Protokoll der Sitzung vom 04.04.2001

Interessant ist auch, dass Sie mit der vorgeschlagenen Änderung des Paragraphen 13 noch stärker die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, also die Erstattung des Bruttoarbeitsentgeltes, einschränken, indem Sie ausdrücklich noch einmal durch Ihre Änderung, die Sie vorhaben, auf die Bereitstellung von Mitteln nach Maßgabe des Haushaltes, das ist die Änderung, hinweisen.

(Heiterkeit bei Jörg Vierkant, CDU: Das ist Wahnsinn.)

Jetzt, schlussfolgere ich hier mal, hat sich die Finanzministerin noch einmal durchgesetzt und gesagt, schreibt noch mal rein, Maßgabe des Haushaltes. Und ich sage Ihnen, es werden in den nächsten Jahren dort aller Voraussicht nach eher weniger Geldmittel bereitgestellt, als das bisher der Fall ist. Das wird die Situation sein.

Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch mal die tatsächliche Situation im Lande Mecklenburg-Vorpommern an! Herr Ministerpräsident, ich behaupte nach wie vor – das hat nun wirklich nichts mit Schlechtreden zu tun –, wenn man sich die Zahlen des Statistischen Lan

desamtes vergegenwärtigt, wenn man sich die Situation, dargestellt durch das Landesarbeitsamt Nord, anschaut, dann ist das die Realität. Und das hat nichts mit Schlechtreden zu tun. Die Situation des Landes ist geprägt durch 0,6 Prozent Wirtschaftswachstum, gerade vor wenigen Wochen noch mal korrigiert, 0,6 Prozent! Wir haben ein zweistelliges Minuswachstum am Bau, wir hatten 184.000 Arbeitslose im Februar – man muss sehen, wie sich das jetzt gestaltet -, wir haben 23.483 junge Menschen, die keine Arbeit finden. Wir haben einen ständigen Rückgang der Beschäftigung seit 1995. Und wir alle sind uns darüber einig: Die Schere geht auf, leider nicht zu. Das ist die Situation. Und Sie kommen mit einem Gesetz, das den Menschen suggerieren soll im Lande, wir hätten eine heile Welt.

(Reinhard Dankert, SPD: Das soll es ja gar nicht. Das interpretieren Sie nur so rein.)

Das ist nicht richtig, wenn Sie dies tun, und ich halte das ausdrücklich für falsch, obwohl ich klar sagen will,

(Heiterkeit bei Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Erst behaupten Sie das und dann unterstellen Sie das. Das ist ja wirklich nett.)

obwohl ich klar sagen will, dass wir auf keinen Fall Weiterbildung – ich habe das anfangs gesagt – unterschätzen, dass wir Ehrenamtliche unterstützen wollen. Aber dies kann man nicht in den Unternehmen realisieren, hier müssen alle Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Und ich denke, man könnte einen besseren Versicherungsschutz für das Ehrenamt erreichen, man könnte Fahrkostenzuschüsse geben, man könnte Lehrgangskostenzuschüsse geben.

(Gesine Skrzepski, CDU: Genau.)

Alles das wären Möglichkeiten, über die wir ja reden können.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal ganz dringend an Sie appellieren: Wenn Sie schon diesen Punkt der Koalitionsvereinbarung unbedingt verwirklichen wollen, dann verschieben Sie dieses Gesetz zeitlich! Es ist nicht zeitgemäß, es hilft in der jetzigen Situation dem Lande nicht, es schadet eher. Überdenken Sie bitte noch einmal Ihr Vorhaben! – Herzlichen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke, Herr Kollege.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Henry Ford sagte einmal: Jeder, der aufhört zu lernen, ist alt, mag er 20 oder 80 Jahre alt zählen. Jeder, der weiterlernt, ist jung, mag er 20 oder 80 Jahre alt zählen.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Naja!)

