ich erwarte natürlich von der Staatskanzlei, dass sie unabhängig davon, was die Koalitionsfraktionen und die Opposition hier machen, an diesem Problem weiterarbeitet. Einen konkreten Entwurf kenne ich noch nicht, aber ich kenne zumindest Arbeiten in diese Richtung. Und ich sage noch mal, das finde ich ganz in Ordnung. Das war zu Ihrer Zeit auch so, dass die Staatskanzlei und die Ministerien natürlich parallel zum Landtag mitgearbeitet haben. Wir werden uns das angucken. Wenn das gut ist, vielleicht übernehmen wir das dann. Wenn es nicht gut ist, machen wir was Neues und was Besseres. Das ist doch ein allgemeines Geschäft.
Wir werden Ihnen – das wissen Sie doch – schon einen entsprechenden Novellierungsvorschlag für das Gesetz vorlegen. Dann können Sie das beurteilen. Das ist doch das Normalste, was hier passiert.
Wir wissen zum Beispiel, dass Journalisten ein großes Bedürfnis haben nach mehr Informationen, sowohl von der Landesregierung als auch von der kommunalen Ebene. Und wir wissen übrigens auch, dass sie ein Bedürfnis haben, bessere Möglichkeiten der Berichterstattung zum Beispiel über Veranstaltungen – Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen – zu bekommen. Deshalb werden wir natürlich auch diesen Paragraphen 4 unter die Lupe nehmen und werden mal gucken, ob das, was wir gegenwärtig beschlossen haben, ausreicht oder ob man die Rechte der Journalisten gegenüber den Behörden erweitern muss. Aber das werden wir dann gemeinsam diskutieren.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Gerhard Bartels, PDS: So viel Ruhe ist aber nicht gut.)
Es ist nicht vorgesehen, dass die Verpflichtung der Minister, die Presse zu informieren, abgeschafft wird? Können Sie mir das noch mal bestätigen?