Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Presse konnten wir am 4. Juli diesen Jahres entnehmen, sie kommt, die neue so genannte Privatschulverordnung. Aber, meine Damen und Herren, wir haben Juli, falls es jemand noch nicht gemerkt haben sollte. Sieben Monate sind vergangen, ohne dass diese Verordnung die nötige Rechts- und Planungssicherheit für 25 allgemein bildende Schulen in freier Trägerschaft schaffen konnte.
Dass das Schulgesetz in dieser Frage geändert werden sollte, darüber waren sich die Koalitionäre schon im Frühsommer 1999 einig, denn zu dem Zeitpunkt ging der Haushaltsentwurf in die Kabinettsrunde. Da die Mehrheiten gesichert waren, bestand eigentlich auch kein Zweifel daran, dass diese Änderung so umgesetzt werden würde.
Gut, sie kam etwas anders als angenommen, aber Finanz- und Bildungsministerium hätten sich doch wenigstens zwischen Sommer und Winter 1999 Gedanken darüber machen können, wie denn eine solche Verordnung aussehen sollte oder wie die bestehende ergänzt oder geändert werden sollte, damit sie den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht wird und die gesetzgeberischen Intentionen erfüllt. Nichts dergleichen ist geschehen.
Stattdessen brauchen die Beamten, vor allem die des Finanzministeriums, weitere sieben Monate, um dieses Stück Papier auf den Weg zu bringen. Sieben Monate, in denen die Schulen keine Planungssicherheit hatten, in denen sie aufgrund der Tatsache, dass sie aufbauende Schulen sind, mit nicht unerheblichen Defiziten zu kämpfen hatten, denn die Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfen liegen nach der bisherigen Praxis des Finanzministeriums im Jahre 1999 und berücksichtigten nur teilweise die Veränderungen, vor allen Dingen in den Schülerzahlen, des Schuljahres 1999/2000.
Diese Landesregierung hat immer noch nicht begriffen, dass es bei den Ansprüchen und Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft nicht um Almosen für diese Schulen geht, die willkürlich irgendwann und irgendwie ausgereicht werden. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Finanzhilfen haben Verfassungsrang. Sie haben mit Ihrer Praxis die wirtschaftliche Basis dieser Schulen stark gefährdet. Da hilft den Schulen auch nicht die Versicherung des Finanzministeriums, dass die Defizite nach Erscheinen der Verordnung ausgeglichen werden. Den derzeitigen Kapitaldienst nämlich haben diese Schulen zu leisten und der wird ihnen nicht erstattet. Denn die Löhne und die Betriebskosten mussten natürlich weitergezahlt werden. Wenn die Liquiditätsbasis abgeschmolzen ist, dann nutzen auch solche Zusagen nichts mehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben hier grob fahrlässig und unverantwortlich den Schulen in freier Trägerschaft gegenüber gehandelt, nicht nur den Schulen, vor allem verantwortungslos gegenüber den dort beschäftigten Lehrern und den dort beschulten Kindern. Die Landesregierung beklagt nicht selten zu Recht die Zahlungsmoral vieler Betriebe im Land. Hier haben wir aber ein Beispiel, das zeigt, dass es um die Zahlungsmoral der Finanzministerin auch nicht gerade gut bestellt ist.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Hört, hört! – Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn sich das bestätigt, was ich über den Buschfunk im Schloss vernommen habe, dann kann ich zumindest etwas aufatmen. Zufrieden aber bin ich dennoch nicht, denn nach wie vor lehnt meine Fraktion diese Neuregelung des Schulgesetzes hinsichtlich der freien Schulen konsequent ab.
Aber wenn innerhalb dieses katastrophalen bildungspolitischen Beschlusses sich der Bildungsminister durchsetzen konnte, nur die Spitze der Finanzhilfen von 90 auf 85 Prozent zu kappen, dann ist innerhalb der Katastrophe noch ein kleiner Damm errichtet worden, der den Erdrutsch in die Bedeutungslosigkeit der freien Schulen im Land noch ein wenig aufhalten konnte.
