Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur 59. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Agenda 21, Drucksache 3/1994. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2028 vor.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ritter von der PDS-Fraktion. Bitte sehr Herr Ritter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ursprünglich hatte ich mich gefreut, dass dieses wichtige Thema am Anfang der Tagesordnung des heutigen Tages steht, aber vielleicht wäre es doch besser gewesen, das Thema kurz vor der Mittagspause aufzurufen,
vielleicht wäre der Saal dann voller. Außerdem liegt der Änderungsantrag noch nicht vor, so dass wir darauf auch noch nicht Bezug nehmen können. Das ist also etwas problematisch. Sei es, wie es sei.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlass unseres Antrages war nicht die erneute Weigerungshaltung des amerikanischen Präsidenten, die Beschlüsse des Weltklimagipfels von Kyoto anzuerkennen. Anlass für uns war, fast zehn Jahre nach der Verkündung der Agenda 21 – Beschlüsse von Rio – eine Bestandsaufnahme in unserem Land vorzunehmen, um vor allem weitere Handlungsschritte zu beraten und festzulegen. So hätte die Überschrift unseres Antrages auch lauten können: „Vom Leitbild zur Umsetzung“.
In der Präambel der Agenda 21 ist zu lesen: „Die Menschheit steht an einem entscheidenden Punkt ihrer Geschichte. Wir erleben eine zunehmende Ungleichheit zwischen den Völkern und innerhalb von Völkern, eine immer größere Armut, immer mehr Hunger, Krankheit und Analphabetentum sowie fortschreitende Schädigung der Ökosysteme, von denen unser Wohlergehen abhängt.“ Diese richtige wie traurige Wahrheit veranlasste Regierungsvertreter von 178 Staaten, 1992 die Agenda 21 zu verabschieden. Mit dieser wurden ökonomische, ökologische und soziale Aspekte als integrale Bestandteile als unabdingbare Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung anerkannt.
Sieht man sich heute die weltweite Bilanz aber an, muss man feststellen, dass die ungleiche Entwicklung der Völker weiter zugenommen hat. Hunger, Kriege und Krankheiten nehmen zu. Die reichen Industrienationen des Nordens weigern sich, die Tatsachen anzuerkennen. So werden auch in der Bundesrepublik nicht die Fluchtursachen von Menschen in Not, sondern die in Not befindlichen und bei uns Zuflucht suchenden Menschen bekämpft.
Spricht man in unserem Land Menschen auf diese Zusammenhänge an, reiben sie sich oft verwundert die Augen. Denn, so fragen sie, was hat das mit Umweltpolitik zu tun? Die Frage wird deshalb immer wieder so gestellt, weil die Agenda unberechtigt auf Ökologie reduziert und im politischen Agieren auch noch oft so verstanden wird. So ist es auch nicht verwunderlich, dass es auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern zwar eine Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für ökologische Schwerpunkte Lokaler Agenden gibt, Richtlinien zur Unterstützung von ökonomischen und sozialen Schwerpunkten sucht man aber noch vergebens.
Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat auch in unserem Land eine positive Entwicklung stattgefunden. Im Februar 1998 gab es in 16 Kommunen eine Beschlussfassung zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda. Acht weitere waren in Vorbereitung. Im Februar 2001 gab es bereits in 87 Kommunen unseres Landes einen entsprechenden Beschluss, 40 weitere waren in Vorbereitung. Bei diesem Prozess sind die Kommunen natürlich auf Unterstützung angewiesen und diese suchen sie zuerst beim Land. Dann müssen sie feststellen, dass die Nachfrage bei schon erwähnter Richtlinie des Umweltministers so groß ist, dass die Auslastung des entsprechenden Haushaltstitels schon jetzt nahezu 100 Prozent beträgt.
Sie müssen weiter feststellen, dass andere Förderprogramme des Landes, die durchaus Agenda-relevant sind, für sie nicht greifen. Für die eine Kommune ist das eine Programm zu groß, für die andere ist das Programm zu klein, oder aber Vorhaben sind im Rahmen der kommunalen Agenda im Sinne der Förderprogramme nicht förderbar, Umstände, auf die wir zum Beispiel bei einer Diskussionsrunde des Arbeitskreises „Lebenswerte Reuterstadt Stavenhagen“ mit dem Umweltminister aufmerksam gemacht wurden.