Nach langer und kontroverser Diskussion liegt uns heute das Bildungsfreistellungsgesetz zur endgültigen Abstimmung vor – ein Gesetz, auf das viele, und ich denke, berechtigt, schon lange warten. Andere würden gern darauf verzichten, das haben wir gerade gehört, und das aus meiner Sicht mit fadenscheinigen Begründungen, auf die ich an einer anderen Stelle noch einmal eingehen werde.

Das heute hier vorliegende Gesetz, und ich denke, da werden mir auch die Gegner zustimmen, wurde von Anfang an breit und öffentlich diskutiert. Und, Herr Seidel, wir haben das schon getan, bevor das Gesetz überhaupt in das Parlament eingebracht wurde. Wir haben viele Anregungen, bevor wir das eingebracht haben, aufgenommen, diskutiert und berücksichtigt. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben – wie der DGB, die Einzelgewerkschaften, die Vereine und Verbände, angefangen vom Landessportbund bis hin zum Landesjugendring, aber auch bei der Vereinigung der Unternehmerverbände – recht herzlich bedanken.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die PDSFraktion ist froh darüber, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden,

(Beifall Dr. Gerhard Bartels, PDS, und Monty Schädel, PDS)

insbesondere deshalb, und das haben wir auch immer betont, weil im Gesetz neben der Freistellung für die gesellschaftspolitische Bildung die Freistellung zur Qualifizierung für das Ehrenamt geregelt ist. Damit unterscheiden wir uns von den vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen in den anderen Bundesländern. Besonders im UNO-Jahr des Ehrenamtes ist diese Regelung ein wichtiges Signal und ein konkreter Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes. Dabei behaupten wir nicht, dass wir mit diesem Gesetz alle Probleme im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes lösen werden. Wir behaupten auch nicht, dass nur allein durch diese gesetzliche Regelung mehr Bürgerinnen und Bürger gewillt sind, sich ehrenamtlich zu engagieren, aber – und das, denke ich, wird niemand bestreiten können – diejenigen, die es heute schon tun, werden bestärkt werden, es weiter zu tun.

Unumstritten ist wohl auch der Bedarf zur Qualifizierung für das Ehrenamt. Schauen wir uns doch den Sportbereich an. Immer mehr Sportvereine klagen darüber, dass die Bereitschaft, eine Trainerlizenz zu machen, nachlässt, immer mehr ausgebildete Trainer fehlen. Diese Ausbildung dauert in der Regel fünf Wochenenden beziehungsweise eine Woche, für die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bisher ihren Urlaub nehmen mussten. Dazu kommen dann aber auch noch die Belastungen für das Training und den Wettkampfbetrieb an den Wochenenden. In anderen Bereichen sieht es auch nicht anders aus. Machen wir uns doch nichts vor! In den letzten Jahren wurden an das Ehrenamt immer mehr Anforderungen gestellt. Da ist es aus unserer Sicht richtig und notwendig, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese erhöhten Anforderungen auch realisiert werden können.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle ganz kurz auf die Gegenargumente eingehen.

An erster Stelle stand immer: Die Wirtschaft unternimmt doch schon sehr viel im Bereich berufliche Weiterbildung. Ja, das ist richtig und wir haben das im Gesetz auch bedacht, indem wir diese Anstrengungen anerkennen. Aber ist diese Tatsache ein Argument, um gegen den allgemeinen Rechtsanspruch zu sein? Wir meinen, nein. Im Gegenteil, das zeigt doch, welch großer Bedarf vorhanden ist. Und ich frage Sie: Wenn jemand den bürokratischen Weg nicht gehen will, um zum Beispiel eine finanzielle Rückerstattung zu erhalten, wer zwingt ihn dazu?

Machen wir uns doch auch nichts vor! Es gibt eben auch noch viele Unternehmen, ganz kleine, insbesondere in unserem Land, die sich die berufliche Weiterbildung für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt nicht leisten können. Auch das ist uns in der Diskussion gesagt worden. Diese Unternehmen unterstützen dieses Gesetz, wohlwissend, dass es nicht nur für die berufliche Weiterbildung gilt.

