Protokoll der Sitzung vom 04.04.2001

Der Minister hat die wesentlichen Kriterien genannt, die zur Formulierung dieses Gesetzes geführt haben, insbesondere die Neuordnung des Zivilschutzes und des entsprechenden Bundesgesetzes dazu. Das muss von mir nicht wiederholt werden. Die Seewasserrichtlinie musste umgesetzt werden. Beide Dinge führten dazu, dass hier ein Gesetz erforderlich war. Ich denke auch, Kollege Markhoff, wir werden im Innenausschuss dieses Gesetz ausführlich bereden.

Ergänzend zu Ihren Ausführungen möchte ich nur sagen, es ist nicht ganz richtig, wenn Sie sagen, dass hier vier Jahre und mehr erforderlich waren, um im Land ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Sie wissen gegebenenfalls nicht, deshalb möchte ich Ihnen andeuten, dass Grundlage oder Voraussetzung für dieses Gesetz eine entsprechende Richtlinie auf der Ebene des Bundesumweltministeriums war, und diese Richtlinie datiert vom letzten Jahr. Als diese Richtlinie vorhanden war, hat die Landesregierung zügig ein Gesetz auf den Weg gebracht, das eben nicht vier Jahr Laufzeit hinter sich hatte.

(Gerd Böttger, PDS: Und ‘96 war Jäger noch Innenminister, da hätte er das noch machen können. – Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Dieter Markhoff, CDU)

Wir sind auch der Meinung, dass im Zusammenhang mit diesem Gesetz die Frage der Konnexität geklärt werden muss, abschließend geklärt werden muss. Aber auch hier möchte ich den Ausschussverhandlungen nicht vorgreifen. Ich sehe ein berechtigtes Interesse der Kommunen, hier zu einem Ausgleich zu kommen. Die Landesregierung hat einen Vorschlag unterbreitet. Wir werden im Innenausschuss darüber zu reden haben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Siegfried Friese, SPD: Bravo!)

Vielen Dank, Herr Dr. Körner.

Ich kann damit die Redezeit beenden.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1978 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss,

an den Sozialausschuss sowie an den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Absatz 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes. Dazu liegt Ihnen vor die Drucksache 3/1980.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsver- trag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Absatz 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 3/1980 –

Das Wort zur Einbringung hat der Umweltminister. Bitte sehr, Herr Professor Methling, Sie können das Wort nutzen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland hat sich durch den Beitritt zum so genannten Baseler Übereinkommen völkerrechtlich verpflichtet, gescheiterte oder illegale Abfallexporte nach Deutschland in das Exportland praktisch zurückzuholen. Diese Übernahme der Wiedereinfuhrpflicht ist bisher so vorgenommen worden, dass grundsätzlich diese Abfälle von dem Land zurückzunehmen sind, aus dem der Abfall verbracht worden ist. Dort sind also die zuständigen Behörden dann gefragt, diesen Abfall zurückzunehmen.

Bisher ist es so geregelt worden, dass die einzelnen Bundesländer in alphabetischer Reihenfolge diese Aufgabe übernommen haben, so, wie es üblich ist, dass einzelne Länder den Vorsitz haben in Umweltministerkonferenzen und anderen Ministerkonferenzen. Es ist festzustellen, dass diese Regelung sich nicht bewährt hat. Es gibt die Möglichkeit, dass Bundesländer eine gemeinsame Einrichtung miteinander vereinbaren, die diese Aufgabe übernimmt. Eine solche Empfehlung hat die 50. Umweltministerkonferenz im Mai 1998 vorgenommen, auf die Bildung einer solchen gemeinsamen Einrichtung orientiert und vorgeschlagen, dass diese gemeinsame Einrichtung auf Dauer dem Land Baden-Württemberg übertragen wird.

Wenn man eine solche gemeinsame Einrichtung schaffen will, eine zentrale Koordinierungsstelle, bedarf es auch entsprechender Befugnisse für Verwaltungsakte. Dieses wiederum macht erforderlich, dass Staatsverträge abgeschlossen werden. Ein solcher Staatsvertrag ist von allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland am 4. April im Jahr 2000, also genau vor einem Jahr, in Dresden unterzeichnet worden. Dort ist festgelegt worden, dass eine solche Koordinierungsstelle eingerichtet wird. Damit dieses gültig wird, haben die einzelnen Länder sich daran zu beteiligen. Diese zentrale Koordinierungsstelle erfordert einen Festbetrag von 200.000 DM pro Jahr. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wäre dann jährlich mit einer Finanzierung von 4.504 DM beteiligt. Das ist der normale Betrieb. Mehraufwendungen müssten erforderlichenfalls zusätzliche Geldzuwendungen veranlassen.

