Wenn man aber die weniger konkreten Regelungen des Absatzes 1 auf diese Gruppe anwendet, sind die sich in
der Praxis dann ergebenden Auslegungsschwierigkeiten schon heute abseh- und vorhersehbar, und Sie konterkarieren sich hier ein Stück weit selber. Die im Absatz 3 getroffene Selbstverpflichtung des Landes MecklenburgVorpommern hat zwar einen gewissen Charme, aber haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass Sie damit der eigentlich gewollten Selbstverständlichkeit des barrierefreien Bauens entgegenwirken? Wenn Sie von der Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen so überzeugt sind, wer oder was hindert Sie eigentlich daran, entsprechende bauliche Anpassungen in Ihrem Verantwortungsbereich vorzunehmen? Brauchen Sie quasi für sich selbst wirklich eine rechtliche Verpflichtung? Das ist mir schlicht unverständlich.
Abschließend bleibt zu sagen, Sie haben dieses Gesetz möglicherweise in guter Absicht eingebracht. Und wie habe ich vorhin gesagt, „gut gemeint“ ist oftmals das Gegenteil von „gut“. Wir begrüßen Ihre gute Absicht. Wie so oft sind Sie sachlich zu kurz gesprungen und haben sich mit einer Second-best-Lösung zufrieden gegeben. Der vorliegende Gesetzentwurf spaltet die Betroffenen einmal im Verhältnis zueinander und auch jeweils innerhalb. Ich habe für beides Beispiele genannt. Er wird meiner Meinung nach die Akzeptanz der Behinderten nicht wirklich erhöhen. Er wälzt Lasten auf Dritte ab und ist finanzpolitisch unsauber. Meine Fraktion wird daher der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen, sondern sich aus eingangs genannten Gründen der Stimme enthalten. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Unsere Landesverfassung verpflichtet in Artikel 17 Land, Kreise und Gemeinden, alten und behinderten Menschen besonderen Schutz zu gewähren. Das Leben dieser Menschen soll gleichberechtigt und eigenverantwortlich gestaltet werden können. Hierzu gehört vor allem, den alten und behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Der Lebensalltag ist für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nur zu bewältigen, wenn für sie die öffentlichen Einrichtungen wie Geschäfte, Kinos, Gaststätten und anderen Einrichtungen und Anlagen erreichbar sind. Gesellschaftliche Rechte können oft nur wahrgenommen werden, wenn die Möglichkeit besteht, Gebäude barrierefrei zu erreichen. Mit den heute zur Schlussabstimmung stehenden Änderungen der Landesbauordnung schaffen wir Vorschriften für das barrierefreie Bauen, die die Lebensbedingungen von behinderten und alten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich verbessern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Barrierefrei müssen künftig alle Neubauten sein, die einem allgemeinen Besucherverkehr dienen oder die von Behinderten, alten Menschen oder Personen mit Kleinkindern nicht nur gelegentlich aufgesucht werden. Barrierefreiheit gilt künftig für bestimmte Arten von baulichen Anlagen weitgehender als bisher, für jede Verkaufsstätte mit mehr als 500 Quadratme
tern Verkaufsfläche, jede Gaststätte mit mehr als 100 Quadratmetern Fläche und jede Beherbergungsgaststätte mit mehr als 9 Gastbetten. Die rund 600 bestehenden Verwaltungs- und Gerichtsgebäude des Landes, die in ihren dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen noch nicht barrierefrei sind, werden zukünftig bei der ersten genehmigungspflichtigen Baumaßnahme so angepasst, dass sie barrierefrei sind. Barrierefreiheit wird auch beim Neubau von Förderschulen für Behinderte hergestellt. Bestehende Tagesstätten, Werkstätten und Heime für Behinderte, Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und Förderschulen für Behinderte, die bisher nur in Teilen oder noch gar nicht barrierefrei sind, müssen bei der ersten genehmigungspflichtigen Baumaßnahme so angepasst werden, dass sie insgesamt barrierefrei sind.