So sind die Kommunen oftmals gezwungen, ihre Vorhaben an die Förderrichtlinien anzupassen. Wir denken aber, das ist der falsche Weg. Wir meinen, dass es an der Zeit ist, Richtlinien und Förderprogramme auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen, zu bündeln und sie damit effektiver zu machen. Das erfordert nicht in jedem Fall mehr Geld. Das bringt aber oft einen effektiveren Einsatz der vorhandenen Mittel. Notwendig aber ist auf jeden Fall, um auch den Anforderungen der Agenda 21 besser oder, besser gesagt, nachhaltiger gerecht zu werden, ein stärkeres ressortübergreifendes Handeln der Regierung und des Parlaments. Es reicht also nicht, Kapitel 28 der Agenda 21, die Erarbeitung kommunaler Agenden, hervorzuheben und umzusetzen. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen auch endlich einen Blick in die anderen Kapitel der Agenda werfen. Ich nenne hier beispielhaft nur einige:
Kapitel 24 „Frauen bei einer nachhaltigen Entwicklung“ Lesen wir unter diesem Gesichtspunkt noch einmal die Redebeiträge der Landtagssitzung vom März diesen Jahres zur Frage des Landesgleichstellungsgesetzes.
Kapitel 25 „Kinder und Jugendliche bei einer nachhaltigen Entwicklung“ Lassen wir an dieser Stelle noch einmal die Aktuelle Stunde des gestrigen Tages Revue passieren und überlegen, was in diesem Zusammenhang geäußert wurde.
Kapitel 27 „Partnerschaften mit Nichtregierungsorganisationen“ Analysieren wir in diesem Zusammenhang die Aktivitäten des Landes auf entwicklungspolitischem Gebiet.
Kapitel 4 „Veränderung der Konsumgewohnheiten“ Wie steht es denn mit der Förderung einer effizienteren Nutzung von Energie und Energieressourcen in unserem Land?
Kapitel 7 „Förderung einer nachhaltigen Siedlungspolitik“ Welche Kriterien gibt es denn für nachhaltige Flächennutzungspläne? Welche Vorstellungen gibt es, umweltverträgliche Verkehrssysteme zu fördern und Verkehrsplanungen vorzunehmen, die zu einem Rückgang der Verkehrsnachfrage führen?
Ein Beispiel dazu, um das zu verdeutlichen: Am Wochenende spricht sich der Wirtschaftsminister unseres Landes richtigerweise für umweltgerechte Tourismusentwicklung aus. Beklagt wird dabei vor allem die Zunahme der autobenutzenden Wochenendtouristen. Aber fast gleichzeitig beraten die Wirtschaftsminister der Nordländer über die aus ihrer Sicht notwendige Nordverlängerung der Autobahn A 14. Sie streiten sich allerdings nur noch über die Streckenführung! Sind das nicht zwei grundgegensätzliche Auffassungen, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Aus der Fülle der Aufgaben will ich schließlich noch auf das Kapitel 36 „Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewusstseins und der beruflichen Ausund Fortbildung“ hinweisen. Bildung ist gemäß der Agenda 21, ich zitiere, „eine unerlässliche Voraussetzung für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die Verbesserung der Fähigkeit der Menschen, sich mit Umwelt- und Entwicklungsfragen auseinander zu setzen.“ Und daher brauchen auch wir Strategien, um Bildung zur Bildung für Nachhaltigkeit zu entwickeln. Das ist unerlässliche Voraussetzung, um im öffentlichen Bewusstsein die Überzeugung auszuprägen, dass nachhaltige Entwicklung mehr ist als der Kampf einiger weniger für eine gesunde Umwelt.
Wesentlicher Bestandteil der Umsetzung des Agenda-21-Prozesses ist natürlich die Beförderung dieses Prozesses auf der kommunalen Ebene. Nachhaltigkeit in ihrem Dreiklang von ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung muss vor der eigenen Haustür beginnen. Wir brauchen einen umfassenden Konsultationsprozess von Kommunalverwaltungen, Bürgerinnen und Bürgern, örtlichen Organisationen und der örtlichen Wirtschaft. In diesem Prozess brauchen die Akteure vor Ort Unterstützung.
„Die Erfahrung bei uns und in anderen Ländern lehrt aber auch, dass eine Aufgabe umso erfolgreicher durchgeführt wird, wenn sie als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen und bewältigt wird.“ , so Angela Merkel in Ihrer Zeit als Umweltministerin.