Aus unserer Sicht ist es wirtschaftlich und politisch vernünftig, den Sachverstand zu konzentrieren und nicht wie bisher in alphabetischer Reihenfolge zeitweilig durch einzelne Bundesländer diese Aufgabe zu bewältigen. Das macht dann aber erforderlich, diesem Staatsvertrag beizutreten. Nach Artikel 47 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt, dass Staatsverträge der Zustimmung des Landtages bedürfen. Sie, meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete, bitte ich, diesem Staatsvertrag und dem Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuzustimmen. Ich denke, wir haben damit eine sehr praktikable gesetzliche Regelung, wo das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen Potenzen entsprechend beteiligt ist, wie gesagt mit 4.504 DM. Ich denke, das ist eine sehr vernünftige Regelung. Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Danke schön.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD, Volker Schlotmann, SPD, Gerd Böttger, PDS, und Monty Schädel, PDS)

Vielen Dank, Herr Umweltminister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht durchzuführen. Dazu gibt es offensichtlich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1980 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Organisation der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1989.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Organisation der Landespolizei in Mecklenburg-Vorpommern (Polizeiorganisationsgesetz – POG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 3/1989 –

Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister. Bitte sehr, Herr Dr. Timm, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die Landespolizei ist im neuen Jahrtausend angekommen. Sie steht wie wir alle vor großen Herausforderungen. Ob es um Fragen der Osterweiterung der Europäischen Union, um die Einführung des Euro oder um die Veränderungen in Staat, Wirtschaft und der Gesellschaft im Ganzen, insbesondere zum Beispiel um die multimediale Kommunikation, geht, ohne eine moderne Landespolizei sind diese Aufgaben nicht zu bewältigen. Das gilt für die Polizeitechnik, für die Polizeiorganisation und für das Personal.

Aber auch in den klassischen Aufgabenfeldern steckt erhebliches Verbesserungspotential. So gibt es, meine Damen und Herren – ich habe das schon einige Male erläutert – trotz des hohen persönlichen Einsatzes jedes einzelnen Beamten unter dem Strich insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern zu viele unaufgeklärte Straftaten.

Im Bundesvergleich waren wir in den Jahren zuvor Schlusslicht bei der Aufklärungsquote, inzwischen werden wir langsam besser. Auch die Zahl der Verkehrstoten ist weiterhin erschreckend hoch. Die Straßen unseres Bundeslandes sind mit Abstand die unsichersten im gesamten Bundesgebiet. Der Ruf der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nach mehr sichtbarer Polizeipräsenz ist verständlicherweise deshalb unverändert laut.

Die Landesregierung hat sich vorgenommen, die Polizei leistungsfähig, modern und bürgernah zu entwickeln. Hierzu hat die Landesregierung am 18. April des vergangenen Jahres ein umfassendes Konzept „Eckpunkte zur qualitativen Entwicklung der Landespolizei“ beschlossen. Ich habe Ihnen persönlich, jedem einzelnen Abgeordneten, das Konzept zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen umfassen die Bereiche Organisation, Personal, Technik, Aus- und Fortbildung sowie Führung und Steuerung.

Bis zum Jahr 2006 wird es nach diesem Beschluss des Kabinetts jährlich mindestens 80 Neueinstellungen in der Landespolizei geben. Die Hälfte dieser Neueinstellungen wird bei Direktstudenten für den gehobenen Polizeidienst erfolgen, die andere Hälfte im mittleren Polizeidienst. Durch diesen klar definierten Einstellungskorridor für den polizeilichen Nachwuchs wird dazu beigetragen, dem zukünftigen Personalbedarf sachgerecht und angemessen vorsorglich Rechnung zu tragen. Darüber hinaus wird es bis zum Jahre 2006 circa 1.800 Beförderungen in der Landespolizei geben, wodurch ein weiterer Motivationsschub bei unseren Beamtinnen und Beamten zu erwarten ist. Diese Maßnahmen sind bereits im Rahmen des laufenden Haushaltsjahres, also des Vollzugshaushalts, berücksichtigt. Der rechtliche Rahmen wurde durch die Novellierung der Laufbahnverordnung der Polizei, die im Januar veröffentlicht wurde, gesetzt.

