Protokoll der Sitzung vom 18.10.2000

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Nolte von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ostdeutsche Sparkassenund Giroverband ist im Unterschied zu den Verbänden in den alten Bundesländern ein Verbandsorgan, das durch insgesamt vier neue Bundesländer – mit Ausnahme von Thüringen – im Jahre 1990 gebildet wurde. Er hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen zu fördern und es unter anderem gegenüber der EU wettbewerbsrechtlich zu vertreten, ein Punkt, der mir angesichts der aktuellen Debatte um die Rolle der großen Landesbanken besonders wichtig erscheint, um die Gewährträger in Fragen des Sparkassenwesens zu unterstützen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zeigt, dass offenbar die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit in der Tätigkeit des OSGV zukünftig stärker zum Tragen kommen sollen. Zudem sollen das Prüfungsmonopol gegenüber den Sparkassen aufgehoben und damit insgesamt die Rechte der Länder und der jeweiligen Landesrechnungshöfe gegenüber dem OSGV gestärkt werden.

Wie bei jeder Gesetzesnovellierung ist selbstverständlich zunächst zu fragen, wie die davon Hauptbetroffenen, nämlich die Vertreter der Kommunen und die Vertreter der Sparkassen, in den Gremien des OSGV zu den geplanten Veränderungen stehen.

Die Landesregierung führt unter Punkt 1 – Problem des Gesetzentwurfes, Drucksache 3/1525, Seite 2 – selbst aus, dass die kommunalen Spitzenverbände unseres Landes in einer Verbandsanhörung geäußert hätten, ich darf hier zitieren, „dass der Staatsvertragsentwurf nicht dem Ziel einer möglichst schlanken Regelung entspreche und die Selbstverwaltungsrechte der Verbandsmitglieder nicht ausreichend respektiere.“ Die Fraktion der CDU teilt diese Auffassung. Die Beratungen im Fachausschuss werden zeigen müssen, ob hier noch weiterer Handlungs

bedarf besteht und, wenn ja, in welcher Form er dann in das Gesetz einfließen kann. Es kann in diesem Zusammenhang nicht hingenommen werden, wenn die Landesregierung ebenfalls in der Problembeschreibung ausführt, dass weitergehende Veränderungen nicht möglich wären.

Meine Damen und Herren, Frau Finanzministerin, wenn der Landtag als gesetzgebendes Organ zu dem Ergebnis kommen sollte, dass grundlegender Änderungsbedarf besteht, werden Sie gar nicht umhinkommen, Nachverhandlungen durchzuführen. Beispielsweise halten wir es für diskussionswürdig, ob das bisher geltende Prüfungsmonopol des OSGV gegenüber den Sparkassen wirklich aufgehoben werden sollte, denn durch die praktische zusätzliche Prüfung durch die Landesrechnungshöfe wird meiner Auffassung nach das bereits oben erwähnte Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch zusätzlichen Aufwand möglicherweise in Frage gestellt. Es ist auch zu fragen, ob der Landesrechnungshof die für ihn zusätzlich anfallenden Aufgaben mit seinem vorhandenen Personalbestand durchführen kann oder ob möglicherweise die Erfüllung anderer ihm zugewiesener Prüfungsaufgaben darunter leiden muss, aber zu thematisieren ist es wohl in jedem Fall.

Im Übrigen hat der Hinweis der kommunalen Spitzenverbände schon etwas für sich, nämlich, dass der OSGV ausschließlich durch die erwirtschafteten Beträge der Sparkassen, nicht jedoch aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Ob insofern der Landesrechnungshof einzuschalten ist, erscheint zumindest fraglich.

Zudem frage ich mich, welche konkreten empirischen Belege es gibt, dass das bisherige Prüfungsverfahren augenscheinlich unzureichend war. Offenbar müssen ja Hinweise existieren, die darauf hindeuten, dass die Prinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Vergangenheit nicht in ausreichendem Maße eingehalten wurden. Auch solche Hinweise werden in den Ausschussberatungen genau zu prüfen sein. Weitere Fragen werden ebenfalls zu klären sein, etwa ob die Abgrenzung zwischen Rechts- und Fachaufsicht in der vorgesehenen Form des Paragraphen 3 der Weisheit letzter Schluss ist.

