Protokoll der Sitzung vom 16.05.2001

Wir, die CDU, sind gegen ein Gesetz, das nicht dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung in unserem Land entspricht. Und dennoch werden wir den Gesetzentwurf heute nicht gleich ablehnen, denn wir wollen, dass bei der Beratung in den Ausschüssen die Öffentlichkeit im Rahmen einer Anhörung beteiligt wird. Und wir werden alles daransetzen, Ihnen und der Öffentlichkeit deutlich vor Augen zu führen, dass sowohl in der Natur der Menschheit liegende als auch verfassungsrechtliche Gründe einer rechtlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung der Ehe zwischen Mann und Frau mit anderen oder ähnlich gelagerten Lebensformen entgegenstehen.

Und, meine Damen und Herren, wir werden sehen, ob es gelingen wird, dass am Ende der Beratungen ein Gesetz steht, das auf einem breiten Konsens aller Bevölkerungsschichten unserer Gesellschaft beruht. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Beate Mahr, SPD)

Danke, Herr Rehberg.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Staszak von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meiner Meinung nach wird es höchste Zeit, dass in Deutschland die rechtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufhört. Regelungen, die für Ehen im heterosexuellen Zusammenhang gang und gäbe sind, müssen auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Anwendung finden. Nur so kann öffentlich dokumentiert werden, dass das Zusammenleben von Schwulen und Lesben nichts Außergewöhnliches, sondern genauso normal wie eine Ehe für eine heterosexuelle Lebensgemeinschaft ist. Das im Februar beschlossene Gesetz der Regierungskoalition ist deshalb ein wesentlicher Schritt hin zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen in unserer Gesellschaft. Und deshalb begrüße ich es sehr, dass die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern als Erste das entsprechende Landesausführungsgesetz vorlegt,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Dr. Margret Seemann, SPD – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Sehr vernünftig! Das ist okay.)

das ausschließlich die zuständige Behörde, Herr Rehberg, für Eingetragene Lebenspartnerschaften regelt – mehr nicht!

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ach, der Herr Rehberg hat doch nichts Weiter als seine Ideo- logien im Kopf. – Annegrit Koburger, PDS: Ja. – Zuruf und Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben schon öfter in diesem Hohen Haus über die Anliegen von Schwulen und

Lesben diskutiert und ich habe häufig auch Spott und Verachtung gespürt. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass es gelungen ist, dass wir heute diesen Stand der gesetzlichen Regelungen erreicht haben.

Ab 1. August 2001 kann die Eingetragene Lebenspartnerschaft homosexueller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Standesamt geschlossen werden. Sie begründet Unterhaltspflichten der Partner beziehungsweise Partnerinnen und führt zur weitgehenden Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften im Erbschafts-, im Schenkungs- und im Grunderwerbssteuerrecht. Gleichzeitig wird ein Verwandtschaftsverhältnis hergestellt. Die Verwandten eines Lebenspartners beziehungsweise einer Lebenspartnerin gelten als verschwägert mit dem anderen. Schließlich gilt bei der Kranken- und Pflegeversicherung, dass der Lebenspartner beziehungsweise die -partnerin in die beitragsfreie Mitversicherung aufgenommen werden kann.

Die Gesellschaft hat sich weiterentwickelt und wird sich weiterhin verändern. Bei den Familien- und Paarkonstellationen sind auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften mehr und mehr präsent. Kein ernst zu nehmender heterosexueller Mensch kann deshalb eine Aushöhlung seiner Identität oder der von ihm gelebten Beziehung befürchten, denke ich.

Die Gegner der homosexuellen Lebenspartnerschaften sagen weniger Kinder, weniger Ehen oder einen Werteverfall voraus. Zu teuer sei die ganze Sache, wird argumentiert. Bisher mussten gleichgeschlechtliche Partner und Partnerinnen auch immer für sich selber sorgen – keine Hinterbliebenenrenten, auch keine beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse.

Eingetragene Partnerschaften sind keine Gefahr für die Zahlungsfähigkeit der Sozialversicherung, denn bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wird häufig wie bei Ehepaaren das Partnereinkommen angerechnet. Zwei Frauen oder zwei Männer übernehmen Verantwortung füreinander. Dies schließt die finanzielle Seite ein und entlastet den Staat. Füreinander einstehen, sich füreinander bekennen, miteinander leben in guten und in schlechten Zeiten – meine Damen und Herren, Sie erinnern sich sicher dieser Worte, die der Standesbeamte vielleicht auch anlässlich Ihrer Trauung sprach.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Ja, das macht ja nichts.

