Protokoll der Sitzung vom 05.04.2001

Die gehören zum laufenden Geschäft einer Kreisverwaltung, zum laufenden Geschäft auch im Sozialministerium. Deswegen meine ich eigentlich, dass dieser Antrag überflüssig ist, und wir werden ihn ablehnen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Torsten Koplin, PDS: Schade. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na gut, das halten wir aus. – Zuruf von Irene Müller, PDS)

Vielen Dank, Herr Glawe.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. Rißmann für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Herr Koplin schon

deutlich gemacht hat, zielt der Antragsentwurf auf eine Umwandlung von stationären Einrichtungen gemäß Paragraph 72 BSHG in teilstationäre beziehungsweise ambulante Angebote. Es sollte geprüft werden, inwieweit es notwendig und möglich ist, stationäre Einrichtungen in teilstationäre beziehungsweise ambulante umzuwandeln.

Nach dem BSHG sind Personen mit besonderen Lebensverhältnissen, mit sozialen Schwierigkeiten, mit Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu unterstützen. Die Hilfen sind zu gewähren, wenn sie dazu aus eigener Kraft zur Überwindung dieser Schwierigkeiten nicht in der Lage sind. So weit, so gut.

Nach dem Runderlass des Sozialministeriums, Nummer 33 von 1998, nachzulesen in einer Landtagsdrucksache 3/1417, ist stationäre Betreuung in der Regel dann notwendig, wenn die Maßnahmen im ambulanten und teilstationären Bereich nicht ausreichen, um das Ziel, helfen zu können, zu erreichen.

Die stationären Maßnahmen sind durch speziell integrierte Hilfeangebote auf den individuellen Hilfebedarf zugeschnitten. Die Hilfe laut Paragraph 72 umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder eine Verschlimmerung aufzuhalten, zu verhindern. Dazu gehört auch Beratung, persönliche Betreuung für den Hilfesuchenden wie für seine Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, eventuell wieder in eine Arbeit zu kommen, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.

Die Leistungen müssen für den Einzelfall zugeschnitten werden, stationär, teilstationär oder ambulant dann realisiert werden. Das wird von den Sozialämtern, also auf kommunaler Ebene betrieben. Die Kosten für die stationäre Unterbringung trägt das Land, die für die ambulante tragen die Kommunen. Bei teilstationären Unterbringungen werden diese Kosten geteilt. In dem Zusammenhang halte ich es für sehr richtig, dass die geplante Übertragung von Aufgaben im Bereich der überörtlichen Sozialhilfe auf die Kommunen ein sinnvolles Anliegen ist, das in den nächsten Tagen und Wochen, hoffe ich, ein bisschen besser transparent und im Konsens auch vermittelt, erläutert und durchgeführt werden kann. Selbstverständlich wird dabei mit allen Betroffenen, da haben Sie natürlich Recht, Herr Glawe, auch insbesondere mit der Liga zu reden sein.

Die Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Sicherung der Wohnungsversorgung in Wohnungsnotfällen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen in sozialen Brennpunkten von 1987, ich zitiere hieraus einen Teil: „Es gibt eine kleine Zahl Menschen, die nicht voll reintegrierbar sind. Wegen ihrer geringen Zahlen lassen sich für sie soziale Nischen beziehungsweise Freiräume finden, in denen sie auch mit eigenem Wohnraum versorgt werden können. Die Nische muss ihnen die Möglichkeit geben, die Normabweichung zu leben, ohne dass sie dadurch in ständige Konflikte mit Nachbarn geraten. Die Verringerung des oft hochgespielten harten Kerns macht es möglich, dass für diese wenigen Fälle jeweils Individuallösungen gefunden werden können. Das Konzept einer Individualisierung ist für diesen Personenkreis von besonderer Bedeutung. Die Zusammenfassung in einer eigenen Einrichtungsform, sei es eine Obdachloseneinrichtung, eine therapeutische oder eine beschützende Einrichtung, würde erneut zur Potenzierung der Probleme und damit

wieder zum Wachstum der Problemgruppe führen.“ So weit das Zitat und die Einsichten schon 1987.

