Die gewerberechtliche Gesetzeslage ist hierbei eindeutig. Es ist festgelegt, dass jede auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeverordnung darstellt und somit nach Paragraph 14 Absatz 1 bei der für den jeweiligen Ort zuständigen Behörde anzuzeigen ist. Die Schwierigkeiten beim angesprochenen Problem sind allerdings, dass die gewerbliche Tätigkeit nur selten oder gar nicht nachzuweisen ist. Die Schiffsführer werden in der Regel aussagen, dass sie privat unterwegs sind und an Bord befindliche weitere Personen unentgeltlich befördern. Eine anders lautende Antwort von den Passagieren ist ebenfalls nicht zu erwarten. An dieser Stelle endet dann auch schon die Kompetenz der kontrollierenden Gewerbebehörden, da diese kein Recht haben, Privatpersonen zu kontrollieren. Rückfragen zum Problem bei den Gewerbebehörden an der deutschen Ostseeküste haben ergeben, dass keine derartigen Verstöße angezeigt wurden. Bei durchgeführten Kontrollen traten keine gewerblichen Mängel auf.
Nebenbei möchte ich erwähnen, dass auch hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes diesem Handeln nur schwer beizukommen ist. Das Amt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit ist im Rahmen seiner Verantwortung nur im Falle des Vorhandenseins abhängig beschäftigter Arbeitnehmer berechtigt, die Betriebsstätte auf Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen durch den Arbeitgeber zu kontrollieren. Da die in Rede stehenden Schiffsführer wohl überwiegend selbstständig, das heißt ohne weitere Arbeitnehmer tätig sind, entfällt hier die Kontrollmöglichkeit seitens der Behörde.
Meine Damen und Herren, derzeit ist in der Bundesregierung ein Entwurf zur Änderung der genannten Verordnung in Arbeit, die eine Unterbindung der gewerblichen Nutzung von Sportbooten unter deutscher Flagge vorsieht. Sportboote sollen dann generell... Oh, ich habe mich ein wenig vertan. Ich muss noch mal anfangen.
Eine Möglichkeit zur Bekämpfung des rechtswidrigen Handelns liegt im Seeverkehrsrecht, das gegenwärtig neu geordnet wird. Eine gewerbliche Nutzung von Sportbooten unter deutscher Flagge ist derzeit noch auf der Grundlage der Verordnung über die Inbetriebnahme und die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich möglich. Eine gewerbliche Nutzung von Sportbooten unter fremder Flagge verstößt gegen geltende Rechtsvorschriften, ist jedoch schwer nachweisbar.
Jetzt komme ich zu dem, was ich schon mal sagte. Derzeit ist in der Bundesregierung ein Entwurf zur Änderung der genannten Verordnung in Arbeit, die eine Unterbindung der gewerblichen Nutzung von Sportbooten unter deutscher Flagge vorsieht. Sportboote sollen dann generell nicht mehr gewerblich genutzt werden dürfen. Gewerblich genutzte Wasserfahrzeuge sollen künftig ausschließlich den strengeren Bestimmungen der Schiffssicherheitsverordnung, die auch die Berufsschifffahrt regelt, unterliegen. Ich gehe davon aus, dass der Wirtschaftsminister darüber abschließend im Wirtschaftsausschuss berichten wird. Damit werden die Forderungen des hier vorliegenden Antrages erfüllt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine beiden Vorredner haben die gesetzliche Lage schon sehr deutlich und klar hier dargelegt. Ich kann mir all das sparen.
Es ist so. Jahr für Jahr hatten und haben die gewerblichen Unternehmen der touristischen Küstenschifffahrt Konkurrenz aus dem Bereich der Sportboote bekommen, deren Besitzer Angel- und Tauchfahrten eben einfach anbieten. Diese Konkurrenz wird aber jetzt an der Küste unseres Landes geradezu als bedrohlich empfunden und ich sage auch, die Ursache liegt einfach darin, dass der Wegfall des Duty-free-Handels die Suche nach neuen Einnahmequellen einfach notwendig macht und gegenwärtig noch keine Ausgleiche dafür gefunden wurden.
Das Geschäft mit Seetouristik, Angelfahrten und anderweitigen Unternehmen soll jetzt ein solcher Ausgleich sein und da kommt diese Konkurrenz, die tatsächlich da ist, eben erschwerend hinzu. Es ist hart, wenn ein beträchtlicher Teil der Kundschaft sich anderen Anbietern zuwendet, weil sie ein anderes Vergnügen auf dem Segelboot empfinden, wenn sie direkter mit der See verbunden sind. Sei es, dass für die Urlauber dieses Vergnügen tatsächlich erlebnisnaher, direkter ist, aber oft eben auch wesentlich preiswerter.
Ich habe nicht erkennen können, dass die Anzahl der Sportboote, die sich in diesem Sektor ein paar Mark dazuverdienen, so enorm gewachsen ist. Auch Nachfragen haben ergeben, dass es da eine relativ konstante Größenordnung gibt. Es ist wie gesagt tatsächlich der Wegfall der Duty-free-Möglichkeiten, der diese Klagen in den letzten Wochen bei uns im Land wieder hat lauter werden lassen.