(Annegrit Koburger, PDS: Schon in Vergessenheit geraten, oder was?!)

Dies kann ab 1. August in Mecklenburg-Vorpommern auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein. Es war zwar ein harter und langer Weg für homosexuelle Paare in Deutschland und sicher ist in dem neuen Gesetz auch noch nicht alles geregelt, was homosexuelle Menschen sich vorgestellt haben, aber ich freue mich, dass wir heute an diesem Punkt stehen, und wünsche allen Paaren, die sich für diese Eintragung bereits gemeldet und entschlossen haben, alles Gute. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke, Frau Staszak.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Koburger von der Fraktion der PDS.

Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin!

Herr Rehberg, also, das war wirklich absolut Ideologie und dann noch dazu so ein alter Zopf! Es tut schon langsam weh. O Gott, das reimt sich sogar fast. Ehe und Familie – besonders beschützenswert. Ich sage Ihnen eins, auch aus Kenntnis von zahlreichen Studien, Untersuchungen, aus Gesprächen mit unterschiedlichen Gremien: Das, was Sie hier so idealisiert darstellen, trifft für heterosexuelle Gemeinschaften zum großen Teil auch nicht zu. Und trotzdem werden sie einer Förderung unterzogen. Sie haben dargelegt, dass sie praktisch überhaupt keine Kinder in die Welt setzen können und dies nicht Ziel dieser Partnerschaft sei. Wie viele heterosexuelle Partnerschaften gibt es in dieser Bundesrepublik, die gewollt – ich rede von den gewollten – kinderlos sind? Und sie erfahren trotzdem staatlichen Schutz. Ich finde das äußerst bedenklich, denn ich halte es für wichtiger, solche Solidargemeinschaften zu unterstützen und denen den staatlichen Schutz angedeihen zu lassen, die sich um Kinder wie auch um andere pflegebedürftige Angehörige kümmern.

Ich sage auch in Kenntnis dessen, was mir viele Betroffene gesagt haben, es ist keine Homoehe und es wird auch keine,

(Beifall Dr. Margret Seemann, SPD)

so, wie es jetzt gestrickt ist, selbst wenn es keine Splittung des Gesetzes gegeben hätte, weil es kein Adoptionsrecht gibt, kein volles Ehegattensplitting, kein volles Sorgerecht, sondern alles nur in abgeschwächten, minimierten Varianten. Und ich denke, wir haben einfach die Pflicht, die Vielfalt der Lebensformen, die es in unserer Gesellschaft gibt, zu akzeptieren und dafür die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

(Beifall Barbara Borchardt, PDS)

Auch was die so genannte Wertevermittlung anbelangt beziehungsweise die Erziehung von Kindern, ich sage Ihnen ganz deutlich und das ist auch durch Studien belegt, dass in den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, wo Kinder sind – und das sind nicht ganz wenige –, den Kindern sehr wohl Werte vermittelt werden, egal ob christlicherseits oder in anderen Religionen oder ohne, dass ihnen Werte wie Solidarität, Gemeinschaftssinn vermittelt werden. Und für Kinder ist es völlig unerheblich, ob ihre Eltern – ich rede jetzt von sozialer Elternschaft – in einer heterosexuellen Beziehung oder in einer homosexuellen Beziehung leben, sondern wichtig sind für sie verlässliche Beziehungen. Das ist das A und O. Und das ist wissenschaftlich nachgewiesen.

Und ich denke, wir sind auch nicht ganz frei in unseren Entscheidungen, egal ob auf Bundesebene oder auch hier, denn es gibt eine Entschließung, einen Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 1999. Darin werden die Mitgliedsstaaten der EU aufgefordert, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Rechte einräumen, wie sie sich aus der Eheschließung ergeben. Und sollte, was ich nach wie vor bezweifele, das Grundgesetz dem entgegenstehen, dann müssen wir, alleine aus dieser Tatsache heraus, vielleicht das Grundgesetz ändern, was sicherlich noch die sinnvollere Variante gewesen wäre.