Meine Damen und Herren, Individualisierung in diesem Zusammenhang bedeutet nach Meinung der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, dass bei entsprechendem Bedarf auch differenzierte Hilfsangebote gemacht werden können, zum Beispiel in Richtung Individualwohnraum, in Richtung betreutes Wohnen oder in Richtung betreutes Gruppenwohnen. Leitorientierung sollte demnach eine möglichst große Nähe zur Normalität und eine soziale, rechtliche Absicherung der Betroffenen sein.

Nach Auffassung der Liga liegen unter anderem folgende Gründe vor, warum Wohnungslose nicht in höherem Maße in Wohnraum vermittelt werden können, einmal ein regionaler Mangel an preiswertem Wohnraum, zum anderen, vorhandener Wohnraum weist teilweise Standards auf, die keine Stabilisierung der Betroffenen erwarten lassen, und zum Dritten Vorurteile gegenüber diesen Personen.

Meine Damen und Herren, der Ausschluss von Menschen ohne eigene Wohnung aus dem Wohnungsmarkt wird nach Angabe der Bundesarbeitsgemeinschaft „Wohnungslosenhilfe e.V.“ von den Akteuren auf unterschiedlichste Weise vollzogen. Man muss sehr differenziert an dieses Problem herangehen. Es kann sich um befürchtete zukünftige Risiken vom Wohnungsgeber aus gesehen handeln. Zum Beispiel erwartet er ein gepflegtes Erscheinungsbild desjenigen, der eine Wohnung vermittelt bekommen soll. Wird dem nicht entsprochen, bedeutet das aus Sicht der Vermieter ein Risiko. Er bleibt draußen. Wird befürchtet, dass die Kommunikation mit dem Mieter problematisch werden könnte, dass grundsätzlich Probleme mit Nachbarn auftreten könnten, bleibt er draußen. Grundsätzlich skeptisch wird reagiert, wenn eine Wohnung in Anspruch genommen werden soll und der vorhergehende Wohnort das Gefängnis war, ein Wohnheim oder eine bekannte städtische Übernachtungsstelle. In der Regel sind die Gründe dafür nicht bekannt und der Wohnungsvermieter fragt auch im Grunde gar nicht danach, sondern für ihn ist das ein Grund, die Wohnung nicht an so jemanden abzugeben.

Auch wenn die Vermittlung über eine soziale Dienststelle erfolgt, gibt es Vorbehalte. Bedenken bestehen ebenso bei Arbeitslosigkeit und bei allen niedrigen Einkommen. Bedenken bestehen auch bei Alleinstehenden und bei allein erziehenden Frauen besteht grundsätzliche Skepsis.

Das sind alles Gründe, die eigentlich bei einer individuellen Betrachtung und bei einer fundierten und guten, organisierten Hilfeleistung keine Gründe sein oder bleiben müssten. Wenn mehrere solcher Merkmale zusammenkommen, potenzieren sich die Befürchtungen und das Problem lässt sich noch schwieriger lösen ohne die entsprechende Hilfe.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung sollte bei der Prüfung der Umwandlung stationärer Einrichtungen deshalb auch alle eben genannten Problemfelder mit in den Blick nehmen. Wir halten einen solchen Antrag für sinnvoll und werden ihn unterstützen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Rißmann.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Koburger für die PDS-Fraktion.

Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Betrachtet man die vielfältigen Problemlagen der betroffenen Menschen, die stationäre Hilfe nach Paragraph 72 BSHG in Anspruch nehmen, so wird deutlich, dass dieses Angebot für einen Teil wohnungsloser Menschen durchaus seine Berechtigung hat. Es sind Menschen, die aus Einsamkeit in ein Dickicht von Problemen gerutscht sind, sei es durch Sucht- und Drogenabhängigkeit, durch psychische Krankheiten oder hohe Überschuldungen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren muss es Ziel sein, diese Menschen zu befähigen, aus dieser Einsamkeit und zuweilen einer Nichtüberschaubarkeit ihres Lebens wieder herauszukommen. Also Hilfe zur Selbsthilfe! Es sind Menschen, die mit jeder Art des Alleinwohnens zu diesem Zeitpunkt überfordert wären. Sie haben die entsprechenden sozialen und emotionalen Fähigkeiten zum Alleinwohnen und -leben teilweise verloren und verlernt. Diese Menschen brauchen Hilfe, um die Fähigkeiten erst Schritt für Schritt wieder aufbauen zu können. Professionelle Hilfe und Unterstützung sind deshalb erforderlich. Menschen ohne Bindungen und Orientierung, auf der Suche nach einer Gemeinschaft, einem Ort, an dem sie sich aufgehoben und wirklich zu Hause fühlen, brauchen die Hilfe der Gesellschaft.

In jüngster Zeit prägen zwei stereotype Aussagen die Debatte über Obdachlosigkeit in den neuen Bundesländern. Zum einen steige die Zahl der von Obdachlosigkeit Betroffenen kontinuierlich an, zum anderen bleibe das Verhältnis der Anzahl obdachloser Menschen zur Gesamtbevölkerung deutlich hinter dem der alten Bundesländer und den vormals ausgesprochenen Befürchtungen zurück.

In diesen Aussagen dokumentiert sich eine Doppelbotschaft. Zwar wächst ein Problem, aber es ist noch nicht so gravierend, wie befürchtet wurde. Also alles nicht so schlimm? Doch, es ist schlimm. Jede Wohnungslose, jeder Wohnungslose ist eine oder einer zuviel! Wir wollen nicht erst warten müssen, bis es auch in MecklenburgVorpommern so schlecht bestellt ist wie in den alten Bundesländern. Auch wenn die Wohnungslosenhilfe schon recht gut in den neuen Bundesländern organisiert ist, auch dank der Unterstützung der in den alten Bundesländern schon mit langen Erfahrungen Behafteten, wir möchten eigentlich, dass alle Menschen in die Lage versetzt werden, ihre Wohnung zu bezahlen und auch ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Und wir möchten, dass dies erreicht wird mit der Zielstellung, wie wir sie in anderen sozialen Bereichen haben: ambulant vor stationär. Dazu ist es notwendig, die Betroffenen und ihre konkrete Lebenssituation in den Mittelpunkt zu stellen und daraus ableitend die erforderlichen Unterstützungen anzubieten. Und dazu ist es wiederum notwendig, von purem Ressortdenken wegzukommen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine Personengruppe besonders unter diesem Aspekt näher betrachten – wohnungslose Frauen.

Aus der Unterrichtung der Landesregierung zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit lassen sich leider keine geschlechtsspezifischen Angaben entnehmen. Zum wiederholten Mal und mit Nachdruck fordern

wir, dass Daten geschlechtsspezifisch erhoben werden, um auf dieser Grundlage auch zu spezifischen, an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichteten Entscheidungen zu kommen.

Wie notwendig das ist, will ich an der Problematik der Wohnungslosigkeit von Frauen verdeutlichen. Ursachen der Wohnungslosigkeit sind bei Frauen oftmals Gewalt gegen Frauen und Kinder im häuslichen Bereich, finanzielle und personelle Abhängigkeiten von den Partnern, auch nach Trennung und Scheidung, sowie die hohe Überschuldungssituation. Erfahrungen zeigen, dass viele wohnungslose Frauen, um einen so genannten gesicherten Schlafplatz zu erhalten, eine Beziehung zu einem so genannten Schlafplatzgeber eingehen. Studien sagen aus, dass circa ein Fünftel der Frauen angeben, sich für diese Unterkunft und auch für Speis und Trank zu prostituieren. Dies führt dann wiederum zu einem neuen Abhängigkeitsverhältnis, das häufig von sexualisierter Gewalt, Angst und damit verbundenen hohen psychischen und physischen Belastungen geprägt ist. Dass dies zum Auftreten von psychiatrischen Erkrankungen wie Neurosen oder Depressionen und auch Chronifizierungen von Krankheiten führen kann, ist naheliegend.

