Sie haben nun in Ihrem Beitrag eben, in Ihrem Antrag, Herr Dr. König, ich sagte es schon, die Begrifflichkeiten richtig durcheinander gebracht. Wir tun den Ehrenamtlern keinen Gefallen, wenn wir sie mit geringfügig Beschäftigten vermischen.
Zum Thema Freiwillige Feuerwehr so viel: Nach Paragraph 3 Nummer 12 Absatz 2 Einkommenssteuergesetz sind Bezüge, die als Aufwandsentschädigung gezahlt werden, steuerfrei, Herr Dr. König. Damit hat Herr Riester Recht, Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei. Die Steuerfreiheit gilt aber nicht für Leistungen, die gezahlt werden für Verdienstausfall oder Zeitverlust oder zur Abgeltung eines Haftungsrisikos. Erstattungen von Verdienstausfällen oder für Zeitaufwendungen sind steuerpflichtig, weil sie Nebentätigkeiten sind, und ich denke, dies ist auch richtig so. Es sind also keine Aufwandsentschädigungen.
Auch wir wissen, dass die Ausübung eines Ehrenamtes Aufwendungen erforderlich macht, die zum Teil von den Ehrenamtlichen selbst getragen werden, zum Teil aber auch von den Vereinen übernommen werden. Übernehmen die Vereine die Aufwendungen, so sind diese Zahlungen selbstverständlich auch heute schon in voller Höhe und ohne Begrenzung sozialabgaben- und steuerfrei. Der
Ehrenamtliche weist seine Aufwendungen durch entsprechende Belege nach und empfängt die Zahlungen des Vereins steuerfrei.
Wem das Sammeln von Belegen zu mühsam ist, der hat noch eine zweite Möglichkeit. Er kann pauschal, das heißt ohne Vorlage von Belegen, Zahlungen bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei empfangen. Die Höhe der Aufwandspauschalen ist unterschiedlich geregelt, da auch der tatsächliche Aufwand in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen unterschiedlich hoch ist. So gibt es beispielsweise pauschale Regelungen für Rettungsdienste, Feuerwehrleute, Rettungsschwimmer und so weiter, aber auch für die von Ihnen angesprochenen ehrenamtlichen Mitglieder kommunaler Vertretungen. Diese Aufwandspauschalen sind so großzügig bemessen, dass in aller Regel der tatsächliche Aufwand steuerfrei abgegolten werden kann. Sollte in dem einen oder in dem anderen Fall der tatsächliche Aufwand den Pauschbetrag übersteigen,
so kann selbstverständlich die Steuerpflicht dadurch vermieden werden, dass er erhöhte Aufwendungen nachweist.
Für Übungsleiter und Betreuer, die zum Beispiel in Sportvereinen tätig sind, gibt es eine weitere günstige Regelung, die ohne jeden Verwaltungsaufwand zur Steuerfreiheit führt – die so genannte Übungsleiterpauschale. Diese Pauschale wurde im Steuerentlastungsgesetz durch die jetzige Bundesregierung von 2.400 auf 3.600 DM erhöht. Die Bundes- sowie die Landesregierung haben die Probleme der Ehrenamtlichen in diesem Bereich schon vor längerer Zeit erkannt und gelöst.
In den Stellungnahmen zum Steuerentlastungsgesetz haben sich die Vereine und Einrichtungen sehr kritisch zur Erhöhung der Pauschale geäußert. Sie befürchten nämlich, dass Übungsleiter, die vorher eine Pauschale in Höhe von 2.400 DM bekommen haben, nun 3.600 DM fordern werden, dass die Erhöhung der Pauschale also zu einer Anspruchshaltung gegenüber den Vereinen und sonstigen Einrichtungen führt, die diese finanziell überfordern könnte. Dieser Einwand ist nicht von der Hand zu weisen und zeigt, wie sensibel dieser Bereich auch steuerlich zu behandeln ist. Je höher die Pauschale wird und je weiter sie sich von den tatsächlichen Aufwendungen entfernt, desto eher kommt man in den Bereich, dass das Ehrenamt seine Unentgeltlichkeit verliert und damit aufhört zu existieren.
Das Ehrenamt würde ersetzt durch Arbeitnehmerverhältnisse, nicht mehr der Aufwand, sondern die Tätigkeit würde bezahlt werden. Gerade kleinere, finanziell schwächere Vereine wären damit finanziell überfordert. Sie befänden sich plötzlich in einer Konkurrenzsituation zu zahlungskräftigeren Vereinen, die in der Lage sind, höhere Zahlungen zu leisten. Diese Entwicklung können wir nicht wollen.
Die derzeitige Höhe der Pauschalen ist interessengerecht, die weit überwiegende Anzahl aller Ehrenamtlichen
hat keine höheren Aufwendungen. Die wenigen Ehrenamtlichen, die höhere Zahlungen erhalten, müssen diese nicht versteuern, wenn sie die höheren Aufwendungen belegen. Eine weitere Erhöhung der Pauschbeträge oder eine völlige Sozialabgaben- und Steuerfreistellung, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, meine Damen und Herren von der CDU, bedroht die Existenz des Ehrenamtes und der Vereine. Der Antrag ist daher abzulehnen.
