Protokoll der Sitzung vom 07.03.2001

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Psychischkrankengesetzes, auf Drucksache 3/1575, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/1949.

Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Psychischkrankengesetzes – 3. PsychKGÄndG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1575 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 3/1949 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Abgeordnete Frau Seemann von der SPD-Fraktion.

(Götz Kreuzer, PDS: Ich bin nicht Frau Seemann. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Sie machen die Berichterstattung, Herr Kreuzer. Der Rechtsausschuss ist dafür zuständig und damit ist es richtig, dass Sie nach vorne kommen. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss legt Ihnen mit Drucksache 3/1949 die Beschlussempfehlung und den Bericht zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Psychischkrankengesetzes zur Entscheidung vor. Erlauben Sie mir bitte, dass ich Ihnen nachfolgend kurz das Ergebnis der Ausschussberatungen skizziere, die übrigens sehr wesentlich in Zusammenarbeit mit dem Sozialausschuss stattgefunden haben.

Bevor der Rechtsausschuss mit seinen hier zum Ausdruck gebrachten Beschlüssen der Intention der Koalitionsfraktionen gefolgt ist, dem Justizministerium die Zuständigkeit für die Sicherheit im Maßregelvollzug zu übertragen, ist am 18. Januar dieses Jahres eine öffentliche Anhörung durchgeführt worden. An dieser haben Sachverständige aus Bielefeld, Dresden und München

teilgenommen. Zwar haben sich bis auf den Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern, der sich schriftlich geäußert hat, diese Sachverständigen dagegen ausgesprochen, dem Justizministerium die Zuständigkeit in Bezug auf die Sicherheitsbelange der Einrichtungen des Maßregelvollzugs, nämlich der psychiatrischen Krankenhäuser und Entziehungsanstalten, zu übertragen, vor allem weil dies organisatorisch schwierig und für die Bundesrepublik Deutschland ungewöhnlich, heißt einmalig sei. Dennoch haben alle Fraktionen vor dem Hintergrund der Ereignisse in den letzten Monaten daran festgehalten, so, wie es Herr Minister Sellering schon bei seiner Rede anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes ausgedrückt hat, nämlich um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, die Verantwortung für die Sicherheit dem Justizministerium zu übertragen.

Das Justizministerium wird also die baulichen und technischen Sicherheitsmaßnahmen vorgeben und deren Umsetzung und Funktionsfähigkeit in den Einrichtungen vor Ort überwachen. Die Überwachung der Einrichtungen wird also nicht mehr – und hier waren sich alle Fraktionen einig – durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte vorgenommen.

Mit diesem Schritt werden auch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, dass der Justizminister mit den Einrichtungen ein Lockerungskonzept entwickeln und festlegen kann, in welchen Einzelfällen für den Betroffenen eine zusätzliche fachliche Stellungnahme eingeholt oder eine letzte Kontrolle durch das Ministerium selbst zu erfolgen hat. Der Justizminister kann nunmehr, gesetzlich abgesichert, Grundentscheidungen vorgeben, die sich auf die Begleitung und die Bewachung der Betroffenen in Lockerungsmaßnahmen beziehen, so dass eventuell ungeeignetes oder unprofessionelles Handeln der Begleit- und Bewachungspersonen richtige Entscheidungen der Ärzte zu Lasten der Bevölkerung nicht in ihr Gegenteil verkehren.

Dessen ungeachtet bleibt selbstverständlich die Zuständigkeit des Sozialministeriums insbesondere für die Fragen der Therapie bestehen. Es ist also gerade nicht so, wie es von einem Sachverständigen in der Anhörung ausgedrückt wurde, dass nämlich auf Umwegen die Anstalten des Maßregelvollzuges in Landesjustizverwaltungen verwandelt werden sollen, sondern dem Gesetzentwurf geht es darum, die Sachkunde des Justizministeriums für die Sicherheitsbelange zu nutzen. Ansonsten bleibt die Sachkunde des Sozialministeriums für die Therapie bestehen und die Sachkunde des Justizministeriums für die Fragen der Therapie unberührt.