Zudem, ich deutete es oben bereits an, sollten die Beratungen auch dazu genutzt werden, die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesens in den europäischen Kontext zu stellen und auch nach draußen nochmals deutlich zu machen, wie die in diesem Landtag vertretenen Parteien zu diesem System stehen. Meine Fraktion ist zu diesem Bekenntnis jedenfalls bereit und wird die Debatte in den Ausschüssen konstruktiv begleiten. In diesem Sinne stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Finanz- und Innenausschuss zu. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke, Herr Nolte.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Bartels von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will jetzt hier keine großen Redeschlachten fortsetzen zwischen Herrn Nolte und mir. Aber, Herr Nolte, Sie wissen natürlich genauso gut wie ich, dass in solchen Staatsverträgen, wie wir sie hier vorliegen haben, der Handlungsspielraum des Landtages relativ begrenzt ist. Er kann natürlich, das ist völlig klar,

den Gesetzentwurf der Regierung ablehnen und damit das Inkrafttreten dieses Staatsvertrages verhindern. Wenn es schwerwiegende Mängel gibt, sollte der Landtag das auch tun. Aber wir müssen natürlich auch genau wissen und prüfen, was passiert, wenn wir das tun. Und wenn wir das tun, ist mit allergrößter Wahrscheinlichkeit der OSGV Vergangenheit. Sie wissen, dass es die Kündigung von zwei Ländern zum 31.12.2000 gibt, dass zwei Länd e r – Sachsen und Sachsen-Anhalt – austreten wollen. Und ich hoffe, Sie sind mit uns einer Meinung, dass im Interesse der Sparkassen unseres Landes die Weiterexistenz des OSGV oberste Priorität haben sollte.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

In diesem Sinne denke ich, dass der vorliegende Gesetzentwurf genau diesen Aufgaben erst einmal gerecht wird, nämlich überhaupt dem Erhalt des OSGV und vor allen Dingen auch als eine Vereinigung von vier Ländern. Und wenn unsere Sparkassen gegen die Entwicklung der Großbanken in der Gestaltung der Wirtschaft mithalten wollen, dann werden wir diesen OSGV brauchen. Ich hoffe, dass das Konsens ist. Von dieser Basis aus müssen wir dann auch an die Diskussion dieses Gesetzentwurfes und des Staatsvertrages herangehen.

Es ist einiges zu den Vorteilen gesagt worden, die Frau Ministerin hat es gesagt. Auch Herr Nolte hat das eine oder andere genannt. Ich will das nicht wiederholen, weil ich denke, dass es durchaus eine ganze Reihe von Verbesserungen gibt, die hier zu verzeichnen sind, was die weiteren Arbeitsmöglichkeiten des OSGV betrifft.

Ich weiß im Einzelnen nicht genau, ich hatte keine Gelegenheit, die sächsische Landesregierung zu befragen, wo ihre Probleme liegen und weshalb sie austreten wollte aus diesem Verband, aber ich gehe anhand dieser Tatsache der Kündigung durch zwei Länder davon aus, dass es Unzufriedenheiten gegeben hat, und ich gehe gleichzeitig nach der Ratifizierung dieses Staatsvertrages davon aus, dass diese Unzufriedenheiten ausgeräumt worden sind. Das ist für mich erst einmal ein ganz wichtiges Argument, auch wenn vielleicht nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten. Solche Dinge sind natürlich immer ein Kompromiss.

Auch uns liegt natürlich die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vor. Ich denke schon, dass man bei der Beobachtung dieses Staatsvertrages – ich weise darauf hin, wenn er in Kraft tritt, dass er erstmals zum 31.12.2005 kündbar ist – schon einmal hingucken muss, wie das eine oder andere Problem, das hier angesprochen worden ist, sich auswirkt und ob dann in Zukunft dort weitere Veränderungen notwendig sind. Ich weise auf die Frage hin: Ist die Einbeziehung des Landesrechnungshofes nicht so sehr unter der Verletzung von Selbstverwaltungsrechten, sondern unter der Frage der Wirtschaftlichkeit – mit solchen Prüfungen sind ja auch immer Kosten verbunden – sinnvoll auf Dauer oder ist es nicht sinnvoll? Diese Frage würde ich in der Wirkung des Staatsvertrages auch schon gern beantwortet haben. Ebenso steht die Frage: Ist die Verteilung der Finanzierungsbeiträge für die kleineren Sparkassen wirklich angemessen, so, wie sie vorgesehen sind? Aber all das sind natürlich Fragen, die wir in der weiteren Arbeit beobachten sollten und wo wir dann in der möglichen Veränderung dieses Staatsvertrages in der Zukunft vielleicht einen Schritt weiterkommen müssen.

