Protokoll der Sitzung vom 04.04.2001

Ich rufe auf die Paragraphen 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen gab es nicht. Damit sind die Paragraphen 1 und 2 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf die Paragraphen 3 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine Stimmenthaltungen. Damit sind die Paragraphen 3 bis 6 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit

den Stimmen von PDS- und SPD-Fraktion bei Gegenstimmen der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Paragraphen 7 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Paragraph 7 entsprechend der Beschlussempfehlung ebenfalls mit den Stimmen von SPD und PDS bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf die Paragraphen 8 bis 12 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Offensichtlich ist das nicht der Fall. Damit sind auch die Paragraphen 8 bis 12 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf die Paragraphen 13 und 14 entsprechend der Beschlussempfehlung. Die Fürstimmen bitte für diese Paragraphen. – Danke. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung bei der PDS-Fraktion. Damit sind die Paragraphen 13 und 14 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und einer Enthaltung von Seiten der PDSFraktion angenommen.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung.

Wer also dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung auf Drucksache 3/2011 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD, und Reinhard Dankert, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vereinbarungsgemäß sollte an dieser Stelle die Beratung des Tagesordnungspunktes 9 aufgerufen werden. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung erübrigt sich jedoch diese Einreihung. Deshalb kommen wir jetzt wie ursprünglich vorgesehen zum Tagesordnungspunkt 6. Der Tagesordnungspunkt 9 wird wieder nach Tagesordnungspunkt 8 eingereiht.

Ich rufe also auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes, auf Drucksache 3/1978.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (Landeskatastropenschutzgesetz – LKatSG –) und zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 3/1978 –

Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister. Bitte sehr, Herr Dr. Timm, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Landeskatastrophenschutzgesetz vom 23.10.1992 und die zwischenzeitlich dazu vorgenommenen Änderungen bildeten für den Neuaufbau des Katastrophenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern eine solide Grundlage. Verschiedene Entscheidungen haben jedoch eine Novellierung erforderlich gemacht. Schwerpunkte der vorliegenden Novelle sind folgende:

Der erste Bereich betrifft die Umsetzung von EU-Recht in Landesrecht. Hierbei geht es um die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, der Umsetzung der so genannten SEVESO-II-Richtlinie. Danach haben die Betreiber gefährlicher Anlagen interne Notfallpläne für Maßnahmen innerhalb der Betriebe zu erstellen, die Katastrophenschutzbehörden darauf abgestellte externe Notfallpläne zu erarbeiten. In diesem Punkt besteht eine gewisse Eilbedürftigkeit, da die EU-Kommission wegen Verstoßes gegen die Umsetzung der Richtlinie Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hat.

Der zweite Punkt betrifft die Auswirkungen von Regelungen des Zivilschutzneuordnungsgesetzes des Bundes. Mit diesem Gesetz sind zahlreiche Bundesregelungen, die auch auf Landesebene Anwendung gefunden haben, außer Kraft getreten, mit der Maßgabe, sie durch Landesrecht zu ersetzen. Vorwiegend betreffen sie die Rechtsverhältnisse der im Katastrophenschutz mitwirkenden Helfer, insbesondere ein Thema im von der UNO ausgerufenen Jahr des Ehrenamtes. Entsprechende Regelungen sind nun in den Entwurf aufgenommen worden.

Der dritte Bereich betrifft die Aufnahme der Tiere in die Definition des Katastrophenschutzbegriffes – sehr aktuell. Die Einbeziehung des Begriffs „Tiere“ in die Definition ist insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen Tierseuchengeschehens eine notwendige Konsequenz.

Über diese Vorlage hinaus, meine Damen und Herren, kann ich Sie auch darüber informieren, dass sich die Rahmenbedingungen für die Arbeit im Katastrophenfall mit der Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts im Arsenalgebäude inzwischen deutlich verbessert haben. Dort ist ein neues Lagezentrum eingerichtet worden, das auch bei so genannten Landeslagen und Katastrophen für die einheitliche Führung und Koordination zur Verfügung steht. Dieses Lagezentrum ist mit modernster Technik ausgestattet und kann somit im Falle einer Katastrophe zur Schaltzentrale werden. Damit ist die Landesregierung nunmehr auch räumlich und technisch auf einen Katastrophenfall gut vorbereitet.