Ich hoffe, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass mit diesem Gesetzentwurf alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass ein moderner und ein sicherer Maßregelvollzug in Mecklenburg-Vorpommern in der Zukunft durchgeführt werden kann. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Schönen Dank, Herr Kreuzer.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Justizminister Herr Sellering. Bitte sehr, Herr Minister Sellering.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heute in Zweiter Lesung diskutierten Änderungen des PsychKG finden im Grundsatz in allen Fraktionen hier breite Zustimmung. Wir alle wollen mehr Sicherheit im Maßregelvollzug und wir alle wollen das dadurch gewährleisten, dass das Justizministerium und der Justizminister die Verantwortung für die Sicherheit übernehmen.

Meine Damen und Herren von der CDU, wir unterscheiden uns da nur in Einzelheiten. Vor allem unterscheiden wir uns rein gesetzestechnisch, dass Sie ein eigenes Maßregelvollzugsgesetz machen wollen, und unsere Änderungen beziehen sich auf das schon bestehende Psychischkrankengesetz. Das sind, wie gesagt, rein technische Dinge. Ich finde es sehr gut, dass wir uns im Grundsatz einig sind, denn wir müssen ganz klar sagen, beim Maßregelvollzug handelt es sich um einen Bereich staatlichen Handelns, der durchaus schwierig und problematisch ist. Und da ist es gut, wenn ein Grundkonsens besteht.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Keine Hysterie!)

Wir haben zu der Frage, ob wir diese Gesetzesänderungen durchführen sollen, eine Expertenanhörung gemacht. Und wenn wir darüber reden, ob wir heute in Zweiter Lesung zustimmen oder nicht, dann müssen wir natürlich auch berücksichtigen, was die Experten gesagt haben. Das ist schon von Herrn Kreuzer vorgetragen worden. Im Ergebnis wird uns da abgeraten. Damit müssen wir uns auseinander setzen, wenn uns Leute sagen, das ist nicht richtig.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Die haben aber auch gesagt, dass in Sachsen jede Woche einer ausbricht und dass bei der CDU da gar keine Panik ausbricht. – Heiterkeit bei Heidemarie Beyer, SPD)

Ja, ja, das gehört auch dazu, das gehört auch dazu.

Wenn wir uns damit auseinander setzen, was die Experten gesagt haben, dann fällt auf, sie haben uns keine wissenschaftlichen Tatsachenerkenntnisse an die Hand gegeben, haben keine Ergebnisse präsentiert, aus denen man diesen Rückschluss herleiten könnte, sondern es handelt sich vor allem um Mutmaßungen und Bedenken. Und diese Mutmaßungen und Bedenken kommen vor allem daher, dass wir das erste Bundesland sind, das versucht, diesen schwierigen Sektor dadurch in den Griff zu bekommen, dass wir zusätzlich zum Sozialministerium, das für die Therapie zuständig ist, das Justizministerium für die Sicherheit zuständig machen.

Die zwei wichtigsten Argumente, die vorgebracht worden sind, sind die, dass man befürchtet, wenn jetzt das Justizministerium für die Sicherheit zuständig ist, dann werden die Psychiater, die ihre Lockerungsentscheidungen fällen, keine einheitliche Entscheidung mehr fällen. Bisher muss selbstverständlich bei der therapeutischen Entscheidung genau abgewogen werden, welche Auswirkungen hat das denn wohl, wenn ich diesen Patienten eine Lockerung gebe, welche Auswirkungen hat das auch für die Sicherheit. Und da befürchten die Experten, wenn die Ärzte in der Klinik wissen, am Ende gibt es noch das Justizministerium, dann vernachlässigen sie sozusagen

den Sicherheitsaspekt. Das ist das eine. Und das zweite Bedenken ist, dass gesagt wird, wenn wir das einzige Land sind, das zusätzlich noch das Justizministerium als Aufsichtsbehörde für die Sicherheit in diesem Bereich tätig werden lässt, dann wird es uns schwer fallen, sehr gutes Klinikpersonal hier oben zu bekommen.