Ich will für die PDS-Fraktion eindeutig erklären, dass die Probleme, die es möglicherweise gibt, und die Einwände, die uns bekannt sind, nicht so substantiell sind, dass wir damit die Weiterexistenz des OSGV gefährden möchten. Wir stimmen der Überweisung zu und hoffen, dass wir gemeinsam sehr schnell und zügig zu einer Behandlung des Gesetzes kommen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Dr. Bartels.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat in seiner bemerkenswerten Regierungserklärung heute Morgen eine ganze Fülle von Personen, Personengruppen und Institutionen aufgezählt, die maßgeblich zur Aufbauleistung in diesem Land in den letzten zehn Jahren beigetragen haben. In diese Aufzählung – das soll keine Kritik sein, so eine Aufzählung kann nicht vollständig sein, aber von der Sache her halte ich die Bemerkung schon für berechtigt – hätten nahtlos auch die Sparkassen als kommunale Geldinstitute gepasst, denn das, was Sparkassen in diesem Land gerade auch für die örtliche und die regionale Wirtschaft leisten, das trägt sehr wohl mit dazu bei und hat mit dazu in diesem Land beigetragen, das zu vollbringen, was in den letzten zehn Jahren vollbracht worden ist. Ich glaube, diese Meinung wird auch von allen drei Fraktionen dieses Hauses geteilt.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Ich erinnere mich an die Diskussionen zur Novellierung des Sparkassengesetzes, wo wir alle diese Leistungen der Sparkassen betont haben. Und das, was für Mecklenburg-Vorpommern gilt, gilt für die anderen neuen Bundesländer in ähnlicher Weise. Wir alle wissen, dass eine solche Leistung erleichtert und vereinfacht wird durch einen schlagkräftigen Zusammenschluss unserer Sparkassen und ihrer Gewährträger in den neuen Ländern. Leider ist Thüringen nicht dabei, aber diese Funktion übernimmt der OSGV, der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband. Ich denke, es war deshalb ein sehr bedauerlicher Schritt, dass die sächsische Staatsregierung im Dezember 1998 diesen Staatsvertrag zum Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband gekündigt hat und dass die Landesregierung von Sachsen-Anhalt sich faktisch dieser Kündigung angeschlossen hat.

Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass es in, wie wir alle wissen, äußerst schwierigen und komplizierten Verhandlungen gelungen ist, zu einer Neuformulierung des OSGV-Vertrages zu kommen und damit diesen Verband als 4-Länder-Anstalt fortzusetzen. Ich weiß, dass das alles sehr schwierig war, und ich denke, es ist an dieser Stelle angebracht, dem Mann, der für MecklenburgVorpommern diese Verhandlungen geführt hat und der, wie wir wissen, in den Gesamtverhandlungen auch eine entscheidende Rolle gespielt hat, nämlich Staatssekretär Dr. Mediger, für seine Arbeit zu danken.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, wenn wir schon bei den Lobesworten sind, dann sollten wir auch nicht vergessen, das Verfahren, das hier gewählt worden ist, die kommunalen Verbände zu einem frühen Zeitpunkt in die Ergeb

nisdiskussion mit einzubeziehen, ihre Anregungen aufzugreifen, ebenfalls zu loben. Ich denke, es hat sich gezeigt, dass so etwas sehr sinnvoll ist. Wir sollten es an anderer Stelle ebenfalls praktizieren.