Aus aktuellem Anlass – der sich zunehmend ausbreitenden Maul- und Klauenseuche – kann die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten schneller Realität werden, als wir es vielleicht bislang erwartet haben. So ist unser Bundesland bis heute von Ereignissen verschont worden, die als Katastrophe bezeichnet werden müssen. Danach tritt eine Katastrophe ein, wenn die erforderlichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr von den zuständigen Stellen vor Ort und den Fachressorts auf Landesebene allein nicht mehr zu bewältigen sind und der Innenminister als oberste Katastrophenschutzbehörde dieses Eintreten einer Katastrophe rechtlich feststellt. Dann wird danach, in Folge sozusagen, der Katastrophenschutz auszuführen sein. Die Maul- und Klauenseuche könnte, wenn sich die Verhältnisse ungünstig für das Land entwickeln sollten, für unser Bundesland erstmals in seiner inzwischen zehnjährigen Geschichte einen Katastrophenfall darstellen.

Aber, meine Damen und Herren, bereits unterhalb eines Katastrophenfalles kann es zweckmäßig sein, einen interministeriellen Arbeitsstab mit der Führung und Koordination von kritischen Lagen zu beauftragen. So ist gegenwärtig zur Vorbereitung auf einen drohenden Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Mecklenburg-Vorpommern ein solcher Arbeitsstab unter Leitung meines Kollegen Backhaus aktiv. Sofern sich die Situation flächendeckend verschlechtern sollte, würde aus praktischen Erwägungen die Feststellung des Katastrophenfalles zu überlegen sein. Diese Feststellung trifft, wie ich schon sagte, die oberste Katastrophenschutzbehörde. Zur Bewältigung der Aufgabe wäre dann ebenso ein interministerieller Arbeitsstab einzurichten. Daher liegt es nahe, den Übergang der einen Aufgabe auf die andere fließend zu gestalten, unter Beachtung der Identität der jeweiligen Arbeitsstäbe.

Mit der heute vorgelegten Novelle werden die bestehenden Zuständigkeiten, Kompetenzen und Führungsstrukturen in diesem Zusammenhang nicht geändert. Diese sind klar geregelt und geben Ihnen, meine Damen und Herren, die Sicherheit, gründlich den vorliegenden Gesetzentwurf beraten zu können, auch dann, wenn wir zwischenzeitlich die Maul- und Klauenseuche in diesem Lande haben sollten.

Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf entsprechend gründlich, aber natürlich auch zügig – im Hinblick auf die Forderungen der EU-Kommission – zu beraten, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Innenminister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Sind Sie damit einverstanden? Da das offensichtlich der Fall ist, eröffne ich die Aussprache.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Markhoff von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf auf Drucksache 3/1978 hat im Wesentlichen die Umsetzung der EURichtlinie Seveso-II in nationales Recht zum Inhalt. Gegen eine derartige Umsetzung ist nichts einzuwenden. Ich frage mich an dieser Stelle nur: Warum dauert es in Mecklenburg-Vorpommern so lange, bis die EU-Richtlinie in Landesrecht umgewandelt wird? Die Richtlinie 96/82 stammt vom 9. Dezember 1996. Die Umsetzung sollte bis zum 03.02.1999 erfolgen. Eine Reihe von Bundesländern haben diese Richtlinie termin- und fristgemäß umgesetzt. Für mich gilt daher immer wieder die Frage, warum derartige Novellierungen in Mecklenburg-Vorpommern viereinhalb Jahre dauern müssen.

Meine Damen und Herren! In Paragraph 13 des Gesetzentwurfes werden die unteren Katastrophenschutzbehörden verpflichtet, einen externen Notfallplan zu erstellen und diesen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, zu erproben und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Erstellung eines derartigen externen Notfallplanes war bisher im Landeskatastrophenschutzgesetz nicht vorgesehen.