Diese beiden Bedenken sind wie gesagt Mutmaßungen, Vorbehalte, die vor allem daher kommen, dass wir die einzigen sind, die diese Lösung gewählt haben. Für mich sind es keine Argumente, die so überzeugend sind, dass wir sagen, wir sollten diese Lösung lassen, sondern sie sind für mich Argumente dafür, dass wir uns damit auseinander setzen müssen, wie wir die Arbeit so gestalten, dass das, was da befürchtet wird, nicht eintritt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Wenn wir uns mit Expertenanhörungen auseinander setzen bei Gesetzen, dann sind wir meist in einer anderen Lage als hier. Wir haben nämlich noch nicht den Zustand, über den sich die Experten äußern. Hier ist es ja so, dass der Rechtszustand, den wir heute festschreiben wollen, dass wir den sozusagen durch Organisationsverfügung des Ministerpräsidenten vorweggenommen haben und dass wir jetzt schon die Sicherheitszuständigkeit des Justizministers haben, so dass wir insgesamt auf etwa vier Monate Arbeit zurückschauen können. Und diese aus meiner Sicht guten Erfahrungen in der Praxis müssen natürlich auch einfließen und dem gegenübergestellt werden, was die Experten an Mutmaßungen und möglichen Entwicklungen sehen.

Bei der Sicherheit im Maßregelvollzug geht es im Wesentlichen um zwei Bereiche:

Ein Bereich, das ist ganz klar, sind die Baumaßnahmen, die äußere Sicherheit, die Sicherheitsmaßnahmen. Da ist in den letzten Monaten noch unter der Zuständigkeit von Frau Bunge ein Sicherheitskonzept erarbeitet worden, das noch einmal Schwachstellen aufgespürt und abgestellt hat. Dafür sind insgesamt über 5 Millionen DM zusätzlich an Sicherheitsmaßnahmen bereitgestellt worden. Ich denke, da haben wir einen guten Weg beschritten, den wir bald abschließen werden.

Der zweite Bereich, der deutlich schwieriger ist, ist der Bereich der Lockerungen. Lockerungen bedeuten, dass Insassen in psychiatrischen Kliniken aus therapeutischen Gründen den Aufenthalt gelockert bekommen in verschiedenen Stufen. Das kann so weit gehen, dass man Ausgang aus der Klinik bekommt.

Ganz klar muss man zu Anfang sagen, wenn man über Lockerungen spricht, Lockerungen müssen sein, Lockerungen sind eine Frage der Sicherheit. Es müssen überhaupt Lockerungen durchgeführt werden, denn sonst kommen wir am Ende zu den Fällen, dass wir Menschen nach drei, vier, fünf Jahren wieder aus dem Maßregelvollzug entlassen müssen und sie sind dann auf dieses Leben nach dem Maßregelvollzug in keiner Weise vorbereitet. Lockerungen sind Teil eines guten therapeutischen Konzeptes, das darauf abzielt, Menschen dafür fit zu machen, dazu instand zu setzen, dass sie nach dem Maßregelvollzug ohne Straftaten, ohne Rückfall leben können. Deshalb müssen Lockerungen grundsätzlich sein, darüber müssen wir uns klar sein. Ausnahmen davon kann es nur dann geben, wenn wir Insassen haben, die nicht für bestimmte Zeiten verurteilt sind, sondern die gerade auf unbestimm

te, unbefristete Zeit verurteilt worden sind zum Maßregelvollzug, um zu sehen, welche Fortschritte denn gemacht werden. Und wenn dann in der Beobachtung, in der Therapie sich herausstellt, da ist jemand therapieresistent, da werden keinerlei Fortschritte erzielt, bei diesem Personenkreis dürfen Lockerungen selbstverständlich nicht sein. Das ist vielleicht das Hauptproblem des Maßregelvollzuges überhaupt, dass wir diese Personengruppe herausfinden und dann, salopp gesagt, wirklich unter Verschluss halten.