Das Personal- und Organisationsentwicklungskonzept der Landesregierung wird ergänzt um eine technische Aufrüstung der Landespolizei. Die allein in diesem Jahr eingeplanten Mittel in Höhe von mehr als 18 Millionen DM werden vorrangig in die Mobilität der Landespolizei und in die Verkehrsüberwachung der Landespolizei investiert. Hinzu kommen Finanzmittel für das LAPIS-System als Multimediakonzept, mit dem die Vorgangsbearbeitung innerhalb der Polizei landesweit EDV-technisch rationalisiert und damit die Polizeiarbeit nicht nur effektiver gemacht wird, sondern eine zusätzliche Qualität erhalten wird.

Auf der Grundlage des von mir angesprochenen Kabinettsbeschlusses vom 18. April 2000 wurde die Organisation der gesamten Landespolizei eingehend geprüft. Es wurde intensiv nach Verbesserungsmöglichkeiten gefahndet, um unseren Polizistinnen und Polizisten solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, dass ihre Arbeitsergebnisse landesweit und damit im Bundesvergleich sich nicht nur sehen lassen können, sondern die Landespolizei auch in das vordere Feld bei dem Leistungsvergleich im Bundesgebiet vorstoßen kann. Ich erwarte, dass in diesem Jahrzehnt die Polizei so leistungsfähig wird, dass sie sich bundesweit im vorderen Feld wiederfinden wird.

Es wurde bei der Organisationsüberprüfung in den Polizeibehörden bewusst und gezielt der vor Ort vorhandene Sachverstand einbezogen. Eine Reform von oben, wie es gelegentlich gesehen wird, ist ausdrücklich nicht durchgeführt worden. Wichtig ist mir persönlich die Einbeziehung des Sachverstandes der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und deren Know-how insbesondere zur

Steigerung der Motivation und der Arbeitsergebnisse vor Ort. Gespräche in den Dienststellen bestätigen mir immer wieder die Richtigkeit dieses Vorgehens. Neben der Modernisierung der Organisation, auf die ich gleich näher eingehe, sind umfangreiche Verbesserungen im Bereich der Personalentwicklung vorgenommen worden.

Meine Damen und Herren! Nun lese ich in der Presse, dass die Opposition die qualitative Entwicklung der Landespolizei ablehnt. Sie behauptet in einem so genannten Positionspapier, es gäbe zu wenig Beförderungen, es gäbe einen Rückgang an Präsenz in der Fläche, die Revierbildung sei abzulehnen, eine Motivation gibt es auch nicht mehr und so weiter, und so weiter, eine ganze Reihe von Schauermärchen in einem Positionspapier. Dazu will ich Folgendes sagen: Positionen liebe ich, wenn sie dann auch durchgehalten werden. Nur, meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie Woche um Woche Ihre Position ändern, dann frage ich mich: Mit welcher Position soll sich denn hier der Innenminister auseinander setzen?

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Volker Schlotmann, SPD: Genau. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Ich komme gleich dazu, Herr Dr. Jäger. Ich sage Ihnen, ich habe mich mit der Position auseinander gesetzt, die Sie eingenommen haben, als ich Ihr Amt übernommen hatte. Und wir wollen mal die Maßstäbe ansetzen und uns damit vergleichen, wie denn die Polizei 1998 ausgesehen hat.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Schön wär’s.)

Das ist der entscheidende Punkt, nicht die populistischen und parteipolitisch motivierten Papiere, die Sie verteilen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aha, aha.) Ich komme gleich zu den Einzelheiten. Die CDU, meine Damen und Herren, vertreten durch Herrn Dr. Jäger, sagte im Innenausschuss am 28.02. zum Personalbereich, ich zitiere sinngemäß: Die Laufbahnverordnung ist gut. Dazu wird das Innenministerium beglückwünscht. Ich hatte in der entsprechenden Sitzung die Glückwünsche durchgereicht an die neben mir sitzenden Beamten. (Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist gut.)

Im Positionspapier lese ich das Gegenteil davon.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, Sie können nur nicht richtig lesen.)

Meine Damen und Herren, dann sagen Sie es ausdrücklich,

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

dass die Laufbahnverordnung eine Verordnung ist, zu der man die Beamten beglückwünschen soll. Ich würde mich ja freuen, wenn Sie das sagen könnten.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Die CDU, vertreten durch Herrn Markhoff, erklärte in derselben Innenausschusssitzung, ich zitiere wörtlich: „Ihm“, also Markhoff, „leuchte ein, dass zur Schaffung kompetenter Ansprechpartner auch für die Kommunen eine Organisation in Revieren sinnvoll sei.“ Im Positionspapier der CDU lese ich das Gegenteil.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nein.)

Doch.

Dann erklären Sie mir bitte, dass Sie zur Revierbildung positiv stehen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nein, nein.)

wie Herr Markhoff es gesagt hat.