Protokoll der Sitzung vom 13.07.2000

Nebenbei bemerkt: Die Behauptung der CDU-Fraktion – Frau Kleedehn war ja selbst Bauministerin und müsste es eigentlich besser wissen –, MecklenburgVorpommern nähme in Sachen Barrierefreiheit schon jetzt eine Vorreiterrolle ein, ist absolut falsch,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

wie ein einfacher Vergleich mit den Landesbauordnungen anderer Bundesländer, alter und neuer Bundesländer, zeigt. Auf den ersten Blick!

(Wolfgang Riemann, CDU: Praxis! Praxis! Nicht Verordnungen!)

Die Rückstände Mecklenburg-Vorpommerns zu anderen Bundesländern sind teilweise fatal. Ich könnte das sicherlich Punkt für Punkt in der nachfolgenden Aussprache oder in den Ausschussberatungen im Einzelnen demonstrieren.

Die zweite Ursache: Die Mehrzahl der vor Jahren und Jahrzehnten in unserem Land errichteten Bauwerke und Anlagen ist wohl nach damals geltendem Baurecht entstanden, entspricht damit aber nicht notwendigerweise heutigen Maßstäben an die Barrierefreiheit. Es besteht also diverser Nachholbedarf und nicht nur in unserem Bundesland. Darum haben sich die Koalitionsparteien darauf verständigt, nachzulesen in der Koalitionsvereinbarung Punkt 56, die Pflichten für das barrierefreie Bauen und damit die Pflichten der Gesellschaft gegenüber benachteiligten Personengruppen deutlich zu erweitern.

Signale wollen wir auch setzen, meine Damen und Herren, indem die Nachrüstung von öffentlichen Gebäuden des Landes und solchen, die für die betroffenen Personengruppen gebaut worden sind, festgelegt wird. Behinderten, denen durch ihre gesundheitlichen Defizite schon Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben versperrt sind, dürfen keine neuen Barrieren durch den Menschen geschaffen oder zusätzlich errichtet werden. Auch Kleinkindern sollen doch keine Wege versperrt bleiben.

Jedem von uns, meine Damen und Herren, kann durch Krankheit, Unfall oder ähnliche Ereignisse für einige Zeit oder immer ein körperliches oder geistiges Handikap unterlaufen oder passieren. Dann erst würden wir merken, welche Barrieren vor Behinderten durch Unachtsamkeit oder noch vorhandene Ignoranz aufgebaut wurden und werden. Insofern ist die vorgeschlagene Gesetzesänderung sogar ein wenig egoistisch. Auch wenn man bedenkt, dass (wir) alle sehr alt werden wollen. Und wir wissen doch, dass es älteren Menschen schwerer fällt, Barrieren zu überwinden. Die Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung gehen davon aus, dass die Menschen eine immer höhere Lebenserwartung haben und der Anteil der Alten in der Gesellschaft auch immer größer wird. Bereits in zehn Jahren wird mehr als ein Drittel der Bevölkerung unseres Landes älter als 60 Jahre sein. Unter anderem auch deshalb müssen wir jetzt gesetzliche Regelungen schaffen, die unser Land auf diese Situation besser vorbereiten. Dazu gehört auch die Novellierung der Landesbauordnung.

Selbstverständlich wissen wir, meine Damen und Herren, dass im Lande Mecklenburg-Vorpommern auch bisher schon vollständige oder teilweise barrierefreie Wohnungen, öffentliche Gebäude, Geschäftshäuser errichtet wurden. Wir wollen oder wir können das keinesfalls gering schätzen oder gar ignorieren. Wir wollen aber – und das ist ja das betreffende Kredo des Koalitionsvertrages und jetzt des Gesetzentwurfes – das Denken an barrierefreie Lösungen schon von Anfang an bei der Planung von Bauwerken, seien es Neubauten oder Rekonstruktionen, zur pflichtgemäßen Normalität machen, weil Behinderte, Senioren, Personen mit Kleinkindern ganz normale Bedingungen, zumindest was Gebäude und bauliche Anlagen betrifft, für ihre Teilhabe am öffentlichen Leben erwarten können und haben sollen.

Dieses rechtzeitige Denken an die und Planen der Barrierefreiheit hat auch unmittelbare Wirkung auf die spezifi

schen materiellen und finanziellen Aufwendungen. Gleich eine barrierefreie Lösung vorzusehen kommt nach nationalen und internationalen Rechnungen, die uns vorliegen, circa zwei bis vier Prozent teurer, damit aber noch wesentlich billiger als notwendig werdende nachträgliche Umbauten. Ich nenne immer wieder das Beispiel, wenn einmal eine Fertigungslinie für Wohnungsbauten auf barrierefreie Türen und Öffnungen umgestellt ist, fallen diese Kosten einmal an und dann ist die Umrüstung auch für alle oder für mehrere Objekte bereits realisiert.

