Protokoll der Sitzung vom 04.04.2001

Ich rufe auf die Paragraphen 5 bis 8 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des

Rechtsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit sind die Paragraphen 5 bis 8 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS bei einer Gegenstimme der PDS und vier Stimmenthaltungen der PDS angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/2016 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/2016 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS bei einer Gegenstimme der Fraktion der PDS und vier Stimmenthaltungen der Fraktion der PDS angenommen.

(Siegfried Friese, SPD: Jaja, immer die Gleichen!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Bienenwanderungsund Belegstellenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1569, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses, Drucksache 3/2014.

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Bienenwanderungs- und Belegstellenschutzgesetzes MecklenburgVorpommern (BienWBStSchG) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1569 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses – Drucksache 3/2014 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Herr Scheringer.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es kommt nicht sehr oft vor, dass sich der Landtag in ein und derselben Sitzung gleich zweimal mit der gleichen Materie befasst. Mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Rechtsbereinigungs- und Rechtsfortgeltungsgesetz auf Drucksache 3/2015 wurden Teile der „Anordnung über den Einsatz von Bienenvölkern zur Blütenbestäubung von Obst-, Ölfrucht- und Vermehrungskulturen sowie zur Nutzung sonstiger Kultur- und Naturtrachten“ der DDR zu fortgeltendem Recht erklärt. Das war um 13.28 Uhr. Nun – knapp 20 Minuten später – wird die besagte Anordnung, sofern Sie, meine Damen und Herren, zustimmen werden, mit der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 3/2014 in Gänze außer Kraft gesetzt, auf Drucksache 3/2014 außer Kraft gesetzt, auf Drucksache 3/2015 zu fortgeltendem Recht erklärt. Welches Recht gilt nun wirklich?

(Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS)

Damit kein Trugschluss entsteht, gilt mit der Annahme unserer Beschlussempfehlung natürlich das Fachrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Anordnung wurde also nur eine Gnadenfrist von circa 20 Minuten

gewährt. Aber es geht eben darum, dass im ersten Jahr des neuen Jahrtausends alle unsere Bienenvölker im Lande erstmals auf der Grundlage des Landesbienengesetzes nach mecklenburg-vorpommerschem Recht fliegen können und fliegen sollen, und das gerade rechtzeitig vor der diesjährigen Wander- und Zuchtsaison. Damit ist dem Wunsch des größten Teiles der Freizeit- und Berufsimkerschaft entsprochen worden.

Für den Landwirtschaftsausschuss war es eine neue und wertvolle Erfahrung, welcher Regelungen ein so kleines Tier wie die Biene bedarf. Der Ausschuss musste zur Kenntnis nehmen, dass es dabei vielfältige Interessenlagen gibt, für die ein sachgerechter Ausgleich herbeizuführen war. Meines Erachtens ist es dem Ausschuss gelungen, sowohl die Anliegen der heimischen Standimker als auch der in unser Bundesland einwandernden Wanderimker, der Carnica- und der Buckfastzüchter in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine große Rolle haben dabei die Besonderheiten des Paarungsverhaltens der Honigbiene gespielt, die bestimmte Schutzvorkehrungen erforderlich machen. Der Ausschuss musste daher zwischen den Erfordernissen der Reinpaarung und den Beschränkungen der Bienenwanderung durch die Festlegung von Belegstellenschutzbereichen abwägen. Er ist dabei zu der Auffassung gelangt, dass ein Schutzradius von acht Kilometern einen tragfähigen Kompromiss darstellt, der einerseits die gezielte Zucht ermöglicht und andererseits die Wandermöglichkeiten nicht unzumutbar einschränkt. Belegeinrichtungen sollten trotzdem vom Landwirtschaftsministerium nur in trachtarmen Gebieten ausgewiesen werden.

Ein weiteres Anliegen des Ausschusses war es, die bürokratischen Hürden für die Bienenwanderung in zumutbaren Grenzen zu halten. Ich denke, auch das ist gelungen.

