land keinen Alleingang. Die Regierungskoalitionen sind mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz einer Entschließung des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 1994 sowie einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 gefolgt. Deutschland hat damit den Anschluss an die Rechtsentwicklung vieler anderer europäischer Länder gesucht. Anders als in einer Vielzahl europäischer Länder sind allerdings in Deutschland nach wie vor Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Paare nicht geregelt. Es ist wohl indiskutabel, dass bei Unglücks- und Krankheitsfällen der Partner keinen Auskunftsanspruch hat, dass es vor Gericht für diese Paare kein Zeugnisverweigerungsrecht gibt, dass es keine Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gibt, dass Partner gesetzlich nicht erben können oder nach dem Tod eines Partners der andere nicht in den Mietvertrag eintreten kann. Die CDU sollte ihre Blockadehaltung zum Beispiel zur Änderung des Miet-, Steuer- und Erbschaftsrechts im Bundesrat aufgeben.
Fünftens. Es ist sachlich falsch, wenn behauptet wird, für Steuerzahler würden sich durch die Bundesgesetzgebung Nachteile ergeben. Im Gegenteil, bei sämtlichen Leistungen wird zum Beispiel das Einkommen des Partners mit angerechnet. Wer dann noch behauptet, es werde gegen das Grundgesetz verstoßen, der weiß wohl nicht genau, wovon er redet, oder betreibt billige Polemik.
Sechstens. Gerade unsere Geschichte verpflichtet uns, jede Form von Diskriminierung gegenüber Personen oder Personengruppen abzubauen. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz und dem Ergänzungsgesetz wird ein Beitrag zum Abbau der Diskriminierung von Menschen mit gleichgeschlechtlicher Identität zum Respekt vor anderen Lebensformen wie auch zur Förderung stabiler persönlicher Beziehungen bei Menschen, die mit Rechten und Pflichten füreinander einstehen wollen, geleistet. In Mecklenburg-Vorpommern wird mit dem Ausführungsgesetz ein wesentlicher Schritt zum Abbau der Diskriminierung geleistet. Diskussionen, die auf Stoibers Passauer
Stammtischniveau abgleiten, sollten wir uns in Mecklenburg-Vorpommern wohl besser ersparen. – Danke.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2052 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 3/2045.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 3/2045 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 3/2045 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2045 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um d a s Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 3/2045 durch die Fraktion der SPD, die Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU zugestimmt worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1998 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, Drucksache 3/1012, sowie Berichtigung, Drucksache 3/1233, und Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2000 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 1998 sowie der Vermögensübersicht 1998 des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1401,
hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 3/2069. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2081 vor.
Antrag der Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 1998 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 3/1012 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht 2000 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 1998 sowie der Vermögensübersicht 1998 des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/1401 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses, der Abgeordnete Herr Nolte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß Artikel 67 der Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 114 der Landeshaushaltsordnung hat die Landesregierung durch die Finanzministerin dem Landtag die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 1998 zur Entlastung vorzulegen. Dies soll in der heutigen Sitzung erfolgen.
Gemäß dem eben genannten Artikel der Landesverfassung prüft der Landesrechnungshof die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und berichtet darüber dem Landtag. Dies hat er getan mit seinem Jahresbericht, der im Juli 2000 der Öffentlichkeit vorgelegt wurde. Der Landtag beschließt aufgrund der Haushaltsrechnung und der Bemerkungen des Landesrechnungshofes über die Entlastung der Landesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr, also in diesem Falle für 1998. Dies ist das Recht und die Pflicht des Landtages als legislatives Gremium.
Der Finanzausschuss als zuständiger Fachausschuss empfiehlt, die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht des Landes für das Haushaltsjahr 1998 zur Kenntnis zu nehmen. Bezüglich der Unterrichtung des Landesrechnungshofes wurden nach Durcharbeitung des Jahresberichtes und umfassender Diskussion Empfehlungen, Anregungen, Auffassungen und Beanstandungen formuliert beziehungsweise wurde diesen beigetreten. Im Übrigen wird die Auffassung im Fachausschuss vertreten, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen. Ferner sollen in einer Entschließung Anregungen und Hinweise an die Landesregierung gerichtet werden. Diese entnehmen Sie der Ziffer 2.8 der Beschlussempfehlung, wie sie auf Seite 3 der Drucksache 3/2069 enthalten ist. Wegen des Gewichtes dieser Ersuchen an die Landesregierung weise ich noch mal ausdrücklich hierauf hin.
Der Finanzausschuss hat die Vorlagen sowohl der Landesregierung als auch des Landesrechnungshofes in insgesamt fünf Sitzungen, abschließend in seiner 79. Sitzung am 26. April 2001, beraten. Ich denke, dies ist ein angemessener Aufwand, der der Materie entspricht. Ich muss feststellen, so, wie Sie das auch dem Bericht und der Beschlussempfehlung entnehmen, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle der Finanzausschuss sich der Auffassung beziehungsweise den Beanstandungen und den Empfehlungen des Landesrechnungshofes angeschlossen hat. Sie entnehmen die Einzelheiten bitte dem Teil II des Berichtes.