Es soll erreicht werden, dass mehr barrierefreie Neubauwohnungen entstehen. Deshalb wird vorgeschrieben, dass künftig in jedem Wohngebäude mit mehr als drei Geschossen mindestens eine Wohnung barrierefrei erreichbar sein muss sowie die Zugangstüren zu Wohnund Schlafräumen, zur Küche und zu einem Sanitärraum barrierefrei sein müssen. Ausnahmen von den materiellen Vorschriften über Barrierefreiheit werden nur gestattet, wenn es aus Gründen des Denkmalschutzes erforderlich ist oder wenn der Mehraufwand für die Barrierefreiheit unverhältnismäßig hoch wäre. Bevor die Bauaufsichtsbehörde Ausnahmen gestattet, soll sie den Rat für Integrationsförderung konsultieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Bemühungen meiner Fraktion, die Integration behinderter Menschen bereits in der letzten Legislaturperiode zu verbessern, an der heutigen Opposition scheiterten, können nunmehr mit der gesetzlichen Festschreibung der Vorschriften für das barrierefreie Bauen die Lebensbedingungen für alte Menschen und Menschen mit Behinderungen von der SPD/PDS-Koalition weitergehend entwickelt werden. Die Bau- und Sozialpolitiker der Koalitionsfraktionen haben das Änderungsgesetz unter Einbeziehung externer Sachverständiger und Interessenvertreter intensiv und ausführlich erörtert. In der Expertenanhörung des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung wurden unsere Änderungen im Wesentlichen begrüßt. Nachvollziehbare Maximalforderungen konnten unter den Bedingungen, realitätsnahe, umsetzungsfähige und finanzierbare Regelungen zu finden, nicht berücksichtigt werden. Ich bitte die Betroffenen hierfür um Verständnis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Fachgesprächen wurde mir deutlich: Behinderte haben es satt, nur Absichtserklärungen zu hören. Es ist an der Zeit, dass Barrierefreiheit in die Praxis umgesetzt und täglich erfahrbar wird.
Wir können erst zufrieden sein, wenn barrierefreies Bauen in unserer Gesellschaft als Selbstverständlichkeit angesehen wird. Das ist selbstverständlich ein langer Weg, der mit den vorliegenden Änderungen aber ein kleines Stück kürzer geworden ist.
Ich hoffe sehr, dass mit der Gesetzgebungsdebatte und einer breiten Diskussion die öffentliche Aufmerksamkeit stärker als bisher auf das barrierefreie Bauen gelenkt wird. Nicht nur behinderte Menschen, auch Mütter und Väter mit Kinderwagen wissen barrierefreie Wege und Zugänge
zu schätzen. Ein selbstbestimmtes Leben und die Mobilität für Menschen mit Behinderungen können nur durch eine Vernetzung der Strukturen erreicht werden. Dazu zählen zum Beispiel die Modernisierung der Architektenausbildung um den Bereich des barrierefreien Bauens ebenso wie die Maßnahmen im öffentlichen Personenverkehr.
Kolleginnen und Kollegen! In der Ausschussberatung zeigte sich die Notwendigkeit, über das barrierefreie Bauen hinausgehende Änderungen in die Landesbauordnung aufzunehmen, die den Bauherren Erleichterungen bringen. Danach wird beim genehmigungsfreien Bauen von Garagen und Nebenanlagen in Bebauungsgebieten künftig die Verpflichtung entfallen, der Bauaufsichtsbehörde Bau- und Nutzungsbeginn mitzuteilen. Darüber hinaus müssen die Bauherren auch nicht mehr die für diese Bereiche bisher vorgeschriebene Entwurfsverfassererklärungen, Bauzeichnungen und Lagepläne einreichen. Beim Bau so genannter Carports muss im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren künftig nur ein Lageplan eingereicht werden. Die bisher notwendigen statischen Berechnungen, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen sind nicht mehr erforderlich. Weiterhin wird die Größenschwelle für genehmigungsfreie Gartenhütten auf 30 Quadratmeter angehoben. Dies dient der Erleichterung für die Bauherren. Dies ist ein Maß, das dem heute allgemein üblichen für eine oft den Keller ersetzende Gartenhütte entspricht. Diese Vereinfachungen im Baurecht unseres Landes stellen weitere Schritte auf dem Weg zur Entbürokratisierung und Deregulierung unserer Verwaltung dar, die den Bauherren zugute kommen.
Weiterhin sind bestehende Wohngebäude nach einer weiteren Neuregelung im Änderungsgesetz bis zum 31.12.2003 mit Wasserzählern so auszustatten, dass der Wasserverbrauch in jeder Wohnung gemessen werden kann. Der Ausschussvorsitzende hat bereits darauf hingewiesen. Diese Nachrüstungspflicht dient dem Umweltschutz und ist darüber hinaus ein Stück soziale Gerechtigkeit.
Aus den genannten Gründen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.
Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Viele parlamentarische Schritte sind nun gegangen worden, um heute die Zweite Lesung der Veränderung der Landesbauordnung durchzuführen. Die Anhörung hat uns verschiedene Standpunkte gebracht, mit denen wir uns auseinander setzen mussten. Wir haben gespürt, dass es Berührungsängste gibt, dass es Unwissenheit gibt, dass es Frust der Betroffenen gibt, aber auch die Bereitschaft, konsequent und effektiv mitzuarbeiten.