Des Weiteren hat der Ausschuss in Anknüpfung an die Erfahrungen aus der DDR-Zeit sowie an die Praxis in anderen EU-Mitgliedsstaaten die Funktion des Bienensachverständigen rechtlich normiert. Dieser sollte bei der Bienenwanderung koordinierende Aufgaben übernehmen und dafür Sorge tragen, dass Konflikte zwischen Standimkern und Wanderimkern erst gar nicht entstehen. Dabei wird ihm – eine entsprechende fachliche und persönliche, ich meine damit integrative Eignung vorausgesetzt – seine Kenntnis der konkreten Bedingungen vor Ort sicher zugute kommen. Auch in dieser Beziehung ist den Wünschen des Landesimkerverbandes entsprochen worden.

Lange und intensiv hat den Landwirtschaftsausschuss die Frage der Aufgabenübertragung an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die damit in Zusammenhang stehende Frage der Kostenträgerschaft beschäftigt. Uns ist dabei bewusst geworden, wie notwendig, wichtig und schwierig es für einen Fachausschuss ist, das verfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip zu berücksichtigen. Der mitberatende Innenausschuss hat es sich leicht gemacht. Er hat nur auf die vom Landwirtschaftsausschuss eingeforderten Stellungnahmen des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages sowie des Innenministeriums verwiesen und es dem Landwirtschaftsausschuss überlassen, Regelungen zu treffen. Letztlich sind wir übereingekommen, …

(Siegfried Friese, SPD: Immer dort, wo die größte Kompetenz ist.)

Danke schön, Herr Kollege Friese. Das habe ich gar nicht vermutet, dass Sie das so werten,

(Volker Schlotmann, SPD: Ja, siehst du!)

aber ich bedanke mich ausdrücklich dafür.

Letztlich sind wir übereingekommen, die Ausbildung der Bienensachverständigen – wie vom Landesimkerverband vorgeschlagen – von diesem wahrnehmen zu lassen. Des Weiteren wird das die Fachaufsicht führende Landwirtschaftsministerium eine Gesetzesfolgekostenabschätzung durchführen, die eventuell über das derzeitige Maß hinausgehende Kosten beziffern soll. Auf dieser Grundlage wird der Landtag möglicherweise über einen an die Landkreise und kreisfreien Städte zu zahlenden Ausgleich zu befinden haben. Der Ausschuss war jedenfalls der Auffassung, dass damit den Erfordernissen der Konnexität Genüge getan worden ist, und im Bericht des Ausschusses auf Drucksache 3/2014 auf Seite 15 ist übrigens der entsprechende Hinweis in Bezug auf den Haushaltstitel zu finden.

Was mir nun noch zu tun übrig bleibt, meine Damen und Herren, ist, Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung zu empfehlen. Geben Sie dieser Ihre Zustimmung, damit die Bienen in unserem Bundesland auf einer neuen rechtlichen Grundlage fliegen können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Und wie machen wir’s den Bienen klar?)

Danke, Herr Scheringer.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der CDU eingebrachten Entwurf eines Bienenwanderungs- und Belegstellenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/1569. Der Landwirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1569 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2014 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragraphen 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragraphen 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Paragraphen 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraph 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD, der PDS und einer Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf die Paragraphen 4 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Land

wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Paragraphen 4 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses mit den Stimmen der Fraktion der CDU, bei einer Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der PDS angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 3/2014 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 3/2014 mit den Stimmen der Fraktion der CDU, bei einer Stimmenthaltung der Fraktion der CDU und den Stimmen der Fraktionen der SPD und der PDS angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 3/1574, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung, Drucksache 3/2011.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS: Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz – BfG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1574 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung – Drucksache 3/2011 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung Herr Baunach.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Technischer und sozialer Wandel verlangen lebenslanges Lernen, erfordern Weiterbildung auch nach abgeschlossener qualifizierter Ausbildung.