Meine Damen und Herren, die Änderungen der Landesbauordnung betreffen die Paragraphen 52 und 63. Der Paragraph 52, in dem die Regelungen zum barrierefreien Bauen gefasst sind, wird wesentlich erweitert. Ich darf das kurz skizzieren:

Erstens ist als Generalvorschrift geregelt, dass auch Bauwerke, bauliche Anlagen und Einrichtungen, die einem allgemeinen Besucherverkehr dienen – und nicht nur dem von Behinderten –, im Sinne dieses Gesetzes barrierefrei herzustellen und instand zu halten sind.

Zweitens. Eben genannte Objekte und solche, die von Behinderten, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern häufiger aufgesucht werden, müssen nun auch barrierefrei erreichbar sein.

Drittens. Die Pflicht zur Herstellung und Haltung der Barrierefreiheit wird bei Verkaufsstätten, Gaststätten und Beherbergungsstätten, mit Ausnahme von sehr kleinen Einrichtungen, die wir im Gesetz definiert haben, und auf Schulen und Hochschulen erweitert.

Viertens wird der Kreis der baulichen Anlagen und Einrichtungen, für die schon jetzt die Barrierefreiheit in allen entsprechenden nutzbaren Teilen definiert ist, um Förderschulen für Behinderte erweitert. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Fünftens wird die Nachrüstung von Gerichts- und Verwaltungsgebäuden des Landes in den Teilen, die dem allgemeinen Besucherverkehr dienen und noch nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen, im Zusammenhang mit der nächsten größeren Baumaßnahme am oder im Gebäude festgelegt.

Damit wird deutlich, meine Damen und Herren, dass diese Koalition und ihre Regierung es mit der Barrierefreiheit ernst meinen. Mit dieser – mit dieser Regelung, Kollegin Kleedehn! – wird Mecklenburg-Vorpommern unter den östlichen Bundesländern eine Vorreiterrolle einnehmen.

Die Nachrüstungspflicht gilt sechstens dann auch für Tagesstätten, Werkstätten und Heime für Behinderte, für Altenheime, Altenwohnheime und Altenpflegeheime, für Förderschulen für Behinderte. Es ist ja eigentlich nur konsequent, wenn diese Nachrüstung für die genannten Einrichtungen gefordert wird, wurden solche Gebäude doch für diese Gruppen, speziellen Gruppen Betroffener ja in Betrieb genommen.

Siebtens. Die Regelungen zu Wohngebäuden und Wohnungen sind jetzt in einem gesonderten Abschnitt formuliert worden. In Wohngebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossen ist mindestens eine Wohnung nach dem Gesetzentwurf barrierefrei zu errichten. Damit soll erreicht werden, dass die Zahl und die Standorte diesbezüglicher Wohnungen erhöht werden und letztlich Menschen mit Behinderungen und alte Menschen eine größere Auswahl bei der Wahl ihres Wohnortes bekommen.

Achtens. Fahrstühle sind auch zu installieren, wenn in Gebäuden mit bis zu sechs Stockwerken obere Geschosse von Behinderten mit Rollstuhl erreicht werden müssen.

Neuntens. Neugefasst ist die Zulässigkeit von Ausnahmen bei der Errichtung oder Nachrüstung von Bauobjekten unter dem Aspekt der Barrierefreiheit. Als wesentlichste Gründe für Ausnahmen sind nur Denkmalschutz oder ein unverhältnismäßig höherer Mehraufwand zulässig. Und, meine Damen und Herren, damit kein Missbrauch dieser Ausnahmeregel betrieben werden kann, wird es sicherlich Anliegen der Landesregierung sein, unterhalb eines Gesetzes, also in einer Verwaltungsvorschrift, festzulegen, dass und inwieweit zur Genehmigung von Ausnahmen benannte Vertreter der Behindertenorganisationen gehört werden müssen.

Zehntens beinhaltet der Gesetzentwurf nunmehr im Paragraphen 63, dass auch bei vereinfachten Baugenehmigungen die Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt werden müssen, so, wie sie von mir soeben dargelegt wurden.

Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung setzen die Regierungsparteien ein Zeichen, um Möglichkeiten für die Gleichbehandlung aller Einwohner und Gäste unseres Landes zu erweitern. Wir sind uns selbstverständlich darüber im Klaren, dass die vorgelegten Änderungen noch nicht das Ende aller Wünsche bedeuten und noch nicht überall ideale Zustände für Behinderte, alte Menschen, Kleinkinder und ihre Begleitpersonen herstellen werden. Dann hätten wir auch beispielsweise die bedingungslose Nachrüstungspflicht für viele private oder kommunale Gebäude festschreiben müssen. Wir denken aber, dass wir insofern eine Ausgewogenheit zwischen Notwendigem – das ist noch lange nicht das Erstrebenswerte – und Leistbarem bis hierher gefunden haben.

