Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Innenminister, das ist ein bisschen anspruchsvoll, was Sie formuliert haben. Das soll ein Baustein zu einer modernen Verwaltung sein. Wenn wir ganz ehrlich sind, ist es die Umsetzung der in Rahmenkompetenz des Bundes beschlossenen Änderungen, und das ist ja auch schon was.
Diese Novelle wird den öffentlichen Dienst nun, sagen wir mal, nicht revolutionieren. Das kommt einfach daher, wenn Sie die Einstellungsteilzeit sehen, die kann zwar die Möglichkeit schaffen, dass mehr Bewerber als bisher eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst finden, aber, ganz nüchtern, die Wirkung wird nur gering sein, weil der spätere Beamte nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2000 – Sie haben es selber zitiert in der Regierungsbegründung – auch bei Dienstantritt nicht zur Teilzeit gezwungen werden kann. Und meinen Zwischenruf, wie sollen denn die drei, die Sie jetzt aus einer Stelle finanzieren, davon leben, konnten Sie auch nicht beantworten.
Das Gleiche, allerdings mit einer anderen Zielrichtung, gilt für die Altersteilzeit. In einigen Bundesländern gibt es die schon, eben weil es Rahmenrecht des Bundes ist. Hier soll einmal die Möglichkeit geschaffen werden, dass Altersteilzeit vor allen Dingen durch das Blockmodell dazu führen kann, dass Stellen früher frei werden und junge Bewerber auf eine Stelle kommen, eben wenn die Lebensälteren früher ausscheiden dadurch, dass ihnen dies, mit Verlaub gesagt, versüßt wird durch das Blockmodell: Hälfte arbeiten, Hälfte quasi Urlaub. Die Erfahrungen in den Ländern, die es schon haben, zeigen, dass es angenommen wird. Aber auch hier ein Stück Ehrlichkeit: Die Landesregierung hat selber bei dem Begriff „Kosten“ ausgeführt, dass die Regelung zu erheblichen Mehrkosten führen kann, nämlich bei dem Freiwerden der Stelle,
die nicht entfällt, sondern – und das ist das, was sich jetzt wieder beißt, Herr Innenminister – neu besetzt wird. Wenn Sie sagen, es gibt arbeitsmarktpolitische Überlegungen, dann müssen Sie die Stelle wieder besetzen. Wenn Sie an die Kosten denken, müssen Sie darüber nachdenken, was aus der Stelle wird. Kann oder, wenn ich an die Finanzministerin denke, muss sie eingespart werden?
Aber da mache ich mir keine Sorgen. Auf diesem Gebiet hat sich die Landesregierung bisher nicht gerade besonders ausgezeichnet, was den Abbau von Stellen anging, denn wir haben eine deutliche Neigung gesehen, den Regierungsapparat kostenträchtig aufzublähen. Wir werden das in den Ausschussberatungen – daraus merken Sie auch unsere Zielrichtung, wir werden der Ausschussüberweisung, so, wie sie vorgesehen ist, auch zustimmen – kritisch hinterfragen.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ich erinnere mich immer noch an den früheren Minister- präsidenten. Der wollte 1.000 Polizisten mehr.)
Die vorgesehenen Regelungen zum Nebentätigkeitsrecht, zur begrenzten Dienstfähigkeit, zur Experimentierklausel für Arbeitszeitmodelle halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Das wird sicher auch noch im Einzelnen ein bisschen zu diskutieren sein, aber gut scheint es zu sein.
Allerdings eins möchten wir schon hinterfragen: Die offenbar auf den Polizeivollzugsdienst besonders ausgerichtete Flexibilisierung der Höchstgrenze für vergütbare Mehrarbeitsstunden sehen wir dann doch etwas kritisch. Hier stellt sich nämlich eher die Frage, ob es verantwortbar war aufgrund der Überbelastung der Landespolizei, insbesondere im Bereich der Bereitschaftspolizei, dass Sie sich zur Streichung von 177 Vollzugsstellen haben bewegen lassen, Herr Innenminister. Das ist dann nur Kosmetik, wenn der Überstundenberg bei der Bereitschaftspolizei durch Flexibilisierung noch größer wird. Das werden wir wohl sehr kritisch sehen.
