Gleichzeitig habe ich feststellen müssen, dass die Berichterstattung in der jetzt vom Gesetz geforderten Form eine sehr große Belastung für die Behörden ist und dass das Ergebnis der Berichterstattung nicht im angemessenen Verhältnis zum Aufwand durch die Landesregierung steht. Und ich denke, dafür werden mir die Behörden auch dankbar sein.
Ich habe weder die personellen noch zeitlichen Ressourcen, die anderen Ressorts der Landesregierung bei der Berichterstattung angemessen zu entlasten. Deshalb rege ich an, ausgehend von der Tatsache, dass eine Datenerhebung nunmehr umfangreich stattgefunden hat, dass die Berichterstattung zum Gleichstellungsgesetz neu geordnet wird.
Das ist übrigens nicht nur unser Problem, möchte ich sagen. Dieses wird auf frauenpolitischer Ebene in ganz Deutschland diskutiert. Jetzt gibt es eine Weile Gleichstellungsgesetze in den Ländern. Jetzt diskutiert man natürlich, wie effektiv das ist, was dabei rauskommt, das ist ja klar. Also das ist nicht nur ein landeseigenes Problem.
Dazu habe ich also ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Möglichkeiten offen legen soll, wie mit weniger Aufwand dezidiertere Ergebnisse zu einzelnen Lebensverläufen gefunden werden können und wie festgestellt werden kann, ob die unterschiedlichen Ergebnisse, die die Berichterstattung für Frauen und für Männer gezeigt hat, ihren Ursprung in den individuellen Lebensverläufen der einzelnen Personen haben oder ob strukturelle Diskriminierungen vorliegen. Das sind ja zwei Fragen, die man sich stellen muss. Das muss man aber rauskriegen, denn sollte eine strukturelle Diskriminierung innerhalb der Landesverwaltung vorliegen, wäre die Landesregierung gemäß des Grundgesetzes und der Landesverfassung verpflichtet, diese umgehend zu beseitigen.
Derzeit prüfe ich gerade den Zusammenhang mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, und jetzt komme ich auf das Thema, ob es sinnvoll ist, die Kommunen dazu zu verpflichten, Frauenförderpläne zu erstellen, oder ob die Kommunen in den vergangenen Jahren ausreichend eigene Maßnahmen zur Frauenförderung ergriffen haben.
Die Weiterbildung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den Schulen hat das Ergebnis gebracht, dass es sinnvoll wäre, in den Schulen – ähnlich wie beim Personalrat – eine Stufenvertretung der Gleichstellungsbeauftragten einzuführen, und zwar aus der Erkenntnis heraus, dass Personalmaßnahmen für die Schulen in den Schulämtern getroffen werden und nicht an den Schulen selber.
Dadurch sind die Gleichstellungsbeauftragten in den Schulen mehr oder minder in der Situation einer Einzelkämpferin, denen es oft an Unterstützung ihrer eigenen Dienststelle oder des Schulamtes fehlt.
Sie sehen also, dass ich nicht untätig bin, zum einen, weil es sich aus meiner täglichen Arbeit ergeben hat, zum anderen, weil es auch ein Auftrag aus der Gleichstellungskonzeption ist. Die Erkenntnisse aus der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes werden natürlich in diese Konzeption einfließen beziehungsweise die Konzeption für den Bereich Personalplanung und Entwicklung wesentlich beeinflussen.
Aber die Prüfung der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes steht für mich auch noch vor einem anderen Hintergrund. Mit der Verabschiedung der Gleichstellungskonzeption hat sich die Landesregierung zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Gedankens, der im Amsterdamer Vertrag festgelegt wurde, verpflichtet. Und das heißt, Gleichstellungspolitik ist Querschnittsaufgabe. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Frauen- und Gleichstellungspolitik liegt bei allen Verantwortlichen, die Politik gestalten und umsetzen.
Übrigens hat da, denke ich, das Parlament auch eine Aufgabe und ich würde Ihnen empfehlen zu überlegen, wie Sie sich über neue frauenpolitische Instrumente informieren können. Ich würde Ihnen auch gerne dabei helfen.
Die Anliegen und Erfahrungen von Frauen und Männern sind in die Planung, Durchführung und Auswertung aller politischen Maßnahmen selbstverständlich einzubeziehen. – Ich komme jetzt auch zum Schluss.