Dass wir uns mit dieser Regelung in diesem Stadium des Aufbaus unseres Landes national und international lächerlich machen, das brauche ich wohl hier nicht extra zu wiederholen. Das haben wir ausführlich zum Haushalt erörtert. Dennoch muss ich eines noch mal wiederholen: Mit dieser restriktiven Haltung vor allem der SPD gegenüber den Schulen in freier Trägerschaft verschließt sich Mecklenburg-Vorpommern auf lange Sicht internationalen Entwicklungen in der Bildung. Wenn alles, aber auch alles – und hier vor allem die Bildung – der alles einschließenden Sparwut von Frau Keler unterworfen wird, dann werden wir langfristig im Bildungsbereich Mehrausgaben haben, die die Sparbemühungen von Frau Keler unermesslich konterkarieren werden. Denn eines hat Frau Keler – besonders im Bildungsbereich – noch nicht begriffen, nämlich dass wir uns immer noch im Strukturaufbau – siehe Schulen in freier Trägerschaft – befinden beziehungsweise radikale Strukturumbrüche – siehe Hochschulen – finanzieren müssen. Beides, nämlich Aufbau und Umbruch, sind im Bereich der Bildung langfristig von so elementarer Bedeutung für dieses Land, dass wir da eher reinbuttern müssen, als diesen Bereichen permanent die Ressourcen zu entziehen. Hier hoffe ich noch auf die Lernfähigkeit der Regierungsfraktionen und vor allem auf die Durchsetzungskraft des Bildungsministers.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Ja, Herr Kauffold, setzen Sie sich endlich mal durch!)
Meine Damen und Herren, in der Berliner Koalition von SPD und Grünen ist dieser Erkenntnisprozess schon ein wenig vorangeschritten. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Frau Katrin Göring-Eckardt, geißelte am 21. Juni dieses Jahres in der „Welt“ genau jene Politik ihres Koalitionspartners SPD in Mecklenburg-Vorpommern, die freie Schulen eher an ihrer Entwicklung hindert denn fördert.
Meine Damen und Herren, ich zitiere: „Wir brauchen daher Schulen, die kreativ und frei sein können, Schulen, die sich nicht an Vorschriften messen, sondern an den Menschen und ihren Bedürfnissen sowie deren besonderen Begabungen. Eigenverantwortung zu lernen, die Individuen zu stärken: das muss Ziel von Schulpolitik sein. Dazu allerdings müsste sich der Staat zurückziehen, dürfte nicht mehr bis ins Kleinste kontrollieren wollen. Vielfalt, auch die der Schulen, ist essenzielles Element der demokratischen Bürgergesellschaft.“
„Leider aber ist die Konkurrenz verschwindend klein. Der Anteil von alternativen Schulmodellen, Schulversuchen und freien Schulen ist in den neuen Bundesländern wesentlich geringer als in Westdeutschland, und wo es solche Versuche gibt, leiden sie darunter, dass sie finanziell äußerst schlecht ausgestattet sind.“ So weit das Zitat.
Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Richtig erkannt, Frau Göring-Eckardt. Und: In Mecklenburg-Vorpommern ist für die mangelnde Finanzausstattung beziehungsweise das Verhindern neuer Schulen in freier Trägerschaft die SPD verantwortlich.
Im Namen der Fraktion der CDU ziehe ich den Antrag auf Drucksache 3/1391 „Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft“ zurück und, meine Damen und Herren, ich erwarte mit Spannung, wie es mit den Schulen in freier Trägerschaft in unserem Land weitergeht. – Vielen Dank.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Bekämpfung von Schwarzarbeit in der deutschen See- und Küstenschifffahrt, Drucksache 3/1390.
Antrag der Fraktion der CDU: Bekämpfung von Schwarzarbeit in der deutschen See- und Küstenschifffahrt – Drucksache 3/1390 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Thomas von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Thomas.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Reihen haben sich gelichtet, aber das ist ja auch der vorletzte Tagesordnungspunkt und wir wollen in die Sommerpause gehen. Ich versuche, mich auch kurz zu fassen.