Aber Sie haben in Ihrem Vortrag hier einen Punkt angesprochen, der nicht in der Gesetzesnovelle steht, der aber eigentlich, glaube ich, doch ganz wichtig ist. Sie haben hier sehr philosophische und sehr historische Äußerungen gemacht. Mir geht es eigentlich mehr um die Gegenwart. Und hier geht es eigentlich um eine Frage, nämlich um den Paragraphen 8 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes, und den dürfen Sie nicht, wie Sie es hier getan haben, einfach losgelöst sehen. Dieser Paragraph 8 Absatz 4 tut gar nichts anderes, als den Begriff der Eignung, wie er in Artikel 33 Absatz 5 unter den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtengesetzes in unserem Grundgesetz vorausgesetzt wird, zu definieren. Das war, Herr Innenminister, übereinstimmende Auffassung seit der Geltung dieses Landesbeamtengesetzes. Und es ist schon sehr eigenartig, dass Herr Friese mal so hat blicken lassen, man könnte sich eine Abschaffung vorstellen. Immerhin ist Herr Friese nicht irgendwer, sondern Vorsitzender des Innenausschusses.
minister, Sie haben eben gerade kucken lassen, was es wirklich ist. Was Sie scheuen, ist ganz einfach eine Bestimmung in der Kommunalverfassung. Sie haben gesagt, das ist nicht geregelt. Ein Blick ins Gesetz erleichtert immer, wie Sie wissen, die Rechtspflege. Schauen Sie sich mal den Paragraphen 37 Absatz 4 der Kommunalverfassung an, da ist nämlich – das ist eine Formvorschrift – das Wahlergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde, und zwar unverzüglich mitzuteilen. Nun kommt’s: Da ist der Paragraph 43 des Kommunalwahlgesetzes zitiert und dort hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Wählbarkeitsvoraussetzungen zu prüfen. So, nun wissen wir, wer Initiator der Diskussion war. Das wird zwar sicher wieder bestritten und ich bedanke mich wirklich an dieser Stelle bei den Kollegen – offenbar aus der SPD-Fraktion –, die dafür gesorgt haben, dass dies nicht im Gesetzentwurf steht.
Ich sage Ihnen aus der Erfahrung auch in dieser Verwaltung, dass es niemand, aber auch niemand in unseren kommunalen Verwaltungen verstehen wird, wenn jetzt ausgerechnet vor der Wahl der Landräte und Oberbürgermeister – der ersten Direktwahl – eine Bestimmung aus dem Landesbeamtengesetz gestrichen wird, die bisher für alle galt, für den kleinsten Mitarbeiter in unseren Kommunen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: So ist es. – Siegfried Friese, SPD: Wann tritt denn dieses Gesetz in Kraft?)
derartige Fälle zu überprüfen, wird das, was ich jetzt sage, sicher gut verstehen. Es ist nicht so, dass in dem Gesetz steht, wenn einer informeller Mitarbeiter einer der beiden Dienste war, dass dies das automatische Aus war. Sie haben, Herr Innenminister, mit Recht gesagt, dass in diesem Land eine doch sehr verständige Abwägung erfolgt ist. Und, meine Damen und Herren, warum wollen Sie das streichen? Soll das heißen, dass die Mitarbeiter, die diese Prozedur haben über sich ergehen lassen, dann in der Kommunalverwaltung – ob beim Kreis oder bei der Gemeinde, bei der kreisfreien Stadt – einen hauptamtlichen Bürgermeister haben, der diese Überprüfung gescheut hat,
von dem aber die Eingeweihten wissen, was gewesen ist? Ich bedanke mich bei den Kollegen aus der SPDFraktion – ich weiß nicht, wer es im Einzelnen war, ich bedanke mich pauschal –,
Herr Innenminister, Sie haben sich diesmal offenbart, so dass wir diesmal nicht wieder fragen müssen „Hat er, hat er nicht?“. Ich warne Sie nur ganz dringend, bitte versuchen Sie nicht wieder über irgendwelche Kanäle Ihre zunächst zurückgestellten Überlegungen in die Ausschussberatungen zu bringen. Da werden Sie bei uns auf Granit beißen. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden hier in der Tat über ein Gesetz, was wir auf Landesebene dem Bundesrecht sozusagen anpassen. Da hat Herr Dr. Jäger völlig Recht. Und ich wäre auch nicht so vermessen zu sagen, dass uns hier nun der ganz große Wurf gelungen ist.
