Ich rufe auf den Paragraphen 1 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? –
Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind der Paragraph 1 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU und einer Stimmenthaltung bei der Fraktion der SPD angenommen.
Ich rufe auf den Paragraphen 2 einschließlich Anlage A zum Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Paragraph 2 einschließlich Anlage A des Gesetzentwurfes entsprechend der Beschlussempfehlung mit dem gleichen Stimmverhalten wie vorher angenommen.
Ich rufe auf die Paragraphen 3 bis 6 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. – Danke sehr. Die Stimmenthaltungen. – Danke sehr. Damit sind die Paragraphen 3 bis 6 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei einer Stimmenthaltung und Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/1540 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei einer Stimmenthaltung in den Reihen der Fraktion der SPD und bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dieser Entschließung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/1540 ebenfalls mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei einer Stimmenthaltung und Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen. Dieser Entwurf eines Gesetzes liegt Ihnen vor auf Drucksache 3/1521.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land MecklenburgVorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen (Wirtschaftsprüferversorgungswerk- zustimmungsgesetz – WVZG M-V –) (Erste Lesung) – Drucksache 3/1521 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprachezeit von bis zu fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Dazu gibt es offensichtlich keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Das Wort innerhalb der Aussprache hat der Abgeordnete Herr Riemann von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wirtschaftsprüferversorgungswerkzustimmungsgesetz – so eine Bezeichnung, glaube ich, können nur Juristen erfinden.
Der Text der Überschrift ist länger als das Gesetz vielleicht selber. Aber bevor ich zum Thema komme, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung.
Herr Ministerpräsident Dr. Ringstorff, Sie sagten heute früh in der Regierungserklärung, ich darf zitieren: „Nur wenn wir unsere Demokratie aktiv leben, wenn wir verantwortungsvoll und achtungsvoll miteinander umgehen, sind wir der heranwachsenden Generation ein gutes Vorbild.“ Herr Dr. Ringstorff, ich möchte dieses Podium nutzen und Sie auffordern, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Hören Sie auf, vom Investitionsschreck Riemann und Co zu reden!
Hören Sie auf, Lügen zu verbreiten, wie Sie es in der vergangenen Woche auf einer Pressekonferenz in Ostvorpommern getan haben, als Sie äußerten: „Ich habe gehört, dass es hier in der Region einen CDU-Abgeordneten gibt, der meint,“
„es gebe hier zu viele Ausländer.“ Auf die Nachfrage der Presse, ob damit der CDU-Landtagsabgeordnete Riemann gemeint sei,
haben Sie genickt. Herr Dr. Ringstorff, ich fordere Sie auf: Hören Sie auf, Lügen zu verbreiten! Das haben Sie nicht nötig. Ich fordere Sie auf: Leben Sie Demokratie aktiv und gehen Sie verantwortungsvoll und achtungsvoll auch mit den Abgeordneten der Opposition um!
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Das ist Missbrauch der Tagesordnung, Herr Riemann!)
Das ist ein schönes Gesetz. Darüber kann man nicht streiten. Wir sind für eine Überweisung, aber da keine Kostenrelevanz vorhanden ist, für eine Überweisung federführend in den Wirtschaftsausschuss und für den Finanzausschuss allenfalls mitberatend. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Riemann, ich erteile Ihnen hiermit einen Ordnungsruf für die gemachten Äußerungen innerhalb Ihres Redebeitrages.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1521 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag vom 29. September 2000 zur Änderung des Staatsvertrages vom 17. Dezember 1992 über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband. Dieser Gesetzentwurf liegt Ihnen auf Drucksache 3/1525 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag vom 29. September 2000 zur Änderung des Staatsvertrages vom 17. Dezember 1992 über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV-Änderungsstaatsvertrag) (Erste Lesung) – Drucksache 3/1525 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Die Landesregierung hat Ihnen einen Gesetzentwurf zugeleitet, in dem Sie um Zustimmung zum Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbands-Änderungsstaatsvertrag gebeten werden, der am 29. September 2000 von den vier Ministerpräsidenten unterzeichnet wurde.
Ein neuer Staatsvertrag wurde nötig, weil der Freistaat Sachsen den ursprünglichen Staatsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2000 gekündigt und das Land SachsenAnhalt von dem Recht einer Anschlusskündigung Gebrauch gemacht hat. Der unter Federführung von Mecklenburg-Vorpommern ausgehandelte Vertrag eröffnet die Option, den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband als 4-LänderVerband zu erhalten, eine Option, zu der es nach Auffassung der Landesregierung keine realistische Alternative gibt.
Eine Weiterführung des ursprünglichen Staatsvertrages unter den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit der Folge, dass die sächsischen Sparkassen sowie die Sparkassen Sachsen-Anhalts aus dem Verband ausscheiden, hätte fatale Folgen für die Sparkassen unseres Landes. Es ist ja nicht nur so, dass die Verbandseinrichtungen, für die die Sparkassen erhebliche Investitionen aufgebracht haben, in dem Fall völlig überdimensioniert wären, es wären obendrein enorme Unterhaltungs- beziehungsweise Folgekosten auf die Sparkassen zugekommen.
