Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie sich nur mal in Abstrichen mit den 470 Seiten der Anhörung zum SGB IX vom 19. und 20. Februar beschäftigt hätten,
hätten Sie herausfinden können, dass gerade die Definition für Behinderte, so, wie sie jetzt steht, von allen getragen wird – das steht übrigens auch in der Stellungnahme vom Deutschen Landkreistag, das hat bloß unser Städteund Gemeindetag nicht übernommen – und dass das schon ein Kompromiss ist, und zwar ein Kompromiss zwischen Behindertenverbänden und Vereinen und dem Deutschen Landkreistag, denn wir, das sage ich Ihnen ganz klipp und klar, hätten am allerliebsten die Behindertendefinition der WHO gehabt. Dann hätten wir endlich mal alle mit Beeinträchtigungen erfasst und nicht wieder das Problem, wie wir es jetzt haben werden, dass zum Beispiel lernbehinderte Kinder, lese- und rechtschreibschwache Kinder wieder mal durch das Raster fallen.
Die Novellierung des Schwerbehindertengesetzes vom 1. Oktober des Jahres 2000 hat uns veranlasst, hier in diesem Hause selbst schon einen Beschluss zu fassen, alles zu tun, um Menschen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen, chronisch Kranke wieder in Arbeit zu bringen.
Und wenn Sie das nicht glauben wollen, mache ich Ihnen den Vorschlag, gehen Sie bitte mal zum Integrationsfachdienst hier in Schwerin in der Büttnerstraße, die werden Ihnen ein Lied singen, was gerade dann passiert, wenn Sozialhilfeempfänger, die auch noch behindert sind, durch ihre mangelnde Qualifikation, durch ihre mangelnde Flexibilität und, und, und überhaupt fast nicht mehr zu vermitteln sind. Da müssen natürlich alle zusammenarbeiten, alle Leistungsträger und nicht nur ausgesuchte.
die dazu geführt haben, dass seit dem 01.01.1997 die Übergangsregelungen für Rente in der DDR nicht mehr gelten
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Annegrit Koburger, PDS – Dr. Margret Seemann, SPD: Genau! Genau!)
und demzufolge Rentner, die jetzt Invalidenrentner beziehungsweise Erwerbsminderungsrentner werden, kein Einkommen mehr haben und auf dem Arbeitsmarkt bleiben.
Ich habe Ihnen schon ein paar Mal erklärt, dass die Invalidenrentner der DDR durch das Übergangsgesetz
alle ein Einkommen erhalten, weil sie nämlich eine Erwerbsunfähigkeits- beziehungsweise Berufsunfähigkeitsrente haben.
Und wenn man dieses Einkommen hat, kriegt man höchstens Arbeitslosengeld. Man kriegt aber keine Arbeitslosenhilfe mehr, weil man ein Einkommen hat. Demzufolge ist man aus den Zahlen des Arbeitsmarktes raus.
(Harry Glawe, CDU: Sie haben 25 Prozent mehr Arbeitslose produziert. – Zuruf von Annegrit Koburger, PDS)
Das war genau das Gleiche, wie Sie es gestern hier sagten, dass der Teich durchschnittlich 50 Zentimeter tief ist.
Ja, ganz genau, weil wir jetzt das Jahr 2001 haben und demzufolge die Überleitungsgesetze nicht mehr gelten.
Der Punkt acht ist der letzte Begründungspunkt der CDU. Dazu sage ich nichts mehr, das hat Frau Bunge schon getan. Demzufolge ist der Beschluss nicht mehr gegenwärtig für uns. Einige Punkte sind erledigt, der Rest ist nicht so ganz kompetent. Deswegen lehnen wir den Beschluss ab.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1931. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. –
(Lutz Brauer, CDU: Ja, Frau Keler, lassen Sie den Arm ruhig oben. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)