Apropos Wünschenswertes. Uns sind diverse Meinungsäußerungen Betroffener zugegangen beziehungsweise bekannt, was zur Herstellung weiterer Barrierefreiheit alles noch vorgesehen werden sollte. Ich würde mich sehr freuen, wenn in den Ausschussberatungen, in den öffentlichen Anhörungen weitere sachdienliche Hinweise von Vertretern der Eigentümer, Bauherren, Investoren und so weiter kämen, wie die gesetzliche Leistungspalette im Baubereich für Menschen mit Behinderungen tragfähig erweitert werden könnte. Ich hoffe auch, dass dem Beispiel des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Nachrüstung von Gebäuden auch andere Eigentümer und auch andere Bundesländer folgen werden. Mehr noch – wenn Barrierefreiheit zum allgemeinen Standard werden soll, ist es in der Zukunft sogar nötig, über die Novellierung auch anderer Gesetze und Vorschriften nachzudenken.

Bleibt mir jetzt zum Schluss nur noch, mich schon bei allen, die am Entstehen dieses Gesetzentwurfes Anteil durch Beteiligung, Wort und Schrift haben, die uns Anregungen und Hinweise gaben, zu bedanken. Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes in die angegebenen Ausschüsse und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Kreuzer, für die Einbringung des Gesetzes.

Wir kommen jetzt zur Aussprache. Im Ältestenrat haben wir dazu eine Aussprachezeit von 45 Minuten vereinbart. Da ich dazu keinen Widerspruch sehe, werden wir so verfahren.

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat als Erste die Abgeordnete Frau Kleedehn von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren Abgeordneten!

Herr Kollege Kreuzer, auf unseren Redemanuskripten steht immer drauf, wenn sie veröffentlicht werden, es gilt das gesprochene Wort. Bei Gesetzen, Verordnungen gilt letztlich dann das beschlossene und umgesetzte Wort. Und wir werden hinsichtlich unserer beschlossenen und umgesetzten Dinge auch an unseren Taten gemessen.

Die jetzt gültige Landesbauordnung wurde 1998 von der CDU-geführten Landesregierung verabschiedet. Wir waren Vorreiter für Vereinfachung und Investitionsfreundlichkeit. Wir erhielten bundesweite Anerkennung und noch heute – da habe ich vielleicht eine andere Auffassung als Sie, Herr Kreuzer – sucht diese Landesbauordnung ihresgleichen in den Bundesländern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Götz Kreuzer, PDS: Also die Negativbilanz werde ich Ihnen schon noch vorlegen.)

Und darauf, meine Damen und Herren, sollten wir auch stolz sein. Auch beim barrierefreien Bauen hatten wir uns mit anderen Bundesländern verglichen. Mit der dann gewählten Formulierung haben wir einen klugen Mittelweg, wie ich meine, gewählt. Einerseits ein wichtiger Schritt der Erleichterung, insbesondere für unsere Behinderten, andererseits wollten wir uns gegenüber anderen Bundesländern nichts leisten, was sie sich selbst noch nicht leisten.

Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Entwurf die Bestimmungen für das barrierefreie Bauen erweitern, um nicht zu sagen, verschärfen. Unstreitig ist, dass auch die Politik in der Pflicht steht, Rahmenbedingungen für ein würdiges Leben zu schaffen. Und dazu gehört natürlich, dass Menschen zu Gebäuden und Einrichtungen einen unbeschwerlichen und ungehinderten Zugang haben sollten. Konkret heißt dies beispielsweise, ob für jede U- und S-Bahnhaltestelle ein Aufzug installiert werden muss, einmal überspitzt gesagt.

(Heike Lorenz, PDS: Wo haben wir denn U-Bahnen in Mecklenburg-Vorpommern?)

Kein vernünftiger Mensch kann solche Fragen ernsthaft mit nein beantworten. Deswegen möchte ich an dieser Stelle ganz klar betonen, dass meine Fraktion die Möglichkeit der parlamentarischen Beratung der zu behandelnden Problematik ausdrücklich begrüßt. Aber es geht nicht nach der Methode „Wünsch dir was“, die die Anforderungen für barrierefreies Bauen drastisch verschärft.

Seriös ist es jedoch, die Landesregierung zu fragen, ob die sich aus der Veränderung der Landesbauordnung ergebenden Folgekosten a für den Landeshaushalt und b für die privaten Bauträger wirklich gänzlich außer Acht gelassen werden können. Wir erwarten hier eine verantwortungsgeleitete Antwort und kein Totschlagargument. Jedenfalls sollte die PDS den untauglichen Versuch unterlassen, die populistische moralische Keule zu schwingen und jegliche Kostenfrage mit Menschenwürde zu vermischen. Wer bis 1989/90 für die katastrophalen Zustände in den Einrichtungen für Senioren und Behinderte politisch und moralisch verantwortlich war, hat kein moralisches Recht, sich heute als Hüter der Menschenwürde aufzuspielen.