Und noch eins. Das Steuerrecht ist nicht das Allheilmittel, um die selbstlose Tätigkeit ehrenamtlicher Mitglieder zu würdigen und ihnen den Dank zu zollen, den sie nach unserer aller Meinung verdienen.
Die Landesregierung hat sich daher schon vor längerer Zeit dieser Thematik besonders angenommen und nach alternativen Wegen gesucht, den Ehrenamtlichen zu danken. So wurde im letzten Jahr erstmalig der Tag des Ehrenamtes gefeiert. Der Ministerpräsident hat 600 ehrenamtliche Mitarbeiter aus allen Bereichen eingeladen, um gemeinsam zu feiern. Zahlreiche Ehrenamtliche, die hauptsächlich im Stillen und in beispielhafter Weise für das Gemeinwesen wirken, hat der Ministerpräsident durch eine Urkunde geehrt. Der nächste Tag des Ehrenamtes wird am 10. Dezember gefeiert. Das wird sich jährlich wiederholen.
Im nächsten Jahr werden wir das Internationale Jahr der Freiwilligen feiern, weltweit beteiligen sich daran 123 Länder. Der Bund plant hierzu eine Vielzahl von Veranstaltungen und Projekten. Die Landesregierung hat das Netzwerk soziale Bürgerinitiative mit der Planung, Koordinierung und Durchführung von eigenen Veranstaltungen zum Internationalen Jahr der Freiwilligen beauftragt. Die Sozialministerin hat eine Jugendleitercard herausgegeben, die ehrenamtlichen Jugendleitern allerlei Vergünstigungen bringt. Der Innenminister hat die Entschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrleute erhöht.
Die Landesregierung steht mit der Bundesenquetekommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ in ständigem Kontakt. Die Ergebnisse dieser Kommission sollen auch in unserem Land umgesetzt werden.
Sie sehen, meine Damen und Herren, in den letzten zwei Jahren sind einige interessante Projekte ins Leben gerufen worden und es werden sicherlich noch einige folgen. Wir sollten diesen Weg weiter beschreiten, um dem Ehrenamt die Stellung in der Gesellschaft zu verschaffen, die ihm gebührt. – Ich bedanke mich fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist den Worten der Ministerin nicht so sehr viel hinzuzufügen, Herr Riemann.
Und es ist schade, dass Sie nicht vor mir sprechen, weil ich mir zu gern von Ihnen hätte erklären lassen, wie Sie dazu kommen, in Ihrer Presseerklärung „Ehrenamt braucht Anerkennung und Förderung“ Folgendes aufzuschreiben: „Die Förderung des Ehrenamtes ist von der
SPD/PDS-Landesregierung in den letzten zwei Jahren um 17,8 Mio. DM gekürzt worden.“ Ich halte diese Aussage für eine Frechheit, für nicht untersetzt.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)
Sie haben es dann tatsächlich auch noch darauf ankommen lassen. Dieses ist ein Schlag ins Gesicht von 34 Prozent der Menschen, die in Deutschland und auch in unserem Land ehrenamtlich tätig sind. Schämen Sie sich überhaupt nicht,
Sie haben mir zum Beispiel nicht ins Gesicht geschlagen. Ich bin sehr, sehr aktiv ehrenamtlich tätig
Aber das, was Sie hier suggerieren, dass in den letzten zwei Jahren diese Landesregierung nichts für das Ehrenamt gemacht hat, das, finde ich, ist schon ein starkes Stück. Wissen Sie, wer die Regelungen vorgenommen hat, dass im SGB III nicht mehr 18 Stunden Tätigkeit in der Woche anerkannt werden als freie Tätigkeit, sondern nur noch 15?
(Wolfgang Riemann, CDU: Ja, das sagt Frau Seemann nachher auch in ihrer Rede. Nehmen Sie ihr doch nicht das Thema weg!)
(Beifall und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Sylvia Bretschneider, SPD: Das reicht doch nicht. Das hatten wir doch gestern schon.)
Dass Sie Probleme haben bei steuerrechtlichen Fragen, gut, das kann sein. Da ist man nach zehn Jahren ja lernfähig. Und ich hoffe sehr, dass Sie in dem Zusammenhang das Bildungsfreistellungsgesetz in Anspruch nehmen werden.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS – Heiterkeit bei Annegrit Koburger, PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Dazu sage ich nachher noch was. – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD – Peter Ritter, PDS: Da besteht aber die Gefahr, dass das rausgeschmissenes Geld ist.)
Aber dass Sie nicht wissen, was in diesem Bereich eigentlich läuft und wie sich die Landesregierung auch bei den Aktivitäten auf Bundesebene einbringt, das ist schon ein schwaches Stück.
Sie wissen natürlich, dass es die Enquetekommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ gibt,
Sie kennen die Rahmenbedingungen, die heute definiert worden sind. Sie wissen auch, dass diese gutachterlich untersucht werden,