Wir diskutieren also nicht nur seit dem Sommer 2000 über den Abbau von Diskriminierungen hinsichtlich

gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Und ich sage auch ganz, ganz bewusst, die PDS ist mit der jetzigen Regelung überhaupt nicht zufrieden. Uns hätte es gereicht, den Artikel 6 im Grundgesetz dahin gehend zu ändern, dass hier die staatliche Unterstützung festgeschrieben wird, so, wie ich es vorhin genannt hatte, für Solidargemeinschaften, die aus mindestens zwei Generationen bestehen und sich um Kinder beziehungsweise auch um pflegebedürftige oder zu pflegende Angehörige kümmern. Das hätte hier die Möglichkeiten geschaffen für gleichgeschlechtliche wie auch heterosexuelle Lebensgemeinschaften.

Ich denke, dass wir heute dieses Ausführungsgesetz machen müssen, hat vor allem ganz bewusst mit dem Widerstand der Konservativen, regelrecht mit der Blockadehaltung zu tun, denn es gibt den Vermittlungsausschuss, der angerufen wurde und der beschlossen hat, eine Arbeitsgruppe entsprechend zu bilden, wo, ich sage mal, versucht wird, einen Konsens zu finden. Und ich mag eigentlich den Vergleich nicht so sehr gern, aber ich möchte ihn trotzdem mal anbringen: Manchmal kommt es mir vor, als wär’s im Kindergarten, die Leute, die sich in der Politik befinden. Wir spielen halt mal nicht mit, ne?! Die CDU/CSU hat sich hier einfach ausgeklinkt aus dieser Arbeitsgruppe, so dass wir bis heute natürlich keine Regelungen haben, um denjenigen, die es wünschen, die Eintragung ihrer Lebenspartnerschaft zu ermöglichen.

Und wir haben durch die Blockadehaltung dazu noch das Problem, dass wir jetzt ein Gesetz haben, in dem die Pflichten geregelt sind, nicht aber die Rechte, die ihnen damit gleichzeitig zugebilligt werden müssten. Und das halte ich für äußerst bedenklich. Nichtsdestotrotz halten wir es für notwendig, einen solchen Schritt zu gehen, noch dazu, wo wir auch die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern kennen. Ich möchte hier explizit die skandinavischen Länder, aber auch die Niederlande benennen, die auch in kleineren Schritten und mit einer permanenten gesellschaftlichen Debatte dazu beigetragen haben, dass es immer mehr zu einer rechtlichen Angleichung zwischen den heterosexuellen Partnerschaften und den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gekommen ist.

Wir wissen zum Beispiel, dass gerade in den Niederlanden seit Mitte 2000 die Ehen uneingeschränkt für Lesben und Schwule gelten, einschließlich des Rechts auf Adoption. Denn, ich sage mal, wir haben genügend Kinder, die keine Eltern haben oder deren Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, die auf neue Lebenschancen, neue Lebensbedingungen warten, und das könnten durchaus solche Familien sein, die gleichgeschlechtlicher Orientierung sind. Ich halte diese Variante, die in den Niederlanden geregelt wurde, für ein bahnbrechendes Ergebnis und ich denke, dass sich das auch international sehen lassen kann.

Von der Warte her bin ich auch sehr froh, dass unser Land – und ich denke, da gab es auch eine ganze Reihe Unterstützung seitens des Bundesinnenministeriums – sich entschlossen hat, ein Ausführungsgesetz auf den Weg zu bringen, in dem festgelegt wird, dass das Standesamt die entsprechende Behörde ist, weil – das hielte ich natürlich für verheerend – es hieß ja, eine öffentliche Behörde. Theoretisch hätte es also auch das Kfz-Anmeldeamt sein können, aber das wäre nicht so glücklich gelaufen, glaube ich. Und von der Warte her möchte ich unterstreichen, dass wir dieses Gesetz positiv begleiten

werden und auch zügig, damit die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ab 01.08. sich dann auch eintragen lassen können. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Danke, Frau Koburger.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Seemann von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe es befürchtet, dass der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes auf Drucksache 3/2052 von der Opposition genutzt wird, um mit Behauptungen und Unterstellungen die Bevölkerung in die Irre zu führen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Da offensichtlich die gesamte CDU-Fraktion den Inhalt nicht begriffen hat, einige kurze Klarstellungen:

Erstens. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um ein Ausführungsgesetz. Grundlage hierfür bildet das „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften“ vom 16.02.2001. Das Gesetz tritt am 01.08.2001 in Kraft. Es enthält unter Artikel 1 das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Dieses Gesetz schafft für gleichgeschlechtliche Paare ein eigenständiges familienrechtliches Institut, die „Eingetragene Lebenspartnerschaft“. Das Lebenspartnerschaftsgesetz enthält allerdings keine Regelungen darüber, wem die Aufgaben der zuständigen Behörde obliegen und wie das Verwaltungsverfahren geregelt ist. Diese Vorschriften sind im Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze vorgesehen. Das bedarf jedoch wiederum der Zustimmung des Bundesrates. Es befindet sich zurzeit im Vermittlungsausschuss. Es ist davon auszugehen, dass bis zum In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes dieses nicht zum Abschluss gebracht wird.

Damit das Lebenspartnerschaftsgesetz von den Ländern ausgeführt werden kann, sind gemäß Artikel 84 Absatz 1 Grundgesetz die zuständige Behörde zu bestimmen sowie das Verwaltungsverfahren zu regeln. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt Aufgaben der zuständigen Behörde in Mecklenburg-Vorpommern. Entsprechend dem Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz sollen die Aufgaben der zuständigen Behörde den Standesbeamten übertragen werden. Um nicht mehr und nicht weniger geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf, meine Damen und Herren.

Zweitens. Mecklenburg-Vorpommern handelt nicht „frei“ schwebend. Der vorliegende Gesetzentwurf beruht auf einem Musterentwurf, der in einer Arbeitsgruppe der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt mit Unterstützung des Bundesministeriums des Innern erarbeitet worden ist.

Drittens. Behauptungen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würde eine Legalisierung der „Homo-Ehe“ erfolgen, sind sachlich falsch. Es handelt sich nicht um eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes, sondern um eine „Eingetragene Lebenspartnerschaft“. Gleichgeschlechtliche Sexualität ist eine existierende Form sexueller Orientie

rung. Damit gehört auch sie zur Würde des Menschen, ist vom Achtungsgebot unserer Verfassung und der Handlungsfreiheit des Einzelnen erfasst. Familien stehen nach Artikel 6 Grundgesetz unter besonderem Schutz des Staates. Allerdings kommt es für den Familienbegriff auf die sexuelle Identität eines Elternteiles nicht an. Ehe ist und bleibt eine rechtlich und auch nach der Anschauung unserer Gesellschaft klar definierte Institution. Das Gesetz unterscheidet ausdrücklich zwischen „Eingetragener Lebenspartnerschaft“ und Ehe. Und nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können Personen, die in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft leben, eben gerade nicht heiraten. Die „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ wird auf dem Standesamt erklärt und beurkundet. Und nur darum – das wiederhole ich jetzt noch einmal – geht es in dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Es ist eben ein Ausführungsgesetz.

Meine Damen und Herren, der Vorwurf, die rechtliche Anerkennung der homosexuellen Lebenspartnerschaft beeinträchtige den Grundrechtsschutz der heterosexuellen Ehe ist abwegig. An der Stellung der Ehe ändert sich doch nichts, wenn die Diskriminierung derer unterbleibt, die keine Ehe eingehen wollen beziehungsweise können. Oder wollen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, die Homosexuellen zu Scheinehen zwingen?

Viertens. Mit der Bundesgesetzgebung macht Deutsch

land keinen Alleingang. Die Regierungskoalitionen sind mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz einer Entschließung des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 1994 sowie einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 gefolgt. Deutschland hat damit den Anschluss an die Rechtsentwicklung vieler anderer europäischer Länder gesucht. Anders als in einer Vielzahl europäischer Länder sind allerdings in Deutschland nach wie vor Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Paare nicht geregelt. Es ist wohl indiskutabel, dass bei Unglücks- und Krankheitsfällen der Partner keinen Auskunftsanspruch hat, dass es vor Gericht für diese Paare kein Zeugnisverweigerungsrecht gibt, dass es keine Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gibt, dass Partner gesetzlich nicht erben können oder nach dem Tod eines Partners der andere nicht in den Mietvertrag eintreten kann. Die CDU sollte ihre Blockadehaltung zum Beispiel zur Änderung des Miet-, Steuer- und Erbschaftsrechts im Bundesrat aufgeben.