(Beifall Eckhardt Rehberg, CDU – Andreas Bluhm, PDS: Aber die CDU hat doch kräftig mitregiert damals. – Heike Lorenz, PDS: Man darf sich doch aber verpflichtet fühlen, die Bedingungen zu verbessern, oder? – Zuruf von Götz Kreuzer, PDS)

Meine Damen und Herren, es ist schlichtweg nicht akzeptabel, wenn Sie dem Hohen Haus finanzpolitischen Nebel vorsetzen. Formulierungen wie „können Mehrkosten entstehen“, „Umfang lässt sich nicht ermitteln“ und „Höhe der Kosten nicht bekannt“ – all dies steht im Punkt D des Gesetzentwurfes. So einfach kann man es sich nicht machen!

Wir erwarten keine Scheingenauigkeit hinter dem Komma. Aber eine grobe Veranschlagung ist nötig und muss möglich sein. Und wenn ich die Presse richtig verstanden habe, hat ja auch das Finanzministerium Vorbehalte geäußert. Wenn ich die Paragraphen 52 alt und neu miteinander vergleiche, dann ist die Veränderung vielleicht eine Gemengelage von Makulatur, Veränderung von Bemessungsgrößen und auch Verschlechterungen für die Behinderten. Wie wäre es sonst zu erklären, weshalb Institutionen wie Versorgungseinrichtungen, Kreditinstitute, Krankenhäuser, Kultureinrichtungen, Museen und Kirchen von der Nachrüstungspflicht ausgenommen werden?

Ich frage Sie, Frau Müller, ist dies für Sie auch menschenunwürdig? Doch auf diesem Niveau sollten wir mit einer solchen Thematik nicht miteinander umgehen. Den Interessen jener, in deren Namen Sie zu sprechen vorgeben, erweisen Sie mit solchen Floskeln dann einen Bärendienst.

Ich hätte schon erwartet, dass die Landesregierung zum Iststand beim barrierefreien Bauen einen umfassenden Bericht vorgelegt hätte. Nur so würde doch transparent, von welcher Ausgangslage wir sprechen.

(Götz Kreuzer, PDS: Den können Sie jederzeit haben, den können Sie jederzeit abfordern. Aber Sie müssen es tun!)

Natürlich, Herr Kreuzer, ist mir bekannt, natürlich ist mir bekannt, dass entsprechende Publikationen von Behindertenverbänden und -vereinen vorliegen. Doch kennen Sie auch die andere Seite der Interessenmedaille? Wie ist die Beurteilung all jener Institutionen, Vereine und Branchen, die ebenfalls ganz unmittelbar von einer entsprechenden Veränderung im Bereich des Paragraphen 52 betroffen sein werden? Wie steht zum Beispiel der Landessportbund zu dem Entwurf? Welche Haltung nimmt das Hotel- und Gaststättengewerbe ein? Wie sehen es die kommunalen Spitzenverbände? Wer diese Antworten ausblendet, der läuft vielleicht Gefahr, in seiner Gesamtbeurteilung etwas zu übersehen.

Ein weiteres Argument kommt hinzu: Die Landesregierung muss sich fragen, welches Signal sie an die anderen Bundesländer aussenden will. Frau Müller verweist voller Stolz darauf, dass unser Land durch diese Änderung zum barrierefreien Bauen als einziges neues Bundesland die Charta der europäischen Behinderten erfüllen würde. Wenn ich dann aber an die ins Haus stehenden Verhandlungen über die Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs denke, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Position des Nehmerlandes Mecklenburg-Vorpommern mit solchen eher großzügigen Maßnahmen wirklich

gestärkt wird. Das Gegenteil wird eintreten und die Verhandlungsposition der Finanzministerin und die Bereitschaft der westlichen Geberländer, weiterhin hohe Transfers zu leisten, wird durch solche Vorhaben eher geschwächt.

Und wie verhält es sich mit dem Nettoeffekt auf die Bauwirtschaft? Was den Anreizeffekt auf die private Bautätigkeit betrifft, erscheint mir da eher eine gewisse Skepsis angebracht. Dieses ist dann auch unter beschäftigungspolitischen Aspekten von Relevanz. Dieser Aspekt hat für mich dann schon weit mehr mit Menschenwürde zu tun.

Verantwortungsvoll wäre es auch, wenn sich die Landesregierung mehr mit der Lage arbeitsloser Schwerbehinderter beschäftigen würde.