Ein Grund für dieses Verhalten ist wohl darin zu sehen, dass das Rollenverständnis und Bild von Frauen solche Zweckpartnerschaften geradezu befördern, denn als Frau sollte man ja nicht so auffällig in der Öffentlichkeit dastehen. Ein weiterer Erklärungsansatz für diesen frauenspezifischen Lösungsweg dürfte in dem schwerpunktmäßig auf wohnungslose Männer ausgerichteten Hilfesystem zu finden sein.

Die so genannte latente Wohnungslosigkeit verhindert zudem eine wahre Einschätzung und Beurteilung der Probleme, die bei Obdachlosigkeit von Frauen auftreten. Erst wenn wieder latente zu manifester Wohnungslosigkeit geworden ist, wird dieses Problem augenscheinlich. Es gibt Untersuchungen für die Frequentierung niedrigschwelliger medizinischer Versorgungsstellen, wo circa 15 Prozent wohnungslose Frauen sich wiederfinden. Das entspricht ungefähr dem Anteil an den Wohnungslosen insgesamt.

Mit der Wohnungslosigkeit gehen insbesondere für Frauen Traumata einher. Und das ist im Gegensatz zu den Männern gerade ein frauenspezifisches Problem. Nach uns vorliegenden Daten der Konferenz für Armut und Gesundheit vom Dezember vergangenen Jahres wurden wohnungslose Frauen zu 56 Prozent bereits ein- oder mehrmals ausgeraubt, zu 34 Prozent körperlich angegriffen und mehr als zwei Drittel vergewaltigt und sexuellen Nötigungen und anderen Sachen ausgesetzt. Ein wichtiges Fazit ist die Feststellung, dass Frauen in verstärktem Maße Gewalttätigkeiten ausgesetzt sind und daher einen besonderen, auch konkret räumlichen Schutzbereich benötigen.

Ein weiterer Grund für die scheinbar geringe Anzahl wohnungsloser Frauen besteht in der Tatsache, dass in Not geratene Frauen oftmals mit Kindern auch in Frauenschutzhäusern Zuflucht oder Schutz und Betreuung suchen und finden. Insofern verdecken auch andere Hilfesysteme den Anteil von Frauen an Wohnungs- und Obdachlosigkeit.

Aus dem Gesagten ergibt sich die Forderung, dass frauenspezifische Lebenslagen in der persönlichen Hilfe besondere Berücksichtigung finden müssen, zum Bei

spiel durch die Beratung, auch hier bei den entsprechenden speziell befähigten Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern, in ambulanten, teilstationären Einrichtungen, aber auch möglicherweise stationären Einrichtungen.

Ich bin sehr froh, dass es wenigstens in Rostock und hier in Schwerin durchaus schon gute und nennenswerte Erfahrungen gibt, um hier auch geschlechtsspezifisch arbeiten zu können. Hier gibt es eine ganze Reihe von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, die diesem spezifischen Hilfebedarf auch gerecht werden. Aber das Land besteht eben aus mehr als Rostock und Schwerin. Und ich denke, überall, in allen Regionen dieses Landes gibt es wohnungslose Frauen. Wir möchten also hier mit unserem Antrag auch dazu beitragen, dass wir uns im Vorgriff, das sage ich ganz bewusst, bei der Inkraftsetzung der Verordnung zur Durchführung des Paragraphen 72 an neuen Herangehensweisen mit beteiligen.

