Ich bitte die anwesenden Abgeordneten, Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung setzen wir fort. Vertreter aller Fraktionen sind da.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 3/1396.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 3/1396 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend seinen Empfehlungen abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 3/1396 bei sieben Stimmenthaltungen, ansonsten Zustimmung angenommen worden.
Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 3/1396 bei Stimmenthaltungen, ansonsten ebenfalls Zustimmung angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Einset
zung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 3/1136, und des Antrages der Fraktion der CDU – Zusammenschluss von Ämtern und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1141(neu), hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 3/1350. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/1425 vor.
Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 3/1136 –
Antrag der Fraktion der CDU: Zusammenschluss von Ämtern und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1141(neu) –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Abgeordnete Frau... Nein. Zur Berichterstattung hat der Vorsitzende... Wer hat hier das Wort zur Berichterstattung,
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ohne Ein- bringung. – Minister Dr. Gottfried Timm: Ist ja furchtbar. Bei dem Thema?!)
Dann ziehe ich meinen letzten Satz zurück und gebe dem Abgeordneten Friese von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte sehr, Herr Friese.
Meine Damen und Herren, ich erstatte Ihnen den Bericht über die Arbeit des Innenausschusses zur Schaffung der Enquetekommission.
Bevor ich auf Einzelheiten der Beschlussberatung zu diesem Thema eingehe, möchte ich kurz grundsätzlich darauf verweisen, dass die Beschlussempfehlung eine Besonderheit auszeichnet. Sie umfasst beide Anträge – den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Druck
sache 3/1136 sowie den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1141(neu) –, die jedoch durch die Beratungen im Innenausschuss eine neue Fassung gefunden haben, die Ihnen jetzt zur Beratung und Abstimmung vorliegt. Ich denke, es ist gut so, dass der Innenausschuss einen solchen Weg gefunden hat, der zwar nicht alltäglich ist, aber durchaus parlamentarisch rechtens.
Die zu beschließende Enquetekommission hat die Aufgabe, auf der Grundlage einer Analyse der Situation der Städte und Gemeinden des Landes verschiedene Modelle zur Verwaltungsvereinfachung und vor allem Verwaltungseffektivierung zu empfehlen. Letztlich müssen parteiübergreifend Wege gefunden werden, die die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft sichern und stärken, und dieses vor dem Hintergrund, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Flächenland mit geringer Bevölkerungsdichte ist und 44 Prozent unserer Gemeinden weniger als 500 Einwohner haben. Hinzu kommt, dass in Aussicht steht, dass sich die finanzielle Situation von Land und Kommunen nicht verbessern wird, wenn nach dem Jahr 2004 der Solidarpakt ausläuft. Diese Parameter werfen die Frage nach Handlungsbedarf, Handlungsanforderungen und Handlungsmöglichkeiten von staatlicher Politik auf.
So, wie im Beschluss des Innenausschusses Einvernehmen gefunden wurde, möchte ich als Ausschussvorsitzender betonen, dass es bei der Arbeit der Enquetekommission darauf ankommt, parteiübergreifend zu wirken. Daher wurde schon bei der Beratung im Innenausschuss versucht, den größtmöglichen Konsens zu erreichen. Dieses ist gelungen und ich danke den Fraktionen ausdrücklich dafür.
Die Stimmenthaltung auf Seiten der Fraktion der CDU hat nichts mit den Inhalten der Beschlussvorlage zu tun, sondern lediglich damit, dass die Fraktion der CDU die Auffassung vertreten hat, eine Enquetekommission könne nur aufgrund gesetzlicher Grundlagen eingerichtet werden. Diese Frage möchte ich an dieser Stelle nicht weiter erörtern, sondern nur darauf verweisen, dass man sich im Ausschuss darauf verständigt hat, dass sich der Rechtsausschuss mit dieser Problematik befassen möge.
Gegenüber dem Einsetzungsbeschluss der Koalitionsfraktionen sieht die Beschlussvorlage eine Erweiterung der Aufgaben der Kommission vor, und zwar auf die Stadt-Umland-Problematik und um Aspekte der Funktionalreform. Konsens hat beispielsweise bei den Fraktionen bestanden, dass die Enquetekommission zwar alles auf den Prüfstand stellen werde, jedoch nicht in Gänze alle Möglichkeiten der Kommunalisierung von Aufgabenübertragungen prüfen und letztlich vorschlagen könne.
Es ist lange darum gerungen worden, unter Punkt 1.4 das Wort „exemplarisch“ noch zur Verdeutlichung in den Einsetzungsbeschluss aufzunehmen. Schließlich waren sich alle Fraktionen einig, dass nur einzelne Möglichkeiten von Aufgabenübertragungen auf die kommunale Ebene geprüft werden können.