Neben der Empfehlung zur Entlastung der Landesregierung hat der Ausschuss selbstverständlich auch die Haushaltsrechnung des Landesrechnungshofes nach Paragraph 101 der Landeshaushaltsordnung geprüft. Der Bericht liegt im Sekretariat des Finanzausschusses vor, so dass ich an dieser Stelle nochmals hierauf verweisen darf.
Dies zur Einbringung der vorliegenden Materialien. Die Präsidentin hat das schon mal umfassend vorgetragen. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als der Präsident des Landesrechnungshofes am 06.07.2000 seinen letzten Jahresbericht 2000 vorlegte, war ihm die Aufmerksamkeit der Presse sicher. Ich denke, die Materie ist angemessen, dass die gleiche Aufmerksamkeit auch heute bei der Beschlussfassung über dieses Material gegeben ist. In seiner Vorstellung ging er als neutraler Beobachter und Beurteiler nicht zart mit der Landesregierung um. Teilweise plakativ kritisierte er Mängel in der Landesverwaltung,
musste aber auch in seinen Feststellungen vermerken, dass bestimmte Kritikpunkte sich teilweise wiederholen, das heißt, in den letzten Jahren mehrfach zu verzeichnen waren. Insofern mischte sich in die Kritik auch teilweise so etwas wie Resignation oder – vielleicht besser – das Gefühl, Mahner in der Wüste zu sein.
Dies wurde besonders deutlich bei den grundsätzlichen Bemerkungen, die der Landesrechnungshof zu der finanziellen Situation des Landes machte. Anlässlich der Haushaltsberatungen im Landtag habe ich bereits mehrfach diese zum Teil nicht neuen, aber trotzdem schwerwiegenden Bemerkungen zur Haushaltslage zitiert, eben deshalb, weil sie Konsequenzen für den Landtag und für die Zukunft haben. Eben weil diese Bemerkungen auch im
Zusammenhang mit dem Antrag der Finanzministerin auf Entlastung für die Wirtschaftsführung der Landesregierung im Jahre 1998 Bedeutung haben, will ich nochmals auf diese Bemerkungen zurückkommen.
Der Landesrechnungshof stellte in seinem Bericht fest, dass sich die Schulden des Landes zwischenzeitlich auf einen Betrag von 14,6 Milliarden DM belaufen und damit das Haushaltsvolumen des Landes übersteigen. Im Jahre 1999 musste das Land bereits mehr als 800 Millionen DM Zinsen zahlen. In diesem Zusammenhang weist der Landesrechnungshof auch darauf hin, dass nach einem Beschluss des Europäischen Rates bereits bis 2002 nahezu ausgeglichene oder Überschüsse ausweisende Haushalte erzielt werden sollen. Dies macht das Problem der Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht nur des Jahres 1998, sondern auch der Folgejahre bis 2002 deutlich. Der Landesrechnungshof stellte fest, dass die Haushaltsplanung für das Jahr 2001, die ja bereits durch Beschluss des Landtages Gesetzeskraft erlangte, alles andere als einfach ist. Er führte aus, dass mit der Mittelfristigen Finanzplanung die Einnahmeerwartung des Landes für die Jahre 2001 und 2002 nach unten korrigiert werden musste
und dass zusätzlich die Steuerreform ein weiteres Loch in die geplanten Einnahmen reißen wird. Er bezog sich hierbei auf die Steuerschätzung vom Mai 2000. Allerdings sind wir heute bereits klüger und ich darf hier auf die jüngsten Aussagen verweisen, die diese Problemlage nicht entschärfen. Er führte aus, dass die in der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Reduzierung der Nettoneuverschuldung für das Jahr 2001 voraussichtlich nicht umgesetzt werden kann.
Diese Feststellung aus dem Juli 2000 kann aus meiner Sicht nach wie vor heute noch als Haushaltsrisiko betrachtet werden. Vorausschauend formulierte der Landesrechnungshof eine Reihe von Bemerkungen, die sich auf die zukünftige Regelung des Länderfinanzausgleichs und die Neuregelung des Solidarpaktes nach 2004 beziehen.
Auch diese Bemerkungen haben an ihrer Aktualität nichts verloren. Das heißt, sie werden uns auch bei den künftigen Haushaltsberatungen außerordentliche Zwänge auferlegen.
Vor dem Hintergrund dieser finanziellen Zwänge gewinnen die Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung selbstverständlich eine andere Bedeutung, als wenn wir von ausgeglichenen oder entspannten Haushaltssituationen reden würden. Der Landesrechnungshof stellt seine Feststellungen auch in den Gesamtzusammenhang der sinkenden Bevölkerungzahlen unseres Bundeslandes und selbstverständlich verbindet er damit auch kritische Bemerkungen hinsichtlich der Investitionsentscheidung