Ich denke, dass verschiedene Meinungen erst mal akzeptiert werden müssen, wenn sie aus Unwissenheit resultieren. Es ist eben schwer, Barrierefreiheit als definierten Begriff anzuerkennen. Und, Frau Nehring-Kleedehn, es gibt keine „so genannte Barrierefreiheit“.
Dazu machen wir sie, wenn wir sie einschränken. Es gibt eine ganz feste Definition, die ja sogar bei der Anhörung noch ausgeteilt wurde, weil sich einige partout nicht erinnern konnten, was ich schon mal in der Richtung gesagt hatte. Es ist schwer, dahin gehend einen Paradigmenwechsel in seinem Kopf zu vollziehen, dass barrierefreies Bauen nicht behindertenfreundliches Bauen bedeutet. Barrierefreies Bauen bedeutet menschenwürdiges, menschenfreundliches Bauen für jeden in jeder Lebenssituation. Behinderte sind lediglich diejenigen, die am meisten barrierefreies Bauen anmahnen, weil sie diejenigen sind, die am meisten daran leiden, wenn nicht barrierefrei gebaut wird – übrigens auch, wenn die Anhörung ausgerechnet zu diesem Thema in einem recht kleinen Raum stattfindet und schon vor Beginn der Anhörung der nichtbarrierefreie Raum zu einigen Turbulenzen führt. Das ist Paradigmenwechsel.
Und dann ist es eben nicht so, Frau Nehring-Kleedehn, dass wir nur für Behinderte extra Dinge schaffen.
Das habe ich schon versucht, mehrmals zu sagen. Wir schaffen mit barrierefreiem Bauen nicht extra Dinge für Menschen mit Behinderungen, wir gestalten unsere Wohnwelt und Wohnumwelt so, dass sie von jedem genutzt werden kann, egal, in welcher Lebenssituation er sich befindet. Das schließt ein, dass wir eben nicht aufgrund des Fehlens von behindertengerechten Wohnungen – wie Sie sagen – gezwungen sind, durch extra Fördergelder Wohnburgen für Menschen mit Behinderungen zu bauen, für ältere Menschen und, und, und. Viel lieber wird doch wahrscheinlich manch einer in seiner vertrauten Wohnumgebung bleiben wollen, wenn eine Lebenssituation eintritt, wo er eben nicht mehr so mobil ist, aber er kann ganz einfach nicht, weil es ihm nicht gestattet ist. Und übrigens ist auch für Kinder im Alter von zwei Jahren der Spielplatz, der durch drei Stufen zu erreichen ist, ohne Geländer eine Gefahr, eine Barriere. Das sind Barrieren!
Ich weiß, dass die bestehende Landesbauordnung schon sehr fortschrittlich war, fortschrittlicher als so manch andere in der Bundesrepublik Deutschland. Aber letztendlich ist nichts so gut, als dass es nicht noch verändert werden könnte. Und gerade in der Anwendung der Landesbauordnung bemerken wir ja die Lücken, die immer noch gesucht wurden von Bauherren, um eben das auszuleben, was Sie, Frau Nehring-Kleedehn, hier wieder glauben machen wollten, dass barrierefreies Bauen eines ungeheuren Aufwands an Geldern bedarf.
Das ist doch ganz einfach nicht wahr. Wenn ich von Anfang an barrierefrei baue, dann spare ich, und zwar alles das Geld, was ich heutzutage einsetzen muss, um nachzurüsten. Nachrüstungen sind unendlich teuer. Und außerdem ist es wahrscheinlich gar nicht so gewollt, dass Menschen mit Behinderungen in Ghettos verfrachtet werden, weil sie sich eben nur dort bewegen können und nirgendwo anders.
Es ist schon so, dass es zum Beispiel auf der Welt Länder gibt, die sich über diese Angelegenheiten überhaupt keine Gedanken mehr zu machen brauchen. Selbst solche Länder wie Kenia, das ist ja gewiss kein doll ent
wickeltes Land, wie Portugal, Spanien, ganz zu schweigen von den USA, haben ein Antidiskriminierungsgesetz. Und das besagt schlicht und ergreifend, dass Türen grundsätzlich 1,10 Meter breit gebaut und hergestellt werden und die demzufolge zum Normalpreis zu haben sind. Und erst wenn jemand um die Ecke kommt, der seine Tür unbedingt 87 Zentimeter schmal haben muss, muss er den Aufpreis bezahlen. Das ist doch der Paradigmenwechsel der Barrierefreiheit. Ich baue nicht extra, sondern wenn jemand irgendwas extra für seine bestimmten Bedürfnisse braucht, dann muss er extra dafür zahlen. Als Staat, als Land haben wir die Verantwortung für alle.