Wenn Lockerungen durchgeführt werden in dem Personenkreis, wo es sein muss, dann ist die entscheidende Frage für die Sicherheit, durch wen erfolgt das und wie erfolgen die Lockerungen. Da muss uns klar sein, Lockerungen sind immer medizinisch-therapeutische Prognoseentscheidungen. Deshalb ist ganz klar, dass wir die Ärzte aus den Sicherheitsfragen nicht herauslassen können. Deren gute Arbeit ist das Allerwichtigste.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Richtig.)

Das Justizministerium kann nur ein System vorgeben, es kann anleiten, es kann überwachen, dass das, was vorgegeben wird, eingehalten wird. Und wir müssen uns über eines im Klaren sein: Das größte Sicherheitsproblem, das immer bestehen bleiben wird, das größte Sicherheitsproblem bei Lockerungen ist der menschliche Irrtum, ist das menschliche Versagen des Arztes.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das kann man nicht ausschließen.)

Das kann man niemals ausschließen. Aber – wenn wir über Sicherheit in diesem Bereich reden – wir haben deshalb sehr viel Wert gelegt auf die Gestaltung der Entscheidungsabläufe, auf die Überwachung. Deshalb haben wir als Erstes an den Anfang gestellt den Grundsatz, dass die Entscheidung über die Lockerung natürlich nicht der behandelnde Therapeut fasst, sondern der nicht mit der Behandlung befasste Chefarzt oder Oberarzt, also ein objektiver Dritter.

Deshalb haben wir zusätzlich jetzt den ergänzenden Vorschlag, dass wir bei der Fachaufsicht das Land in die Verantwortung nehmen. Nicht mehr die Gesundheitsämter der Landkreise, sondern das Sozialministerium soll die Fachaufsicht ausüben. Dabei muss natürlich – das muss allen klar sein – sichergestellt werden, dass im Sozialministerium dann auch tatsächlich eine entsprechend ausgebildete erfahrene Fachkraft vorhanden ist. Fachaufsicht durch das Sozialministerium bedeutet dabei nicht nur – das dürfen wir nicht verkürzen – Überprüfung der einzelnen Lockerungsentscheidungen, die die psychiatrische Klinik getroffen hat, sondern wir brauchen als Fachaufsicht eine fachliche Überprüfung und Begleitung der gesamten therapeutischen Arbeit der Kliniken. Das ist von sehr großer Bedeutung. Wir müssen nämlich auf diese Weise die Qualität der Therapie in den Kliniken sichern. Nur eine gute Therapie garantiert hohe Sicherheit.

Im Justizministerium – das muss man auch ganz offen sagen – kann niemand eine psychiatrisch fachliche Lockerungsentscheidung treffen. Das wäre Unsinn. Unsere Aufgabe ist es, das Verfahren vorzugeben. Wir bestimmen zum Beispiel, dass ab Stufe sechs von insgesamt zehn Lockerungsstufen, dass ab Stufe sechs – das ist, wenn der Insasse das erste Mal für wenige Stunden unbegleitet die Anstalt verlässt – die Fachaufsicht des Sozialministeriums diese Lockerungsentscheidung nochmals