(Minister Dr. Gottfried Timm: Ich hatte vier Amtsvorgänger.)

Den Landkreisen und kreisfreien Städten als untere Katastrophenschutzbehörde wird demnach eine neue Aufgabe durch den Landesgesetzgeber übertragen. Und hier stellt sich für mich die Frage: Wer bezahlt die Kosten für diese neue Aufgabe?

In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht die Landesregierung offensichtlich nicht davon aus, dass die Übertragung dieser neuen Aufgabe auf die Landkreise und kreisfreien Städte das verfassungsrechtlich gebotene Konnexitätsprinzip berührt. Anders kann ich mir den Passus in der Einführung zum Gesetzentwurf nicht erklären: „Das Innenministerium“ – so heißt es wörtlich – „strebt an, die auf die Landkreise und kreisfreien Städte entfallenden Kosten für die erstmalige Erstellung externer Notfallpläne zu übernehmen. Die Möglichkeiten der Kostenübernahme werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2002 geklärt.“

Nach dieser Absichtserklärung erscheint mir eine Kostenübernahme durch die Landesregierung höchst unwahrscheinlich. Meines Erachtens ist das Konnexitätsprinzip auch anzuwenden, wenn der Landesgesetzgeber aufgrund von EU-Richtlinien Aufgaben auf die Landkreise überträgt. Die EU-Richtlinie gibt nicht zwingend vor, dass die Erstellung von Notfallplänen durch die Landkreise und kreisfreien Städte zu erfolgen hat. Dies ist eine alleinige Entscheidung des Landesgesetzgebers und daher hat er auch die anfallenden Kosten zu übernehmen. Ich halte es für eine zwingend erforderliche Aufgabe der Landesregierung, hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der Ausführung des Konnexitätsprinzips Klarheit und für die Landkreise und kreisfreien Städte finanzielle Planungssicherheit zu schaffen.

Meine Damen und Herren! Im Weiteren beschränkt sich der vorliegende Gesetzentwurf nur auf die Erfüllung bundesgesetzlicher Vorgaben und eine erstmalige Regelung datenschutzrechtlicher Fragen. Hier stellt sich für mich die Frage, ob die Erfahrung der vergangenen Jahre bei der Anwendung des Katastrophenschutzgesetzes nicht auch einen weitergehenden Novellierungsbedarf ergeben hat. Ist es zum Beispiel im Hinblick auf die Forderung nach einer Funktionalreform der Verwaltung zwingend notwendig, noch einen dreistufigen Behördenaufbau vorzuhalten? Wir leisten uns als finanzschwaches Bundesland unterhalb des Innenministeriums als oberste Katastrophenschutzbehörde noch ein Landesamt für Katastrophenschutz als obere Katastrophenschutzbehörde. Hier ist unseres Erachtens dringend eine Konzentration der Aufgaben des Landesamtes auf das Ministerium angezeigt. Die hierdurch eingesparten Kosten könnten sinnvoll investiert werden in die Ausstattung des Technischen Hilfswerks und der Feuerwehr. Diese sind nämlich nicht darauf eingerichtet – an uns ist ja die Ölkatastrophe vorbeigegangen –, eventuelle Ölkatastrophen von Land aus zu bewältigen. Wir können uns nicht immer darauf verlassen, dass der Wind uns hold gesonnen ist.

Meine Damen und Herren! Novellierungsbedarf besteht auch im Hinblick auf eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Hier halte ich es für notwendig, dass die Wasserrettung als Notfallrettung anerkannt wird und entsprechende Rettungsorganisationen kommunikativ an die Rettungsleitstellen angebunden werden. Gerade ein Tourismusland wie Mecklenburg-Vorpommern, das mit kilometerlangen Badestränden an Küste und Binnengewässern wirbt, muss dafür Sorge tragen, dass die Rettung bei Badeunfällen in demselben Maß abgesichert ist wie bei

der Landrettung. Nach Angaben des DLRG hätten die tödlichen Badeunfälle in Lobbe und Nienhagen im Sommer des vergangenen Jahres vermieden werden können, wenn die Rettungsschwimmer der DLRG vor Ort gewesen wären. Dass sie es nicht waren, war unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Rettungswachen der DLRG nicht über die Rettungsleitstellen informiert wurden mit dem Argument, dass die Wasserrettung keine Notfallrettung sei.