(Vizepräsidentin Kerstin Kassner übernimmt den Vorsitz.)

Nach dem vorliegenden Entwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und PDS sollen Arbeitnehmer für individuelle Fort- und Weiterbildung eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr vom Arbeitgeber freigestellt werden.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden erstmals Möglichkeiten für Beschäftigung im Lande Mecklenburg-Vorpommern geschaffen, einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung eines Arbeitsentgeltes für fünf Arbeitstage je Kalenderjahr zu erhalten. Ziel des Gesetzesvorhabens sind Verbesserungen auf den Gebieten der beruflichen Weiterbildung, der gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie Weiterbildung, die zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten qualifiziert. Auch das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge soll gefördert werden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Landtag hat in seiner 48. Sitzung am 15. November 2000 den Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1574, in Erster Lesung beraten und federführend an den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung sowie mitberatend dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat den Gesetzentwurf in fünf Sitzungen vom November 2000 bis März 2001 erörtert. Am 25. Januar 2001 wurde eine Anhörung, eine umfangreiche Anhörung, mit Vertretern betroffener Bereiche durchgeführt. Das Spektrum der schriftlichen und mündlichen Positionierungen reichte von „längst überfällig“ bis „völlig überflüssig“. Das war nebenbei gesagt wohl auch nicht anders zu erwarten und ich denke, das wird in den folgenden Diskussionsbeiträgen auch nochmals deutlich werden.

Der mitberatende Finanzausschuss empfiehlt aus finanzpolitischer Sicht mehrheitlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes. Der mitberatende Wirtschaftsausschuss empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfes, wobei einige Empfehlungen und Hinweise vom federführenden Ausschuss übernommen wurden.

Dem Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung wurden für die abschließende Sitzung am 22. März 2001 acht Änderungs- beziehungsweise Ergänzungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD und PDS vorgelegt, die mehrheitlich Zustimmung gefunden haben. In den Beratungen hat die Fraktion der CDU ausgeführt, dass sie den Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes und die von den Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen mit Nachdruck ablehnt. Angesichts der gegenwärtig angespannten wirtschaftlichen Lage sei es politisch verfehlt und wirtschaftlich kontraproduktiv, ein derartiges Gesetz zu verabschieden. Die Erfahrungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen zeigten, dass ein höherer Qualifizierungsgrad von Arbeitnehmern auch ohne ein solches Gesetz erreicht werden könne. Die Koalitionsfraktionen von SPD und PDS führten aus, dass eine Notwendigkeit für ein derartiges Gesetz bestünde. Mit dem Gesetz würden die Rechte der Arbeitnehmer und die Chancen zur Qualifizierung verbessert. Die Bemühungen zielten aber auch darauf, die Belastungen der Betriebe so niedrig wie möglich zu halten. Auch bleibe abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis greife.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat den vorliegenden Gesetzentwurf auf Drucksache 3/1574 eines Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern unter Berücksichtigung der mitberatenden Stellungnahmen sowie mit den vorgesehenen Änderungen und Ergänzungen am 22.03.2001 abschließend beraten und empfiehlt mehrheitlich die Annahme. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Herr Baunach.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten beschlossen.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Seidel von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben nun seit mehreren Monaten in den Ausschüssen den Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes diskutiert. Wir haben eine Anhörung erlebt, wie das ja üblich ist, und eigentlich dort noch mal die schon bekannten Standpunkte dann nachvollzogen. Ich will es auch nur noch mal in Erinnerung rufen der Vollständigkeit halber. Also die Gewerkschaften und einige Verbände – ich darf mal den Landessportbund herausgreifen – befürworten das Gesetz, und die Wirtschaft sagt eben nein, sie lehnt dieses Gesetz ab. Mir ist eigentlich aufgefallen – und das passt dann auch in die Runde heute hier, die ja überschaubar ist –, …