Um es noch einmal klar und deutlich vorab zu sagen: Mit unserem Antrag haben wir ein bestehendes Problem aufgegriffen, um es sachlich und ohne Konfrontation hier im Landtag im Interesse unserer maritimen Gewerbetreibenden an der Küste, aber natürlich auch im Binnenland zu regeln. Und dass Regelungsbedarf besteht, davon, denke ich, kann sich jeder vor Ort sehr schnell überzeugen, wenn er mit den Gewerbetreibenden, die Angel- und Tourismusfahrten an der Küste unseres Landes, aber auch auf den Binnengewässern anbieten, einmal ins Gespräch kommt.
Immer wenn in Deutschland Probleme und hier zum Beispiel Gesetzeslücken auftauchen, betrachtet jeder nur seinen eigenen Bereich und stellt fest, für mich und mein Ressort ist alles optimal geregelt. Das übergreifende Denken ist bei uns leider nicht so ausgeprägt. Immer wieder müssen wir feststellen, dass es viele rechtliche Lücken gibt, die jahrelang von jedem bestätigt, aber letztlich nicht geändert werden. Auch in diesem Fall scheint, wenn man sich die rechtlichen Grundlagen durchliest, alles gut und bestens geregelt. Die Gewerbeaufsicht kümmert sich um die Arbeitnehmer der Gewerbetreibenden in der Küstenschifffahrt mit entsprechenden Auflagen. Die gewerbliche Schifffahrt an der Küste unterliegt der Seeberufsgenossenschaft, welche mit ständigen Kontrollen den hohen sicherheitstechnischen Standard an Bord der Schiffe sichert. Die Kontrolldichte der Wasserschutzpolizei ist ausreichend, allerdings nur für ihren Zuständigkeitsbereich. Es gibt die Verordnung über die Inbetriebnahme und die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich vom 24. Juli 1996. Als Vermietung gilt dabei nur die Überlassung des Sportbootes an den Mieter ohne Bereitstellung eines Bootsführers oder einer Besatzung. Und es gibt die Verordnung für die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenwasserstraßen vom 11. Oktober 1996.
Da ist alles für den speziellen, ich betone, für den speziellen Bereich rechtlich bestens geregelt. Nur an die Lücke hat niemand gedacht. Die Problembereiche sind nicht benannt und damit nicht überprüfbar und bei Verstößen aus diesem Grunde auch nicht mit Sanktionen zu belegen. In keiner Verordnung steht auch nur ein Hinweis über den Einsatz deutscher und ausländischer Sportboote für Angel- und Tourismusfahrten auf Spendenbasis und über den Einsatz von Vereinsbooten, die für die Zeit des Mitfahrens an Bord einen so genannten Mitgliedsbeitrag einfordern, ganz zu schweigen vom Einsatz von Sportbooten im Bereich der Seebestattung. Da heißt es nur lapidar im Paragraphen 13 Absatz 2 Bestattungsgesetz: „Auf Wunsch des Verstorbenen darf außerdem die Urne von einem Schiff aus auf See beigesetzt werden, wenn andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.“
Und ich denke, genau das ist das Problem. In den genannten drei Fällen steht den Aktionen dieser Anbieter eben keine Rechtsvorschrift entgegen. Diese Grauzone ist für die Anbieter so sicher, dass sie seit Jahren in Zeitungen für Leistungen werben, für die sie eigentlich nicht werben dürften und für die sie auch keine finanziellen Mittel, auch nicht auf Umwegen wie zum Beispiel über die Vereine, einfordern dürften. Und damit das nicht so bleibt, haben wir mit unserem Antrag diese Lücken aufgezeigt, um Rechtsvorschriften dafür gemeinsam nach Anhörungen in den Ausschüssen erarbeiten zu können beziehungsweise entsprechende Hinweise, Veränderungen an den Bund und an die EU zu geben.
