Protokoll der Sitzung vom 17.05.2001

Also, ich werde mich jetzt kurz fassen, denn wir sind im Prinzip so weit nicht auseinander,

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Na eben, dann ist doch alles klar.)

ob Abgeordneter, Minister oder wir. Ich sprach nur bei der Einbringung davon, dass der LAV als bisheriger Nutzer einen Anspruch hat auf langfristig gesicherte Verhältnisse. Mehr sage ich ja gar nicht. Ich glaube, allen Politikern stände es gut zu Gesicht, wenn sie sich der durchaus berechtigten Interessen des Verbandes annehmen würden.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das wollen wir ja auch gerne.)

Das sage ich ja nicht nur, weil ich als Interessenvertreter eine besondere Beziehung zu diesem Verband habe, sondern weil der Landesanglerverband …

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Aber die sollen nicht immer so viel Unrat an den Gewässern liegen lassen.)

Herr Dr. Schoenenburg, ich glaube, das bringt nichts und trägt nichts zum Fortkommen bei.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ja. Ja, wirklich.)

Ich habe Ihnen das schon mal gesagt.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Da sind richtige Ferkel.)

… sowohl für den Fortbestand der Angelei als einer Form anerkannt umweltschutzgerechter Naturnutzung als auch für soziale und erzieherische Aufgaben steht.

(Minister Till Backhaus: Das sind Angler, keine Ferkel. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ja, das ist so. – Barbara Borchardt, PDS: Es gibt immer solche und solche.)

Verehrte Abgeordnete, diesem Landesanglerverband mit seinen organisierten Mitgliedern sollen nach unserem Antrag die Gewässer zweiter Ordnung verpachtet werden. Ich hoffe, das ist nun klar. Dass darüber auch schon im zuständigen Ministerium nachgedacht wurde, haben Sie, verehrter Herr Minister, den Anglern ja schon auf der Delegiertenkonferenz am 24.03.2001 mitgeteilt. Ich war ja da und weiß das wohl.

(Minister Till Backhaus: Wir haben das auch immer gesagt.)

Jetzt bleibt aber nur noch – und dabei bleibe ich –, dass dem Wort die Tat eben auch folgt. Rechtliche Probleme bei diesen 400 Kilometern Fließgewässer in Landeseigentum kann ich eben nicht erkennen, zumal ja mit der bereits vorhin erwähnten Richtlinie eine Verfahrensgrundlage existiert. Die Kriterien und Voraussetzungen, die ein Pachtinteressent zu erfüllen hat, erfüllt eben auch der Landesanglerverband. Den Fischereischein besitzen die Angler, der Hegeverpflichtung und ordnungsgemäßen Gewässerbewirtschaftung kommen sie nach und dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sind sie verpflichtet. Weiterhin schreibt die Verpachtungsrichtlinie fest, dass diejenigen, die die beantragten Gewässer bisher genutzt beziehungsweise Teile des Gewässers von Dritten gepachtet haben, bevorzugt zu berücksichtigen sind. Auch dies trifft, denke ich, für den Landesanglerverband zu.

Verehrte Damen und Herren! Herr Minister! Damit haben Sie doch eine Handlungsgrundlage, die es erlaubt, ordnungsgemäße Pachtverträge über die Landesfließgewässer zweiter Ordnung jetzt ganz schnell mit dem Landesanglerverband abzuschließen. Der einzige für mich erkennbare Haken ist die bislang nur unzureichende Ressortzuordnung an das Ministerium, ich kürze ab, für Fischerei. Und ich bleibe dabei, Frau Schwebs, soweit der weitaus größere Teil der landeseigenen Fließgewässer sich im allgemeinen Grundvermögen des Landes befindet, ist an eine Verpachtung wohl schwerlich zu denken. In allem anderen gebe ich Ihnen Recht, dass das auf Antrag geschehen muss.

Deshalb, verehrter Herr Backhaus, setzen Sie sich durch! Ansonsten erfolgt vielleicht eine Verpachtung, ohne Sie zu fragen. Und das ist mir nicht unbekannt, dass es Begehrlichkeiten aus dem Umweltministerium gibt, was allerdings unnötig ist, weil ja der Gesetzesrahmen beim Bund ohnehin vorsieht, alle Uferstreifen unter Naturschutz zu stellen.