Meine Damen und Herren, ich würde es begrüßen, wenn die Landesregierung bei ihrer Gesetzesnovellierung die konkreten Erfordernisse dieses Landes berücksichtigt und nicht nur bundes- und europarechtlich gebotene Änderungen übernimmt. Ich hoffe, dass uns eine Erweiterung des Gesetzentwurfes in den Ausschussberatungen gelingen wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Böttger von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Katastrophen gibt es und Katastrophen wird es immer wieder geben, hoffentlich wenige, und hoffentlich müssen die, die in solchen Fällen zum Einsatz kommen, wenig Dienst ausüben. Und dennoch ist es völlig richtig, dass wir auf der Grundlage des EU-Rechtes und des Bundesrechtes das Katastrophenschutzgesetz des Landes novellieren. Der Gesetzentwurf liegt vor und ist in sich sehr logisch. Es geht in der Tat um externe Notfälle entsprechend der europäischen Richtlinie, die hier in nationales Recht umgewandelt werden soll. Die Länder sind dafür zuständig. Es geht um die Bestimmung über die Rechtsverhältnisse der Helfer im Katastrophenschutz. Auch hier geht es um die formale Übernahme in Landesrecht. Es geht um gesicherte datenschutzrechtliche Bestimmungen, die eine Basis erhalten sollen. Und es werden im Artikel 2 Paragraphen 9 und 13 des Rettungsdienstgesetzes die zukünftigen Erfordernisse dem Landesrecht angepasst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit könnte man eigentlich nur sagen, lasst uns das im Innenausschuss beraten. Bloß, Herr Markhoff, zwei Dinge will ich noch mal sagen nach Ihrer Rede. Wir haben ja schon einmal den Versuch unternommen, das Landesamt für Katastrophenschutz abzuschaffen.

(Dieter Markhoff, CDU: Ja.)

Sie wissen, ein entsprechender Antrag in der Haushaltsberatung im Innenausschuss ist gescheitert. Wir werden wieder darüber reden, weil wir natürlich über alles, auch über das, was von Ihnen kommt, reden, aber ich kann Ihnen hier schon sagen: So einfach, wie Sie sich das machen, wir schaffen da einfach mal ein Amt ab und damit lösen wir die Probleme, wird es nicht gehen. Und was das Konnexitätsprinzip angeht, natürlich muss die Frage aufgeworfen werden. Die wird im Innenausschuss sicherlich diskutiert werden.

Und dann haben Sie hier gesagt, Kollege Markhoff, wir sind noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen, was die Ölkatastrophe angeht. Heute früh hatte ich einen anderen Eindruck.

(Siegfried Friese, SPD: Richtig.)

Und wenn ich die Tickermeldungen sehe, dann heißt es sozusagen: Ölstrände an der Ostsee, Ostsee verseucht. Also tourismusfördernd war das, was Sie heute früh gemacht haben, nicht, auch im Sinne des Katastrophenschutzes. Das muss ich Ihnen mal sagen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Dr. Arnold Schoenenburg, PDS – Heidemarie Beyer, SPD: Und das vor Ostern! – Zuruf von Minister Till Backhaus)

Vielen Dank, Herr Kollege.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Körner von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich möchte mich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit mit einigen wenigen Worten zu diesem Gesetz beschränken.

Der Minister hat die wesentlichen Kriterien genannt, die zur Formulierung dieses Gesetzes geführt haben, insbesondere die Neuordnung des Zivilschutzes und des entsprechenden Bundesgesetzes dazu. Das muss von mir nicht wiederholt werden. Die Seewasserrichtlinie musste umgesetzt werden. Beide Dinge führten dazu, dass hier ein Gesetz erforderlich war. Ich denke auch, Kollege Markhoff, wir werden im Innenausschuss dieses Gesetz ausführlich bereden.