Wir müssen auf dem Agenda-Weg weitergehen. Nutzen wir den vorliegenden Antrag der Koalition, um am Leitbild für nachhaltige Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern weiterzuarbeiten und um vom Leitbild einen weiteren Schritt zur Umsetzung zu gehen! – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass die Koalitionsfraktionen diesen Antrag auf die Tagesordnung gesetzt haben, weil wir uns nun mit einem Thema beschäftigen, das seit 1992 in aller Munde ist.
Mit der 1992 von 178 Staaten verabschiedeten Agenda 21 hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf die nachhaltige Entwicklung als ein Leitbild der Entwicklung der Weltgemeinschaft für das 21. Jahrhundert verständigt. Dieses Leitbild der nachhaltigen Entwicklung wurde jedoch nicht erst im Jahre 1992 in Rio erfunden. Es hat viele Vorläufer in verschiedenen Bewegungen, in Emanzipationsbewegungen und auch in christlichen Bewegungen. Dieses Dokument der internationalen Staatengemeinschaft hat viele vorbereitende Aktivitäten gehabt.
Das große Verdienst dieser Konferenz besteht darin, ein globales Bewusstsein für die Notwendigkeit der Harmonisierung von Ökonomie, Ökologie und den sozialen Systemen geschaffen zu haben. Dieser globale Ansatz bedarf allerdings einer Untersetzung durch nationale und lokale Akteure.
Seit der Rio-Konferenz sind nun fast neun Jahre vergangen, und es laufen weltweit die Vorbereitungen auf den Weltgipfel „Rio plus 10“ oder „Johannesburg“, ich weiß nicht genau, wie er heißen wird. Ich habe Verständnis, dass Südafrika möchte, dass ein Name aus Südafrika mit diesem Gipfel verbunden ist.
Die weltweite Bilanz der letzten neun Jahre hinsichtlich der Umsetzung des Leitbildes fällt eher ernüchternd aus. Von Anfang an wurde die Agenda 21 mit ihren 100 Programmbereichen und 300 Empfehlungen von armen und reichen Staaten unterschiedlich aufgenommen und interpretiert.
Die armen Staaten der so genannten Dritten Welt erkannten in der Agenda 21 eher einen hoffnungsvollen Ansatz für ein Entwicklungsprogramm. Verbunden mit der Zusage der Industriestaaten, die öffentliche Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes zu erhöhen, sah man reale Chancen zur Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung. Tatsächlich ist die Entwicklungshilfe seit 1992 in fast allen Industriestaaten aber rückläufig.
In den Industriestaaten wurden sehr oft zunächst die Umweltverwaltungen mit der Umsetzung der Agenda 21 betraut. Dies war angesichts der großen Probleme im Umweltbereich sicherlich auch sinnvoll, aber eben nur, wenn Umweltschutz als integrative Querschnittsaufgabe verstanden wird. Wir stehen heute jedoch vor der Situation, dass die Agenda 21 von vielen als ein geschickt verkleidetes Umweltschutzprogramm angesehen wird, und dieses darf es nicht sein. Wer sich für die Agenda 21 einsetzt, steht manchmal unter einem Rechtfertigungsdruck nach der Devise: Haben wir wirklich keine dringenderen Probleme? Was ist mit Arbeitsplätzen, was ist mit Gesundheit und was ist ganz aktuell mit BSE, MKS und
anderen Problemen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer so argumentiert, hat die Zielsetzung der Agenda 21 und der nachhaltigen Entwicklung offensichtlich nicht richtig verstanden.
Viele unserer Probleme – auch im Umweltbereich – sind nicht das Ergebnis des Wirkens eines bösen Willens von Einzelnen, sondern sind das Ergebnis eines Alltagsverhaltens, das uns täglich begleitet und das wir praktizieren. Und damit kann eine Lösung immer nur in einem integrativen Ansatz gelingen und die Auswirkungen des eigenen Tuns auf die anderen Bereiche müssen berücksichtigt werden.