(Caterina Muth, PDS: Das ist ja auch in Ordnung so.)

Wer dann aber Pächter sein wird, das steht wohl in den Sternen.

Verehrte Damen und Herren, mir bleibt also abschließend nur die Bitte, unseren Antrag zu überweisen oder ihm zuzustimmen, wie Sie wollen, um eine schnellere Ressortzuordnung an das Ministerium für Fischerei und die anschließende Verpachtung an den bisherigen Nutzer, den Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern, zu erreichen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Brick.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Monegel von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Angler genießen bei der SPD eine hohe Wertschätzung.

(Martin Brick, CDU: Das ist schön.)

Sie leisten in großer Anzahl ihrer Mitglieder einen verantwortungsvollen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Zu diesen zählen auch die im Antrag genannten 1.000 Kilometer Fließgewässer zweiter Ordnung. Das sind Gräben, Vorfluter und Ähnliches. Ich stelle diese Sätze meinen Ausführungen voraus, damit diese Stellung der SPD auch klar ist.

Zum Antrag, denke ich, müssen wir einen anderen Standpunkt einnehmen. In Landeseigentum sollen davon 400 Kilometer sein. Woher der Antragsteller diese Zahlen hat, können Sie uns vielleicht noch mal verraten!

(Reinhard Dankert, SPD: Das ist vielleicht Insiderwissen. – Zuruf von Martin Brick, CDU)

Die Angler möchten ihre bisherigen Nutzungsrechte dafür behalten. Das ist verständlich, doch darin liegt natürlich auch die Crux.

Herr Brick, über Ihren Schreibtisch ist dieser Antrag jetzt sicherlich auch gegangen und Sie können sich ganz bequem zurücklehnen – so, wie Sie es jetzt auch machen –, schließlich kennen Sie dieses Problem mit den Anglern schon sehr lange. Ich denke, seit Jahren haben die Angler, der Landesanglerverband Ihnen diese Probleme versucht nahe zu bringen, und, wie Ihre Ausführungen hier vorne belegen, mit Erfolg.

(Lutz Brauer, CDU: Ist das jetzt Neid?)

Zugegebenerweise liegt die Lösung nicht ohne weiteres auf der Hand und es liegt nicht nur am guten Willen des Ministers, hier eine Lösung zu erreichen. Jeder weiß, wie schwierig es ist, Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden nachzuweisen. Bei den Fließgewässern zweiter Ordnung ist das besonders knifflig, weil für die kleinen Gewässerabschnitte mehrere Eigentümer, darunter auch das Land, in Frage kommen. Ich muss auch hier an dieser Stelle sagen, der Antrag greift zunächst mal zu kurz, wenn er sich nur auf die landeseigenen Flächen bezieht. Und das haben wir alle den Ausführungen des Landesanglerverbandes entnommen: Es geht ihnen nicht um diese Flächen, sondern das Problem liegt bei den Flächen, die nicht in Landeseigentum sind.

Nachdem die noch zu DDR-Zeiten mit den Anglern geschlossenen Nutzungsverträge nach 2002 auslaufen, sind durch die Angler neue Pachtverträge für diese Gewässer, darunter auch die landeseigenen, abzuschließen. Um die Eigentumsverhältnisse zu entflechten, ist intensive Vorarbeit zu leisten. Das ist eine Filigranarbeit – auch das wurde hier schon sehr breit ausgeführt –, für die sicherlich zusätzliches Personal benötigt wird, das Geld kostet. Die Landgesellschaft, auch das wurde hier ausgeführt, könnte im Auftrag der Landesregierung, so man sich einig würde, diese Aufgabe wohl übernehmen, wenn dafür entsprechende finanzielle Mittel, die dann sicherlich zusätzlich frei gemacht werden könnten, zur Verfügung stünden. Aber so einfach ist es nun auch nicht. Es stehen dort auch rechtliche Fragen zur Diskussion, die wir nicht so einfach beiseite schieben können, wie sie der Minister auch schon ausgeführt hat.