Ich habe es auch schon ein paar Mal gesagt und betone es auch heute wieder: Wenn wir nicht irgendwann mal anfangen, wenigstens bei Neubauten, so, wie es jetzt in der Landesbauordnung steht, von Anfang an barrierefrei zu bauen, schieben wir einen Berg der Nachrüstung vor uns her, der unendlich teurer wird, meine Damen und Herren. Das wollen wir vermeiden und deswegen wollen wir endlich anfangen. Und ich denke, mit der Änderung der Landesbauordnung tun wir das auch und wir schließen auch Schlupfwinkel. Es geht nicht darum, Frau NehringKleedehn, dass der Gaststättenverband jetzt schreit, dass Behinderte massenweise Arbeitsplätze negieren und vernichten, weil sie nun in Strömen und zuhauf in Gaststätten gerannt oder gerollt kommen wollen, und demzufolge die Gaststätten reihenweise kaputt gehen. Es gibt keine Nachrüstungspflicht für Gaststätten, leider. Die Gaststätten sind ja auch deswegen so explizit behandelt worden mit den Quadratmetern, weil sie sich ganz einfach mit der derzeitigen Formulierung „50 Plätze“ rauslaviert haben.
Sie hatten plötzlich nur 49, und wenn man eine Versammlung machen wollte, hatten sie 70. Ein Narr, der Böses dabei denkt! Warum ist es so? Weil stets und ständig mit Barrierefreiheit nur ein Unmaß an Extrakosten verbunden wird.
Und ich sage es noch einmal: Das ist nicht wahr. Das Unmaß der Kosten fabriziere ich, wenn ich anfangen muss nachzurüsten, wenn plötzlich ein Mensch pflegebedürftig ist, ein Pflegebett in die Wohnung muss und ich es nicht einmal ins Haus hochbekomme, geschweige denn durch den Korridor ins Zimmer. Dann wird es teuer, verdammt teuer, aber nicht wenn das Haus von vornherein barrierefrei ist.
Und ich bitte Sie, Frau Nehring-Kleedehn, nehmen Sie es dem Kollegen vom Allgemeinen Behindertenverband, der ja in so einer Situation völlig neu saß, nicht übel, dass der in dem Moment, wo es um die Absenkung der Bordsteinkanten ging, nicht sofort wusste, dass es bereits seit 25 Jahren einen dementsprechenden Satz in den DIN-Normen gibt, dass der Blinden- und Sehbehindertenverband Deutschlands – das war ja vor 25 Jahren der BRD-Blindenverband, in der DDR hatten wir das auch – einer 3-Zentimeter-Bordstein-Absenkung zustimmt, weil drei Zentimeter für jeden Rollstuhlfahrer wunderbar zu überwinden sind und für jeden Blinden wunderbar zu ertasten sind. Bitte machen Sie nicht den Fehler, der stets und ständig begangen wird von Menschen, die nicht begreifen, worum es geht, dass Sie versuchen, Menschen mit Behinderungen gegeneinander auszuspielen. Das finde ich unfair und der Sache mehr als nicht dienlich.
Ich denke, wir haben einen Schritt versucht mit der Landesbauordnung in Richtung Barrierefreiheit. Ich sage es ganz deutlich: Nicht alle Blütenträume sind gereift, aber das, was eingebracht werden konnte, ist eingebracht worden. Ich glaube nicht, dass es letztendlich Stürme der Entrüstung geben wird, wenn bestimmte Dinge sich einlaufen. Wir sind damit beschäftigt, das Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ mit Leben zu erfüllen, auch mit solchen Dingen, dass wir bestimmte Schlupflöcher in der Landesbauordnung nicht mehr zulassen. Ich bitte Sie, stimmen Sie der Landesbauordnung, wie sie jetzt im novellierten Zustand ist, zu. Sie ist so gut, wie gesagt, noch nicht gereift in allen Blütenträumen, aber wir haben ja auch noch kein Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen.
Und, Frau Nehring-Kleedehn, jetzt ist mir auch klar, warum zu den Zeiten, als Sie Bauministerin waren, der „Arbeitskreis Behinderter und Architekten zum barrierefreien Bauen“ sich selbst auflöste mit der Bemerkung: Wir werden ja sowieso nicht gehört. Die waren da, die haben sich regelmäßig getroffen in Stralsund. Die Papiere liegen noch da, die damals beschrieben wurden, und sind übrigens Grundlage vieler Dinge, die jetzt in der Landesbauordnung enthalten sind, also Kompetenz aus Erfahrung. – Danke schön.
(Beifall bei der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Bärbel Nehring-Kleedehn, CDU: Die waren vorher schon da.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der PDS und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommerns. Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/1387 in der aus der Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1947(neu) ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen bitte. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.