Protokoll der Sitzung vom 16.05.2001

Vor dem Hintergrund dieser finanziellen Zwänge gewinnen die Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung selbstverständlich eine andere Bedeutung, als wenn wir von ausgeglichenen oder entspannten Haushaltssituationen reden würden. Der Landesrechnungshof stellt seine Feststellungen auch in den Gesamtzusammenhang der sinkenden Bevölkerungzahlen unseres Bundeslandes und selbstverständlich verbindet er damit auch kritische Bemerkungen hinsichtlich der Investitionsentscheidung

des Landes, die mit der Bevölkerungsentwicklung zusammenhängt.

Auch die Personalentwicklung der Landesverwaltung muss im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung gesehen werden. Insofern kritisiert der Landesrechnungshof auf weiten Strecken nicht nur den Umgang mit Sach- und Fachausgaben,

(Andreas Bluhm, PDS: Das erklären Sie mal Frau Schnoor und Herrn Jäger!)

soweit sie stichprobenartig kontrolliert werden konnten, vielmehr geht er auch hinsichtlich der Arbeit mit den kw-Vermerken und der Entwicklung des Personalkörpers in der Landesregierung überhaupt kritisch zur Sache. Genau diese Problematik war im Finanzausschuss auch während der Haushaltsberatung Gegenstand kontroverser Diskussionen.

Ich kann feststellen, dass der Finanzausschuss einstimmig überwiegend der Auffassung des Landesrechnungshofs gefolgt ist und sich weitgehend den formulierten Beanstandungen angeschlossen hat. Ich betone dies deshalb, weil „Einstimmigkeit im Finanzausschuss“ heißt, dass parteiübergreifend die Position des Landesrechnungshofes als durchaus ernst zu nehmendes und zielführendes Element anzusehen ist. Dies heißt natürlich für das Selbstverständnis des Ausschusses, dass die Akzeptanz der Kritikpunkte auch Konsequenzen für die zukünftigen Verhandlungen zu Haushaltsproblemen haben muss. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die komplizierten Probleme der Haushaltsentwicklung auch für die Zukunft in gleicher Stringenz ihre Gültigkeit haben. Das bedeutet auch für die Landesregierung, dass mit einer Beschlussfassung des Landtages bezogen auf die heute vorliegende Beschlussempfehlung dringend Handlungen erwartet werden, die diesen Empfehlungen gerecht werden.

Ich will in meiner Rede nur auf einige wenige Aspekte eingehen, die mir nennenswert erscheinen: In einer Empfehlung wird die Landesregierung aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung der Mahngebühren so zu verändern, dass die Mindestgebühr der Mahnung den erforderlichen Verwaltungsaufwand ausgleicht. Dies ist eine Forderung, die die CDU-Fraktion bereits während der Haushaltsberatungen aufgemacht hat. Wir mussten leider feststellen, dass Gebührenordnungen teilweise nicht aktuell sind und demzufolge Mahngebühren in Größenordnungen erhoben werden, die oftmals nichts zu tun haben mit dem entsprechenden finanziellen Aufwand und damit eigentlich die erstrebte Wirkung nicht erzielt wird. Es ist zu erwarten, dass mit einer Umsetzung dieser Beschlussempfehlung sich der kritisierte Zustand ändern wird.

Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich an die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung. Der Landesrechnungshof beanstandet hier mit Recht, dass eine ungleichmäßige Lastenverteilung der Gesellschafter zur Deckung der Ausgaben der GfW festzustellen ist, und mahnt hier eine Verbesserung an. Diesem Votum hat sich der Finanzausschuss angeschlossen. An mehreren Punkten wurden Verfahren im Zusammenhang mit Bewilligungen von Zuwendungen kritisiert. In der Diskussion im Ausschuss hat meine Fraktion mehrheitlich ausdrücklich darauf hingewiesen, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen gewährt werden sollen. Nicht umsonst ist der Paragraph 44 der Landeshaushaltsordnung in der Empfehlung zitiert. Hiernach

dürfen Zuwendungen nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen ist nachzuweisen. Außerdem ist ein Prüfungsrecht zuständiger Dienststellen festzulegen. Verwaltungsvorschriften sind im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof zu erlassen. Da es in einer Reihe von Fällen Kritik an dem tatsächlichen Vollzug gab, ist zu erwarten, dass die Landesregierung durch eine entsprechende stringente Handlungsweise für eine Umsetzung dieser Erwartung des Parlamentes Rechnung trägt.