fachlich genauestens überprüft und dann mitträgt. Außerdem haben wir vorgegeben – jetzt komme ich in den Bereich der allerschwierigsten Fälle –, dass zusätzlich alle Fälle dann auch noch dem Justizministerium vorgelegt werden, die vom äußeren Sicherheitsrisiko erkennbar aus dem Rahmen fallen, die Fälle, wo die Bevölkerung zu Recht sagen würde, wenn da was schief geht, so jemanden kann man doch nicht einfach rauslassen. Das sind zum Beispiel Fälle, wo wir noch mal draufgucken wollen, unbedingt genau überprüfen, wenn jemand zur Lockerung vorgeschlagen wird, der – und wenn er es auch nur vor Jahren war – in einer Lockerungsmaßnahme eine Straftat begangen hat oder einen Rückfall begangen hat, dass wir also sagen, das kann doch nicht so ohne weiteres geschehen. Dann würden wir zusätzlich zu der ersten fachlichen Entscheidung der Klinik, zusätzlich zu der fachlichen Überprüfungsentscheidung durch das Sozialministerium im Justizministerium noch einmal eine Plausibilitätsprüfung vornehmen. Wir würden dann den Bedenken, die wir aufspüren, nachgehen in Gesprächen mit dem Sozialministerium, mit der Klinik, würden uns noch mal mit den entscheidenden Ärzten auseinander setzen. Und als äußerste Sicherheitsreißleine sozusagen wäre dann denkbar, dass wir einfach nein sagen oder dass wir vielleicht in einem ganz speziellen Fall, wo es um ein besonderes Krankheitsbild geht, dann auch noch mal einen besonderen Experten hinzuziehen.

Meine Damen und Herren! Diese Art der Zusammenarbeit zwischen den Kliniken, dem Sozialministerium und dem Justizministerium ist neu für Deutschland. Aber ich denke, so, wie wir das hier gemeinsam durchdacht haben, und so, wie es bisher in der Praxis läuft, schafft dies das größtmögliche Maß an Sicherheit, an Sicherheit in einem Bereich, in dem es – und das müssen wir uns hier ganz offen sagen – absolute Sicherheit leider niemals geben kann. Gerade weil das so ist, dass es niemals absolute Sicherheit geben kann in dem Bereich, ist es ganz wichtig, dass wir alle Voraussetzungen dafür schaffen, die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, dass wir alles Menschenmögliche tun. Dazu schaffen wir nach meiner Auffassung mit diesem Gesetzentwurf die Voraussetzung. Deshalb bitte ich, stimmen Sie diesem Entwurf zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Glawe von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Glawe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke steht sozusagen vor seiner dritten Novellierung. Ich denke, die Geschichte des letzten Jahres hat gezeigt, dass es dringend notwendig ist.

Gestatten Sie mir, zwei Dinge einfach noch mal vorab festzustellen: Es kann nicht sein, dass nach Paragraphen 63 und 64 Strafgesetzbuch in forensische Einrichtungen eingewiesene Personen den Staat herausfordern. Und das ist in mehreren Fällen, zumindest in sechs Fällen, im letzten Jahr geschehen. Wir ändern im Prinzip heute das Gesetz innerhalb von elf Monaten ein zweites Mal.

Meine Damen und Herren, dass wir uns richtig verstehen, Maßregelvollzug, und das ist nun mal so, ist eine freiheitsentziehende Maßnahme. Und daran muss in der Öffentlichkeit auch immer appelliert werden. Meine

Damen und Herren, es geht uns natürlich auch darum, dass Therapie und Sicherheit an erster Stelle stehen. Aber ich sage auch, am wichtigsten, und das haben die letzten Monate ja gezeigt, ist einfach, dass sich die Bevölkerung im Land Mecklenburg-Vorpommern sicher fühlen kann. Und dazu sind Entscheidungen auf der Landesebene, aber auch Entscheidungen in den einzelnen Standorten, in den Wohngruppen, in den Stationen der Forensik nötig. Nur wenn die Bevölkerung weiß, dass der Grundsatz der Sicherheit der wichtigste Grundsatz im Maßregelvollzug ist und dass alle Verantwortlichen diesen Grundsatz ernst nehmen, wird es Akzeptanz und Vertrauen für den Maßregelvollzug geben.