Um diesen Konflikt zu lösen, soll nun das Kommunalabgabengesetz durch den Landesgesetzgeber geändert werden. Dabei ließe sich dieser Konflikt viel einfacher lösen. Die CDU-Kreistagsfraktion brauchte nur den Anträgen von PDS und SPD im Kreistag zuzustimmen und es gibt keine Jagdsteuer mehr im Landkreis Demmin.
Wir wären damit in guter Gesellschaft, unter anderem mit dem Kreis Ostvorpommern, denn wie uns der Kollege Markhoff per Pressemitteilung auch heute wieder wissen ließ, ist die Jagdsteuer dort bereits abgeschafft, und das ohne Änderung des Kommunalabgabengesetzes und ohne dass dem Landkreis dadurch seitens des Landes Beeinträchtigungen entstanden sind oder entstehen würden. Deshalb heißt es in der Begründung Ihres Antrages auch richtig: „... ist eine Entscheidung eines Kreises..., auf eine derartige Steuer zu verzichten, nicht zu beanstanden.“ Die Kreise haben es also selbst in der Hand und ihre Entscheidung – ich wiederhole – ist nicht zu beanstanden.
Sehr geehrte Damen und Herren, warum aber einfach, wenn es auch kompliziert geht, zumal man damit doch beweisen will, wer sich ernsthaft um die Probleme der Menschen im Land kümmert? Dabei wird natürlich vergessen zu erwähnen, dass das gültige Kommunalabgabengesetz einschließlich der Jagdsteuer die deutliche Handschrift der CDU aus dem Jahre 1993 trägt. Und weil das so ist, gibt es natürlich Änderungsbedarf beim Kommunalabgabengesetz. Die Jagdsteuer ist dabei jedoch das allerkleinste der Probleme.
Meine Fraktion hat, gestützt auf einen eigenen Gesetzentwurf vom Anfang des Jahres 1998, der bekanntlich abgelehnt wurde, vorgetragen, dass das Kernproblem des Kommunalabgabengesetzes unseres Landes darin besteht, im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner die Beiträge, Gebühren und Abgaben in vertretbaren Grenzen zu halten. Dieses Hauptanliegen, wie kann die Gebühren-, Abgaben- und Beitragslast für Einwohnerinnen und Einwohner erträglich gehalten werden und welche Regularien gibt es zum Ausgleich für Verluste zum Beispiel im Bereich von Abwasserzweckverbänden, ist bis heute weitgehend ungelöst.
Gerade hier müsste sich die Lösungskompetenz des Landesgesetzgebers entfalten. Darüber hinaus könnten dann auch Fragen wie der vorliegende Gesetzentwurf und weitere Interessen, wie sie zum Beispiel von Kleingärtnern und anderen vorgetragen werden, berücksichtigt werden.
Nun mag zwar die Opposition sagen, dass das Angelegenheit der jetzigen Regierung wäre, sie muss sich dann aber auch gefallen lassen, dass wir als Regierungskoalition die Angebote der Opposition zur Gesetzesänderung auf ihre Zweckmäßigkeit und Angemessenheit hin bewerten. Dazu stelle ich fest:
Erstens. Die Bestimmung im Paragraphen 3 des Kommunalabgabengesetzes zur Erhebung der Jagdsteuer ist eine Kann-Bestimmung, von der, wie bereits betont, nur vier Landkreise Gebrauch gemacht haben. Es ist schon aus meiner Sicht ein zweifelhaftes Unternehmen, eine Kann-Bestimmung aus einem Gesetz zu eliminieren.