In einem weiteren Argument wird die Belastung der Unternehmen angesprochen. Ja, wir gleichen mit dem Gesetz nur das Arbeitgeberbrutto aus, aber eben auch für die berufliche Weiterbildung. Und es ist doch wohl unbestritten, dass auch die Wirtschaft von diesem Gesetz profitiert. Dazu kommt die Verantwortung der Unternehmen für das Gemeinwohl.

Gleichzeitig betont die Wirtschaft immer stärker, dass insbesondere die weichen Standortfaktoren eine ausschlaggebende Rolle für die Ansiedlung von Investoren spielen werden. Und ich frage Sie: Die gesellschaftspolitische Bildung, die Freistellung zur Qualifizierung für das Ehrenamt trägt doch wohl dazu bei, das politische Klima zu verbessern, das soziokulturelle Leben zu organisieren, Möglichkeiten der Freizeitgestaltung anzubieten, nicht nur für Kinder und Jugendliche. Dazu kommt, dass wir regional über Möglichkeiten der Jobrotation nachdenken müssen, den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und vieles andere mehr.

Im Mittelpunkt standen auch, und das sicherlich berechtigt, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Auch wir hätten uns mehr gewünscht. Aber – und diese Situation ist uns allen bekannt – der finanzielle Spielraum des Landes lässt zurzeit keine andere Lösung zu. Aber ich bin optimistisch. Jetzt kommt es darauf an, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in Anspruch genommen werden.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Diskussion zu diesem Gesetz wurden viele Probleme angesprochen, Probleme, die mit diesem Gesetz nicht gelöst werden können und – das will ich auch sagen – nicht verschärft werden, wie es die Gegner des Gesetzes behaupten. Als ich noch Bürgermeisterin war, gab es einen Spruch unter uns Berufskollegen: „Und wenn die Kuh im Dorf nicht bullt, ist der Bürgermeister schuld.“

(Zurufe von einzelnen Abgeordneten der CDU: Oh, oh!)

Ich fürchte, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von der CDU werden in Zukunft die Probleme im Land immer daran festmachen, dass daran das Bildungsfreistellungsgesetz schuld sein könnte. Darauf haben wir uns eingestellt.

Mein letzter Satz, und der wird Sie sicherlich nicht überraschen: Die PDS-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Frau Borchardt.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Beyer von der SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit so viel Interesse habe ich gar nicht gerechnet.

Nach jahrelanger Arbeit und Diskussionen liegt uns das Bildungsfreistellungsgesetz nun zur Abstimmung vor. Damit ist ein sehr langwieriger politischer und rechtlicher Prüfungsprozess abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. In dem Ziel, Voraussetzungen für ein lebenslanges Lernen zu schaffen, sind sich beide Interessengruppen einig. Das wurde in allen Diskussionen dazu deutlich.

Aktuell wurde mir das gestern noch einmal sehr deutlich durch eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, nach der 54 lernende Regionen von der Bundesregierung mit zunächst 20 Millionen DM gefördert werden, um den Begriff „lebenslanges Lernen“ vor Ort mit Leben zu füllen. In den lernenden Regionen sollen Schulen, Hochschulen, öffentliche und private Weiterbildungseinrichtungen, Kursteilnehmer und selbständig Lernende, Arbeitsämter, Jugendämter und kommunale Verwaltungen, Industrie- und Handelskammern, Unternehmen, Gewerkschaften sowie soziokulturelle Einrichtungen eng zusammenarbeiten. Ihre jeweiligen Angebote und Kompetenzen sollen optimal miteinander vernetzt werden. Auf diese Weise sollen den Menschen vor Ort mehr Bildungs- und Weiterbildungsangebote gemacht werden, die ihren Ansprüchen gerecht werden und Zukunftsperspektiven eröffnen.