Es ist also zu konstatieren, dass wir sicherlich über diese Problematik sprechen müssen, die so im Antrag der

CDU-Fraktion natürlich nicht dargelegt wurde. Aber ich bin ja gutwillig, weil ich weiß, dass dieses Problem unsere Angler bewegt und auch einer Lösung im Land zugeführt werden muss. Übrigens, die Weiterverpachtung des Fischereirechtes für landeseigene Gewässerflächen, die Sie im zweiten Punkt Ihres Antrages fordern, ist natürlich für die bisherigen Nutzer auch durch die Richtlinie geregelt.

Meine Damen und Herren, wie auch immer dieser Antrag gestrickt ist, so greift er doch ein Problem auf, das zwar nicht zu den gravierendsten in diesem Land gehört, dennoch aber im Interesse der Menschen, vieler Menschen liegt, die von uns eine Lösung erwarten. Wir beantragen daher die Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss zur Federführung und zur Mitberatung in den Umwelt- und Finanzausschuss. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Monegel.

Ich schließe die Aussprache.

In der Debatte wurde beantragt, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2062 zur federführenden Beratung in den Landwirtschaftsausschuss und zur Mitberatung in den Umweltausschuss sowie in den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

(Minister Till Backhaus: Jetzt kommen die Angler bloß zu spät. Das ist alles schon passiert, Herr Vorsitzender.)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den T a g e s o r dnungspunkt 18 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Verbesserung des Schutzes vor gefährlichen Straftätern, Drucksache 3/2056. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2079 vor.

Antrag der Fraktion der CDU: Verbesserung des Schutzes vor gefährlichen Straftätern – Drucksache 3/2056 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 3/2079 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Thomas von der Fraktion der CDU.

(Angelika Gramkow, PDS: Nein.)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Mit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung soll eine Gesetzeslücke geschlossen und damit der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern verbessert werden.

Viele schwere Gewalttaten, vor allem eine Reihe von schweren Sexualstraftaten, die mit dem Mord an Kindern endeten, haben das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Justiz erschüttert. Die derzeit geltenden Bestimmungen zur Sicherungsverwahrung sind unzurei

chend. Voraussetzung für die Sicherungsverwahrung bei der jetzigen Gesetzeslage ist, dass die Wahrscheinlichkeit für die Rückfälligkeit des Straftäters zum Zeitpunkt des Urteils festgestellt werden muss. Unterbleibt die Anordnung der Sicherungsverwahrung, weil die Wahrscheinlichkeit für die Rückfälligkeit des Täters nach Paragraph 66 Strafgesetzbuch mit dem Urteil nicht festgestellt werden kann, so besteht keine Möglichkeit mehr, die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Zeigt sich erst im Laufe des Strafvollzuges oder im Maßregelvollzug die wirkliche Gefährlichkeit des Straftäters, so zwingt die jetzige Gesetzeslage dazu, hochgefährliche Straftäter zu entlassen, obwohl sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz ist der Staat verpflichtet, die Individualrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten. Der angemessene Ausgleich zwischen den Freiheitsrechten des Straftäters und einer wirksamen Verbrechensbekämpfung, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Artik e l 20 Absatz 3 Grundgesetz ergibt, muss auch hier geschaffen werden. Aber gerade bei diesem Thema gibt es eben doch immer noch unterschiedliche Positionen. Nach unserer Überzeugung müssen der Schutz der Allgemeinheit und der Schutz der Opfer Vorrang vor den Rechten der Täter haben. Auch Abschreckung und konsequente Bestrafung sind Mittel zur Verhinderung und zur Bekämpfung von Kriminalität. Mit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung können schwere Verbrechen und Sexualmorde verhindert werden.

In Schröders persönlichem Wahlkampfversprechen von 1998 hieß es unter anderem selbstkritisch, dass wir in der Vergangenheit zwar sehr intensiv über den Schutz der Verdächtigen und, was den Strafvollzug anbelangt, über die Resozialisierung nachgedacht haben, aber sehr wenig über den Schutz der Opfer. Auf die Einlösung dieses Wahlkampfversprechens warten wir noch.