Zweitens. Die CDU-Fraktion begründet die Beseitigung der gesetzlichen Grundlage für die Erhebung der Jagdsteuer auch damit, dass Landkreise und kreisfreie Städte bei der möglichen Inanspruchnahme von Fehlbetragszuweisungen nach dem FAG durch das Innenministerium zur Verbesserung ihrer Einnahmesituation zur Erhebung dieser Steuer gedrängt werden könnten. Dieses Argument ist meines Erachtens mehr als weit hergeholt, zumal die CDU-Fraktion kein einziges Beispiel nennen konnte und kann, wo Derartiges geschehen ist oder vorgesehen ist. Und eine lediglich theoretische Konstruktion ist für eine Gesetzesänderung vollkommen ungeeignet.
Drittens. Nach dem Willen der CDU-Landtagsfraktion soll die Gesetzesänderung per 01.01.2002 in Kraft treten. Folgt man dann wieder der Argumentation der Demminer CDU-Kreistagsfraktion, heißt das, dass es auch im Jahre 2001 im Kreis Demmin eine Jagdsteuer gibt, und das, obwohl im CDU-Antrag richtig erkannt wird, dass „die Jagdsteuer dabei keinen nennenswerten Beitrag zu den Einnahmen des Kreises... leisten“ kann.
Sehr verehrte Damen und Herren, sehr verehrte auch Kreistagskollegin Frau Holznagel, ich bitte Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Kreistag und auch hier im Landtag daher, verschaffen Sie dem neuen Landrat des Kreises Demmin einen besseren Start.
Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist dazu nicht notwendig. Es bedarf nur Ihrer Zustimmung zu den im Kreistag vorliegenden Anträgen von PDS und SPD zur Aufhebung
der Satzung zur Erhebung der Jagdsteuer. Und damit brauchen wir nicht einmal bis zum Jahr 2002 zu warten. Das können wir auf der nächsten Sitzung des Kreistages am 18.12. erledigen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der dramatischen Entwicklung der kommunalen Haushalte, die sich aus den Kassenergebnissen insbesondere des Haushaltsjahres 1999, also die neuesten Zahlen, ablesen lässt, wird sich der eine oder andere fragen – und das ist von diesem Pult soeben geschehen –, ob die Abschaffung einer Einnahmequelle der Landkreise, insbesondere der Landkreise, nämlich der Jagdsteuer, wohl das richtige Signal ist.
Meine Damen und Herren, ich darf darauf hinweisen – und, Herr Innenminister, das zu Ihren Ausführungen –, die dramatische Haushaltslage seit 1999 haben Sie zu vertreten, haben Sie zu vertreten durch eine dramatische Verschlechterung des kommunalen Finanzausgleichs.
(Beifall Lorenz Caffier, CDU – Peter Ritter, PDS: Die Situation in Demmin ist seit 1990 angespannt und nicht erst seit jetzt.)
Herr Ritter, Sie kennen die Zahlen, und wenn Sie als Kreistagsmitglied mal in Ihrem eigenen Kreis nachsehen, was Ihr Kreis verliert durch das FAG,
Wir meinen allerdings, dass die Abschaffung der Jagdsteuer sehr wohl der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf Kreisebene dient.
Zunächst mal zur Größenordnung und zu den Ausführungen, Herr Minister, die Sie dazu getätigt haben. Sie sollten schon mit aktuellen Zahlen arbeiten. Was der Landkreis Ludwigslust in 1997 erzielt hat, ist sicherlich beachtlich. Aber wenn Sie in das, was Sie selber veröffentlicht haben, nämlich die Ergebnisse der Jahresrechnung ’99, mal genau hineinsehen, finden Sie Folgendes: Die Einnahmen der Landkreise aus eigenen Steuern – Sie haben gesagt, die Jagdsteuer ist die einzige – beträgt 1999 272.000 DM. 272.000 DM! Das sind übrigens umgerechnet 0,22 DM oder 22 Pfennige je Einwohner oder 0,02 Prozent der Gesamteinnahmen der Verwaltungshaushalte. Da kann man sicher nicht von einer ertragreichen Steuer sprechen.