Sehr kritisch wurde im Ausschuss das Problem des Nachweises von Lehrtätigkeiten im Rahmen der Hochschulen des Landes angesprochen. Es kann besonders aus Sicht meiner Fraktion nicht angemessen sein, dass an Hochschulen des Landes Lehrverpflichtungen und ihre Realisierung in einem rechtsfreien Raum stattfinden. Auch die Fraktion der PDS hat diese Prüfungsfeststellungen akzeptiert und sie sehr kritisch beleuchtet. Ich darf zitieren, dass zum Beispiel zur Textziffer 214 des Landesrechnungshofes die Kritik des Landesrechnungshofes als Verharmlosung der Realität gewertet wird. Das heißt, dass der beanstandete Mangel weit schwerwiegender zu beurteilen ist, als er im Bericht seinen Niederschlag findet. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion sich dafür ausgesprochen, mit dem vorliegenden Ersuchen eine Umsetzung der Lehrverpflichtungsverordnung zu erreichen.

Es würde an dieser Stelle zu weit führen, ins Detail zu gehen. Ich möchte nur noch auf die sonstigen Äußerungen des Landesrechnungshofes verweisen. In den Textziffern 538 und 539 äußert sich der Hof zur Problematik in der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten mbH und zum Abfallwirtschaftsplan 1999 des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl diese Problematik die Haushaltsführung des Jahres 1998 nicht direkt betrifft, ist es dem Hof wichtig genug gewesen, auf diese Aspekte aufmerksam zu machen. Er hat in den beiden Textziffern auf seine kritischen Bemerkungen und die entsprechende Reaktion der Landesregierung verwiesen. Es konnte nur bei der nüchternen Feststellung der teilweise umfangreichen Sachausführungen bleiben. Es ist zu vermuten, dass in den folgenden Berichten der Landesrechnungshof beide Probleme erneut einer kritischen Beleuchtung unterziehen wird.

Der Finanzausschuss hat in Würdigung dieser Problematik eine Beschlussempfehlung formuliert, die sich auf die Novellierung des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz bezieht und mit Nachdruck fordert, eben diese Novellierung voranzutreiben. Daher gestatten Sie mir, genau an dieser Stelle diese Problematik noch mal besonders hervorzuheben, damit sie im Rahmen dieser Debatte ihren gebührenden Platz erhält.

(Andreas Bluhm, PDS: Also wenn es um den gebührenden Platz gehen sollte, Ihre Fraktion ist wirklich stark vertreten.)

Es liegt ein Änderungsantrag auf Drucksache 3/2081 der Koalitionsfraktionen vor, der nach meiner Auffassung im Widerspruch zu dem einstimmigen Votum des Finanzausschusses zur Ziffer 369 des Berichtes steht. Der Finanzausschuss hatte sich der Beanstandung des Landesrechnungshofes einstimmig angeschlossen, auch nach Hörung des Umweltministeriums. Und zwar wird beanstandet, dass die Abwasserabgabe nicht der Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben dienen darf und demzufolge eine haushaltsmäßige Rückabwicklung zu erfol

gen hat. Auch mit der neugewählten Formulierung dieses Koalitionsantrages wird diese Handlungsaufforderung nicht gegenstandslos.

(Angelika Gramkow, PDS: Das soll’s auch nicht.)

Trotzdem wird meine Fraktion dieser hier versuchten Aufweichung der Formulierung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses widersprechen. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Ministerin Sigrid Keler: Eins, zwei, drei, vier, fünf, ganze fünf Leute von Ihnen sind da.)

Danke, Herr Nolte.

Weitere Redneranmeldungen liegen nicht vor, deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/2069 abstimmen. Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Zu Ziffer 2 der Beschlussempfehlung liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2081 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2081 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und den Stimmen der Fraktion der PDS bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung und bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei einer Stimmenthaltung und der Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Ich lasse jetzt über die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/2069 abstimmen. Wer der Ziffer 3 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Ziffer 4 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/2069. Wer der Ziffer 4 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Unterrichtung der Landesregierung – Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Änderung der Rahmenvereinbarung „Forschungsförderung“ und der Ausführungsvereinbarung DFG/SFB sowie zur Aufhebung

der Ausführungsvereinbarung Graduiertenkollegs, Drucksache 3/1679, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Drucksache 3/2071.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Änderung der Rahmenvereinbarung „Forschungsförderung“ und der Ausführungsvereinbarung DFG/SFB sowie zur Aufhebung der Ausführungsvereinbarung Graduiertenkollegs – Drucksache 3/1679 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 3/2071 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 3/2071 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 3/2071 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Sechster Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitionsund Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2000, Drucksache 3/2022.

Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Sechster Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftrag- tengesetz – PetBüG M-V) für den Berichtszeit- raum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2000 – Drucksache 3/2022 –

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Nitz von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Sechste Bericht trägt erneut eine Handschrift – und das ist gut so. An der Problemlage im Land, die der Bericht bekanntlich widerspiegelt, hat sich nichts geändert. Das konnte auch nicht erwartet werden. Es kann sich nämlich nichts ändern, wenn alles so schön unverbindlich bleibt. Eine Problemdarstellung ohne ernsthafte Anstrengungen zur Behebung nutzt wenig. Deshalb wiederhole ich gern die Forderung nach schriftlicher Stellungnahme und einem Bericht zu den einzelnen Punkten in einem angemessenen Zeitraum

wie auch die Forderung nach der Pflicht, auf die Einlassung der Bürger, ebenfalls in angemessenem Zeitraum, zu antworten.

Zwei Einzelprobleme lassen Sie mich bitte kurz ansprechen: In einem Fall ist seit wenigstens eineinhalb Jahren – der Fall war in ähnlicher Weise schon im Petitionsausschuss – immer noch ungeklärt, in welcher Weise die Tagespflegebeiträge auf die Sozialhilfe anzurechnen sind, ein aus meiner Sicht sicher lösbares Problem.

Als weiteres Problem auch dieses Landes sind angesprochen Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit. Das ist nicht nur ein menschliches Problem. Ich will noch mal kurz beschreiben, dass es auch ein sehr ökonomisches Problem sein kann: In einer kleinen verträumten Stadt wurde eine Gruppe Ausländer – in dem Fall waren es Asiaten, ich mag nicht sagen, waren es Japaner, waren es Koreaner, es waren Asiaten –, angeglotzt, angepöbelt und am Ende auch noch verschärft kontrolliert, also staatlich sanktioniertes Misstrauen demonstriert. Ja, und von dieser Investorengruppe sah und hörte man natürlich dann nichts mehr. So weist dann auch der Bericht anhand von Zahlen auf das Problem hin. Als Königswege zur Lösung wurden Aufklärung, Bildung, vor allen Dingen Thematisierung an Schulen, und Werbung für Toleranz angegeben.

Als wichtig wurden auch das Problem der Integrationsförderung und die Beseitigung von Diskriminierung angesprochen. Ich füge hinzu: Auch Angst und Unsicherheit müssen beseitigt werden, denn gerade Angst und Unsicherheit führen dazu, dass man versucht ist, sich über andere zu erheben und Sündenböcke für eigenes Versagen zu suchen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Bedrückend, wohl aber sehr real ist, wie im Vorwort zu lesen, dass bei Bürgern der Wunsch besteht, ernst genommen und angehört zu werden. Meine Damen und Herren, solche Wünsche hatten wir vor 1989 auch. Ich zitiere aus dem Vorwort: „Oft empfinden die Bürgerinnen und Bürger eine tiefe Kluft zwischen sich selbst und der Verwaltung, zwischen sich selbst und der Politik. Angesichts komplizierter gesetzlicher Regelungen und noch komplizierterer Sprache in den Amtsstuben entsteht ein Gefühl der Unterlegenheit und Ohnmacht. Die Bürger kommen mit der Erfahrung, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung ihren Wissensvorsprung nicht einsetzen, um eine Lösung im Interesse des Bürgers zu finden. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit werden dann – wider besseres Wissen – nicht als Wert erlebt.“

Verwaltungsallmacht und damit verbundene Arroganz machen die Gemeinschaft freier Bürger zunichte, ehe sie entsteht. Ohnmachtsgefühle schaffen quasi als sich selbst bewahrende Prophezeihungen den Obrigkeitsstaat neu. Und das kann ja wohl nicht gewollt sein. In der festen Überzeugung, dass man über solche Feststellungen nicht hinweggehen kann, fordern wir von hier aus, alles zu tun, um die Bürgerrechte zu stärken.

(Präsident Hinrich Kuessner übernimmt den Vorsitz.)

Das heißt auch, dass alle Aktivitäten, die von diesem Landtag ausgehen, diesbezüglich auf den Prüfstand gestellt werden. Zuallererst aber möchte ich noch einmal Verbindlichkeit fordern, auch wenn das möglicherweise wieder einmal Papier bedeutet, aber was geschrieben

steht, das drückt nun mal mehr und das soll es auch. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, PDS und einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)

Ich schließe die Aussprache.