Also ich sage, es ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es ist natürlich noch lange nicht das, was wir uns zum Beispiel unter Modernisierung des Beamtenrechtes vorstellen,
aber den Schritt in die richtige Richtung – und es ist ein kleiner Schritt – muss man sozusagen vollziehen. Und ich sage hier, beim Beamtenrecht ist es wohl in der Tat so, mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Die großen Schritte scheinen mir hier weder gewollt noch möglich zu sein. Und eins ist auch klar: Die Betroffenen müssen hier mitmachen. Wenn sie nicht mitmachen, können wir beschließen, was wir wollen. Ich hoffe, dass viele auch den Nutzen dieser neuen Regelung sehen, denn manch einer sagt ja auch: Warum sollte ich nicht in Altersteilzeit gehen, wenn es möglich ist? Und es wird ja sozusagen auch noch ganz gut abgefedert. Da haben die Beamten das noch viel besser als viele in der freien Wirtschaft.
Zu den einzelnen Punkten. Ich glaube, dass vor allen Dingen das Modell der Altersteilzeit ein richtiger Schritt ist, denn ich erinnere mich an Diskussionen, Herr Dr. Jäger, auch in der Stadt Schwerin, wo wir gesagt haben, wir möchten doch ganz gern mal prüfen, ob wir das einführen. Das Argument des Oberbürgermeisters war immer, wir haben hier sozusagen eine nicht ganz gerechte Behandlung der Angestellten und Arbeiter auf der einen Seite und der Beamten auf der anderen. Daran ist es in der Regel gescheitert. Jetzt wäre dieser Grund nicht mehr da. Und ich sage ja noch gar nicht, dass damit möglicherweise, Herr Innenminister, Neueinstellungen in großem Maße vollzogen werden können. Aber wenn wir damit sozusagen den Prozess des vielleicht anstehenden Abbaus von Beamten – also Abbau von Beamten geht ja nicht, aber der Angestellten und Arbeiter – im öffentlichen Dienst nicht so forcieren müssen, wie das zurzeit zum Teil der Fall ist, wäre das ja auch schon nicht schlecht. Lieber Altersteilzeit als gar keinen Job mehr.
Und ich finde auch die Verschärfung des Nebentätigkeitsrechts für dringend geboten, denn ich kenne Fälle,
gerade bei der Berufsfeuerwehr – ich will es hier mal sagen –, wo durch die Anhäufung von Überstunden durch die Schichtarbeit nicht Wenige nebenbei noch einen ziemlich lukrativen und gut bezahlten Job ausüben. Wenn das verschärft würde, würde es vielleicht dazu führen, dass manch ein anderer, der auch die Qualität hat, einen Job finden könnte, und nicht einer, der schon einen guten als Beamter hat, noch einen zweiten guten im Nebenerwerb sozusagen ausfüllt. Also alles in die richtige Richtung.
Nun, was diesen Paragraphen 8 Absatz 4 angeht, ich bin im Gegensatz zu Ihnen, Herr Dr. Jäger, Herrn Friese sehr dankbar, dass er den Mut hatte, dieses Thema anzusprechen zur richtigen Zeit und zum richtigen Anlass, weil ich meine, es muss doch mal möglich sein, nach zehn Jahren die Frage zu stellen: Ist dieser Paragraph noch zeitgerecht? Wir haben immer gesagt als PDS – insofern müssen wir uns hier nicht korrigieren –, wir hielten diesen Paragraphen von Anfang an verfassungsrechtlich für bedenklich,
Herr Dr. Jäger, Sie wissen doch, wenn ich mich als Bürger oder als Bürgerin von Mecklenburg-Vorpommern bei einer Bundesbehörde bewerbe oder bei einer Bundesbehörde tätig gewesen bin – selbst bei einer Bundesbehörde, die möglicherweise in Mecklenburg-Vorpommern ansässig ist –, galt natürlich dieser Paragraph nicht, weil im Bundesgesetz ein solcher Paragraph nicht vorgesehen ist. Und nun wollen Sie mir doch nicht weismachen, dass das keine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern ist?!