Es scheint auch zulässig, wenn wir mal den Aufwand abschätzen wollen, von der Vermutung auszugehen, dass für alle vier Landkreise gilt – und die waren es ’99 noch, denn Rügen wird erst die Jagdsteuer abschaffen, ’99 also noch vier –, dass in jedem Kreis ein Mitarbeiter mit etwa 25 Prozent seiner Arbeitskraft damit beschäftigt war, die Erhebung – und das ist, Herr Innenminister, nicht nur EDV,
sondern das ist zunächst einmal die Bescheidfertigung, die Eingangsfristenkontrolle und notfalls auch die Vollstreckung von Forderungen – durchzusetzen, dann reden wir von einem Nettoertrag der Jagdsteuer im ganzen Lande von 200.000 DM. Meine Damen und Herren, das sind für Sie Peanuts, wenn Sie darüber reden, wie viel Millionen Sie den Kreisen durch Änderungen des FAG vorenthalten.
Auf der anderen Seite gibt es gute Gründe für die Beschlüsse von nun immerhin neun Kreistagen, die Jagdsteuer nicht mehr zu erheben. Als Prozentsatz aus der Jagdpacht, so wird sie ja berechnet, verteuert sie die Belastung der Jäger. – Übrigens, damit mich keiner verdächtigt, ich heiße nur so, ich übe dieses Waidwerk nicht aus. – Sie ist eine Belastung für die Jäger. Und jetzt sage ich etwas, was sicher wichtig ist. Gut verdienende auswärtige Jäger werden diese Belastung relativ leicht wegstecken. Wir waren uns aber, glaube ich, einig, auch in diesem Hause, dass der Jagdberechtigte vor Ort sein soll, denn nur so kann man eigentlich Hege betreiben. Und das sagt das Landesjagdgesetz. Übrigens, das sagt noch mehr. Es erkennt nämlich die Leistungen der Jägerschaft im Naturschutz an, indem der Landesjagdverband zu den anerkannten Naturschutzverbänden zählt.
Und, meine Damen und Herren, wenn man dann eine Aufwandssteuer erhebt, dann gebe ich vielen Recht, die diese Aufwandssteuer als einen alten Zopf bezeichnen. Übrigens, auch das haben wir als Landtag so beschlossen, die Jäger werden gleich zweimal zur Kasse gebeten. Sie zahlen nämlich auch die berühmte Jagdabgabe, die die oberste Jagdbehörde – der Landwirtschaftsminister ist nicht da – einkassiert.
Entschuldigung, Herr Landwirtschaftsminister, ich habe Sie dahinten nicht gesehen, aber Sie hören sicherlich interessiert zu.
Und ich kenne keine Berufsgruppe – nein, Berufsgruppe ist falsch –, ich kenne keine Gruppe von Steuerpflichtigen, die für die gleiche Tätigkeit gleich zweimal zu Abgaben herangezogen wird.
Jetzt könnten Sie mit dem Argument kommen, der Einnahmeausfall bei den Landkreisen würde tendenziell zur Vergrößerung der Kreisumlage führen. Ich glaube, die Diskussion wollen wir nicht führen angesichts der Größenordnung, die ich soeben aufgezeigt habe. Aber, meine Damen und Herren, man muss das Gefüge Gemeinden und Landkreise, glaube ich, auch ein Stück anders sehen. Es spielt nämlich bei den Verhandlungen mit potentiellen Jagdpächtern schon eine Rolle, wenn über die Jagdpacht verhandelt wird, ob darauf noch eine Jagdsteuer mit einem bestimmten Prozentsatz kommt oder nicht. Ich glaube, dies, was ich eben vorgetragen habe, war Veranlassung für neun von zwölf Landkreisen, auf die Erhebung der Jagdsteuer zu verzichten.