Weit schwerer wiegt aber, dass sich die Qualität der Dienstleistungen des Verbandes für die Sparkassen und Kommunen dieses Landes nicht in der gewohnten Form aufrechterhalten ließe. Wir brauchen uns nur an die Rolle des OSGV beim Aufbau der ostdeutschen Sparkassenorganisation zu erinnern, um einzuschätzen, was wir verlieren würden. Auf die verschärften Wettbewerbsbedingungen im Kreditgewerbe reagiert der Verband bereits mit einer Strukturreform. Aber es ist nicht nur die Qualität der Dienstleistungen, die uns bewegt, am OSGV als 4-LänderVerband festzuhalten. Die gebündelte Interessenvertretung der Ostdeutschen Sparkassen erhält durch den OSGV ein Gewicht, das ohne ihn nicht annähernd zu erreichen wäre. Letzten Endes ist nur so den besonderen Verhältnissen der Sparkassen in den neuen Bundesländern angemessen Ausdruck zu verleihen.
Welchen Inhalt hat nun der neue Staatsvertrag über den OSGV? Zunächst einmal enthält er Bestimmungen, die eine Einbindung des Sachsen-Finanzverbundes und seiner Mitglieder in den OSGV ermöglichen. Dadurch erst wurde sein Fortbestehen als 4-Länder-Verband möglich.
Der neue Staatsvertrag regelt ferner die künftige Bestimmung des Verbandssitzes, den Grundsatz des Kapitalstimmrechts und die Weisungsfreiheit der Verbandsorgane. Der Aufgabenkreis des Verbandes wird erweitert, die Befugnisse der Verbandsaufsicht nach dem Bestimmtheitsgrundsatz werden konkretisiert. Grundsatzentscheidungen regeln die nachfrageorientierte Bemessung der Verbandsumlage, die Rechnungslegung des Verbandes und das Prüfungsrecht der Landesrechnungshöfe.
In dem Staatsvertrag, der Ihnen vorliegt, hat jeder der Beteiligten Zugeständnisse machen müssen, angefangen von der sächsischen Staatsregierung, die erhebliche Konzessionen gemacht hat, was die Ausgestaltung des Sachsen-Finanzverbundes angeht, bis hin zu den Sparkassen und Kommunen, deren Entscheidungsspielräume gegenüber dem früheren Zustand eingeschränkt wurden.
Wir haben es uns und den anderen Vertragspartnern in den Verhandlungen um den neuen Staatsvertrag nicht leicht gemacht. Die Kommunen und Sparkassen wurden bereits frühzeitig beteiligt und die Regelungen des Staatsvertrages wurden mehrfach mit den Betroffenen besprochen. Ihre Stellungnahmen wurden berücksichtigt und führten zu diversen Änderungen. In den Beratungen der Ausschüsse wird sich das nachvollziehen lassen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einen besonderen Punkt eingehen: Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern hat die Befassung des Landtages mit dem OSGV-Staatsvertrag zum Anlass genommen, den Fraktionsvorsitzenden eine Novellierung des Sparkassengesetzes zu empfehlen. Diese Novelle hat eine Präzisierung des öffentlichen Auftrages der Sparkassen zum Ziel.
Der Landkreistag hat damit ein Thema öffentlichkeitswirksam aufgegriffen, das für die Sparkassen in unserem Lande sehr bedeutsam ist und daher sehr sensibel gehandhabt werden muss. Es geht um die Frage, wie wir am besten auf die Wettbewerbsbeschwerden privater Banken gegenüber der EU-Kommission in Brüssel reagieren. Die neue Definition des öffentlichen Auftrags soll hier nach den Vorstellungen des Landkreistages Entlastung schaffen. Dieses Anliegen ist durchaus nachvollziehbar, andererseits ist es aber auch gefährlich, weil wir dadurch
einräumen würden, dass die Sparkassen einer nachträglichen Legitimation bedürfen. Hinzu kommt – und das ist besonders heikel –, dass wir einen Keil zwischen die Sparkassen und die Landesbanken treiben würden, die einen vergleichbaren öffentlichen Auftrag eben nicht gesetzlich verankert haben. Von keinem anderen Bundesland wird darum zurzeit eine Änderung des öffentlichen Auftrags befürwortet. Auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat sich gegen eine Novellierung der Sparkassengesetze ausgesprochen.
Für Mecklenburg-Vorpommern würde sich mit dem Vorschlag des Landkreistages eine isolierte Regelung ergeben, die sich für die Sparkassen und Kommunen in unserem Land nur nachteilig auswirken kann. Ich bitte Sie daher, dem Vorschlag des Landkreistages nicht zu folgen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.