Das, was an Ergebnissen herausgekommen ist, sehe ich und sehen auch die kommunalen Verbände allerdings bei weitem nicht so negativ, wie das der Kollege Nolte hier getan hat. Herr Nolte, Sie haben das Schreiben, das der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag dem Finanzministerium übersandt haben, nur unvollständig zitiert. Natürlich ist es richtig, dass es auf Seiten der kommunalen Verbände weitere Wünsche gibt und man diesen vorliegenden Vertrag noch nicht bis ins letzte TZ für der Weisheit letzter Schluss hält. Aber, und das haben Sie leider vergessen zu zitieren, die kommunalen Spitzenverbände sagen sehr deutlich, dass dieser Vertragsentwurf eine Fülle von Verbesserungen gegenüber dem Ausgangsentwurf enthält. Da werden genannt:

ausgewogenes Gesamtstimmrechtsverhältnis,

Errichtung des Verbandes,

Modalitäten des Stimmrechts in der Verbandsversammlung,

Umfang der Geltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,

Ausgestaltung der Informationspflicht gegenüber den Vertragsländern,

regionale Ausgewogenheit bei der Errichtung selbständiger Einrichtungen und dem Eingehen mittelbarer Beteiligungen

und die Deckung der Verbandskosten.

In all diesen Punkten, meine Damen und Herren, hat sich dieses Papier wesentlich den Forderungen der kommunalen Verbände angenähert, ist aus Sicht der kommunalen Verbände besser geworden. Dieses heben die kommunalen Verbände in ihrem Schreiben ausdrücklich hervor. Ich denke, wir sollten das so sehen und es entsprechend werten.

Das bedeutet natürlich nicht, dass wir die noch bestehenden Wünsche jetzt einfach vom Tisch wischen und sagen, damit setzen wir uns nicht auseinander. Im Gegenteil, die Überweisung in die Ausschüsse scheint ja hier unproblematisch zu sein. Selbstverständlich wird auch die SPD dieser Überweisung zustimmen und wir werden uns natürlich mit diesen Forderungen auseinander setzen. Aber wir sollten eines sehen: Wir sind hier auch als Landtag nicht mehr Alleinherrscher des Verfahrens. Wir haben einen Vertrag vor uns, der von vier Landesregierungen beziehungsweise Ministerpräsidenten unterzeichnet worden ist. Und wenn wir Änderungen wollen, dann können wir sie nur durchsetzen im Einvernehmen mit den anderen drei Vertragspartnern. Deshalb, befürchte ich, wird es sehr schwierig werden, tatsächlich Veränderungen durchzusetzen. Dass wir den OSGV und diesen Vertrag brauchen, denke ich, dürfte unstrittig und für uns alle gemeinsame Diskussionsbasis sein. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke, Herr Müller.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1525 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Schaffung von Bestimmungen zum Maßregelvollzug, Drucksache 3/1529.

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Schaffung von Bestimmungen zum Maßregelvollzug (Erste Lesung) – Drucksache 3/1529 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Thomas von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf hat eine Geschichte, wie Sie wissen. Wir reden ja nicht nur von Pleiten, Pech und Pannen, sondern wir reden vom verantwortungslosen Umgang mit Sicherheitsfragen im Maßregelvollzug Ueckermünde. Leib und Leben unschuldiger Bürger wurden gefährdet, weil die Spitze des Sozialministeriums – Frau Dr. Bunge, Dr. Azzola und der Berater mit Sonderstatus, Herr Lieber – das Thema Sicherheit immer als Nebensache angesehen und auch so behandelt hat.

Dieser unglaublich laxe Umgang mit gefährlichen Straftätern war so lange aber auch nur möglich, weil die Landesregierung – an der Spitze Sie, Herr Dr. Ringstorff und Herr Holter – diesem Maßregelvollzugsteam im Sozialministerium den Rücken gestärkt hat. Sie hätten sich als Oppositionspartei bei einem CDU-besetzten Sozialministerium nicht so sachlich und geduldig mit der Verbesserung bestehender Sicherheitskonzepte und Vorschläge für unabhängige Gutachter beschäftigt. Ich glaube, Sie hätten sehr schnell einen Antrag auf Ablösung dieses CDU-Ministers beziehungsweise dieser Ministerin gestellt. Frau Koburger wäre nicht wie im Ausschuss nur auf die Palme gegangen, sondern sie hätte wahrscheinlich täglich Frauendemos organisiert, wenn das unter einem CDU-geführten Ministerium so in diesem Lande passiert wäre.