Meine Damen und Herren, dieses Problem ist aber beileibe nicht neu. Die Bundesregierung hat schon vor fast 20 Jahren auf entsprechende Vorschläge des Berufsverbandes reagiert, denn am 7. April 1981 wurde eine Verordnung über die Inbetriebnahme und die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten im Küstenbereich erlassen.
Sie reagierte damit auf entsprechende Hinweise und regelte die Sicherheitsbestimmungen von Sportbooten, wenn diese gewerblich genutzt werden sollten. Seitdem hat sie diese Verordnung des Öfteren aktualisiert, das letzte Mal war das im Jahre 1996.
Die Verordnung regelt die Ausstellung von Bootszeugnissen, die Kennzeichnung der benutzten Boote, die Pflichten der Unternehmer und die Pflichten der Mieter beziehungsweise Bootsführer sowie die Ordnungswidrigkeitsbestimmungen. Und da ist mir wirklich aufgefallen, dass es sich um ein typisch deutsches Regelwerk han
delt. Die Absätze zur Strafandrohung sind fast genauso lang wie die übrigen Regelungen, die dort enthalten sind. Also eigentlich könnte man ja denken, wasserdicht das Ding. Trotzdem haben die Entwicklungen gezeigt, dass damit tatsächlich nicht alles geregelt ist. Die Klagen der Unternehmer beweisen das.
Nun sollen also noch schärfere Regelungen die Konkurrenz klein halten. Auf Nachfrage beim Wirtschaftsministerium wurde uns deutlich gemacht, dass die Bundesregierung bereits aktiv geworden ist. Es liegt ein neuer Verordnungsentwurf vor, der im Grunde vorsieht, dass gewerblich genutzte Wasserfahrzeuge aller Art ausschließlich den strengen Bedingungen der Schiffssicherheitsverordnung unterworfen werden. Das ist die Schiffsverordnung, die für die Berufsschifffahrt gilt. Das Wirtschaftsministerium hat berechtigterweise ein Mitspracherecht der Länder eingefordert und das halte ich an dem Punkt für besonders bedeutsam, weil es ja wiederum die Länder sind, die die Umsetzung der Verordnung überwachen müssen. Der Ärger spielt sich an den Stränden ab, wenn Gewerbe- und Ordnungsämter oder die Wasserschutzpolizei vor Ort ihre Kontrollen machen.
Ob die neue Verordnung das Problem löst – man kann es nur hoffen. Die Erfahrungen zeigen aber, mit Regelungen alleine ist eben auch nicht alles zu regeln. Hier haben die gewerblichen Tourismusunternehmen den Schlüssel selbst in der Hand. Ich denke, sie müssen auch durch attraktive und durch Sicherheitsvorkehrungen überzeugende Angebote die Kunden an sich ziehen, an sich binden. Ich denke auch, dass es mit Paketlösungen und dem Einbetten in das gesamte Angebot, in die gesamte Struktur gelingen kann. Ich denke, wir haben nicht zu Unrecht dieses Thema hier im Landtag debattiert, um auch den betroffenen Unternehmen zu zeigen, dass wir hinter ihnen stehen, dass wir sehr wohl darauf achten werden, dass sie keine verschärften Wettbewerbsbedingungen haben, sondern dass man dafür etwas tut, dass sie sich der Konkurrenz, die ja tatsächlich teilweise nicht wettbewerbsfähig ist, erwehren können.
Aber, wie gesagt, diese Verordnung ist auf dem Weg. Damit wurde dem Anliegen Ihres Antrages, Herr Thomas, entsprochen und ich denke, es bedarf nicht weiter, dass wir uns im Ausschuss damit beschäftigen.
Wir könnten natürlich jederzeit im Rahmen des Selbstbefassungsrechtes noch einmal nachfragen, aber ansonsten schlage ich vor, dass wir diesen Antrag nicht annehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalition verlässt sich auf die Regelung in Bonn. Und da haben wir ja nun nicht nur positive Erfahrungen gemacht.
... wird nur von Sportbooten geredet. Wir haben spezielle Zulassungen für Sportangelfahrzeuge und wir haben noch Sonderfahrzeuge. Und dann gibt es noch einen kleinen Dreh – auf den komme ich zum Schluss noch zurück –, dass einiges auslaufen soll, auch zuungunsten der Gewerbetreibenden. Ich glaube, da machen Sie es sich ein bisschen zu einfach, aber Sie haben sich ja schon in einigen Bereichen auf die Bundesregierung verlassen. Ich glaube, das greift zu kurz.
Und, Frau Kassner, als Rüganer Abgeordnete muss ich Ihnen sagen, ich habe dort mit Gewerbetreibenden gesprochen.