Die Beteiligung der Hilfesuchenden bei der Ermittlung ihres Hilfebedarfs und der Aufstellung eines solchen Gesamtplans zur Überwindung ihrer Notlagen ist ganz wichtig, weil ohne deren Beteiligung auch die Hilfen nicht entsprechend angewendet werden können. Aber wir brauchen dazu eine viel größere Kooperation und Planung auf allen Ebenen. Und ich denke, da ist das, was hier schon ausgeführt wurde, die neuen konzeptionellen Ideen zur Überführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe auf den örtlichen Träger, ein guter Schritt, den man hierfür, also auch für diese betroffene Gruppe mit nutzen kann und mit nutzen sollte. Wir möchten auch, dass mittels dieser Neustrukturierung und auch für diesen Bereich die Qualität und die qualitativen Standards der Hilfen festgeschrieben werden, weil ich möchte, dass obdachlose und wohnungslose Menschen in diesem Land, egal, ob sie im Uecker-Randow-Kreis oder in Rostock leben, den gleichen Anspruch in der Qualität der Hilfemaßnahmen haben. Das muss mittels dieser Neustrukturierung auch entsprechend geklärt werden.

Ich möchte auf ein weiteres Problem aufmerksam machen, das sich in diesem Zusammenhang darstellt. Wir haben eine ganze Reihe von Kindern, die aufgrund der Lebenssituation ihrer Eltern mit betroffen sind. Sie sind aber von Hilfemaßnahmen oftmals ausgeschlossen, weil sie entweder vom BSHG nicht erfasst werden beziehungsweise die Hilfen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht greifen. Hier muss es neue Ansätze, neue Überlegungen geben, um diesen Kindern, ohne sie von den Eltern wegnehmen zu müssen, die gleiche Hilfe angedeihen zu lassen, damit sie in die Lage versetzt werden, ihr Leben später selber mal in die Hand zu nehmen und besser meistern zu können.

Ich möchte Sie daher bitten, unserem Antrag zuzustimmen, damit wir hier Lösungsansätze neu beginnen können.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Dr. Manfred Rißmann, SPD)

Vielen Dank, Frau Koburger.

Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/1992. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung.

Damit ist der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD mit den Stimmen der Fraktion der SPD, bis auf eine Ausnahme, eine Enthaltung gab es, mit den Stimmen der PDSFraktion und bei Gegenstimmen durch die CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Verstöße der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegen den Datenschutz. Dazu liegt Ihnen die Drucksache 3/1999 vor.

Antrag der Fraktion der CDU: Verstöße der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegen den Datenschutz – Drucksache 3/1999 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schnoor von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Bürger fühlt sich ungerecht behandelt und wendet sich deshalb an den Ministerpräsidenten, einen Minister, den Landtag oder die Bürgerbeauftragte. Er hat damit die Hoffnung, dass sich infolge seines Schreibens mit dem Handeln der Verwaltung neu auseinander gesetzt wird und aufgetretene Probleme für ihn gelöst werden.

Viele Menschen wenden sich so in dieser Weise über die Jahre hinweg nach Schwerin. Dies ist nicht ungewöhnlich, sondern es ist kennzeichnend für das Vertrauen, das die Menschen in unserem Land der Landesregierung, dem Landtag beziehungsweise seinen Institutionen entgegenbringen. Solche Schreiben bezeichnen wir als Petition. Und entsprechend dem Petitionsrecht des Landes dürfen Bürgern, die sich so an Regierung und Landtag wenden, keine Nachteile hieraus entstehen. Und genau das ist der entscheidende Punkt.

Offenbar ist es nun aber dem aufziehenden Wahlkampf um die kommunalen Verwaltungsspitzen geschuldet, dass sich der Umgang mit Bürgeranliegen verändert. Da passiert es plötzlich, dass ein Bürger von seinem Arbeitgeber abgemahnt wird, weil er an den Herrn Ministerpräsidenten geschrieben hat. Die CDU will, dass sich die Menschen in unserem Land auch künftig ohne Angst vor Repressalien an den Landtag, die Landesregierung, die Bürgerbeauftragte und natürlich auch an den Ministerpräsidenten wenden können.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Das ist schön von der CDU.)

Meine Damen und Herren, deshalb erwarten wir von der Landesregierung, dass sie in dem hier konkret genannten Fall Stellung nimmt. Dazu gehört auch eine Bewertung der Vorgänge, die innerhalb der Stadt Wittenburg zu einer Abmahnung des betreffenden Bürgers führte.