Problematisch war die Frage im Innenausschuss, bis wann die Enquetekommission einen Bericht mit Empfehlungen an den Landtag geben könne. Vor dem Hintergrund, dass dieses Thema nicht in den Landtagswahlkampf geraten sollte, andererseits genügend Zeit zur Diskussion und Beratung benötigt wird, verständigte sich der Innenausschuss auf den 31. März des Jahres 2002 als Zeitpunkt für die Vorlage des Berichtes.
In Bezug auf die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder ist im Ergebnis der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände eine Ausweitung des Mitgliederkreises vorgenommen worden. Nunmehr gehört auch ein Landrat, nämlich der des Landkreises Mecklenburg-Strelitz, als stimmberechtigtes Mitglied der Enquetekommission an. Mit dieser Entscheidung ist dem Anliegen des Landkreistages Rechnung getragen worden. Dem Anliegen der kommunalen Landesverbände, den Geschäftsführern auch Stimmberechtigung zu geben, hat der Innenausschuss jedoch nicht entsprochen. Es wurde als ausreichend angesehen, dass die kommunalen Landesverbände in Bezug auf deren politische Ebene in der Enquetekommission vertreten sind, wie Sie, meine Damen und Herren, Punkt 4.3 entnehmen können. Dass es dem Landtag ernst damit ist, sich bei diesem wichtigen Thema beraten zu lassen, wird nicht zuletzt dadurch erkennbar, dass von den 20 stimmberechtigten Mitgliedern nur sechs Mitglieder dieses Hohen Hauses sind.
Schließlich haben sich die Beratungen im Innenausschuss mit der Frage beschäftigt, ob die Enquetekommission das Recht haben solle, ihre Geschäftsordnung ohne Zustimmung des Landtages selbst ändern zu können. Die Fraktion der CDU hat auch in diesem Punkt auf die Einsetzung der Enquetekommission auf gesetzlicher Grundlage hingewiesen und hierzu auf eine Regelung verwiesen, wie sie im Bundesland Brandenburg bestehe. Von Seiten der Fraktion der SPD und auch von Seiten der Fraktion der PDS ist darauf hingewiesen worden, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen ein solches Gesetz bestünden, jedoch würde die Verabschiedung einer gesetzlichen Grundlage eine Zeitverschiebung von mehreren Monaten bedeuten. Letztlich könne die Enquetekommission dann nicht mehr zu ihrer Arbeit finden. Schließlich sieht die Geschäftsordnung in Paragraph 8 Absatz 2 vor, dass Enquetekommissionen gebildet werden können. Die Geschäftsordnung wurde als ausreichend angesehen, um auch diese Enquetekommission, nämlich für die Gemeindereform, bilden zu können. Darüber hinaus wissen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass schon in der zweiten Legislaturperiode eine Enquetekommission bestanden hat, die ihre Arbeit erfolgreich auf der Grundlage unserer Geschäftsordnung aufgenommen und abgeschlossen hat.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich mit Theodor Fontane sagen: „Am Mute hängt der Erfolg.“ Ich wünsche im Namen aller Mitglieder des Innenausschusses, dass die Mitglieder der Enquetekommission mutig sind, nicht verzagen und zu guten Entscheidungen kommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt uns – Herr Friese hat nicht darauf hingewiesen, aber ich tue es mal von hier – noch ein Änderungsantrag vor. Und ich will das Nette vorwegsagen, dem Änderungsantrag können wir zustimmen,
Im Übrigen können wir dem Antrag nicht zustimmen. Ich will hier ganz freimütig sagen, dass wir bei den Beratungen in den Ausschüssen – und ich gebe das Klima genauso wieder, wie Sie, Herr Friese, da widerspreche ich Ihnen nicht – durchaus erwogen haben, Ihr Ansinnen mitzutragen, denn immerhin haben Sie Teile unseres Antrages, auch die Bitte Prüfung einer umfassenden Funktional- und Verwaltungsreform mit Einschluss der Ministerialebene mit der Einschränkung „exemplarisch“ ja aufgenommen. Außerdem ist es sicher immer sinnvoll, externen Sachverstand in die parlamentarischen Beratungen mit einzubeziehen. Sie haben es aber nicht für nötig gehalten, eine aus unserer Sicht tragfähige Rechtsgrundlage für die Arbeit der Kommission gleich mitzuschaffen und vorzuschlagen, dass wir sie hier hätten beschließen können. Und das Argument, dies brauche zu viel Zeit, das zeigt für mich eine doch schon etwas verdächtige Eile, die Sie bei anderen Vorhaben – wenn ich so an gestern denke, anderthalb Jahre Beratungszeit – nun nicht gerade an den Tag legen.
Aber das wären Randerscheinungen. Ausschlaggebend für unsere Entscheidung, hier nicht zuzustimmen, war die Tatsache, dass in den Ausschussberatungen weder der Innenminister noch die Koalitionsfraktionen überhaupt mal ein eigenes Leitbild über künftige Strukturen auf der kommunalen Ebene offenbart haben. Und wenn Sie mir gleich entgegenhalten, ja, das soll ja die Enquetekommission machen,