Vor allem der gewerblichen See- und Angeltouristik steht eine immer größer werdende Konkurrenz gegenüber, die Sportboote und Schiffe für verdeckte gewerbliche Zwecke benutzt, gleichzeitig aber über die vorhandenen Regelungslücken die strengen sicherheitstechnischen Auflagen Deutschlands und der EU umgeht. Die Leistungen auf Spendenbasis beziehungsweise mit täglichen Mitgliedsbeiträgen sind eine Form der Schwarzarbeit, die wir auch so beim Namen nennen sollten. Und es geht natürlich auch um Steuerhinterziehung. Ich meine schon, das sind keine Kavaliersdelikte mehr, die dort in Größenordungen an unserer Küste passieren.
Im maritimen Tourismus liegen die größten Entwicklungspotentiale Mecklenburg-Vorpommerns, wie wir alle wissen.
Es gibt ja auch eine entsprechende Studie dazu. Das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern muss seinen Gästen vor allem Sicherheit bieten und dazu gehört eben auch Sicherheit im gesamten Bereich des maritimen Tourismus.
Wir müssen das Thema politisch aufgreifen und, ich denke, die Probleme klar beim Namen nennen. Mit dieser Form der Schwarzarbeit durch Anbieter, die vor allem Touristen auf Schiffen und Booten befördern, die nicht dem geltenden Sicherheitsstandard der gewerblichen Schifffahrt entsprechen, werden Menschenleben an der Küste und natürlich auch auf den Binnengewässern gefährdet. Als Tourismusland müssen wir uns aus diesem Grunde beim Bund und innerhalb der EU für eine Regelung im Sinne unserer Gewerbetreibenden und natürlich auch im Sinne der Touristen einsetzen.
Ich glaube, darüber sollten wir gemeinsam ohne Streit im Wirtschafts- und Innenausschuss reden, Experten anhören, klare Vorschläge erarbeiten und diese dann möglichst gemeinsam mit den fünf norddeutschen Küstenländern, mindestens aber mit Schleswig-Holstein beim Bund und der EU umsetzen. Dazu möchte ich uns alle auffordern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag verfolgt die CDU-Fraktion das Ziel, Gesetzeslücken, die eine, wie sie es nennt, legale Schwarzarbeit im Bereich der Angel- und Tourismusfahrten ermöglichen, zu schließen und damit die Existenz der Gewerbetreibenden in dieser Branche zu sichern.
Das ist richtig. Die See- und Angeltouristik hat für das touristische Angebot besonders in der Küstenregion einen wesentlichen Stellenwert. Ausflugsfahrten mit dem Schiff sind eine abwechslungsreiche Alternative zu den Touren zu Fuß oder mit dem Bus. Angel- und Tourismusfahrten sind besonders auch außerhalb der Saison attraktiv. In diesem Bereich haben sich daher eine ganze Reihe von Anbietern angesiedelt, leider jedoch nicht immer mit dem dafür notwendigen Gewerbeschein, Herr Thomas wies darauf hin.
Die Konsequenzen sind durch den Antrag schon deutlich geworden. Anbieter nutzen Sportboote und Schiffe für gewerbliche Zwecke, ohne die gewerblichen und sicherheitstechnischen Auflagen einzuhalten, und können daher ihre Fahrt zu deutlich niedrigeren Preisen als die gewerblich organisierten anbieten, was nicht nur wettbewerbs
Die gewerberechtliche Gesetzeslage ist hierbei eindeutig. Es ist festgelegt, dass jede auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeverordnung darstellt und somit nach Paragraph 14 Absatz 1 bei der für den jeweiligen Ort zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Die Schwierigkeiten beim angesprochenen Problem sind allerdings, dass die gewerbliche Tätigkeit nur selten oder gar nicht nachzuweisen ist. Die Schiffsführer werden in der Regel aussagen, dass sie privat unterwegs sind und an Bord befindliche weitere Personen unentgeltlich befördern. Eine anders lautende Antwort von den Passagieren ist ebenfalls nicht zu erwarten. An dieser Stelle endet dann auch schon die Kompetenz der kontrollierenden Gewerbebehörden, da diese kein Recht haben, Privatpersonen zu kontrollieren. Rückfragen zum Problem bei den Gewerbebehörden an der deutschen Ostseeküste haben ergeben, dass keine derartigen Verstöße angezeigt wurden. Bei durchgeführten Kontrollen traten keine gewerblichen Mängel auf.