Und das ist schon ein Problem, und zwar ein etwas größeres, als Sie es hier dargestellt haben. Ich glaube, das ist etwas verharmlosend dargestellt, weil es sehr viel differenzierter ist, als es die beiden, Sie und der Kollege von der SPD, hier dargestellt haben. Und ich meine, dass Sie uns mit dieser platten Ablehnung keinen Gefallen tun und auch nicht, indem Sie sich auf die Regelung in Bonn verlassen. Deswegen hatte ich darauf hingewiesen. Die machen nämlich nur eine Sportbootregelung. Wir haben es hier aber mit einer differenzierten Regelung zu tun für die Bezeichnung einiger Boote und Schiffe. Und dann gibt es auch noch das Problem in der EU. Deswegen glaube ich, dass Sie uns mit Ihrer Ablehnung keinen Gefallen tun.
Aber nun zur Sache: Der Wirtschaftszweig, über den wir heute reden, hat sich zu einem großen Teil – und das wissen wir – erst nach der Wende in Mecklenburg-Vorpommern so entwickelt, wie wir ihn heute kennen und wie ihn die Touristen, die in unser Land kommen, schätzen. Gott sei Dank ist das so.
Nach der Wende brach ein großer Teil der Fischereigenossenschaften an der Küste und den Binnengewässern zusammen. Viele der ehemaligen Fischer gründeten Angel- und Touristikunternehmen entlang der Küste, aber auch im Bereich der Binnengewässer. Mit ihrer sehr guten nautischen und technischen Ausbildung hatten sie ideale Voraussetzungen für den Start in die gewerbliche Angelund Tourismusbranche. Diese gute seemännische Ausbildung ist zu einem Markenzeichen für die Seetouristikbranche an unserer Küste geworden. Viele Besucher und Touristen sprechen mit den Kapitänen und den Besatzungen der Schiffe. Sie sind beeindruckt von diesen Profis, die sich doch sehr positiv von denen in anderen Urlaubsregionen dieser Welt unterscheiden.
Und ganz so einfach war der Start – darauf darf man hinweisen – in die Selbstständigkeit damals auch nicht. Neue Schiffe waren kaum zu finanzieren, auch für die nicht, die bis 1989 ein überdurchschnittlich hohes Einkommen hatten. Die vorhandenen Schiffe waren in der Regel 20 bis 40 Jahre alt und älter, technisch nicht auf dem neuesten Stand. Sie mussten für das neue Gewerbe völlig umgebaut werden, um dem sicherheitstechnischen Standard der Seeberufsgenossenschaft und den internationalen Vorschriften für diesen Schifffahrtszweig zu genügen. Für einen Warnemünder 17-Meter-Kutter mussten zum Beispiel 40.000 bis 60.000 DM investiert werden. Das war aber der Vorzugspreis einer dänischen Werft für alle Fischer, die ihre Schiffe dort für den See- und Angeltourismus umbauen ließen. Für einen Saßnitzer 24-Meter-Kutter aus den 50er Jahren mit entsprechen
dem Bestandsschutz aus DDR-Zeiten, zugelassen für bis zu 50 Personen, waren das schon immerhin 170.000 DM.
Ich will den Kontrast zu den Schwarzanbietern einmal am Beispiel eines 24-Meter-Kutters darstellen, der den strengen sicherheitstechnischen Kriterien der Seeberufsgenossenschaft und natürlich auch der Gewerbeaufsicht unterliegt.
1. Personal Kapitän, Steuermann, Maschinist und Personal mit Seefahrtsbuch, streng kontrolliert durch die Gewerbeaufsicht. Gutes Personal ist eben auch ein Kostenfaktor für den legalen Gewerbetreibenden.
2. Hygiene Mindestens einmal im Jahr muss die Trinkwasseranlage gereinigt und abgenommen werden. Dazu kommt extra ein so genannter Tester. Kosten: mehrere Tausend D-Mark.
3. Apotheke Zwar etwas Kleineres, aber diese muss einmal im Jahr gewechselt werden. Das kostet auch 600 bis 700 DM.
4. Schiffskörper, Maschinenanlage Jedes Jahr muss das Schiff einmal in einer Werft aus dem Wasser gehoben werden. Im Übrigen wird dazu in der neuen Verordnung des Bundes auch nichts gesagt. Die Seeberufsgenossenschaft beauftragte den Germanischen Loyd mit der Prüfung. Kosten: ab 10.000 DM aufwärts. Dazu noch die notwendigen Reparaturkosten, um die Maschinenanlage auf dem neuesten technischen Stand zu halten. Die Verordnung, die vom Bund jetzt in Aussicht gestellt wird, sagt zu all den Dingen nichts Detailliertes.
5. Sicherheitsstandards Rettungsmittel unterliegen strengen Kontrollen und Auflagen. Bei Mängeln erfolgt ein sofortiger Austausch. Neue UKW-Anlagen zum Beispiel mit Funkbarke für automatische Notsignale bei Havarien und Unglücken zur Positionsbestimmung beziehungsweise zur automatischen Meldung der Havarieposition kosten mindestens 10.000 DM.
6. Plätze unter Deck Für alle Passagiere muss ein Raum unter Deck vorhanden sein, der strengen Kontrollen unterliegt. Auch das ist ein Kostenfaktor.
7. Die Seeberufsgenossenschaftsschiffe dürfen bei schlechtem Wetter nicht auslaufen. Das ist ganz entscheidend, da es hier um die Sicherheit der Touristen geht.