Noch konkreter heißt es dazu im Förderantrag für das Projekt „Die lernende Warnow-Region der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow“: „Das regionale Netzwerk soll neuartige Projekte zur Förderung von unternehmensnaher Bildung und lebenslangen Lernens entwickeln und dabei die vorhandenen Potentiale in der Region bündeln. Auf diese Weise soll zur Stärkung des unternehmerischen Sektors im Landkreis Güstrow beigetragen werden.“ 250 Förderanträge machen deutlich, dass auch gegensätzliche Interessenvertretungen bereit und in der Lage sind, an einem Strang und sogar in eine Richtung zu ziehen, wenn es um die Sache geht.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Stellungnahme des Volkshochschulverbandes beleuchtet dazu noch einmal ganz andere Aspekte zu unserem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich zitiere: „Jährlich nehmen über mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger unseres Landes die Angebote der Volkshochschulen in der allgemeinen beruflichen, politischen und kulturellen Weiterbildung wahr. Viele von ihnen wurden speziell von ihren Firmenleitungen dazu ermuntert. Das betrifft insbesondere kleine Unternehmen, die aus zeitlichen und finanziellen Gründen selbst keine betriebliche Fortbildung organisieren können. Regelmäßig erhalten wir Informationen über Bildungsfreistellungsveranstaltungen von Trägern der Weiterbildung anderer Bundesländer, die auch Interessenten in unserem Bundesland finden könnten. Als Beispiel sei an dieser Stelle genannt eine Maßnahme des Bundesverbandes der Lehrkräfte und Freunde der russischen Sprache in Deutschland e. V., die eine Qualifizierung in der russischen Sprache für Studierende, Referendare, Lehrer, Dolmetscher und Geschäftsleute in Schleswig-Holstein anbieten. Referenten und Teamer sind Hochschullehrer aus den GUS-Staaten. So eine Qualifizierung als Bildungsfreistellungsveranstaltung wäre für den genannten Personenkreis auch in Mecklenburg-Vorpommern hilfreich, nicht nur für den schulischen Bereich, sondern auch für die Entwicklung von Geschäftsbeziehungen nach Russland. Der Bedarf nach gesetzlicher Verankerung einer Bildungsfreistellung ist aus unserer Sicht

gegeben, auch wenn wir dazu keine statistische Erhebung vorgenommen haben. Wir begrüßen aber auch nicht nur die geplante Berücksichtigung von Bildungsfreistellung für die berufliche Qualifizierung, sondern auch für das Ehrenamt.“ So weit die Stellungnahme des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

Meine Damen und Herren, das starke Engagement zum Beispiel der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Güstrow für neue Modelle zur Verbesserung der Voraussetzungen eines lebenslangen Lernens und die Einschätzung der Volkshochschulen, dass hier mehr getan werden kann und muss, machen deutlich, dass unser vorliegender Gesetzentwurf eine wichtige Voraussetzung dazu ist. Der Gesetzentwurf berücksichtigt wie kein anderes Gesetz in der Bundesrepublik die Belange der Wirtschaft und Unternehmen durch die Erstattung der Kosten. Wenn die vorgesehenen Regelungen der einen Seite zu weit gehen und der anderen Seite nicht weit genug, ist das ein relativ sicheres Indiz dafür, dass wir mit unserem Kompromiss in der goldenen Mitte liegen, eben mitten im Leben. Und, meine Damen und Herren von der CDU, dieser Spruch dürfte Ihnen nicht ganz fremd sein, mitten im Leben. Lassen Sie sich doch ganz einfach von uns in die Mitte nehmen! Ich lade Sie herzlich dazu ein.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass wir das Gesetz selbstverständlich wie bei anderen Regelungen auch nach einer angemessenen Anwendungszeit auf seine Wirkung überprüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln werden. Ich appelliere nun an Sie, geben Sie dem Gesetzentwurf eine reelle Chance und verbessern Sie damit die Bildungsinfrastruktur unseres Landes für ein lebenslanges Lernen auch unserer Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Bildung ist unstreitig auch ein Stück Zukunftsperspektive. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Entwurf. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Barbara Borchardt, PDS)

Vielen Dank, Frau Beyer.

Ich schließe hiermit die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und PDS eingebrachten Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes auf Drucksache 3/1574. Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Maßgaben anzunehmen.

Wir kommen jetzt zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragraphen 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen gab es nicht. Damit sind die Paragraphen 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.