Wie dringend notwendig ein solcher Ansatz ist, zeigt das Beispiel des Klimaschutzes. Herr Ritter hat schon darüber gesprochen. Viele Umweltprobleme haben sich verschärft, statt sich zu verbessern. Als Küstenland mit viel Landwirtschaft und Tourismus treffen Klimaänderungen Mecklenburg-Vorpommern in besonderem Maße. Es ist also in unserem eigenen Interesse, alles uns Mögliche zu tun, um die Auswirkungen des Klimawandels so gering wie jetzt noch möglich zu halten. Und eine große Industriemacht, die USA, ist immer weniger bereit, ihren Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu leisten. Die Haltung des neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten kann in diesem Zusammenhang nur als klimapolitischer Bush-Brand verstanden werden.
Das darf uns aber nicht davon abhalten, unsere eigenen Beiträge in Europa, in Deutschland und in MecklenburgVorpommern zu leisten. Viel wird davon abhängen, ob es uns gemeinsam gelingt, das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung für Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Das kann nicht allein die Aufgabe der Landesregierung sein, sie muss jedoch hierbei wertvolle Unterstützung leisten.
Die nachhaltige Entwicklung kann selbstverständlich auch nicht allein ein Thema für den Umweltminister sein. Das Umweltministerium sorgt sich um die Umwelt, ist aber für ihren Zustand nicht allein verantwortlich. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Transport gefährlicher Frachten auf der Ostsee, der uns ja heute noch beschäftigen wird. Die Umwelt soll optimalerweise nicht nachsorgend, sondern vor allem präventiv geschützt werden. Und das geht nur mit und durch die Wirtschaft, das geht nur mit und durch die Kommunen und das geht letztendlich nur mit und durch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Es ist meines Erachtens sehr wichtig, dass wir an vielen guten Beispielen darstellen, welche Potentiale für die nachhaltige Entwicklung für unser Land vorhanden sind. Hierzu ist zunächst sicher oftmals eine Förderung durch Land, Bund und die Europäische Union notwendig. Viele Projekte finden jedoch keine geeigneten Fördertöpfe, da diese – ähnlich wie in der Verwaltung insgesamt – stark sektoral ausgeprägt sind. Es ist daher erforderlich, über Möglichkeiten eines erleichterten kumulativen Einsatzes von Fördermitteln nachzudenken, um solche Projekte besser zu fördern.
Dies erfordert auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, um die vielfältigen Fördermöglichkeiten des Landes besser bekannt zu machen. Das Umweltministerium arbeitet daher gemeinsam mit verschiedenen externen Partnern an einem so genannten Kompetenzhandbuch „Nachhaltige Entwicklung und EU-Strukturfonds“, in dem zumindest die Förderrichtlinien in den Kontext der nachhaltigen Entwicklung gestellt werden, über die die Strukturfondsgelder ausgereicht werden sollen. Ziel ist also einmal die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Fördermöglichkeiten, aber auch die Darstellung der Potentiale der Fördermöglichkeiten hinsichtlich der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung.
Die Agenda 21 wendet sich in verschiedenen Kapiteln auch an die kommunale Ebene. Das Bekannteste ist aus dieser Sicht das Kapitel 28 „Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21“, in dem die Kommunen aufgefordert werden, unter Beteiligung der örtlichen Bevölkerung eine Lokale Agenda zu erarbeiten. Das Umweltministerium unterstützt diese Maßnahmen in vielfältiger und, ich kann sagen, seit 1998 in besonders intensiver Art und Weise. So wurden beispielsweise regionale Agenda-Büros in allen Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur eingerichtet. Die Mitarbeiter dort verstehen sich als Agenda-21-Berater vor Ort und arbeiten eng mit den Kommunen zusammen, von denen einige inzwischen auch Lokale-Agenda-21-Büros eingerichtet haben. Eine landesweite Koordinierung erfolgt über die im April 2000 eröffnete Landes-Agenda-Transferstelle in Güstrow. Durch diese Unterstützung konnte die Zahl der LokalenAgenden-21-Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern von 20 im Jahr 1998 auf 100, also auf das Fünffache in diesen zwei Jahren erhöht werden.
Fast alle Mitarbeiter, die in diesen Büros tätig sind, haben aber nur zeitlich befristete Verträge. Nach Ablauf der Förderung durch das Arbeitsministerium und die Arbeitsämter geht im besten Falle mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers die erworbene Kompetenz verloren. Teilweise jedoch werden die Büros sogar ganz geschlossen. Es wäre daher wichtig, wenn wir gemeinsam Möglichkeiten einer längerfristigen Unterstützung finden könnten.