Als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung werde ich Ihnen in absehbarer Zeit die Ergebnisse meiner Prüfungen zum Gleichstellungsgesetz vorstellen. Dabei werden selbstverständlich die bereits gewonnenen Erfahrungen auch entsprechende Beachtung finden und dann hoffe ich sehr auf die Unterstützung des Parlamentes, damit wir hier etwas Vernünftiges auf den Weg bringen. – Vielen Dank.
Es ist eigentlich erfreulich, wie bestimmte Maßnahmen schon sind und auch bestimmte Ansätze für Veränderungen. Bedauerlich, dass wir nach 90 Jahren fast immer noch die gleichen Forderungen aufstellen müssen,
Ich bitte Sie einfach, diesem Antrag zuzustimmen, damit Frau Staszak und die anderen hier fleißig in Aktivitäten eintreten können und damit wir die Vorstellungen und Vorschläge, die hier gemacht wurden, auch mit einbeziehen und diskutieren können, so, wie ich das eingangs gesagt habe.
Eins vielleicht noch: Ich bin ja nun auch seit zehn Jahren sehr engagiert auf gleichstellungspolitischem Gebiet tätig.
Ich habe zu DDR-Zeiten manches an solchen Aktivitäten vermisst und bin sehr froh, dass ich mich in den Reihen vieler Aktivistinnen befinde.
Ich habe mich in Peking bei der Weltfrauenkonferenz unter den Mitstreiterinnen und auch den wenigen Mitstreitern sehr wohl gefühlt und finde es gut, dass wir wieder eine erstarkende Frauenbewegung – zumindest weltweit – bekommen. In Deutschland ist es noch nicht ganz so aktiv, das ist mir klar. Da wünschte ich mir, dass wir vielleicht auch noch ein paar männliche Kollegen hier mit einbeziehen können in unsere Arbeit. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier nicht wiederholen, was gerade von Frau Staszak und von Frau Koburger schon gesagt worden ist. Insofern habe ich mein Redemanuskript jetzt auch beiseite gelegt. Ich möchte nur noch auf ein paar Punkte aufmerksam machen.
Wir sind schon darauf eingegangen, morgen begehen wir 90 Jahre Internationaler Frauentag. Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Koburger, bin ich allerdings der Auffassung, gerade im rechtlichen Bereich sind wir seit 1911 erheblich weitergekommen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Erhard Bräunig, SPD: Das meine ich aber auch.)
Ich muss auch sagen, gerade in den letzten Jahren, seitdem die SPD und PDS eine Koalition bilden, habe ich auch hier im Landtag den Eindruck, dass das Thema Gleichstellung eine erheblich größere Rolle spielt. Ich kann es für uns im Sozialausschuss zumindest sagen, dass wir doch schon eine Menge auch im Interesse der Gleichstellungspolitik dort durchgebracht haben.
Ich denke, dass die Praxis anders aussieht, hat der Bericht zur Durchführung des Gesetzes gezeigt und vor allen Dingen auch hinsichtlich der Führungsposition im öffentlichen Dienst. Folglich ist die Festschreibung von
bestimmten Dingen in Gesetzen die eine Seite, die Umsetzung in der Praxis ist die andere Seite. In der Gleichstellungskonzeption sind etliche Prüfaufträge enthalten.
Im Übrigen, Frau Kollegin Holznagel, wir haben uns nicht über den Gleichstellungsbericht unterhalten, da haben Sie leider etwas durcheinander gebracht, sondern wir haben uns über die Gleichstellungskonzeption unterhalten.
Der Bericht zur Durchführung des Gesetzes aus dem vergangenen Jahr zeigt einige Erfolge auf, aber auch eine ganze Reihe von Schwächen, zum einen in der Umsetzung des Gesetzes und zum anderen im Erreichen von Gleichstellung zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Am deutlichsten wurden die Probleme bei der Erstellung des Berichtes. Schwierigkeiten bei der Sammlung, der Erfassung und Verarbeitung der Daten führten zum Teil zu mangelnder Vergleichbarkeit und Aussagekraft. Wichtige Fragen vor allen Dingen hinsichtlich der Ursachen von bestimmten Problemen, die eigentlich hätten beantwortet werden müssen, konnten folglich nicht beantwortet werden.
Insofern, meine Damen und Herren von der CDU, sind wir der Auffassung, dass trotz einzelner Prüfaufträge und des Gleichstellungsberichtes eine systematische Auswertung der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes erfolgen muss, um daraus resultierend gegebenenfalls Novellierungsvorschläge zu erarbeiten. Und aus diesem Grunde bitten wir Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/1935. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Gibt es Gegenstimmen? –