Und dann bleibt nur die eine Frage, und die haben Sie auch gestellt, mit Recht gestellt: Warum müssen wir denn, warum muss denn der Landtag hier etwas tun? Sollen doch die Kreistage entscheiden. Sie kennen mich, hoffe ich, als einen Verfechter der möglichst weiten Gestaltung kommunaler Selbstverwaltung. Aber, meine Damen und Herren, das ist eben nicht eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, denn – der Innenminister hat das Problem angesprochen, er hat gesagt, die Landkreise sind
frei, wenn wir das nicht so handhaben –, Herr Innenminister, die Rechtslage – und das wissen Sie, das ist Ihnen sicher auch so gesagt worden – ist eine andere. Nach Paragraph 120 Absatz 2 Nummer 2 unserer Kommunalverfassung haben kommunale Gebietskörperschaften ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Und wenn ein Landkreis nach Paragraph 9 Finanzausgleichsgesetz eigentlich einen Anspruch darauf hätte, Fehlbetragszuweisungen zu erhalten, dann muss beachtet werden, dass er auf die Erhebung einer möglichen Steuer verzichtet. Dass wir in der Praxis – und das bestätige ich gern von hier – immer mit dem Begriff der zumutbaren Erhebung gearbeitet haben, ist, mit Verlaub gesagt, eine Hilfskrücke und ich würde eigentlich gerne dazu übergehen, dass wir Mitarbeiter nicht in diesen Konflikt bringen und vor allen Dingen nicht die Kreistage in den Konflikt bringen, mit dieser Gefahr zu rechnen.
Und, meine Damen und Herren, was früher galt, ist heute nicht immer weiterhin Praxis und Usus, weil die Fehlbeträge bei den Kreisen – auch das sehen wir aus der soeben vorgelegten Jahresrechnung 1999 – steigen und weiter steigen werden, weil Sie die Zuweisungen nachhaltig gekürzt haben und mit dem Haushaltsplanentwurf 2001 auch weiter kürzen wollen.
Wenn das alles so ist, was Sie anhand der Zahlen ja nicht bestreiten können, dann stellt sich letztlich nur die Frage: Sollen ordnungspolitische Überlegungen, die für die Abschaffung der Jagdsteuer sprechen, wie etwa das Missverhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Ertrag, also das typische Erscheinungsbild einer Bagatellsteuer, sowie die Anerkennung der Leistungen der Jägerschaft im Naturschutz, die die Kreistage gerne honorieren wollen, im Einzelfall davon abhängen, ob man einen ausgeglichenen Jahresabschluss vorlegen kann oder nicht? Das wäre nur zulässig – wenn man diese Differenzierung, die sonst keinen Sinn macht, auch wirklich haben will –, wenn die Kreise es selber beeinflussen könnten. Das ist aber nicht so, weil Sie ihnen das Geld für ihre Haushaltspolitik weggenommen haben. Und deswegen ist es konsequent und auch dann richtig zu sagen, wir stärken die kommunale Selbstverwaltung, indem wir die Verpflichtung, die mittelbar über die genannten Regelungen eintritt, abschaffen. Und deswegen wollen wir die kommunale Selbstverwaltung auf Kreisstufe auf diese Weise stärken.
Wir bitten Sie, dies in den Ausschussberatungen mit uns zu erörtern, und wir hoffen darauf, dass Sie einer Überweisung in den Innenausschuss und in den Landwirtschaftsausschuss zustimmen, damit wir den „alten Zopf“ auch wirklich abschneiden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss an dieser Stelle doch noch mal was zur kommunalen Selbstverwaltung sagen, Herr Jäger. Sie haben jetzt wirklich ein paar Sachen miteinander vermischt,
die Jagdabgabe mit der Jagdsteuer. Man darf sie nicht miteinander vermischen, denn die Jagdabgabe als sol
ches – denn es sitzen hier auch die Verbandsvertreter in diesem Raume, die werden mir das gestatten, dass ich das auch Ihnen noch mal deutlich sage –, die Jagdabgabe kommt zum Glück den Jagdausübungsberechtigten wieder zugute,
nämlich und insbesondere – ich nehme nur mal ein Beispiel – die Biotoppflege oder auch die Öffentlichkeitsarbeit.